Einzelpersonen melden sich am einfachsten online an. Vor der erstmaligen Buchung eines Fahrzeugs ist ein persönlicher Führerschein- und Ausweischeck in einer unserer Validierungsstellen notwendig.
Juristische Personen (Firmen) können sich schriftlich mit unserem Vertragsformular anmelden.
Wenn Sie einen Haushaltsvertrag mit mehreren Nutzern abschließen möchten, kontaktieren Sie die Geschäftsstelle telefonisch (0711 94 54 36 36).
Nein, nur als angemeldeter stadtmobil-Kunde können Sie die Fahrzeuge nutzen.
Fahrberechtigt sind nur stadtmobil-Kundinnen und Kunden. Diese können das Fahrzeug an Dritte weitergeben, wenn diese Person selbst einen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen hat.
Sie erhalten einmal im Monat eine Abrechnung Ihrer Fahrten. Die Fahrtkosten setzen sich aus den Zeit- und Kilometerkosten ihres jeweils gewählten Tarifs zusammen. Tarifordnung.
stadtmobil bietet verschiedene Fahrtarife mit unterschiedlichen Vertragsbedingungen für Wenig-, Durchschnitts- und Vielfahrer. Sie finden alle Preise und einen Rechner, mit dem Sie Ihre Alltagsfahrten ausrechnen können, auf der Webseite.
Der stadtmobil-Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Sie können den Tarif zu jedem Quartalsersten wechseln, wenn die Voraussetzungen für den neuen Tarif erfüllt sind und Sie uns vor Beginn des Monats Ihren Änderungswunsch schriftlich mitteilen.
Alle Fahrzeuge haben eine Unfallversicherung, sind also vollkasko-, teilkasko- und haftpflichtversichert. Sie haften lediglich in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung.
Mitfahrende Personen sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert.
Die Selbstbeteiligung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Haftungsreduktion reduziert werden.
Bedienfehler (zum Beispiel, wenn Sie eine Kupplung stetig schleifen lassen und sie dadurch kaputt geht), Schäden durch ungesicherte Ladung (zum Beispiel, weil Sie offene Farbeimer oder Milchflaschen transportiert haben oder beim Bremsen ein Regal durch die Scheibe fliegt), Fehlbetankungen etc. sind selbstverständlich nicht versichert.
Als Ihr Partner in Sachen Mobilität möchten wir jungen Menschen eine Möglichkeit bieten, erste Fahrpraxis zu sammeln. Deshalb kann sich bei uns jede volljährige Person, welche im Besitz eines gültigen EU-Führerscheins (Klasse B) ist, anmelden.
Innerhalb der ersten 2 Jahre nach Erwerb steht Ihnen der Großteil unseres Fuhrparks zur Verfügung, in der Fahrzeugtarifklasse D sind die Limousinen gesperrt.
Eine Haftungsreduktion für Schäden an oder Unfälle mit Fahrzeugen der stadtmobil-Gruppe ist erst nach 24 Monaten nach Führerscheinerwerb möglich.
Ja, viele Kunden verreisen mit unseren stadtmobil-Fahrzeugen. Langzeitbuchungen (mehrere Wochen) und auch Fahrten ins Ausland sind möglich.
Nein, die stadtmobil-Fahrzeuge in der Region Stuttgart stehen an festen Stationen. Sie stellen das Auto immer dort zurück, wo Sie es abgeholt haben.
Ja, sie können alle Fahrzeuge von stadtmobil in der Region Stuttgart genauso einfach buchen und nutzen wie die Fahrzeuge an Ihrem Wohnort. Dasselbe gilt für die stadtmobil-Fahrzeuge in anderen Regionen und für die Fahrzeuge von anderen Organisationen. Dieses Verfahren wird als Quernutzung bezeichnet. Der Zugang zu diesen Fahrzeugen erfolgt mit der stadtmobil-App oder Ihrer stadtmobil-Zugangskarte.
Die Abrechnung der Quernutzungsfahrten erfolgt im Tarif „Basic“ bzw. „Easy“. Bei den Fahrzeugtypen gelten die Fahrzeugtarifklassen der fahrzeuggebenden Organisation.
