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Kelterplatz (Quartier)

09.06.21 | Station Stuttgart

Die Fahrzeuge stehen in der Hohenloher Straße möglichst nahe der Kreuzung zum Kelterplatz. NAVI-Adresse: Hohenloher Straße 23, 70437 Stuttgart. Wenn in diesem Bereich kein freier Stellplatz zu finden ist, kann zum Parken auf den schraffierten Bereich des Quartiers "Kelterplatz" ausgewichen werden. Das Quartier streckt sich vom Kelterplatz entlang der Hohenloher Str. über die Mönchbergstraße bis über die Ingelfinger Str.. Kunden, die die Buchungsbestätigung aktiviert haben, erhalten 15 Minuten vor Buchungsbeginn per E-Mail/SMS alle wichtigen Informationen zum Fahrzeugstandort und ob mit Buchungsbeginn eine Verspätung durch den Vornutzer vorliegt. Bitte immer möglichst nahe der NAVI-Adresse parken. Nicht in der Kurzzeit-Parker-Zone parken. Die Fahrzeuge verfügen über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte direkt am Fahrzeug. Besonderheiten: Bei Buchung eines Fahrzeugs von einem "Quartierstellplatz" bitte die Buchungsbestätigung aktivieren.

Mittnachtstraße (Quartier)

23.06.23 | Station Stuttgart

Das Fahrzeug steht in der Kleinstraße, einer Parallelstraße zur Nordbahnhofstraße, in der Nähe der U-Bahn-Haltestelle Mittnachtstraße. NAVI-Adresse: Kleinstraße 21, 70191 Stuttgart. Wenn in diesem Bereich kein freier Stellplatz zu finden ist, kann zum Parken auf den schraffierten Bereich des Quartiers "Mittnachtstraße" ausgewichen werden. Das Quartier streckt sich entlang der Kleinstraße und Knollstraße, jeweils von den Kreuzungen mit der Varnbülerstraße bis zu den jeweiligen Kreuzungen mit der Knappstraße. Die gesamte Knappstraße gehört ebenfalls zum Quartier. Bitte immer möglichst nahe der Navi-Adresse parken. Kunden, die die Buchungsbestätigung aktiviert haben, erhalten 15 Minuten vor Buchungsbeginn per E-Mail/SMS alle wichtigen Informationen zum Fahrzeugstandort oder ob mit Buchungsbeginn eine Verspätung durch den Vornutzer vorliegt. Das Fahrzeug verfügt über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte oder App direkt am Fahrzeug. Besonderheiten: Bei Buchung eines Fahrzeugs von einem "Quartierstellplatz" bitte die Buchungsbestätigung aktivieren.

Kapellenweg (Quartier)

28.06.23 | Station Stuttgart

Das Fahrzeug steht im Kapellenweg an der Kreuzung zur Scillawaldstraße NAVI-Adresse: Scillawaldstraße 20, 70378 Stuttgart. Wenn in diesem Bereich kein freier Stellplatz zu finden ist, kann zum Parken auf den schraffierten Bereich des Quartiers "Kapellenweg" ausgewichen werden. Das Quartier streckt sich entlang des Kapellenweges, zwischen den Kreuzungen mit der Möwenstraße und der Tegernseestraße. Auch die Möwen- und die Scillawaldstraße bis kurz vor die Kreuzungen mit dem Raingärtlesweg und die Hartwald- und Tegernseestraße bis an die Kreuzungen mit der Büchlerstraße gehören zum Quartier. Kunden, die die Buchungsbestätigung aktiviert haben, erhalten 15 Minuten vor Buchungsbeginn per E-Mail/SMS alle wichtigen Informationen zum Fahrzeugstandort und ob mit Buchungsbeginn eine Verspätung durch den Vornutzer vorliegt. Bitte immer möglichst nahe der NAVI-Adresse parken. Das Fahrzeug verfügt über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte oder App direkt am Fahrzeug. Besonderheiten: Bei Buchung eines Fahrzeugs von einem "Quartierstellplatz" bitte die Buchungsbestätigung aktivieren.

Mönchfeld Stadtbahnstation (Quartier)

28.06.23 | Station Stuttgart

Das Fahrzeug steht auf dem öffentlichen Parkplatz neben der U-Bahn-Haltestelle Mönchfeld. NAVI-Adresse: Welsweg 1, 70378 Stuttgart. Wenn in diesem Bereich kein freier Stellplatz zu finden ist, kann zum Parken auf den schraffierten Bereich des Quartiers "Mönchfeld Stadtbahnstation" ausgewichen werden. Das Quartier streckt sich entlang der Hechtstraße, zwischen der Kreuzung mit der Makrelenstraße und der Einfahrt in den Parkplatz an der Hechtstraße 29c, welcher ebenfalls zum Quartier gehört. Auch die Karpfenstraße, der Welsweg und der Zanderweg gehören mit zum Quartier. Bitte immer möglichst nahe der Navi-Adresse parken. Kunden, die die Buchungsbestätigung aktiviert haben, erhalten 15 Minuten vor Buchungsbeginn per E-Mail/SMS alle wichtigen Informationen zum Fahrzeugstandort oder ob mit Buchungsbeginn eine Verspätung durch den Vornutzer vorliegt. Das Fahrzeug verfügt über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte oder App direkt am Fahrzeug. Besonderheiten: Bei Buchung eines Fahrzeugs von einem "Quartierstellplatz" bitte die Buchungsbestätigung aktivieren.

Haigst Kirche (Quartier)

09.06.21 | Station Stuttgart

Die Fahrzeuge stehen in der Straße "Auf dem Haigst" auf den Parkplätzen an der Haigstkirche. NAVI-Adresse: Auf dem Haigst 42, 70597 Stuttgart. Wenn in diesem Bereich kein freier Stellplatz zu finden ist, kann zum Parken auf den schraffierten Bereich des Quartiers "Haigst Kirche." ausgewichen werden. Das Quartier streckt sich vom Eck Auf dem Haigst / Römerstraße bis zum Haus Auf dem Haigst 30. Auch die Alte Weinsteige vom Kreuzungsbereich Figarostraße/Alte Weinsteige bis zur Alten Weinsteige 86 und die Kauzenhecke bis zur Hausnummer 15 gehören mit zum Quartier. Kunden, die die Buchungsbestätigung aktiviert haben, erhalten 15 Minuten vor Buchungsbeginn alle wichtigen Informationen zum Fahrzeugstandort oder ob mit Buchungsbeginn eine Verspätung durch den Vornutzer vorliegt. Bitte immer möglichst nahe der Navi-Adresse parken. Die Fahrzeuge verfügen über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte oder App direkt am Fahrzeug. Besonderheiten: Bei Buchung eines Fahrzeugs von einem "Quartierstellplatz" bitte die Buchungsbestätigung aktivieren.

