Um die Wallbox zu aktivieren halten Sie bitte die ChargeX Ladekarte an die Wallbox, diese befindet sich im Wagenbuch. Ladevorgang beenden Um den Ladevorgang zu beenden, lösen Sie das Kabel am Fahrzeug. Dies geht nur, wenn die Zentralverriegelung des Fahrzeuges geöffnet wurde. Das Kabel ist fest an der Wallbox montiert. Um Beschädigungen zu vermeiden, hängen Sie bitte das Ladekabel ordentlich in die Halterung. Ladevorgang beginnen Um den Ladevorgang an der Station Grillparzerstraße zu starten, aktivieren Sie die Wallbox mit der ChargeX Ladekarte. Zuerst blinkt ein buntes Licht auf, dann leuchtet kurz ein grünes Licht auf und anschließend ein blaues Licht. Die Wallbox ist freigeschaltet und der Ladevorgang beginnt bis zu 15 Minuten zeitverzögert. Sind die Wallboxen dunkel, befinden sie sich im Ruhezustand. Halten Sie die Ladekarte davor, um den Ruhezustand zu beenden. Laden Unterwegs Informationen zum Laden unterwegs finden Sie in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung. Die Station befindet sich auf einem Privatparkplatz in der Kaiserallee, Ecke Grillparzerstraße. Besonderheiten = Die Plätze eins, zwei und drei sind ausschließlich für unsere E-Fahrzeuge reserviert. Lademöglichkeiten sind vorhanden Kaiserallee 87 in 76185 Karlsruhe Haltestellen = Händelstraße und Yorckstraße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich auf einem Privatparkplatz in der Kaiseralle, Ecke Grillparzerstraße. Bitte parken Sie die Fahrzeuge nur auf den gekennzeichneten Stellplätzen 1 bis 5 sowie 11 bis 14. Die Plätze eins, zwei und drei sind ausschließlich für unsere E-Fahrzeuge reserviert. Bitte schließen Sie die Fahrzeuge unbedingt an den Wallboxen an. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestellen = Händelstraße und Yorckstraße Angaben für Navigationsgeräte = Kaiserallee 87 in 76185 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers.