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09.03.17 | Inhaltsseite Impressum

Impressum stadtmobil carsharing AG Tübinger Straße 15 70178 Stuttgart Tel.: 0711 94543636 Fax: 0711 94543659 Mail: info(at)stadtmobil-stuttgart.de Amtsgericht Stuttgart, HRB 21249 Umsatzsteuer-ID: DE 209 768 256 Vertretungsberechtigter Vorstand: Hermann Trick Aufsichtsrat: Anja Pätzold (Vorsitzende), Stephan Haertel-Wenz (stellv. Vorsitzender), Anja Orth, Hanna Cordes Bank: Volksbank Plochingen IBAN: DE90 6119 1310 0728 5210 08, BIC: GENODES1VBP Beschwerden/Streitschlichtung Die stadtmobil carsharing AG ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Realisierung der Website UEBERBIT GmbH Rheinvorlandstraße 7 68159 Mannheim www.ueberbit.de Bannerfotos Daniel Foltin - www.danielfoltin.com Alex Becker - www.alexbecker.com iStock - lizensiert durch stadtmobil Rhein-Ruhr Fotos Adobe Stock - lizensiert durch stadtmobil carsharing AG AdSW23 Foto: Adobe - Maksym Povozniuk, Adobe - Werner Dieterich/Westend61, Silhouette: Adobe - Nikolay Grigoriev Titelfoto Polygo-App © 2022 Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg CC BY-ND Design für JoeCar - www.woltagbuffy.de WOLTAGBUFFY GbR Friedrichsring 44 68161 Mannheim Webhosting - www.punkt.de punkt.de GmbH Kaiserallee 13a 76133 Karlsruhe Videos - www.kopfsalat-medien.de Kopfsalat Medien Filmproduktion & Medienagentur Durlacher Allee 53 76131 Karlsruhe Videos - www.emotions-design.de EMOTIONSdesign Alter Schlachthof 39 E1 76131 Karlsruhe Rechtliche Hinweise (Disclaimer) Haftung für Inhalte Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Haftung für Links Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. Urheberrecht Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie als Seitenbesucher auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden und Vorliegen einer Rechtsverletzung nach dem Urheberrecht werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. Beschwerden/Streitschlichtung: Informationspflicht gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Stadtmobil ist verpflichtet, Ihnen den Hinweis auf die EU Plattform zur Online Streitbeilegung zu geben: Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Die stadtmobil Carsharing AG ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer der angeführten Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

Newsletter

16.11.22 | Inhaltsseite Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden! Hier können Sie unseren stadtmobil Newsletter per E-Mail bestellen. 2025 Februar 2025 Mai 2025 Juli 2025 2024 Februar 2024 Mai 2024 Juni 2024 September 2024 November 2024 Dezember 2024 2023 Januar 2023 April 2023 Juli 2023 November 2023 2022 Februar 2022 Juni 2022 November 2022 2021 Februar 2021 April 2021 Juni 2021 Oktober 2021 2020 April 2020 Mai 2020 Juni 2020 November 2020 Hinweis Zur Anzeige der Dokumente benötigen Sie einen pdf-Reader . Falls Sie Probleme bei der Anzeige der Dokumente haben, speichern Sie diese zunächst auf Ihrem Computer ab. Öffnen Sie anschließend die Dokumente lokal auf Ihrem Computer. Gerne schicken wir Ihnen die Dokumente auch per E-Mail. Eine kurze Mitteilung an stadtmobil genügt.

Kontakt

09.03.17 | Inhaltsseite Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf Ihre Nachricht an stadtmobil Anrede Frau Herr Firma Verein Name * E-Mail * Kundennummer (falls vorhanden) Anfrage * Ich bin mit der Speicherung und elektronischen Verarbeitung der angegebenen Daten einverstanden und akzeptiere die Bestimmungen zum Datenschutz . *

Online-Anmeldung

21.04.17 | Inhaltsseite Online-Anmeldung

Ihr Weg zu stadtmobil Vielen Dank, dass Sie sich für die stadtmobil carsharing AG entschieden haben. Mit folgendem Formular schließen Sie einen verbindlichen Rahmenvertrag ab. Bitte füllen Sie die folgenden Felder vollständig und genau aus. Felder mit einem Sternchen (*) sind Pflichtfelder. Hier ist nur eine Anmeldung für private Verträge von Einzelpersonen möglich. Bitte wenden Sie sich in anderen Fällen an unsere Geschäftsstelle . Die Anmeldung bei stadtmobil ist nur mit einem Wohnsitz in Deutschland und einem gültigen deutschen oder EU-Führerschein möglich. Vor der erstmaligen Nutzung unserer Fahrzeuge ist ein persönlicher Ausweis- und Führerschein-Check in unserer Geschäftsstelle oder in einer unserer Validierungsstellen notwendig. Jetzt umsteigen und 60€ sparen! Jetzt im Tarif Classic oder Basic anmelden und die Chance nutzen: Bis zum 31. Oktober 2025 entfällt für Sie die komplette Aufnahmegebühr – schnell sein lohnt sich! Bei Abschluss eines Neuvertrages im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober 2025 erlassen wir Ihnen die Aufnahmegebühr in Höhe von 60€. Das Angebot „stadtmobil Carsharing Wochen“ gilt nur für Neuverträge von natürlichen Personen und nur in den Tarifen „Classic“ und „Basic“. Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Rabatten oder Aktionen möglich. Leider ist ein Fehler aufgetreten! Ihr Browser unterstützt dieses Seitenangebot nicht. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Offene Stellen

11.10.16 | Inhaltsseite Offene Stellen

Arbeitgeber für nachhaltige Mobilität Die stadtmobil carsharing AG ist mit über 800 Fahrzeugen der führende Anbieter von stationsbasiertem Carsharing in der Region Stuttgart. Wir engagieren uns für eine nachhaltige Mobilität, verkehrspolitische Ziele wie die Veränderung des Mobilitätsverhaltens und die Reduktion des privaten Autobesitzes. Wir suchen zur Verstärkung des Teams Kundenservice in unserer Geschäftsstelle einen KAUFMÄNNISCHEN MITARBEITER (m/w/d) in Vollzeit (38 Std./Woche). Ihre Aufgaben Persönliche und telefonische Kundenbetreuung: als Teil des Teams Kundenservice stehen Sie unseren Kunden als Ansprechpartner für den Vertragsabschluss und bei allen Fragen rund um das Carsharing zur Verfügung. Sie übernehmen außerdem die Pflege der Kundendaten. Sie betreuen Bestandskunden telefonisch bei Problemen während der Nutzungszeit unserer Fahrzeuge Laufende und monatliche Abrechnung der Fahrtkosten Bearbeitung von Reklamationen der Fahrtkostenabrechnung Ihr Profil abgeschlossene kfm. Ausbildung und erste Berufserfahrung wünschenswert, gerne aber auch Wieder- bzw. Quereinsteiger eine selbständige, effektive und zuverlässige Arbeitsweise Spaß am Umgang mit Kunden, serviceorientiertes Denken und Handeln ein freundliches und professionelles Auftreten gute EDV-Kenntnisse (MS Office) Wir bieten Ihnen... eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit Eigenverantwortung in einem aufgeschlossenen und freundlichen Team an einem attraktiven Standort im Herzen von Stuttgart. Senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung per E-Mail an bewerben(at)stadtmobil-stuttgart.de oder per Post an stadtmobil carsharing AG, Frau Zehra Elceoglu, Tübinger Str. 15, 70178 Stuttgart. Da wir unser Angebot weiter ausbauen, suchen wir zur Verstärkung unseres Werkstatt-Teams (Standort Stuttgart-Vaihingen) einen Kfz-Mechatroniker / -Mechaniker bzw. Karosseriebauer (m/w/d) in Vollzeit Ihre Aufgaben Service- und Reparaturarbeiten an diversen Pkw-Fabrikaten Durchführung von Inspektionen nach Herstellervorgaben Öl- und Reifenwechsel Schadensdokumentation Fehlerdiagnose/-behebung Werkstatt-, TÜV- und Überführungsfahrten Ihr Profil Abgeschlossene Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker (m/w/d), -Mechaniker (m/w/d) oder Karosseriebauer (m/w/d) Hohes Maß an Genauigkeit und Zuverlässigkeit Ausgeprägte Kunden- und Serviceorientierung Pkw-Führerschein Berufserfahrung ist wünschenswert Senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung per E-Mail an bewerben(at)stadtmobil-stuttgart.de oder per Post an stadtmobil carsharing AG, Tübinger Str. 15, 70178 Stuttgart. Nichts Passendes gefunden? Schreiben Sie einfach eine Initiativbewerbung. Wir sind immer auf der Suche nach verborgenen Talenten. Sende Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail an bewerben(at)stadtmobil-stuttgart.de oder per Post an stadtmobil carsharing AG, Tübinger Str. 15, 70178 Stuttgart. Kontakt stadtmobil carsharing AG Tübinger Str. 15 70178 Stuttgart Telefon: 0711 94 54 36 36 Mail: info(at)stadtmobil-stuttgart.de Route planen Link: Information zur Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Bewerber bei stadtmobil carsharing AG Wir weisen darauf hin, dass bei der Datenübertragung per E-Mail ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte nicht gewährleistet ist.

Privatkunden

24.06.16 | Inhaltsseite Privatkunden

Empfehlen Sie uns weiter Sie sind mit unserem Angebot zufrieden? Erzählen Sie Ihren Freunden, Kollegen oder Ihrer Chefin davon! Für jede erfolgreiche Empfehlung, egal ob Privatperson oder Firma, erhalten Sie und die Neukundin oder der Neukunde eine Zeitkostengutschrift in Höhe von 15 €* . Empfehlungsgutschein Den Empfehlungsgutschein können Sie dann einfach bei der Validierung nach der Online-Anmeldung oder beim Vertragsabschluss vorlegen. * Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Rabatten oder Vergünstigungen. Nachrichten & Presse Neuer Carsharing-Standort in Geradstetten – Elektromobilität für alle, direkt an der S-Bahn Die stadtmobil carsharing AG freut sich, die Eröffnung eines neuen Carsharing-Standorts in Geradstetten bekannt zu geben. Seit dem 29. Juli steht dort ein vollelektrischer Opel Corsa für alle bestehenden und neuen Carsharing-Nutzer:innen zur Verfügung – ein bedeutender Schritt für nachhaltige Mobilität im Remstal. Carsharing für die Ferien: Urlaubsstationen in Vaihingen und Zuffenhausen Pünktlich zur Sommerreisezeit erweitert stadtmobil Stuttgart sein Angebot für Urlauberinnen und Urlauber: Ab sofort stehen an zwei neuen Urlaubsstationen in Vaihingen und Zuffenhausen jeweils fünf neue Skoda Octavia Kombis bereit. Die Fahrzeuge eignen sich ideal für längere Fahrten mit viel Gepäck. Stadtradeln in Stuttgart: nachhaltig mobil mit Leidenschaft Auch abseits des Lenkrads engagiert sich stadtmobil Stuttgart für nachhaltige Mobilität – und das mit voller Energie: Beim STADTRADELN 2025 war das Team von stadtmobil mit Begeisterung dabei und setzte ein starkes Zeichen für klimafreundliche Fortbewegung. → Weitere Nachrichten → Weitere Pressemitteilungen Veranstaltungen stadtmobil Infostand auf dem Feuerseefest Sonntag, 3. August, stadtmobil Infostand, Das Fest am Feuersee, Stuttgart-West stadtmobil Infostand beim Radaktionstag Sonntag, 20. Juli, stadtmobil Infostand, Fahrradaktionstag Bietigheim-Bissingen stadtmobil Infostand - Wasseraktionstag Ludwigsburg Samstag, 19. Juli, stadtmobil Infostand, Wasseraktionstag, Arsenalplatz in Ludwigsburg → Weitere Veranstaltungen Jetzt stadtmobil-App herunterladen! Mit der stadtmobil-App erfahren Sie, welche Autos in der Nähe verfügbar sind. Als registrierter Kunde buchen Sie Ihr Auto spontan oder bis zu einem halben Jahr im Voraus. Kontakt & Service stadtmobil carsharing AG Tübinger Str. 15 70178 Stuttgart Telefon: 0711 94 54 36 36 Mail: info(at)stadtmobil-stuttgart.de Route planen Unsere Öffnungszeiten: Montag 9 – 17 Uhr Dienstag 9 – 17 Uhr Mittwoch 9 – 17 Uhr Donnerstag 9 – 17 Uhr Freitag 9 – 17 Uhr Freischaltung von Neukundinnen und Neukunden Schön, dass Sie sich für stadtmobil carsharing entschieden haben. Der erste Schritt zu uns ist die verbindliche Online-Anmeldung . Danach müssen wir Ihren Ausweis und Führerschein überprüfen (Validierung). Das ist in unserer Geschäftsstelle in Stuttgart oder einer unserer Validierungsstellen in der Region möglich. Bitte vereinbaren Sie für die Validierung in unserer Geschäftsstelle vorab einen Termin unter folgender Telefonnummer: 0711 94 54 36 36 . Validierungsstellen Schreiben Sie uns eine Bewertung und wir pflanzen einen Baum Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2015 eine Reihe von Zielen für eine nachhaltigere Entwicklung aufgestellt. Die Aufforstung ist eines dieser 17 Sustainable Development Goals (SDGs). Deshalb unterstützen wir das Aufforstungsprojekt von Plant-for-the-Planet in Yucatán, indem wir für jede Google-Bewertung einem Baum spenden. ★★★★★ Bewertung schreiben Um den vollen Funktionsumfang dieser Webseite zu erfahren, benötigen Sie JavaScript. Hier finden Sie die Anleitung wie Sie JavaScript in Ihrem Browser einschalten . zeitgemäß, umweltschonend, preiswert Wir sind Mitglied im bcs