Fragen & Antworten

07.02.24 | Inhaltsseite Fragen & Antworten

Fragen und Antworten (FAQ) Anmeldung und Vertrag Wie werde ich stadtmobil-Kunde? Einzelpersonen melden sich am einfachsten online an. Vor der erstmaligen Buchung eines Fahrzeugs ist ein persönlicher Führerschein- und Ausweischeck in einer unserer Validierungsstellen notwendig. Juristische Personen (Firmen) können sich schriftlich mit unserem Vertragsformular anmelden. Wenn Sie einen Haushaltsvertrag mit mehreren Nutzern abschließen möchten, kontaktieren Sie die Geschäftsstelle telefonisch (0711 94 54 36 36). Kann ich auch einmalig ein stadtmobil-Fahrzeug nutzen, ohne Kunde zu sein? Nein, nur als angemeldeter stadtmobil-Kunde können Sie die Fahrzeuge nutzen. Wer darf stadtmobil-Fahrzeuge fahren? Fahrberechtigt sind nur stadtmobil-Kundinnen und Kunden. Diese können das Fahrzeug an Dritte weitergeben, wenn diese Person selbst einen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen hat. Wie werden meine stadtmobil-Fahrten abgerechnet? Sie erhalten einmal im Monat eine Abrechnung Ihrer Fahrten. Die Fahrtkosten setzen sich aus den Zeit- und Kilometerkosten ihres jeweils gewählten Tarifs zusammen. Die Tarifordnung finden Sie unter den “Downloads” auf der Webseite. stadtmobil bietet verschiedene Fahrtarife mit unterschiedlichen Vertragsbedingungen für Wenig-, Durchschnitts- und Vielfahrer. Sie finden alle Preise und einen Rechner, mit dem Sie Ihre Alltagsfahrten ausrechnen können, auf der Webseite. Wie kann ich meinen stadtmobil-Vertrag kündigen? Der stadtmobil-Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Kann ich von einem Carsharing-Tarif in einen anderen wechseln? Sie können den Tarif zu jedem Quartalsersten wechseln, wenn die Voraussetzungen für den neuen Tarif erfüllt sind und Sie uns vor Beginn des Monats Ihren Änderungswunsch schriftlich mitteilen. Welche Versicherungen sind in den Tarifen inbegriffen? Alle Fahrzeuge haben eine Unfallversicherung, sind also vollkasko-, teilkasko- und haftpflichtversichert. Mitfahrende Personen sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Die Selbstbeteiligung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Haftungsreduktion reduziert werden. Bedienfehler (zum Beispiel, wenn Sie eine Kupplung stetig schleifen lassen und sie dadurch kaputt geht), Schäden durch ungesicherte Ladung (zum Beispiel, weil Sie offene Farbeimer oder Milchflaschen transportiert haben oder beim Bremsen ein Regal durch die Scheibe fliegt), Fehlbetankungen etc. sind selbstverständlich nicht versichert. Gibt es Besonderheiten nach dem Führerscheinerwerb? Als Ihr Partner in Sachen Mobilität möchten wir jungen Menschen die Möglichkeit bieten, Fahrpraxis zu sammeln. Deshalb kann bei uns jede volljährige Person, welche im Besitz eines gültigen EU-Führerscheins (Klasse B) ist, Kunde werden. Innerhalb der ersten 2 Jahre nach Erwerb steht Ihnen der Großteil unseres Fuhrparks zur Verfügung, die Fahrzeugtarifklassen D und F sind gesperrt. Bei Unfallschäden gilt eine erhöhte Selbstbeteiligung. Eine Haftungsreduktion für Schäden an oder Unfällen mit Fahrzeugen der stadtmobil-Gruppe ist erst 24 Monate nach Führerscheinerwerb möglich. Kann ich mit einem stadtmobil-Fahrzeug in den Urlaub/ins Ausland fahren? Ja, viele Kunden verreisen mit unseren stadtmobil-Fahrzeugen. Langzeitbuchungen (mehrere Wochen) und auch Fahrten ins Ausland sind möglich. Sind Einwegfahrten möglich? Nein, die stadtmobil-Fahrzeuge in der Region Stuttgart stehen an festen Stationen. Sie stellen das Auto immer dort zurück, wo Sie es abgeholt haben. Kann ich Fahrzeuge außerhalb meines Wohnorts nutzen? Ja, sie können alle Fahrzeuge von stadtmobil in der Region Stuttgart genauso einfach buchen und nutzen wie die Fahrzeuge an Ihrem Wohnort. Dasselbe gilt für die stadtmobil-Fahrzeuge in anderen Regionen und für die Fahrzeuge von anderen Organisationen. Dieses Verfahren wird als Quernutzung bezeichnet. Der Zugang zu diesen Fahrzeugen erfolgt mit der stadtmobil-App oder Ihrer stadtmobil-Zugangskarte. Die Abrechnung der Quernutzungsfahrten erfolgt im Tarif „Basic“ bzw. „Easy“. Bei den Fahrzeugtypen gelten die Fahrzeugtarifklassen der fahrzeuggebenden Organisation. Beteiligte Organisationen mit Direktbuchungsmöglichkeit finden Sie auf unserer Buchungsseite oder App. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Tarifordnung. Sind Fahrsicherheitstraining und Fahrten auf dem Verkehrsübungsplatz erlaubt? Nein, Fahrsicherheitstraining und Fahrschulungen sind nicht gestattet, da der Verschleiß der Fahrzeuge massiv steigt. Es besteht kein Versicherungsschutz. Warum sollte ich den stadtmobil-Newsletter abonnieren? Wenn Sie den stadtmobil-Newsletter abonnieren, erhalten Sie regelmäßig Informationen zu Fahrzeugen, Stellplätzen, neuen Quernutzungsmöglichkeiten und allgemeinen Neuigkeiten. Sie erhalten keine weitergehende Werbung. Rund ums Auto Gibt es Elektrofahrzeuge? Ja, das Angebot wird kontinuierlich ausgebaut. Die Fahrzeuge können in der App über Filter > Detailsuche angezeigt werden. Gibt es Fahrzeuge mit Automatik? Ja, alle Business-, Elektro- und Hybridfahrzeuge sind Automatikfahrzeuge. Ihre Verfügbarkeit kann durch Suche über den Filter bei der Buchung ermittelt werden. Gibt es Fahrzeuge mit Anhängerkupplung? Ja. Ihre Verfügbarkeit kann durch Suche über den Filter bei der Buchung ermittelt werden. Beachten Sie bitte: Die abnehmbare Anhängerzugvorrichtung (Anhängerkupplung) darf nur bei Nutzung mit Anhänger montiert sein. Die Kugelstange muss immer bei Buchungsende und wenn ohne Anhänger gefahren wird, demontiert werden. Das stadtmobil-Fahrzeug muss für die zu erwartende Zug- und Stützlast geeignet sein! Überprüfen Sie anhand der Fahrzeugdaten (Kfz-Schein), ob die maximal zugelassenen Lasten nicht überschritten werden. Vergewissern Sie sich, dass Sie mit Ihrem Führerschein befugt sind, den Anhänger und die Tonnage zu führen. Mit welchen Reifen sind die Fahrzeuge ausgestattet? Der Großteil der Fahrzeuge der stadtmobil carsharing AG ist mit Allwetterreifen ausgestattet. Allwetterreifen sind Winterreifen, die auch für den Sommerbetrieb gute Fahreigenschaften aufweisen. Sie tragen das Schneeflocken-/Alpine-Symbol wie Winterreifen