Beteiligte Organisationen mit Direktbuchungsmöglichkeit finden Sie auf unserer Buchungsseite oder App.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Tarifordnung.
Nein, Fahrsicherheitstraining und Fahrschulungen sind nicht gestattet, da der Verschleiß der Fahrzeuge massiv steigt. Es besteht kein Versicherungsschutz.
Wenn Sie den stadtmobil-Newsletter abonnieren, erhalten Sie in der Regel viermal im Jahr Informationen zu Fahrzeugen, Stellplätzen, neuen Quernutzungsmöglichkeiten und allgemeinen Neuigkeiten.
Sie erhalten keine weitergehende Werbung.
Ja, das Angebot wird kontinuierlich ausgebaut. Die Fahrzeuge können in der App über Filter > Detailsuche angezeigt werden.
Ja, alle Business-, Elektro- und Hybridfahrzeuge sind Automatikfahrzeuge. Ihre Verfügbarkeit kann durch Suche über den Filter bei der Buchung ermittelt werden.
Ja. Ihre Verfügbarkeit kann durch Suche über den Filter bei der Buchung ermittelt werden.
Beachten Sie bitte:
Die abnehmbare Anhängerzugvorrichtung (Anhängerkupplung) darf nur bei Nutzung mit Anhänger montiert sein. Die Kugelstange muss immer bei Buchungsende und wenn ohne Anhänger gefahren wird, demontiert werden.
Das stadtmobil-Fahrzeug muss für die zu erwartende Zug- und Stützlast geeignet sein! Überprüfen Sie anhand der Fahrzeugdaten (Kfz-Schein), ob die maximal zugelassenen Lasten nicht überschritten werden. Vergewissern Sie sich, dass Sie mit Ihrem Führerschein befugt sind, den Anhänger und die Tonnage zu führen.
Alle Fahrzeuge (außer Transporter und Kastenwagen) sind mit je einer Sitzerhöhung für Kinder ausgerüstet.
Außerdem stehen an verschiedenen Stationen kostenfrei Kindersitze von 15-36 kg zur Verfügung (Suche über den Filter bei der Buchung). Sie müssen in Verbindung mit einem Fahrzeug vorab gebucht werden.
Dachgrundträger, Dachboxen und Fahrradträger für die Montage auf das Dach oder die Anhängerkupplung erhalten Sie bei unserem Partner, dem Dachboxenverleih Kynast (www.dachboxenmiete.de).
Dachzelte hält die Firma seezeit in Stuttgart bereit.
Schneekettenverleihfirmen finden Sie im Internet.
stadtmobil-Fahrzeugbetreuer:innen schauen in der Regel einmal im Monat nach jedem Fahrzeug und kontrollieren alle wichtigen Punkte.
Die Kund:innen tanken die Fahrzeuge nach Bedarf und hinterlassen das Fahrzeug in einem sauberen Zustand. Bei Problemen melden Sie sich bei der Buchungszentrale (0711 94 54 36 30).
Mitarbeitereinsätze aufgrund von Störungen oder Mängeln, die durch Kund:innen verursacht wurden, werden in Rechnung gestellt.
Ja, aber die Tiere müssen in einer geschlossenen Tiertransportbox im Kofferraum untergebracht werden. Sonderreinigungen aufgrund zurückbleibender Verunreinigungen durch Tiere (z.B. Haare) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Nein. Im Interesse der nichtrauchenden Personen und mitfahrender Kinder ist in allen stadtmobil-Fahrzeugen das Rauchen verboten.
Bevor Sie ein stadtmobil-Fahrzeug nutzen, müssen Sie es für den gewünschten Zeitraum mit Ihrer Kundennummer buchen. Buchungen sind mit der stadtmobil-App, am Computer oder Tablet, über die Webseite oder telefonisch über die Buchungszentrale möglich.
Zum Einloggen müssen beim Browser POPUPS erlaubt werden. Zugang erhalten Sie über den Login rechts oben auf der Anmeldeseite. Geben Sie Ihre Kundennummer (Haushaltskunden mit Unternummer in der Form 12345-1; entsprechendes gilt für Firmen) und Ihr Online-Passwort ein.