Fragen & Antworten

07.02.24 | Inhaltsseite Fragen & Antworten

Fragen und Antworten (FAQ) Anmeldung und Vertrag Wie werde ich stadtmobil-Kunde? Einzelpersonen melden sich am einfachsten online an. Vor der erstmaligen Buchung eines Fahrzeugs ist ein persönlicher Führerschein- und Ausweischeck in einer unserer Validierungsstellen notwendig. Juristische Personen (Firmen) können sich schriftlich mit unserem Vertragsformular anmelden. Wenn Sie einen Haushaltsvertrag mit mehreren Nutzern abschließen möchten, kontaktieren Sie die Geschäftsstelle telefonisch (0711 94 54 36 36). Kann ich auch einmalig ein stadtmobil-Fahrzeug nutzen, ohne Kunde zu sein? Nein, nur als angemeldeter stadtmobil-Kunde können Sie die Fahrzeuge nutzen. Wer darf stadtmobil-Fahrzeuge fahren? Fahrberechtigt sind nur stadtmobil-Kundinnen und Kunden. Diese können das Fahrzeug an Dritte weitergeben, wenn diese Person selbst einen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen hat. Wie werden meine stadtmobil-Fahrten abgerechnet? Sie erhalten einmal im Monat eine Abrechnung Ihrer Fahrten. Die Fahrtkosten setzen sich aus den Zeit- und Kilometerkosten ihres jeweils gewählten Tarifs zusammen. Die Tarifordnung finden Sie unter den “Downloads” auf der Webseite. stadtmobil bietet verschiedene Fahrtarife mit unterschiedlichen Vertragsbedingungen für Wenig-, Durchschnitts- und Vielfahrer. Sie finden alle Preise und einen Rechner, mit dem Sie Ihre Alltagsfahrten ausrechnen können, auf der Webseite. Wie kann ich meinen stadtmobil-Vertrag kündigen? Der stadtmobil-Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Kann ich von einem Carsharing-Tarif in einen anderen wechseln? Sie können den Tarif zu jedem Quartalsersten wechseln, wenn die Voraussetzungen für den neuen Tarif erfüllt sind und Sie uns vor Beginn des Monats Ihren Änderungswunsch schriftlich mitteilen. Welche Versicherungen sind in den Tarifen inbegriffen? Alle Fahrzeuge haben eine Unfallversicherung, sind also vollkasko-, teilkasko- und haftpflichtversichert. Mitfahrende Personen sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Die Selbstbeteiligung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Haftungsreduktion reduziert werden. Bedienfehler (zum Beispiel, wenn Sie eine Kupplung stetig schleifen lassen und sie dadurch kaputt geht), Schäden durch ungesicherte Ladung (zum Beispiel, weil Sie offene Farbeimer oder Milchflaschen transportiert haben oder beim Bremsen ein Regal durch die Scheibe fliegt), Fehlbetankungen etc. sind selbstverständlich nicht versichert. Gibt es Besonderheiten nach dem Führerscheinerwerb? Als Ihr Partner in Sachen Mobilität möchten wir jungen Menschen die Möglichkeit bieten, Fahrpraxis zu sammeln. Deshalb kann bei uns jede volljährige Person, welche im Besitz eines gültigen EU-Führerscheins (Klasse B) ist, Kunde werden. Innerhalb der ersten 2 Jahre nach Erwerb steht Ihnen der Großteil unseres Fuhrparks zur Verfügung, die Fahrzeugtarifklassen D und F sind gesperrt. Bei Unfallschäden gilt eine erhöhte Selbstbeteiligung. Eine Haftungsreduktion für Schäden an oder Unfällen mit Fahrzeugen der stadtmobil-Gruppe ist erst 24 Monate nach Führerscheinerwerb möglich. Kann ich mit einem stadtmobil-Fahrzeug in den Urlaub/ins Ausland fahren? Ja, viele Kunden verreisen mit unseren stadtmobil-Fahrzeugen. Langzeitbuchungen (mehrere Wochen) und auch Fahrten ins Ausland sind möglich. Sind Einwegfahrten möglich? Nein, die stadtmobil-Fahrzeuge in der Region Stuttgart stehen an festen Stationen. Sie stellen das Auto immer dort zurück, wo Sie es abgeholt haben. Kann ich Fahrzeuge außerhalb meines Wohnorts nutzen? Ja, sie können alle Fahrzeuge von stadtmobil in der Region Stuttgart genauso einfach buchen und nutzen wie die Fahrzeuge an Ihrem Wohnort. Dasselbe gilt für die stadtmobil-Fahrzeuge in anderen Regionen und für die Fahrzeuge von anderen Organisationen. Dieses Verfahren wird als Quernutzung bezeichnet. Der Zugang zu diesen Fahrzeugen erfolgt mit der stadtmobil-App oder Ihrer stadtmobil-Zugangskarte. Die Abrechnung der Quernutzungsfahrten erfolgt im Tarif „Basic“ bzw. „Easy“. Bei den Fahrzeugtypen gelten die Fahrzeugtarifklassen der fahrzeuggebenden Organisation. Beteiligte Organisationen mit Direktbuchungsmöglichkeit finden Sie auf unserer Buchungsseite oder App. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Tarifordnung. Sind Fahrsicherheitstraining und Fahrten auf dem Verkehrsübungsplatz erlaubt? Nein, Fahrsicherheitstraining und Fahrschulungen sind nicht gestattet, da der Verschleiß der Fahrzeuge massiv steigt. Es besteht kein Versicherungsschutz. Warum sollte ich den stadtmobil-Newsletter abonnieren? Wenn Sie den stadtmobil-Newsletter abonnieren, erhalten Sie regelmäßig Informationen zu Fahrzeugen, Stellplätzen, neuen Quernutzungsmöglichkeiten und allgemeinen Neuigkeiten. Sie erhalten keine weitergehende Werbung. Rund ums Auto Gibt es Elektrofahrzeuge? Ja, das Angebot wird kontinuierlich ausgebaut. Die Fahrzeuge können in der App über Filter > Detailsuche angezeigt werden. Gibt es Fahrzeuge mit Automatik? Ja, alle Business-, Elektro- und Hybridfahrzeuge sind Automatikfahrzeuge. Ihre Verfügbarkeit kann durch Suche über den Filter bei der Buchung ermittelt werden. Gibt es Fahrzeuge mit Anhängerkupplung? Ja. Ihre Verfügbarkeit kann durch Suche über den Filter bei der Buchung ermittelt werden. Beachten Sie bitte: Die abnehmbare Anhängerzugvorrichtung (Anhängerkupplung) darf nur bei Nutzung mit Anhänger montiert sein. Die Kugelstange muss immer bei Buchungsende und wenn ohne Anhänger gefahren wird, demontiert werden. Das stadtmobil-Fahrzeug muss für die zu erwartende Zug- und Stützlast geeignet sein! Überprüfen Sie anhand der Fahrzeugdaten (Kfz-Schein), ob die maximal zugelassenen Lasten nicht überschritten werden. Vergewissern Sie sich, dass Sie mit Ihrem Führerschein befugt sind, den Anhänger und die Tonnage zu führen. Mit welchen Reifen sind die Fahrzeuge ausgestattet? Der Großteil der Fahrzeuge der stadtmobil carsharing AG ist mit Allwetterreifen ausgestattet. Allwetterreifen sind Winterreifen, die auch für den Sommerbetrieb gute Fahreigenschaften aufweisen. Sie tragen das Schneeflocken-/Alpine-Symbol wie Winterreifen und sind somit auch auf Strecken zugelassen, auf denen ausdrücklich Winterausrüstung gefordert wird. Die Kleinbusse rüsten wir von Winter- auf Sommerreifen um. Gibt es Fahrzeuge mit Kindersitzen? Alle Fahrzeuge (außer Transporter und Kastenwagen) sind mit je einer Sitzerhöhung für Kinder ausgerüstet. Außerdem stehen an verschiedenen Stationen kostenfrei Kindersitze von 15-36 kg zur Verfügung (Suche über den Filter bei der Buchung). Sie müssen in Verbindung mit einem Fahrzeug vorab gebucht werden. Sind weitere Zubehörteile verfügbar? Dachgrundträger, Dachboxen und Fahrradträger für die Montage auf das Dach oder die Anhängerkupplung erhalten Sie bei unserem Partner, dem Dachboxenverleih Kynast (www.dachboxenmiete.de) . Dachzelte hält die Firma seezeit in Stuttgart bereit. Schneekettenverleihfirmen finden Sie im Internet. Wer „kümmert“ sich um die Fahrzeuge? stadtmobil-Fahrzeugbetreuer:innen schauen regelmäßig nach jedem Fahrzeug und kontrollieren alle wichtigen Punkte. Die Kund:innen tanken/laden die Fahrzeuge nach Bedarf und hinterlassen das Fahrzeug in einem sauberen Zustand. Verschmutzungen des Vornutzers oder Fundsachen können vor Fahrtbeginn über die App gemeldet werden. Bei Problemen melden Sie sich bei der Buchungszentrale (0711 94 54 36 30). Mitarbeitereinsätze aufgrund von Störungen oder Mängeln, die durch Kund:innen verursacht wurden, werden in Rechnung gestellt. Darf ich Tiere im stadtmobil-Fahrzeug mitnehmen? Ja, aber die Tiere müssen in einer geschlossenen Tiertransportbox im Kofferraum untergebracht werden. Sonderreinigungen aufgrund zurückbleibender Verunreinigungen durch Tiere (z.B. Haare) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Darf in den Fahrzeugen geraucht werden? Nein. Im Interesse der nichtrauchenden Personen und mitfahrender Kinder ist in allen stadtmobil-Fahrzeugen das Rauchen verboten. Buchung Was kann die stadtmobil-App? Die stadtmobil-App bietet viele Funktionen und wird ständig verbessert: Fahrzeuge buchen Übersicht aller Buchungen Möglichkeit der Buchungsänderung Persönliche Daten unter “Konto” verwalten und Rechnungen anschauen Gebuchte Fahrzeuge öffnen und bei Nutzungsende die Buchung beenden/Fahrzeug verschließen Verschmutzungen/Schäden des Vornutzers und Fundsachen vor Fahrtantritt melden Die stadtmobil-App ist unter dem Namen „stadtmobil carsharing“ im App Store (iOS) und im Play Store (Android) gratis erhältlich. Das Login finden Sie unter “Konto”. Geben Sie Ihre Kundennummer (Haushaltskunden mit Unternummer in der Form 12345-1; entsprechendes gilt für Firmen) und Ihr Online-Passwort ein. Wie buche ich ein Fahrzeug? Bevor Sie ein stadtmobil-Fahrzeug nutzen, müssen Sie es für den gewünschten Zeitraum mit Ihrer Kundennummer buchen. Buchungen sind mit der stadtmobil-App, am Computer oder Tablet, über die Webseite oder telefonisch über die Buchungszentrale möglich. Zum Einloggen müssen beim Browser POPUPS erlaubt werden. Zugang erhalten Sie über den Login rechts oben auf der Anmeldeseite. Geben Sie Ihre Kundennummer (Haushaltskunden mit Unternummer in der Form 12345-1; entsprechendes gilt für Firmen) und Ihr Online-Passwort ein. Die stadtmobil-App ist unter dem Namen „stadtmobil carsharing“ im App Store (iOS) und im Play Store (Android) gratis erhältlich. Die stadtmobil-Buchungszentrale ist telefonisch rund um die Uhr unter 0711 94 54 36 30 erreichbar. Wie finde ich Fahrzeuge mit bestimmten Eigenschaften? Wenn Sie einen bestimmten Fahrzeugtyp (zum Beispiel Transporter) oder Fahrzeuge mit einer bestimmten Ausstattung (zum Beispiel Anhängerkupplung) suchen, können Sie dies schnell und bequem über Filter in der Buchungsmaske tun. Wie lange im Voraus muss ich buchen? Sie können unmittelbar vor Fahrtantritt