und sind somit auch auf Strecken zugelassen, auf denen ausdrücklich Winterausrüstung gefordert wird. Die Kleinbusse rüsten wir von Winter- auf Sommerreifen um. Gibt es Fahrzeuge mit Kindersitzen? Alle Fahrzeuge (außer Transporter und Kastenwagen) sind mit je einer Sitzerhöhung für Kinder ausgerüstet. Außerdem stehen an verschiedenen Stationen kostenfrei Kindersitze von 15-36 kg zur Verfügung (Suche über den Filter bei der Buchung). Sie müssen in Verbindung mit einem Fahrzeug vorab gebucht werden. Sind weitere Zubehörteile verfügbar? Dachgrundträger, Dachboxen und Fahrradträger für die Montage auf das Dach oder die Anhängerkupplung erhalten Sie bei unserem Partner, dem Dachboxenverleih Kynast (www.dachboxenmiete.de) . Dachzelte hält die Firma seezeit in Stuttgart bereit. Schneekettenverleihfirmen finden Sie im Internet. Wer „kümmert“ sich um die Fahrzeuge? stadtmobil-Fahrzeugbetreuer:innen schauen regelmäßig nach jedem Fahrzeug und kontrollieren alle wichtigen Punkte. Die Kund:innen tanken/laden die Fahrzeuge nach Bedarf und hinterlassen das Fahrzeug in einem sauberen Zustand. Verschmutzungen des Vornutzers oder Fundsachen können vor Fahrtbeginn über die App gemeldet werden. Bei Problemen melden Sie sich bei der Buchungszentrale (0711 94 54 36 30). Mitarbeitereinsätze aufgrund von Störungen oder Mängeln, die durch Kund:innen verursacht wurden, werden in Rechnung gestellt. Darf ich Tiere im stadtmobil-Fahrzeug mitnehmen? Ja, aber die Tiere müssen in einer geschlossenen Tiertransportbox im Kofferraum untergebracht werden. Sonderreinigungen aufgrund zurückbleibender Verunreinigungen durch Tiere (z.B. Haare) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Darf in den Fahrzeugen geraucht werden? Nein. Im Interesse der nichtrauchenden Personen und mitfahrender Kinder ist in allen stadtmobil-Fahrzeugen das Rauchen verboten. Buchung Was kann die stadtmobil-App? Die stadtmobil-App bietet viele Funktionen und wird ständig verbessert: Fahrzeuge buchen Übersicht aller Buchungen Möglichkeit der Buchungsänderung Persönliche Daten unter “Konto” verwalten und Rechnungen anschauen Gebuchte Fahrzeuge öffnen und bei Nutzungsende die Buchung beenden/Fahrzeug verschließen Verschmutzungen des Vornutzers und Fundsachen vor Fahrtantritt melden Die stadtmobil-App ist unter dem Namen „stadtmobil carsharing“ im App Store (iOS) und im Play Store (Android) gratis erhältlich. Das Login finden Sie unter “Konto”. Geben Sie Ihre Kundennummer (Haushaltskunden mit Unternummer in der Form 12345-1; entsprechendes gilt für Firmen) und Ihr Online-Passwort ein. Wie buche ich ein Fahrzeug? Bevor Sie ein stadtmobil-Fahrzeug nutzen, müssen Sie es für den gewünschten Zeitraum mit Ihrer Kundennummer buchen. Buchungen sind mit der stadtmobil-App, am Computer oder Tablet, über die Webseite oder telefonisch über die Buchungszentrale möglich. Zum Einloggen müssen beim Browser POPUPS erlaubt werden. Zugang erhalten Sie über den Login rechts oben auf der Anmeldeseite. Geben Sie Ihre Kundennummer (Haushaltskunden mit Unternummer in der Form 12345-1; entsprechendes gilt für Firmen) und Ihr Online-Passwort ein. Die stadtmobil-App ist unter dem Namen „stadtmobil carsharing“ im App Store (iOS) und im Play Store (Android) gratis erhältlich. Die stadtmobil-Buchungszentrale ist telefonisch rund um die Uhr unter 0711 94 54 36 30 erreichbar. Wie finde ich Fahrzeuge mit bestimmten Eigenschaften? Wenn Sie einen bestimmten Fahrzeugtyp (zum Beispiel Transporter) oder Fahrzeuge mit einer bestimmten Ausstattung (zum Beispiel Anhängerkupplung) suchen, können Sie dies schnell und bequem über Filter in der Buchungsmaske tun. Wie lange im Voraus muss ich buchen? Sie können unmittelbar vor Fahrtantritt buchen oder bis zu 270 Tage im Voraus. Die meisten Fahrten werden bei stadtmobil weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn gebucht. Erfahrungsgemäß ist in fast allen Fällen das gewünschte Fahrzeug verfügbar. Was muss ich bei Langzeitbuchungen und Auslandsfahrten beachten? Für Buchungen, die länger als eine Woche dauern oder für Fahrten ins Ausland rufen Sie unsere Buchungszentrale (0711 94 54 36 30) an. Bei frühzeitiger Buchung checken wir in der Regel das Fahrzeug vor Ihrem Urlaub und legen Ihnen gegebenenfalls den Original-Fahrzeugschein in das rote Bordbuch. Informieren Sie sich bitte selbst über eventuelle Besonderheiten in Ihrem Reiseland (zum Beispiel Warnwestenpflicht, Ausreiseerlaubnisse, Vignetten, Mautsysteme etc.). Ausgaben für Mautplaketten werden, wie Straßenbenutzungsgebühren, nicht von stadtmobil übernommen. Bitte beachten Sie bei Fahrten nach Frankreich die Crit´Air-Plakettenpflicht für Umweltzonen. Setzen Sie sich ggf. frühzeitig mit stadtmobil in Verbindung. Kann ich eine Buchung stornieren? Ja, das ist möglich. Stornierungen bis 24 Stunden vor Buchungsbeginn sind kostenlos, bei späteren Stornierungen wird die Hälfte der normalen Zeitkosten berechnet. Was ist ein Quartierfahrzeug? Ein Fahrzeug an einer Quartierstation wird an einem vorgegebenen Platz (Navi-Adresse) abgestellt. Dieser Platz ist nicht markiert. Wenn hier kein freier Stellplatz zu finden ist, kann zum Parken auf den schraffierten Bereich des Quartiers ausgewichen werden. Das Quartier erstreckt sich über mehrere Straßen und ist vorgegeben. Bitte parken Sie immer möglichst nahe der Navi-Adresse. Kunden, die die Buchungsbestätigung aktiviert haben, erhalten 15 Minuten vor Buchungsbeginn per E-Mail/SMS alle wichtigen Informationen zum Fahrzeugstandort oder ob mit Buchungsbeginn eine Verspätung durch den Vornutzer vorliegt. Nutzung Was mache ich, wenn sich das gebuchte Fahrzeug nicht am Stellplatz befindet? Wenn sich das gebuchte Fahrzeug nicht am Stellplatz befindet, kann das mehrere Gründe haben. Entweder hat der Vornutzer sich verspätet oder er hat es an einem anderen Platz abgestellt. Bitte rufen Sie die Buchungszentrale (0711 94 54 36 30) an, die Ihnen weiterhilft. Wenn Sie auf der Buchungsseite eingelogt sind, können Sie unter Konto/Meine Daten/Einstellungen bei "Buchungsbestätigung per E-Mail" einen Haken setzen. Sie bekommen dann nicht nur die Bestätigung Ihrer Buchung per Mail zugeschickt, sondern kurz vor Buchungsbeginn auch den genauen