Die stadtmobil-App ist unter dem Namen „stadtmobil carsharing“ im App Store (iOS) und im Play Store (Android) gratis erhältlich.
Die stadtmobil-Buchungszentrale ist telefonisch rund um die Uhr unter 0711 94 54 36 30 erreichbar.
Wenn Sie einen bestimmten Fahrzeugtyp (zum Beispiel Transporter) oder Fahrzeuge mit einer bestimmten Ausstattung (zum Beispiel Anhängerkupplung) suchen, können Sie dies schnell und bequem über Filter in der Buchungsmaske tun.
Sie können unmittelbar vor Fahrtantritt buchen oder bis zu 180 Tage im Voraus. Die meisten Fahrten werden bei stadtmobil weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn gebucht. Erfahrungsgemäß ist in fast allen Fällen das gewünschte Fahrzeug verfügbar.
Für Buchungen, die länger als eine Woche dauern oder für Fahrten ins Ausland rufen Sie unsere Buchungszentrale (0711 94 54 36 30) an.
Bei frühzeitiger Buchung checken wir in der Regel das Fahrzeug vor Ihrem Urlaub und legen Ihnen gegebenenfalls den Original-Fahrzeugschein in das rote Bordbuch.
Informieren Sie sich bitte selbst über eventuelle Besonderheiten in Ihrem Reiseland (zum Beispiel Warnwestenpflicht, Ausreiseerlaubnisse, Vignetten, Mautsysteme etc.). Ausgaben für Mautplaketten werden, wie Straßenbenutzungsgebühren, nicht von stadtmobil übernommen.
Bitte beachten Sie bei Fahrten nach Frankreich die Crit´Air-Plakettenpflicht für Umweltzonen. Setzen Sie sich ggf. frühzeitig mit stadtmobil in Verbindung.
Ja, das ist möglich. Stornierungen bis 24 Stunden vor Buchungsbeginn sind kostenlos, bei späteren Stornierungen wird die Hälfte der normalen Zeitkosten berechnet.
Ein Fahrzeug an einer Quartierstation wird an einem vorgegebenen Platz (Navi-Adresse) abgestellt. Dieser Platz ist nicht markiert.
Wenn hier kein freier Stellplatz zu finden ist, kann zum Parken auf den schraffierten Bereich des Quartiers ausgewichen werden. Das Quartier erstreckt sich über mehrere Straßen und ist vorgegeben. Bitte parken Sie immer möglichst nahe der Navi-Adresse.
Kunden, die die Buchungsbestätigung aktiviert haben, erhalten 15 Minuten vor Buchungsbeginn per E-Mail/SMS alle wichtigen Informationen zum Fahrzeugstandort oder ob mit Buchungsbeginn eine Verspätung durch den Vornutzer vorliegt.
Wenn sich das gebuchte Fahrzeug nicht am Stellplatz befindet, kann das mehrere Gründe haben.
Entweder hat der Vornutzer sich verspätet oder er hat es an einem anderen Platz abgestellt. Bitte rufen Sie die Buchungszentrale (0711 94 54 36 30) an, die Ihnen weiterhilft.
Wenn Sie auf der Buchungsseite eingelogt sind, können Sie unter Konto/Meine Daten/Einstellungen bei "Buchungsbestätigung per E-Mail" einen Haken machen. Sie bekommen dann nicht nur die Bestätigung Ihrer Buchung per Mail zugeschickt, sondern kurz vor Buchungsbeginn auch den genauen Stellplatz eines Quartierfahrzeugs (ohne festen Stellplatz).
Bei Fahrzeugen an einer Tresorstation halten Sie Ihre Zugangskarte oder Ihre stadtmobil-App vor das Lesefeld des Tresors, geben Ihre Karten-PIN ein, öffnen die Tür, entnehmen den Fahrzeugschlüssel (grünes Lämpchen) und schließen den Tresor wieder.