buchen oder bis zu 270 Tage im Voraus. Die meisten Fahrten werden bei stadtmobil weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn gebucht. Erfahrungsgemäß ist in fast allen Fällen das gewünschte Fahrzeug verfügbar. Was muss ich bei Langzeitbuchungen und Auslandsfahrten beachten? Für Buchungen, die länger als eine Woche dauern oder für Fahrten ins Ausland rufen Sie unsere Buchungszentrale (0711 94 54 36 30) an. Bei frühzeitiger Buchung checken wir in der Regel das Fahrzeug vor Ihrem Urlaub und legen Ihnen gegebenenfalls den Original-Fahrzeugschein in das rote Bordbuch. Informieren Sie sich bitte selbst über eventuelle Besonderheiten in Ihrem Reiseland (zum Beispiel Warnwestenpflicht, Ausreiseerlaubnisse, Vignetten, Mautsysteme etc.). Ausgaben für Mautplaketten werden, wie Straßenbenutzungsgebühren, nicht von stadtmobil übernommen. Bitte beachten Sie bei Fahrten nach Frankreich die Crit´Air-Plakettenpflicht für Umweltzonen. Setzen Sie sich ggf. frühzeitig mit stadtmobil in Verbindung. Kann ich eine Buchung stornieren? Ja, das ist möglich. Stornierungen bis 24 Stunden vor Buchungsbeginn sind kostenlos, bei späteren Stornierungen wird die Hälfte der normalen Zeitkosten berechnet. Was ist ein Quartierfahrzeug? Ein Fahrzeug an einer Quartierstation wird an einem vorgegebenen Platz (Navi-Adresse) abgestellt. Dieser Platz ist nicht markiert. Wenn hier kein freier Stellplatz zu finden ist, kann zum Parken auf den schraffierten Bereich des Quartiers ausgewichen werden. Das Quartier erstreckt sich über mehrere Straßen und ist vorgegeben. Bitte parken Sie immer möglichst nahe der Navi-Adresse. Kunden, die die Buchungsbestätigung aktiviert haben, erhalten 15 Minuten vor Buchungsbeginn per E-Mail/SMS alle wichtigen Informationen zum Fahrzeugstandort oder ob mit Buchungsbeginn eine Verspätung durch den Vornutzer vorliegt. Nutzung Was mache ich, wenn sich das gebuchte Fahrzeug nicht am Stellplatz befindet? Wenn sich das gebuchte Fahrzeug nicht am Stellplatz befindet, kann das mehrere Gründe haben. Entweder hat der Vornutzer sich verspätet oder er hat es an einem anderen Platz abgestellt. Bitte rufen Sie die Buchungszentrale (0711 94 54 36 30) an, die Ihnen weiterhilft. Wenn Sie auf der Buchungsseite eingelogt sind, können Sie unter Konto/Meine Daten/Einstellungen bei "Buchungsbestätigung per E-Mail" einen Haken setzen. Sie bekommen dann nicht nur die Bestätigung Ihrer Buchung per Mail zugeschickt, sondern kurz vor Buchungsbeginn auch den genauen Stellplatz eines Quartierfahrzeugs (ohne festen Stellplatz). Wie öffne ich das Fahrzeug? Bei Fahrzeugen an einer Tresorstation halten Sie Ihre Zugangskarte oder Ihre stadtmobil-App vor das Lesefeld des Tresors, geben Ihre Karten-PIN ein, öffnen die Tür, entnehmen den Chip mit dem Fahrzeugschlüsselbund (grünes Lämpchen) und schließen den Tresor wieder. Bei Fahrzeugen mit eingebautem Bordcomputer halten Sie Ihre Zugangskarte oder Ihre stadtmobil-App vor das Lesegerät an der Windschutzscheibe und geben ggf. Ihre PIN ein. Die Zentralverriegelung öffnet das Fahrzeug, der Chip mit dem Fahrzeugschlüssel befindet sich im Bordcomputer im Handschuhfach. Bei Fahrtunterbrechung öffnen und schließen Sie das Fahrzeug immer mit dem Fahrzeugschlüssel. Erst bei Buchungsende stecken Sie den Chip mit dem Fahrzeugschlüssel wieder in den Bordcomputer. Um was muss ich mich vor und während der Fahrt kümmern? Vor der Fahrt überprüfen Sie das Auto auf Schäden, Verkehrssicherheit und Verunreinigungen. Schauen Sie, ob beide Tankkarten im roten Bordbuch vorhanden sind. Größere Verschmutzungen Ihres Vornutzers oder Fundsachen können Sie mit der stadtmobil-App melden. Wichtige Hinweise zum Fahrzeug finden Sie im Bedienhandbuch des Fahrzeugs. Bei längeren Fahrten überprüfen Sie regelmäßig Reifendruck und Betriebsflüssigkeiten (Öl, Scheibenwischwasser, Kühlwasser, AdBlue). Was ist, wenn meine Fahrt länger dauert als geplant? Grundsätzlich gilt: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden. Sollte das Fahrzeug unmittelbar nach Ihnen reserviert sein, kann keine Verlängerung erfolgen. Ansonsten können Sie die Buchungszeit per App oder über die Buchungszentrale verlängern. Bei Überziehungen über das Buchungsende hinaus wird eine Verspätungsgebühr berechnet. Darf ich mein Privatauto während der Buchung auf dem stadtmobil-Stellplatz abstellen? Leider nicht. Die Stellplätze werden von stadtmobil angemietet und bezahlt. Zum Teil wird das Abstellen fremder Autos als Betrugsversuch gewertet, zum Teil lassen wir selbst fremde Autos abschleppen. Wo darf ich in Stuttgart umsonst parken? Für stadtmobil-Fahrzeuge mit der blauen "Carsharing-Plakette" muss auf öffentlichen Parkplätzen in Stuttgart kein Parkticket gelöst werden. Das gilt am Straßenrand, in Parkbuchten sowie in Quartieren, in denen man sonst einen Bewohnerparkausweis benötigt. Natürlich muss dort trotzdem legal geparkt werden: Halte‐ und Parkverbote sowie die Höchstparkdauer gemäß der Beschilderung