Stellplatz eines Quartierfahrzeugs (ohne festen Stellplatz). Wie öffne ich das Fahrzeug? Bei Fahrzeugen an einer Tresorstation halten Sie Ihre Zugangskarte oder Ihre stadtmobil-App vor das Lesefeld des Tresors, geben Ihre Karten-PIN ein, öffnen die Tür, entnehmen den Chip mit dem Fahrzeugschlüsselbund (grünes Lämpchen) und schließen den Tresor wieder. Bei Fahrzeugen mit eingebautem Bordcomputer halten Sie Ihre Zugangskarte oder Ihre stadtmobil-App vor das Lesegerät an der Windschutzscheibe und geben ggf. Ihre PIN ein. Die Zentralverriegelung öffnet das Fahrzeug, der Chip mit dem Fahrzeugschlüssel befindet sich im Bordcomputer im Handschuhfach. Bei Fahrtunterbrechung öffnen und schließen Sie das Fahrzeug immer mit dem Fahrzeugschlüssel. Erst bei Buchungsende stecken Sie den Chip mit dem Fahrzeugschlüssel wieder in den Bordcomputer. Um was muss ich mich vor und während der Fahrt kümmern? Vor der Fahrt überprüfen Sie das Auto auf Schäden, Verkehrssicherheit und Verunreinigungen. Schauen Sie, ob beide Tankkarten im roten Bordbuch vorhanden sind. Größere Verschmutzungen Ihres Vornutzers oder Fundsachen können Sie mit der stadtmobil-App melden. Wichtige Hinweise zum Fahrzeug finden Sie im Bedienhandbuch des Fahrzeugs. Bei längeren Fahrten überprüfen Sie regelmäßig Reifendruck und Betriebsflüssigkeiten (Öl, Scheibenwischwasser, Kühlwasser, AdBlue). Was ist, wenn meine Fahrt länger dauert als geplant? Grundsätzlich gilt: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden. Sollte das Fahrzeug unmittelbar nach Ihnen reserviert sein, kann keine Verlängerung erfolgen. Ansonsten können Sie die Buchungszeit per App oder über die Buchungszentrale verlängern. Bei Überziehungen über das Buchungsende hinaus wird eine Verspätungsgebühr berechnet. Darf ich mein Privatauto während der Buchung auf dem stadtmobil-Stellplatz abstellen? Leider nicht. Die Stellplätze werden von stadtmobil angemietet und bezahlt. Zum Teil wird das Abstellen fremder Autos als Betrugsversuch gewertet, zum Teil lassen wir selbst fremde Autos abschleppen. Wo darf ich in Stuttgart umsonst parken? Für stadtmobil-Fahrzeuge mit der blauen "Carsharing-Plakette" muss auf öffentlichen Parkplätzen in Stuttgart kein Parkticket gelöst werden. Das gilt am Straßenrand, in Parkbuchten sowie in Quartieren, in denen man sonst einen Bewohnerparkausweis benötigt. Natürlich muss dort trotzdem legal geparkt werden: Halte‐ und Parkverbote sowie die Höchstparkdauer gemäß der Beschilderung oder an Parkscheinautomaten oder E‐Ladesäulen sind weiterhin zu beachten. Diese Regelung gilt nur in Stuttgart, nicht in den Kreisen Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr, Esslingen und anderen Regionen. Wie wird getankt/geladen? In den Nutzungspreisen sind die Kraftstoff- bzw. Stromkosten bereits enthalten. Tanken/Laden Sie während Ihrer Buchung (KEINE "Premiumkraftstoffe"), bezahlen Sie per Tank-/Ladekarte, die in jedem Fahrzeug für Sie bereitliegt, direkt auf Kosten von stadtmobil. Eine genaue Anleitung zur Nutzung der Tank-/Ladekarte befindet sich im roten Bordbuch. Sollten Sie diese einmal nicht benutzen können, erstattet Ihnen stadtmobil Ihre Tank-/Ladeauslagen mit der Monatsrechnung. Bitte achten Sie auf die Original-Tankquittung mit Menge des gekauften Kraftstoffs/Stroms, dem Preis und der Mehrwertsteuer, versehen Sie sie mit Ihrer Kundennummer und hinterlegen Sie sie im roten Bordbuch. Achten Sie darauf, das Fahrzeug immer mit einem mindestens 1/4 vollen Tank bzw. 1/4 voller Batterie zurückzustellen, damit Ihr Nachnutzer gleich losfahren kann. Elektrofahrzeuge müssen bei Fahrtende immer an ihre Ladesäule bzw. Wallbox angeschlossen werden. Was mache ich am Ende meiner Fahrt? Am Ende der Fahrt stellen Sie das Fahrzeug wieder am Stellplatz ab, stellen den Motor ab (Start/Stopp Knopf) und tragen Ihre Fahrt im Fahrtbericht im roten Bordbuch ein. Vergewissern Sie sich, dass der Tank zu mindestens einem Viertel gefüllt ist, dass das Fahrzeug sauber ist und Sie nichts im Auto vergessen haben. Bei einem Fahrzeug von einer Tresorstation verschließen Sie das Fahrzeug mit dem Fahrzeugschlüssel und stecken den Fahrzeugchip zusammen mit dem Schlüsselbund in den Tresor zurück. Bei einem Fahrzeug mit Bordcomputer stecken Sie den Fahrzeugchip zusammen mit dem Schlüsselbund in den Bordcomputer im Handschuhfach und verschließen das Fahrzeug am Ende Ihrer Buchung mit Ihrer Zugangskarte oder Ihrer stadtmobil-App am Lesefeld an der Windschutzscheibe. Ist die Buchung beendet, wenn ich das Fahrzeug zurückgebe? Ja, sobald die Buchung mit der Zugangskarte oder über die stadtmobil-App beendet wird, ist das Fahrzeug wieder freigegeben. Für die restliche Buchungszeit (stornierter Zeitraum) werden Ihnen 50% der normalen Zeitkosten berechnet. Panne und Unfall Was mache ich, wenn ich eine Panne habe? Bei einer Panne rufen Sie die Buchungszentrale (0711 94 54 36 30) an. Ihre Pannenhilfe wird schnellstmöglich organisiert. Was mache ich, wenn ich einen Unfall habe? Bei einem Unfall informieren Sie bitte immer die Polizei (bei einem Mietfahrzeug ist die Polizei immer hinzuzuziehen!) und die Buchungszentrale (0711 94 54 36 30). Sichern Sie den Unfallort ab und leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe. Unterlagen, die Sie bei einem Unfall benötigen (Kopie des Fahrzeugscheins, die Internationale (Grüne) Versicherungskarte und einen Notizzettel für Ihre eigenen Unterlagen) finden Sie im roten Bordbuch. Bei Ihrer telefonischen Meldung benötigt die Buchungszentrale Angaben zur Art und Umfang des Schadens, eine mögliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit des Fahr­zeugs oder ob der Schaden zu einem Folgeschaden am Fahrzeug führen kann. Notieren Sie zusätzlich im Fahrtbericht, wann sie wem den Schaden gemeldet haben. Sie dürfen bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine Erklärung mit vergleichbarer rechtlicher Wirkung abgeben. Nach schriftlicher Aufforderung durch die Geschäftsstelle füllen Sie den Unfallbericht aus und senden ihn zeitnah zurück. Was passiert nach einem Unfall mit meiner Haftungsreduktion? Die Haftungsreduktion gilt nur für einen Unfall. Sie erlischt nach dem ersten Schadenfall. Bei einem weiteren