Bei Fahrzeugen mit eingebautem Bordcomputer halten Sie Ihre Zugangskarte oder Ihre stadtmobil-App vor das Lesegerät an der Windschutzscheibe und geben ggf. Ihre PIN ein. Die Zentralverriegelung öffnet das Fahrzeug, der Fahrzeugschlüssel befindet sich im Bordcomputer im Handschuhfach. Bei Fahrtunterbrechung öffnen und schließen Sie das Fahrzeug immer mit dem Schlüssel. Erst bei Buchungsende stecken Sie den Fahrzeugschlüssel wieder in den Bordcomputer.
Vor der Fahrt überprüfen Sie das Auto auf Schäden, Verkehrssicherheit und Verunreinigungen. Schauen Sie, ob beide Tankkarten im roten Bordbuch vorhanden sind.
Wichtige Hinweise zum Fahrzeug finden Sie im Bedienhandbuch des Fahrzeugs.
Bei längeren Fahrten überprüfen Sie regelmäßig Reifendruck und Betriebsflüssigkeiten (Öl, Scheibenwischwasser, Kühlwasser, AdBlue).
Grundsätzlich gilt: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden. Sollte das Fahrzeug unmittelbar nach Ihnen reserviert sein, kann keine Verlängerung erfolgen. Ansonsten können Sie die Buchungszeit per App oder über die Buchungszentrale verlängern. Bei Überziehungen über das Buchungsende hinaus wird eine Verspätungsgebühr berechnet.
Leider nicht. Die Stellplätze werden von stadtmobil angemietet und bezahlt. Zum Teil wird das Abstellen fremder Autos als Betrugsversuch gewertet, zum Teil lassen wir selbst fremde Autos abschleppen.
Für stadtmobil-Fahrzeuge mit der blauen "Carsharing-Plakette" muss auf öffentlichen Parkplätzen in Stuttgart kein Parkticket gelöst werden. Das gilt am Straßenrand, in Parkbuchten sowie in Quartieren, in denen man sonst einen Bewohnerparkausweis benötigt. Natürlich muss dort trotzdem legal geparkt werden: Halte‐ und Parkverbote sowie die Höchstparkdauer gemäß der Beschilderung oder an Parkscheinautomaten oder E‐Ladesäulen sind weiterhin zu beachten.
Diese Regelung gilt nur in Stuttgart, nicht in den Kreisen Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr, Esslingen und anderen Regionen.
Beim Starten und Beenden von Fahrten mit Hybrid- und Elektrofahrzeugen hören Sie keine Motorgeräusche. Um den Motor abzustellen, muss unbedingt der Start/Stopp-Knopf betätigt werden!
Alle Hybrid- und Elektrofahrzeuge sind Automatikfahrzeuge.
In den Nutzungspreisen sind die Kraftstoff- bzw. Stromkosten bereits enthalten. Tanken/Laden Sie während Ihrer Buchung (KEINE "Premiumkraftstoffe"), bezahlen Sie per Tank-/Ladekarte, die in jedem Fahrzeug für Sie bereitliegt, direkt auf Kosten von stadtmobil. Eine genaue Anleitung zur Nutzung der Tankkarte befindet sich im roten Bordbuch.
Sollten Sie diese einmal nicht benutzen können, erstattet Ihnen stadtmobil Ihre Tank-/Ladeauslagen mit der Monatsrechnung. Bitte achten Sie auf die Original-Tankquittung mit Menge des gekauften Kraftstoffs/Stroms, dem Preis und der Mehrwertsteuer, versehen Sie sie mit Ihrer Kundennummer und hinterlegen Sie sie im roten Bordbuch.
Achten Sie darauf, das Fahrzeug immer mit einem mindestens 1/4 vollen Tank bzw. 1/4 voller Batterie zurückzustellen, damit Ihr Nachnutzer gleich losfahren kann.
Elektrofahrzeuge müssen bei Fahrtende immer an ihre Ladesäule bzw. Wallbox angeschlossen werden.
Am Ende der Fahrt stellen Sie das Fahrzeug wieder am Stellplatz ab, stellen den Motor ab (Start/Stopp Knopf) und tragen Ihre Fahrt im Fahrtbericht im roten Bordbuch ein. Vergewissern Sie sich, dass der Tank zu mindestens einem Viertel gefüllt ist, dass das Fahrzeug sauber ist und Sie nichts im Auto vergessen haben.