oder an Parkscheinautomaten oder E‐Ladesäulen sind weiterhin zu beachten. Diese Regelung gilt nur in Stuttgart, nicht in den Kreisen Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr, Esslingen und anderen Regionen. Wie wird getankt/geladen? In den Nutzungspreisen sind die Kraftstoff- bzw. Stromkosten bereits enthalten. Tanken/Laden Sie während Ihrer Buchung (KEINE "Premiumkraftstoffe"), bezahlen Sie per Tank-/Ladekarte, die in jedem Fahrzeug für Sie bereitliegt, direkt auf Kosten von stadtmobil. Eine genaue Anleitung zur Nutzung der Tank-/Ladekarte befindet sich im roten Bordbuch. Sollten Sie diese einmal nicht benutzen können, erstattet Ihnen stadtmobil Ihre Tank-/Ladeauslagen mit der Monatsrechnung. Bitte achten Sie auf die Original-Tankquittung mit Menge des gekauften Kraftstoffs/Stroms, dem Preis und der Mehrwertsteuer, versehen Sie sie mit Ihrer Kundennummer und hinterlegen Sie sie im roten Bordbuch. Achten Sie darauf, das Fahrzeug immer mit einem mindestens 1/4 vollen Tank bzw. 1/4 voller Batterie zurückzustellen, damit Ihr Nachnutzer gleich losfahren kann. Elektrofahrzeuge müssen bei Fahrtende immer an ihre Ladesäule bzw. Wallbox angeschlossen werden. Was mache ich am Ende meiner Fahrt? Am Ende der Fahrt stellen Sie das Fahrzeug wieder am Stellplatz ab, stellen den Motor ab (Start/Stopp Knopf) und tragen Ihre Fahrt im Fahrtbericht im roten Bordbuch ein. Vergewissern Sie sich, dass der Tank zu mindestens einem Viertel gefüllt ist, dass das Fahrzeug sauber ist und Sie nichts im Auto vergessen haben. Bei einem Fahrzeug von einer Tresorstation verschließen Sie das Fahrzeug mit dem Fahrzeugschlüssel und stecken den Fahrzeugchip zusammen mit dem Schlüsselbund in den Tresor zurück. Bei einem Fahrzeug mit Bordcomputer stecken Sie den Fahrzeugchip zusammen mit dem Schlüsselbund in den Bordcomputer im Handschuhfach und verschließen das Fahrzeug am Ende Ihrer Buchung mit Ihrer Zugangskarte oder Ihrer stadtmobil-App am Lesefeld an der Windschutzscheibe. Ist die Buchung beendet, wenn ich das Fahrzeug zurückgebe? Ja, sobald die Buchung mit der Zugangskarte oder über die stadtmobil-App beendet wird, ist das Fahrzeug wieder freigegeben. Für die restliche Buchungszeit (stornierter Zeitraum) werden Ihnen 50% der normalen Zeitkosten berechnet. Panne und Unfall Was mache ich, wenn ich eine Panne habe? Bei einer Panne rufen Sie die Buchungszentrale (0711 94 54 36 30) an. Ihre Pannenhilfe wird schnellstmöglich organisiert. Was mache ich, wenn ich einen Unfall habe? Bei einem Unfall informieren Sie bitte immer die Polizei (bei einem Mietfahrzeug ist die Polizei immer hinzuzuziehen!) und die Buchungszentrale (0711 94 54 36 30). Sichern Sie den Unfallort ab und leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe. Unterlagen, die Sie bei einem Unfall benötigen (Kopie des Fahrzeugscheins, die Internationale (Grüne) Versicherungskarte und einen Notizzettel für Ihre eigenen Unterlagen) finden Sie im roten Bordbuch. Bei Ihrer telefonischen Meldung benötigt die Buchungszentrale Angaben zur Art und Umfang des Schadens, eine mögliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit des Fahr­zeugs oder ob der Schaden zu einem Folgeschaden am Fahrzeug führen kann. Notieren Sie zusätzlich im Fahrtbericht, wann sie wem den Schaden gemeldet haben. Sie dürfen bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine Erklärung mit vergleichbarer rechtlicher Wirkung abgeben. Nach schriftlicher Aufforderung durch die Geschäftsstelle füllen Sie den Unfallbericht aus und senden ihn zeitnah zurück. Was passiert nach einem Unfall mit meiner Haftungsreduktion? Die Haftungsreduktion gilt nur für einen Unfall. Sie erlischt nach dem ersten Schadenfall. Bei einem weiteren Unfall ist die reguläre Selbstbeteiligung zu zahlen. Eine neue Haftungsreduktion kann 12 Monate nach dem Unfall zu den an diesem Zeitpunkt gültigen Konditionen abgeschlossen werden. Elektromobilität Wie fährt sich ein Elektrofahrzeug? Die Fahrweisen eines Elektrofahrzeugs und eines "herkömmlichen" Fahrzeugs unterscheiden sich. Elektrofahrzeuge bewegen sich sehr geräuscharm fort und werden daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmer*innen wahrgenommen. Fahren Sie daher bitte besonders vorausschauend und rücksichtsvoll. Wenn Sie vom Gas gehen, bremsen die Fahrzeuge stark ab, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Was muss ich bei Fahrten mit Hybrid- und Elektrofahrzeugen beachten? Beim Starten und Beenden von Fahrten mit Hybrid- und Elektrofahrzeugen hören Sie keine Motorgeräusche. Um den Motor abzustellen, muss unbedingt der Start/Stopp-Knopf betätigt werden! Motor abstellen: Bremspedal treten, Automatikschalthebel auf "P" stellen, STOPP-Knopf so lange drücken bis Display aus ist. Alle Hybrid- und Elektrofahrzeuge sind Automatikfahrzeuge. Woran erkenne ich, ob das Fahrzeug fahrbereit ist? Die Fahrzeuge starten geräuschlos, die Anzeige im Display informiert Sie mit dem Hinweis “ready” über