Unfall ist die reguläre Selbstbeteiligung zu zahlen. Eine neue Haftungsreduktion kann 12 Monate nach dem Unfall zu den an diesem Zeitpunkt gültigen Konditionen abgeschlossen werden. Elektromobilität Wie fährt sich ein Elektrofahrzeug? Die Fahrweisen eines Elektrofahrzeugs und eines "herkömmlichen" Fahrzeugs unterscheiden sich. Elektrofahrzeuge bewegen sich sehr geräuscharm fort und werden daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmer*innen wahrgenommen. Fahren Sie daher bitte besonders vorausschauend und rücksichtsvoll. Wenn Sie vom Gas gehen, bremsen die Fahrzeuge stark ab, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Was muss ich bei Fahrten mit Hybrid- und Elektrofahrzeugen beachten? Beim Starten und Beenden von Fahrten mit Hybrid- und Elektrofahrzeugen hören Sie keine Motorgeräusche. Um den Motor abzustellen, muss unbedingt der Start/Stopp-Knopf betätigt werden! Motor abstellen: Bremspedal treten, Automatikschalthebel auf "P" stellen, STOPP-Knopf so lange drücken bis Display aus ist. Alle Hybrid- und Elektrofahrzeuge sind Automatikfahrzeuge. Woran erkenne ich, ob das Fahrzeug fahrbereit ist? Die Fahrzeuge starten geräuschlos, die Anzeige im Display informiert Sie mit dem Hinweis “ready” über den Fahrbetrieb. Eignen sich Elektrofahrzeuge auch für längere Fahrten? Die Reichweite beträgt je nach Jahreszeit und Fahrprofil ca. 200 km bis 350 km. Genau wie beim Benziner oder Diesel wird ein Elektrofahrzeug nicht bis zum letzten “Tropfen” leer gefahren, sondern vorher wieder ein Teil aufgeladen. Der wesentliche Unterschied ist, dass es hier kein zeitökonomisches Volltanken gibt, sondern man gibt sich auf der Langstrecke mit ca. 80% zufrieden, da im oberen Bereich sehr langsam geladen wird. Wenn Sie eine längere Fahrt planen, sollten Sie sich vorab ausreichend über die Lademöglichkeiten auf der Strecke und am Zielort informieren. Alle mit der EnBw-Ladekarte verwendbaren Ladepunkte finden Sie mit der Mobility+ – App. Diese sind farblich abgestuft nach maximaler Ladegeschwindigkeit, und man kann sehen, wie hoch die aktuelle Belegung ist. Elektrische Verbraucher wie Licht, Heizung und Klimaanlage und Temperaturen unter 0°C können die Reichweite stark negativ beeinflussen. Durch den Fahrerlebnisschalter können Sie einen sparsamen Einfluss auf das Fahrzeug nehmen und somit die Reichweite verlängern. Wie erkenne ich den aktuellen Ladestand? Den Ladezustand bzw. den Restbestand finden Sie bei den meisten Fahrzeugen in der Tachoanzeige im unteren Bereich. Wie lade ich ein Elektrofahrzeug? Die Stecker werden durch Öffnen des Fahrzeugs entriegelt. Vor Fahrtantritt entfernen Sie das Ladekabel vom Fahrzeug und von der Ladestation und verstauen es im Fahrzeug. Evtl. benötigen Sie es, um das Fahrzeug während Ihrer Buchungszeit zu laden. Wenn das Kabel an der Lademöglichkeit bleibt, besteht die Gefahr des Diebstahls. Bei der Rückkehr an die stadtmobil-Station stecken Sie das Ladekabel wieder ein und aktivieren die Wallbox mit dem am Fahrzeugschlüssel vorhandenen Chip oder an der Ladesäule mit der ladesäulenzugehörigen Ladekarte aus dem Bordbuch. Achten Sie auf das grüne Licht, das den Ladestart anzeigt. Bei Elektrofahrzeugen ohne festen Ladepunkt muss bei Buchungsende mindestens eine Ladung von 25 Prozent vorhanden sein. Wenn Sie das Fahrzeug während Ihrer Buchungszeit an einer „externen“ Ladesäule laden, beachten Sie die vorgegebene Ladedauer und entfernen das Fahrzeug nach dem Laden zügig von diesem Platz. Die Betreiber stellen uns sonst „Blockiergebühren“ in Rechnung, die wir Ihnen weiterberechnen. Wissenswertes Ist Carsharing günstiger als ein eigenes Auto? Wenn Sie das Auto täglich für den Weg zur Arbeit brauchen oder mehr als 15.000 Kilometer im Jahr fahren, ist Carsharing voraussichtlich teurer als ein Privatauto. Fahren Sie weniger Autokilometer im Jahr und machen viele Wege mit dem Rad, mit Bus und Bahn oder zu Fuß, dann ist Carsharing vermutlich günstiger als ein eigenes Auto. "Autos gemeinsam nutzen oder teilen" - warum sollte ich das tun? Wir von stadtmobil meinen, dass die Zahl der Autos und die Zahl der Autofahrten sich verringern müssen, damit die Städte wieder lebenswerter werden. Selbst wenn wir von Umwelt und Klima gar nicht reden: Autos nehmen übertrieben viel Platz in Anspruch und stehen laut ADAC 23 Stunden am Tag herum. Es gibt nichts Vernünftigeres als ein Auto zu teilen. Was ist der Unterschied zur Autovermietung? Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf die Fahrzeuge, sind also nicht auf Öffnungszeiten angewiesen. Die Buchungszeiträume sind flexibel. Sie können das Fahrzeug zum Beispiel für eine Stunde buchen oder für 3 Tage und sieben Stunden. Ganz wie Sie möchten. Und bei stadtmobil ist der Kraftstoff bereits in den Nutzungskosten enthalten. Wer hat stadtmobil erfunden? Der StadtMobil e.V., aus dem die stadtmobil carsharing AG hervorgegangen ist, wurde 1991 gegründet und hat mit zwei Vereinsfahrzeugen den Betrieb aufgenommen. Der erste Carsharingverein in Deutschland wurde von Studenten in Berlin gegründet. Gehört stadtmobil der Stadt oder einem Autohersteller? Die stadtmobil carsharing AG ist eine "kleine Aktiengesellschaft" - und damit ein unabhängiges Unternehmen der freien Wirtschaft. Die Aktien gehören dem StadtMobil e.V., Vereinsmitgliedern, Mitarbeiter:innen und Kund:innen. Ich will eine stadtmobil-Station in meiner Stadt haben. Was muss ich dafür tun? Grundsätzlich ist es das Ziel von stadtmobil, das Stationsnetz zu verdichten und auch in den Städten in der Region ein Angebot zu schaffen, wo wir bisher noch keine Station haben. Allerdings ist das nur begrenzt möglich. Dort, wo sich engagierte Personen vom StadtMobil e.V. erfolgreich dafür einsetzen, das Angebot bekannter zu machen und neue Kund:innen gewinnen, ist es oftmals möglich, ein Carsharing-Fahrzeug aufzustellen. Das wirtschaftliche Risiko dafür trägt der StadtMobil e.V. Wenn es vor Ort jemanden gibt, der sich für mehrere Jahre vertraglich an uns binden und das wirtschaftliche Risiko übernehmen will, bieten wir „Bestelltes Carsharing“ an. Keine passende Antwort gefunden? Schreiben Sie uns, bei weiteren Fragen, einfach eine Nachricht über das Kontaktformular .