Bei einem Fahrzeug von einer Tresorstation verschließen Sie das Fahrzeug mit dem Fahrzeugschlüssel und stecken den Fahrzeugchip zusammen mit dem Schlüsselbund in den Tresor zurück.
Bei einem Fahrzeug mit Bordcomputer stecken Sie den Fahrzeugchip zusammen mit dem Schlüsselbund in den Bordcomputer im Handschuhfach und verschließen das Fahrzeug am Ende Ihrer Buchung mit Ihrer Zugangskarte oder Ihrer stadtmobil-App am Lesefeld an der Windschutzscheibe.
Ja, sobald die Buchung mit der Zugangskarte oder über die stadtmobil-App beendet wird, ist das Fahrzeug wieder freigegeben. Für die restliche Buchungszeit (stornierter Zeitraum) werden Ihnen 50% der normalen Zeitkosten berechnet.
Bei einer Panne rufen Sie die Buchungszentrale (0711 94 54 36 30) an. Ihre Pannenhilfe wird schnellstmöglich organisiert.
Bei einem Unfall informieren Sie bitte immer die Polizei (bei einem Mietfahrzeug ist die Polizei immer hinzuzuziehen!) und die Buchungszentrale (0711 94 54 36 30).
Sichern Sie den Unfallort ab und leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe.
Unterlagen, die Sie bei einem Unfall benötigen (Kopie des Fahrzeugscheins, die Internationale (Grüne) Versicherungskarte und einen Notizzettel für Ihre eigenen Unterlagen) finden Sie im roten Bordbuch.
Bei Ihrer telefonischen Meldung benötigt die Buchungszentrale Angaben zur Art und Umfang des Schadens, eine mögliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs oder ob der Schaden zu einem Folgeschaden am Fahrzeug führen kann. Notieren Sie zusätzlich im Fahrtbericht, wann sie wem den Schaden gemeldet haben.
Sie dürfen bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine Erklärung mit vergleichbarer rechtlicher Wirkung abgeben.
Nach schriftlicher Aufforderung durch die Geschäftsstelle füllen Sie den Unfallbericht aus und senden ihn zeitnah zurück.
Die Haftungsreduktion gilt nur für einen Unfall. Bei einem weiteren Unfall ist die reguläre Selbstbeteiligung zu zahlen.
Eine neue Haftungsreduktion kann 12 Monate nach dem Unfall abgeschlossen werden.
Die Fahrweisen eines Elektrofahrzeugs und eines "herkömmlichen" Fahrzeugs unterscheiden sich. Elektrofahrzeuge bewegen sich sehr geräuscharm fort und werden daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmer*innen wahrgenommen. Fahren Sie daher bitte besonders vorausschauend und rücksichtsvoll. Wenn Sie vom Gas gehen, bremsen die Fahrzeuge stark ab, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt).
Die Fahrzeuge starten geräuschlos, die Anzeige im Display informiert Sie mit dem Hinweis “ready” über den Fahrbetrieb.
Die Reichweite beträgt je nach Jahreszeit und Fahrprofil ca. 200 km bis 350 km. Genau wie beim Benziner oder Diesel wird ein Elektrofahrzeug nicht bis zum letzten “Tropfen” leer gefahren, sondern vorher wieder ein Teil aufgeladen. Der wesentliche Unterschied ist, dass es hier kein zeitökonomisches Volltanken gibt, sondern man gibt sich auf der Langstrecke mit ca. 80% zufrieden, da im oberen Bereich sehr langsam geladen wird.
Wenn Sie eine längere Fahrt planen, sollten Sie sich vorab ausreichend über die Lademöglichkeiten auf der Strecke und am Zielort informieren. Alle mit der EnBw-Ladekarte verwendbaren Ladepunkte finden Sie mit der Mobility+ – App. Diese sind farblich abgestuft nach maximaler Ladegeschwindigkeit, und man kann sehen, wie hoch die aktuelle Belegung ist.
Elektrische Verbraucher wie Licht, Heizung und Klimaanlage und Temperaturen unter 0°C können die Reichweite stark negativ beeinflussen. Durch den Fahrerlebnisschalter können Sie einen sparsamen Einfluss auf das Fahrzeug nehmen und somit die Reichweite verlängern.