den Fahrbetrieb. Eignen sich Elektrofahrzeuge auch für längere Fahrten? Die Reichweite beträgt je nach Jahreszeit und Fahrprofil ca. 200 km bis 350 km. Genau wie beim Benziner oder Diesel wird ein Elektrofahrzeug nicht bis zum letzten “Tropfen” leer gefahren, sondern vorher wieder ein Teil aufgeladen. Der wesentliche Unterschied ist, dass es hier kein zeitökonomisches Volltanken gibt, sondern man gibt sich auf der Langstrecke mit ca. 80% zufrieden, da im oberen Bereich sehr langsam geladen wird. Wenn Sie eine längere Fahrt planen, sollten Sie sich vorab ausreichend über die Lademöglichkeiten auf der Strecke und am Zielort informieren. Alle mit der EnBw-Ladekarte verwendbaren Ladepunkte finden Sie mit der Mobility+ – App. Diese sind farblich abgestuft nach maximaler Ladegeschwindigkeit, und man kann sehen, wie hoch die aktuelle Belegung ist. Elektrische Verbraucher wie Licht, Heizung und Klimaanlage und Temperaturen unter 0°C können die Reichweite stark negativ beeinflussen. Durch den Fahrerlebnisschalter können Sie einen sparsamen Einfluss auf das Fahrzeug nehmen und somit die Reichweite verlängern. Wie erkenne ich den aktuellen Ladestand? Den Ladezustand bzw. den Restbestand finden Sie bei den meisten Fahrzeugen in der Tachoanzeige im unteren Bereich. Wie lade ich ein Elektrofahrzeug? Die Stecker werden durch Öffnen des Fahrzeugs entriegelt. Vor Fahrtantritt entfernen Sie das Ladekabel vom Fahrzeug und von der Ladestation und verstauen es im Fahrzeug. Evtl. benötigen Sie es, um das Fahrzeug während Ihrer Buchungszeit zu laden. Wenn das Kabel an der Lademöglichkeit bleibt, besteht die Gefahr des Diebstahls. Bei der Rückkehr an die stadtmobil-Station stecken Sie das Ladekabel wieder ein und aktivieren die Wallbox mit dem am Fahrzeugschlüssel vorhandenen Chip oder an der Ladesäule mit der ladesäulenzugehörigen Ladekarte aus dem Bordbuch. Achten Sie auf das grüne Licht, das den Ladestart anzeigt. Bei Elektrofahrzeugen ohne festen Ladepunkt muss bei Buchungsende mindestens eine Ladung von 25 Prozent vorhanden sein. Wenn Sie das Fahrzeug während Ihrer Buchungszeit an einer „externen“ Ladesäule laden, beachten Sie die vorgegebene Ladedauer und entfernen das Fahrzeug nach dem Laden zügig von diesem Platz. Die Betreiber stellen uns sonst „Blockiergebühren“ in Rechnung, die wir Ihnen weiterberechnen. Wissenswertes Ist Carsharing günstiger als ein eigenes Auto? Wenn Sie das Auto täglich für den Weg zur Arbeit brauchen oder mehr als 15.000 Kilometer im Jahr fahren, ist Carsharing voraussichtlich teurer als ein Privatauto. Fahren Sie weniger Autokilometer im Jahr und machen viele Wege mit dem Rad, mit Bus und Bahn oder zu Fuß, dann ist Carsharing vermutlich günstiger als ein eigenes Auto. "Autos gemeinsam nutzen oder teilen" - warum sollte ich das tun? Wir von stadtmobil meinen, dass die Zahl der Autos und die Zahl der Autofahrten sich verringern müssen, damit die Städte wieder lebenswerter werden. Selbst wenn wir von Umwelt und Klima gar nicht reden: Autos nehmen übertrieben viel Platz in Anspruch und stehen laut ADAC 23 Stunden am Tag herum. Es gibt nichts Vernünftigeres als ein Auto zu teilen. Was ist der Unterschied zur Autovermietung? Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf die Fahrzeuge, sind also nicht auf Öffnungszeiten angewiesen. Die Buchungszeiträume sind flexibel. Sie können das Fahrzeug zum Beispiel für eine Stunde buchen oder für 3 Tage und sieben Stunden. Ganz wie Sie möchten. Und bei stadtmobil ist der Kraftstoff bereits in den Nutzungskosten enthalten. Wer hat stadtmobil erfunden? Der StadtMobil e.V., aus dem die stadtmobil carsharing AG hervorgegangen ist, wurde 1991 gegründet und hat mit zwei Vereinsfahrzeugen den Betrieb aufgenommen. Der erste Carsharingverein in Deutschland wurde von Studenten in Berlin gegründet. Gehört stadtmobil der Stadt oder einem Autohersteller? Die stadtmobil carsharing AG ist eine "kleine Aktiengesellschaft" - und damit ein unabhängiges Unternehmen der freien Wirtschaft. Die Aktien gehören dem StadtMobil e.V., Vereinsmitgliedern, Mitarbeiter:innen und Kund:innen. Ich will eine stadtmobil-Station in meiner Stadt haben. Was muss ich dafür tun? Grundsätzlich ist es das Ziel von stadtmobil, das Stationsnetz zu verdichten und auch in den Städten in der Region ein Angebot zu schaffen, wo wir bisher noch keine Station haben. Allerdings ist das nur begrenzt möglich. Dort, wo sich engagierte Personen vom StadtMobil e.V. erfolgreich dafür einsetzen, das Angebot bekannter zu machen und neue Kund:innen gewinnen, ist es oftmals möglich, ein Carsharing-Fahrzeug aufzustellen. Das wirtschaftliche Risiko dafür trägt der StadtMobil e.V. Wenn es vor Ort jemanden gibt, der sich für mehrere Jahre vertraglich an uns binden und das wirtschaftliche Risiko übernehmen will, bieten wir „Bestelltes Carsharing“ an. Keine passende Antwort gefunden? Schreiben Sie uns, bei weiteren Fragen, einfach eine Nachricht über das Kontaktformular .