Böblingen Alter Friedhof (Quartier)

05.04.24 | Station Böblingen

Bitte beachten: Das Fahrzeug hat keinen festen Ladepunkt am Stellplatz. Bei Buchungsende muss eine Ladung von mindestens 25 % (ca. 100-150km) vorhanden sein. Dies ist an Schnellladesäulen in max. 15 Minuten zu erreichen. Es gibt folgende Schnellladesäulen in der Umgebung: Porsche Destination Charging, Konrad-Zuse-Straße 2, 71034 Böblingen Eneco eMobility Ladestation, Flugfeld-Allee 24, 71034 Böblingen Allego Ladestation, Hanns-Klemm-Straße 13, 71034 Böblingen EnBW Schnelladesäule, Raiffeisenstr. 22, 70794 Filderstadt-Bonlanden The New Motion Ladestation, Echterdinger Str. 100, 70794 Filderstadt-Bernhausen Chargepoint Ladestation, Fronäckerstr. 26, 71063 Sindelfingen Allego Ladestation, Mahdentalstr. 88, 71065 Sindelfingen Lidl, Rudolf-Diesel-Straße 5, 71032 Böblingen Hahn Automobil, Rudolf-Diesel-Straße 20, 71032 Böblingen Andere öffentliche Ladesäulen können ebenso genutzt werden. Zur Suche und zur Navigation kann die EnBW mobility+ App genutzt werden. Zur Bezahlung ist im Bordbuch eine EnBW-Ladekarte. Falls das Fahrzeug im nicht geladenen Zustand zurückgebracht wird behalten wir uns vor einen Wagenwarteinsatz zu berechnen. Das Fahrzeug steht nahe der Kreuzung Herrschaftsgartenstraße zur Achalmstraße. NAVI-Adresse: Herrschaftsgartenstraße, 71032 Böblingen Wenn in diesem Bereich kein freier Stellplatz zu finden ist, kann zum Parken auf den schraffierten Bereich des Quartiers "Böblinger Alter Friedhof" ausgewichen werden. Das Quartier erstreckt sich zwischen Herrschaftsgartenstraße und Herdweg. Die Feldbergstraße, Achalmstraße und Teckstraße gehören ebenfalls zum Quartier. Kunden, die die Buchungsbestätigung aktiviert haben, erhalten 15 Minuten vor Buchungsbeginn per E-Mail/SMS alle wichtigen Informationen zum Fahrzeugstandort und ob mit Buchungsbeginn eine Verspätung durch den Vornutzer vorliegt. Bitte immer möglichst nahe der NAVI-Adresse parken. Das Fahrzeug verfügt über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte oder App direkt am Fahrzeug. Besonderheiten: Bei Buchung eines Fahrzeugs von einem "Quartierstellplatz" bitte die Buchungsbestätigung aktivieren.

Flexibilität für Ihren Fuhrpark

13.10.16 | Inhaltsseite Flexibilität für Ihren Fuhrpark

Flexibilität für Ihren Fuhrpark Ihre Vorteile mit stadtmobil Sie kennen das sicher auch: An einigen Tagen brauchen Sie in Ihrer Firma mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, dann brauchen Sie über Monate nur eines. Ein ungenutzter Firmenfuhrpark rostet und kostet. Beim Carsharing mit stadtmobil buchen Sie nur, was Sie brauchen, und bezahlen nur, was Sie buchen – auf die Stunde genau. Spontan auf verschiedene Fahrzeuggrößen zugreifen mit der stadtmobil-App, online oder telefonisch. Flexibler Fuhrpark Sie kennen das sicher auch: An einigen Tagen brauchen Sie in Ihrer Firma mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, dann brauchen Sie über Monate nur eines. Ein ungenutzter Firmenfuhrpark rostet und kostet. Beim Carsharing mit stadtmobil buchen Sie nur, was Sie brauchen, und bezahlen nur, was Sie buchen – auf die Stunde genau. Optimieren Sie Ihre Bilanz Die Nutzungskosten für die stadtmobil-Fahrzeuge sind Betriebsausgaben, die Sie in voller Höhe steuerlich geltend machen können. Schonen Sie die Liquidität Ihres Unternehmens durch minimale Fixkosten Weder Ihr Eigenkapital noch Ihr Kreditrahmen werden belastet – Sie gewinnen Liquidität für Ihr Kerngeschäft. Mehr Zeit für Ihre Firma Tägliche Parkplatzsuche vor dem Büro, lästige Autopflege, zu wenig Laderaum, Ärger mit der Werkstatt, dem TÜV, der Versicherung? Das können Sie sich sparen! All das erledigt stadtmobil Carsharing für Sie. So können Sie Ihre Zeit in Ihre Firma statt in die Verwaltung der Firmenwagen investieren.

Gottscheer Str.

20.12.24 | Station Sindelfingen

Das Fahrzeug hat keinen festen Stellplatz. Bitte das Fahrzeug wenn möglich an eine der Ladesäulen bei der Gottscheer Str. 7 abstellen. Falls hier keine Ladesäule frei ist, bitten wir Sie das Fahrzeug in unmittelbarer Nähe abzustellen. NAVI-Adresse: Gottscheer Str. 7, 71067 Sindelfingen Bitte beachten: Bitte schließen Sie das Fahrzeug am Ende Ihrer Buchung an eine der Ladesäulen an. Hierfür sollte die im Bordbuch vorhandene Karte der Stadtwerke Sindelfingen genutzt werden. Das Fahrzeug verfügt über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte direkt am Fahrzeug.