Den Ladezustand bzw. den Restbestand finden Sie bei den meisten Fahrzeugen in der Tachoanzeige im unteren Bereich.
Die Stecker werden durch Öffnen des Fahrzeugs entriegelt.
Vor Fahrtantritt entfernen Sie das Ladekabel vom Fahrzeug und von der Ladestation und verstauen es im Fahrzeug. Evtl. benötigen Sie es, um das Fahrzeug während Ihrer Buchungszeit zu laden. Wenn das Kabel an der Lademöglichkeit bleibt, besteht die Gefahr des Diebstahls.
Bei der Rückkehr an die stadtmobil-Station stecken Sie das Ladekabel wieder ein und aktivieren die Wallbox mit dem am Fahrzeugschlüssel vorhandenen Chip oder an der Ladesäule mit der ladesäulenzugehörigen Ladekarte aus dem Bordbuch. Achten Sie auf das grüne Licht, das den Ladestart anzeigt.
Wenn Sie das Fahrzeug während Ihrer Buchungszeit an einer „externen“ Ladesäule laden, beachten Sie die vorgegebene Ladedauer und entfernen das Fahrzeug nach dem Laden zügig von diesem Platz. Die Betreiber stellen uns sonst „Blockiergebühren“ in Rechnung, die wir Ihnen weiterberechnen.
Wenn Sie das Auto täglich für den Weg zur Arbeit brauchen oder mehr als 15.000 Kilometer im Jahr fahren, ist Carsharing voraussichtlich teurer als ein Privatauto.
Fahren Sie weniger Autokilometer im Jahr und machen viele Wege mit dem Rad, mit Bus und Bahn oder zu Fuß, dann ist Carsharing vermutlich günstiger als ein eigenes Auto.
Wir von stadtmobil meinen, dass die Zahl der Autos und die Zahl der Autofahrten sich verringern müssen, damit die Städte wieder lebenswerter werden. Selbst wenn wir von Umwelt und Klima gar nicht reden: Autos nehmen übertrieben viel Platz in Anspruch und stehen laut ADAC 23 Stunden am Tag herum. Es gibt nichts Vernünftigeres als ein Auto zu teilen.
Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf die Fahrzeuge, sind also nicht auf Öffnungszeiten angewiesen. Die Buchungszeiträume sind flexibel. Sie können das Fahrzeug zum Beispiel für eine Stunde buchen oder für 3 Tage und sieben Stunden. Ganz wie Sie möchten. Und bei stadtmobil ist der Kraftstoff bereits in den Nutzungskosten enthalten.
Der StadtMobil e.V., aus dem die stadtmobil carsharing AG hervorgegangen ist, wurde 1991 gegründet und hat mit zwei Vereinsfahrzeugen den Betrieb aufgenommen. Der erste Carsharingverein in Deutschland wurde von Studenten in Berlin gegründet.
Die stadtmobil carsharing AG ist eine "kleine Aktiengesellschaft" - und damit ein unabhängiges Unternehmen der freien Wirtschaft. Die Aktien gehören dem StadtMobil e.V., Vereinsmitgliedern, Mitarbeiter:innen und Kund:innen.
Grundsätzlich ist es das Ziel von stadtmobil, das Stationsnetz zu verdichten und auch in den Städten in der Region ein Angebot zu schaffen, wo wir bisher noch keine Station haben. Allerdings ist das nur begrenzt möglich. Dort, wo sich engagierte Personen vom StadtMobil e.V. erfolgreich dafür einsetzen, das Angebot bekannter zu machen und neue Kund:innen gewinnen, ist es oftmals möglich, ein Carsharing-Fahrzeug aufzustellen. Das wirtschaftliche Risiko dafür trägt der StadtMobil e.V.
Wenn es vor Ort jemanden gibt, der sich für mehrere Jahre vertraglich an uns binden und das wirtschaftliche Risiko übernehmen will, bieten wir „Bestelltes Carsharing“ an.
Schreiben Sie uns, bei weiteren Fragen, einfach eine Nachricht über das Kontaktformular.