Schulung Schadensaufnahme

15.05.25 | Station Büro

Grabenäckerstraße

09.06.21 | Station Ostfildern

Aufgrund des Feuerwehrfestes ist der Stellplatz am Wochenende, von Fr. 19.09.25-Mo. 22.09.25 11 Uhr nicht erreichbar. Bitte parken Sie das Fzg an der Plochinger Str. ungerade Hausnummern oder im Flieder (aber nicht auf unserem Stellplatz im Flieder). Vielen Dank. Markierter Stellplatz vor dem Haus Grabenäckerstraße 7. NAVI-Adresse: Grabenäckerstraße 7, 73760 Ostfildern Das Fahrzeug verfügt über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte oder App direkt am Fahrzeug.

Herzogstr. (Finanzamt) - Tresorstation

09.06.21 | Station Stuttgart

Die Stellplätze befinden sich auf dem Parkplatz an der Ecke Rotebühl- und Herzogstraße. Der Schlüsseltresor befindet sich an der Hausecke zur Herzogstraße. Bitte den Hinweis der Parkordnung am Tresor und in den Bordbüchern beachten! Die Hofschranke bitte immer schließen, der Schlüssel befindet sich am Fahrzeugschlüssel. NAVI-Adresse: Herzogstr.2, 70176 Stuttgart Bitte stellen Sie das Fahrzeug auf die richtigen Stellplätze. Unsere markierten Stellplätze befinden sich vor der Fensterfront des Finanzamts sowie im Anschluß links neben der Grünfläche 3 Stellplätze. Die markierten Stellplätze der Anwaltskanzlei sind unbedingt freizuhalten.

Charlottenplatz

09.06.21 | Station Esslingen

Markierte Stellplätze in der Plochinger Straße (gegenüber Hausnummer 5-7). Einbahnstraßen-Regelung beachten. NAVI-Adresse: Plochinger Str. 5, 73730 Esslingen Die Fahrzeuge verfügen über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte oder stadtmobil-App direkt am Fahrzeug.

Ottilienplatz

09.06.21 | Station Esslingen

Zwei markierte Stellplätze befinden sich in der Straße Ottilienplatz auf Höhe der Hausnummer 12 entlang der Fahrbahn. Zwei weitere markierte Stellplätze befinden sich in der Zwingerstraße direkt am Eck zur Straße Ottilienplatz. NAVI-Adresse: Ottilienplatz 12, 73728 Esslingen Die Fahrzeuge verfügen über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte oder stadtmobil-App direkt am Fahrzeug.

Olgastraße 49

27.06.23 | Station Stuttgart

Aufgrund einer Baumaßnahme sind unsere Stellplätze auf die andere Straßenseite verlegt. Olgastraße 54. Markierte Stellplätze in der Olgastraße vor dem Gebäude von Schmid Schaumstoffe. NAVI-Adresse: Olgastraße 49, 70182 Stuttgart Die Fahrzeuge verfügen über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte oder App direkt am Fahrzeug.

Gaisburg / Landhausstr

09.06.21 | Station Stuttgart

Das Fahrzeug steht am Straßenrand der Landhausstraße zwischen Steinbruch- und Schurwaldstraße. Ausfahrt Richtung Wangener Straße nicht möglich! Navi-Adresse: Landhausstr. 273, 70188 Stuttgart Das Fahrzeug verfügt über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte oder stadtmobil-App direkt am Fahrzeug. Besonderheit: Kein fester Stellplatz. Bitte möglichst nahe an der Stadtbahnhaltestelle Wangener-/Landhausstraße (Linie U4) parken.

Paul-Gerhardt-Kirche

09.10.24 | Station Stuttgart

Die Fahrzeuge stehen auf gekennzeichneten Stellplätzen in der Scheffelstraße auf der linken Straßenseite vor dem Kindergarten der Paul-Gerhard-Kirche. NAVI-Adresse: Scheffelstr. 35, 70193 Stuttgart Die Fahrzeuge verfügen über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte oder stadtmobil-App direkt am Fahrzeug. Besonderheiten: Bitte nicht auf fremden Stellplätzen parken! Unsere Plätze sind die Nr. 9 bis 11 von links (Straßenecke).