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der stadtmobil carsharing AG, Stuttgart (Gültig ab 01.02.2020) § 1 Gegenstand 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der stadtmobil carsharing AG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. § 2 Kunde, Kundengemeinschaften 1. Mehrere Kunden können eine Kundengemeinschaft bilden. Für die Kundengemeinschaft gelten die in der Tarifordnung genannten Bedingungen. Die Mitglieder der Kundengemeinschaft benennen aus ihrer Mitte einen Vertreter, der Erklärungen und Mitteilungen von stadtmobil und die Sammelrechnung für die Gemeinschaft entgegennimmt. 2. Die Mitglieder der Kundengemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für alle Forderungen, die stadtmobil im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag zustehen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, stadtmobil die Änderung seiner Anschrift und der stadtmobil zur Verfügung gestellten Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen. Muss die Adresse des Kunden infolge unterlassener Mitteilung durch stadtmobil ermittelt werden, so ist stadtmobil berechtigt, für den entstandenen nachweisbaren Aufwand Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 3 Juristische Personen als Kunde 1. Ist der Kunde eine juristische Person, kann der Kunde weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Kunden Fahrzeuge buchen und nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. 2. Die Beauftragten versichern zuvor durch Unterschrift, dass sie die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen und beachten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Beauftragte die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. 3. Der Kunde haftet für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag und für Verschulden seiner Beauftragten, als Empfangsgehilfen der Leistungen, wie für sein eigenes. § 4 entfällt § 5 Zugangsmittel 1. Jeder Kunde erhält ein Zugangsmittel (z.B. Zugangskarte) mit einer persönlichen Geheimzahl. 2. Nur Kunden in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. zu Zugangsmitteln) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. 3. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind schriftlich darzulegen. Für den Ersatz verlorener oder beschädigter Zugangsmittel hat der Kunde ein Verlustentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel oder den Dritten zugänglich gemachten Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 6 Buchung, Nutzung 1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung von Fahrtkosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Monatsbeiträge und weiteren Entgelte gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Fahrtkosten setzen sich aus Zeit- und Kilometerkosten zusammen. Die sich aus der Buchung ergebene Mietdauer ist Grundlage für die Berechnung der Zeitkosten, die für die Berechnung der Kilometerkosten notwendige Wegstrecke wird mit Hilfe von Bordcomputern ermittelt. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. 2. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen der Nutzungsordnung zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlichen Fahrtkosten durch den Kunden abhängig machen. 3. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Kunde in diesem Fall die entsprechenden Fahrtkosten, sonstigen Entgelte sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen – auf § 15 Abs. 2 wird verwiesen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen und das entsprechende Nutzungsentgelt angerechnet. 4. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Steht dem Kunden bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht es ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 7 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs 1. Der Kunde darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. 2. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Kunde zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. 3. Nutzt der Kunde ein anderes als das von ihm gebuchte Fahrzeug, hat der Kunde zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 8 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis 1. Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmenvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftragte (Fahrer) nach § 3, die vom Kunden schriftlich bei stadtmobil gemeldet wurden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, während jeder Fahrt seine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug, der vorübergehenden Sicherstellung oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Kunde ist verpflichtet, stadtmobil über Wegfall oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis unverzüglich zu informieren. 3. Der Kunde kann sich von einem Dritten fahren lassen, sofern der Dritte vor Fahrtantritt stadtmobil gegenüber unter Übermittlung einer Kopie der gültigen Fahrerlaubnis (Führerschein) des Dritten benannt wird. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmenvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, vor der Fahrt zu prüfen, ob der Dritte eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten ist dem Kunden strikt untersagt, das Fahrzeug Dritten zu überlassen – auf § 15 Abs. 2 (Vertragsstrafen) wird verwiesen. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden (entsprechend den Regelungen der § 11, § 13 und § 15 AGB) die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat. Bei unberechtigten Fahrern erfolgt bei einem Unfallschaden keine Begrenzung gemäß §13 Abs. 3 auf die Höhe der Selbstbeteiligung. § 9 Behandlung der Fahrzeuge 1. Der Kunde verpflichtet sich, jedes Fahrzeug sorgfältig und zweckgemäß zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Er verpflichtet sich zur Beachtung der für die Benutzung maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen und der Herstellerbetriebsanleitung. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. 2. Im Interesse aller Kunden und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse nichtrauchender Kunden und Kindern verboten. 4. Dem Kunden ist untersagt, Tiere mit in das Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, die Tiere befinden sich in einer geschlossenen Tierbox, die sicher im Kofferraum untergebracht ist. 5. Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für Geländefahrten, zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests, für Fahrschulungen, zur gewerblichen Mitnahme von Personen, für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, für die Begehung von Straftaten sowie für sonstige Nutzungen, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen, oder wenn der Kunde unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel 1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden und Mängel, die nicht von stadtmobil in der Schadensübersicht des Bordbuches eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil telefonisch gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis von stadtmobil zulässig. Diese Erlaubnis wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweissicherungspflichten im Zusammenhang mit Unfällen, Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Kunden dürfen keine Eintragungen in der Schadensübersicht vornehmen. 2. Jedes Fahrzeug ist mit Tank-/Ladekarten ausgestattet. Das Fehlen von Tank-/Ladekarten ist bei Übernahme des Fahrzeugs zu melden. Das Tanken von Premiumkraftstoffen ist unzulässig. Der Kunde darf die Tankkarte ausschließlich zur Betankung und Reinigung des gemieteten Fahrzeugs verwenden – auf § 15 Abs. 2 (Vertragsstrafen) wird verwiesen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. 3. Der Kunde ist aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet, jederzeit mit einer den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung zu fahren. stadtmobil bietet die Möglichkeit, Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung zu buchen. Macht der Kunde hiervon keinen Gebrauch, ist eine Haftung seitens stadtmobil wegen nicht angepasster Bereifung ausgeschlossen. § 11 Verhaltenspflichten bei Unfällen, Diebstahl, Schäden, Defekten, Reparaturen 1. Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zu der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Kunde stadtmobil unverzüglich zu melden. Dies gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Kunde hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Kunde hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht bzw. Schadensbericht in allen Punkten sorgfältig, wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und innerhalb von sieben Tagen an stadtmobil zu senden sowie alle sonstigen Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Ohne fristgerecht zugesandten schriftlichen Unfallbericht kann der Unfall von der Versicherung nicht reguliert werden. stadtmobil behält sich in diesem Fall vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten zu belasten, insbesondere an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen. 2. Unfälle (auch Unfälle, bei denen keine anderen Personen oder Fahrzeuge beteiligt waren bzw. kein Fremdschaden entstand) müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Kunde darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. 3. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt, sofern der Kunde nicht selbst für den Schaden haftet. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs 1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem Viertel vollem Tank (bei Elektrofahrzeugen mit angeschlossenem Ladekabel), mit ausgeschalteten Stromverbrauchern (Licht, Blinker, Radio, Heckscheibenheizung etc.), mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz abgestellt ist, der Fahrtbericht vollständig, wahrheitsgemäß, leserlich ausgefüllt und unterschrieben am dafür vorgesehenen Ort deponiert ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Kunden weitergegeben werden. 2. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Kunde, der diesen Umstand verschuldet, die Kosten gemäß dem tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwand zu entrichten. § 13 Versicherungen, Haftung bei Unfällen 1. Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- und kaskoversichert. 2. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zu der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich dabei auch auf die Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten. 3. Bei Unfällen haftet der Kunde für Schäden gemäß vorstehendem Abs. 2 begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt hiervon unberührt, es wird insbesondere auf § 15 Abs. 1 verwiesen. 4. Keine Unfallschäden sind insbesondere Brems- oder Betriebs- oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung, durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung, Bremsschaden durch fahren mit angezogener Handbremse etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Ladekabel bei Elektrofahrzeugen, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Für diese Schäden hat der Kunde vollständig einzutreten, es wird auf § 15 Abs. 1 verwiesen. § 14 Haftung von stadtmobil 1. stadtmobil haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen der Anmietung und Nutzung eines Fahrzeugs nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch stadtmobil oder einem für die Abwicklung beauftragtem Dritten verursacht wurden oder für die eine Halterhaftung gegeben ist. Für einfaches Verschulden haftet stadtmobil nur für Körperschäden sowie Schäden an Gesundheit oder Leben. Im Übrigen haftet stadtmobil nicht. stadtmobil haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrzeug trotz Buchung nicht zur Verfügung steht. § 15 Haftung des Kunden, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss 1. Für die Beschädigung oder den Verlust eines Fahrzeugs oder den Schaden eines anderen haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde haftet auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Kunde oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag oder die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB*) verstoßen hat. Im Fall einer grob fährlässigen Pflichtverletzung haftet der Kunde in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei Arglist besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. 2. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 6 Abs. 3) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 8 Abs. 3) oder mit der Tankkarte ein anderes als das gemietete Fahrzeug betankt (§ 10 Abs. 2). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Die Höhe der Vertragsstrafe ist der Tarifordnung zu entnehmen. 3. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil – nach vorheriger Abmahnung – mit sofortiger Wirkung den Kunden von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren, sofern der Kunde – trotz vorheriger Abmahnung – sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt oder wiederholt. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug 1. Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Kunden ausgehändigt wird. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. 2. Die Änderung der Fahrtkosten und/oder der Tarifordnung erfolgt aufgrund des Rahmenvertrages mit dem Kunden. stadtmobil wird dem Kunden die Änderungen der Fahrtkosten und/oder der Tarifordnung mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Rahmenvertrag innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 3. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 4. Der Kunde erteilt der stadtmobil ein Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmenvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. Zwischen dem Tag des Zugangs der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrages liegt mindestens eine Frist von 5 Werktagen, während derer der Kunde berechtigt ist, die Begründetheit des Rechnungsbetrages zu überprüfen. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, bezahlt er die Bankkosten. 5. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags 1. Der Rahmenvertrag kann vom Kunden als auch von stadtmobil mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. 2. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Kunden oder einen Dritten, für den der Kunde einzustehen hat. 3. Zum Ende des Rahmenvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Kunde im Rahmen des Rahmenvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. 4. entfällt 5. Kündigt ein Mitglied einer Kundengemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmenverträge der restlichen Mitglieder der Kundengemeinschaft. § 18 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung 1. stadtmobil kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus dem Rahmenvertrag ergeben. Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Kundenverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Kunden und die Rechnungserstellung. Näheres ist dem CarSharing-Handbuch zu entnehmen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Kunden die Rechnung im eigenen Namen auszustellen und - falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde - vom Konto des Kunden abzubuchen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Kunden stadtmobil gegenüber. 2. Der Kunde kann stadtmobil beauftragen, auf Rechnung des Kunden Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern zu buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die bei stadtmobil eingesehen werden können. stadtmobil kann den CarSharing-Anbieter beauftragen, die Kosten der Quernutzung im eigenen Namen dem Kunden in Rechnung zu stellen und - falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde - vom Konto des Kunden abzubuchen. Ansonsten werden die Kosten der Quernutzung durch stadtmobil abgerechnet. Der Kunde stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Quernutzung ergeben, sofern sie nicht von stadtmobil verursacht wurden. 3. Der Kunde kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von stadtmobil entstanden oder betrifft verschuldete Schäden an der Gesundheit oder Leben des Kunden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 19 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 20 Datenschutz 1. Der Kunde kennt und anerkennt die beigefügte Datenschutzerklärung. 2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Daten zur Durchführung des Rahmennutzungsvertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. 3. Falls stadtmobil oder der Kunde Leistungen von Dritten nach §18 dieser AGB in Anspruch nimmt, wird stadtmobil an den Dritten die zur Erledigung seiner Aufgabe notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden weitergeben. Die schutzwürdigen Belange des Kunden dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. 4. Im Übrigen ist eine Datenverarbeitung und -weitergabe nur auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. § 21 Bonitätsprüfung (Schufa/Creditreform) stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden und/oder an die Creditreform Stuttgart Strahler KG zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA und/oder der Creditreform dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA bzw. die Creditreform verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO (siehe Anlage zur Datenschutzerklärung) entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt „Creditreform-Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO (siehe ebenfalls Anlage zur Datenschutzerklärung). § 22 Gerichtsstand 1. Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. 2. Ist der Kunde ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Kunden an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Kunden nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigem Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit 1. Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Datenschutzerklärung, Tarifordnung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. 2. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. * Die Verbraucherinformation AKB finden Sie hier. Beschwerden/Streitschlichtung: Informationspflicht gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). stadtmobil ist verpflichtet, Ihnen den Hinweis auf die EU Plattform zur Online Streitbeilegung zu geben: Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Die stadtmobil carsharing AG ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer der angeführten Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

Oderstraße

20.09.22 | Station Ludwigsburg

Gekennzeichnete Stellplätze in der Parkbucht gegenüber Oderstraße Hausnummer 29. NAVI-Adresse: Oderstraße 29, 71638 Ludwigsburg Die Fahrzeuge verfügen über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte direkt am Fahrzeug.

Rathaus

09.06.21 | Station Urbach

Markierter Stellplatz in der Schießgasse 8. Ladekabel entriegeln und Ladevorgang starten mithilfe der RFID-Karte im Bordbuch. NAVI-Adresse: Schießgasse 8, 73660 Urbach. Das Fahrzeug verfügt über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte direkt am Fahrzeug.

Fuhrpark

09.03.17 | Inhaltsseite Fuhrpark

Carsharing mit stadtmobil ‒ Sie haben die Wahl! Welches Fahrzeug brauchen Sie heute? Einen quirligen Kleinwagen für die Stadt, einen bequemen Kleinbus für den Urlaub oder einen geräumigen Kombi für den Wochenendeinkauf? Bei stadtmobil steht Ihnen eine Fahrzeugflotte von mehreren Tausend Fahrzeugen zur Verfügung. Wählen Sie das passende Fahrzeug aus, auch kurzfristig. Und wenn sich Ihre Pläne spontan ändern, buchen Sie einfach um. Selbstverständlich sind alle Fahrzeuge regelmäßig gewartet und auf dem aktuellen Stand der Technik. Darauf können Sie sich verlassen. Ihre Sicherheit und Flexibilität stehen bei stadtmobil an erster Stelle. Eine Auswahl an Fahrzeugausstattungen finden Sie weiter unten. Alle Details zur Ausstattung erhalten Sie beim jeweiligen Fahrzeug in der App . Unsere Fahrzeugklassen A: Mini Created with Sketch. A Mini B: Kleinwagen Created with Sketch. B: Kastenwagen Created with Sketch. B: Elektroauto Created with Sketch. B Klein-, Kastenwagen, E-Auto C: Kombi Created with Sketch. C: Hochdachkombi C Kombi, Hochdach D: Limousine Created with Sketch. D Limousine F: Kleinbus Created with Sketch. F: Transporter Created with Sketch. F Kleinbus, Transporter A B C D F A Toyota Aygo Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 93 g/km Kleines und günstiges Stadtauto für Einkäufe, Fahrten in die nähere Umgebung oder Kurztrips. Trotz seiner Größe bietet der Aygo ein gutes Platzverhältnis. Ausstattung: Kleinstwagen Schaltgetriebe Klimaanlage Isofix Fahrzeug-Stationen B Citroen Berlingo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Adam Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 101 g/km Trendiges und komfortables Stadtauto in außergewöhnlichem Design. Ausstattung: Tempomat Schaltgetriebe Klimaanlage Bluetooth Freisprecheinrichtung Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Cargo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 96 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Baugleich mit dem Citroen Berlingo. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 96 g/km CO2-Ausstoß Diesel: 87 g/km Kompaktklasse mit genug Platz für den Alltag und Komfort für längere Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Komfortables Elektroauto in der Kompaktklasse, dass dank der guten Reichweite von ca. 300 km auch für längere Strecken geeignet ist. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Renault ZOE (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Spritziges Elektrofahrzeug mit einer Reichweite von ca. 200 km in dem vier Personen Platz haben - perfekt für die City oder die Region. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaautomatik Berganfahrhilfe Fahrzeug-Stationen B Skoda Fabia Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 114 g/km Kompakter bedienfreundlicher Kleinwagen mit Schaltgetriebe - bestens geeignet für die Stadt oder längere Fahrten. Ausstattung: Schaltgetriebe Start-Stop-Automatik Klimaanlage Parksensor hinten Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen B Toyota Yaris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 64 g/km Modernes Hybridfahrzeug mit kombiniertem Benzin-und Elektroantrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Einparksensor hinten Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen C Opel Astra Kombi Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 92 g/km Allrounder mit viel Platz für Familie und Gepäck bietet Komfort auf langen Fahrten. Ausstattung: Kombi Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat (nicht alle Modelle) Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Fahrzeug-Stationen C Opel Life Hochdachkombi Türen: 4 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Variabler Kombi mit viel Platz für die ganze Familien auf kurzen und langen Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat Einparksensor vorne/hinten Nicht für Gütertransporte geeignet! Fahrzeug-Stationen C Toyota Auris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 81 g/km Geräumiger Touring Sports Kombi in der Kompaktklasse mit Hybrid-Antrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen C Toyota Corolla (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 76 g/km Der geräumige Mittelklassekombi mit Hybrid-Antrieb ist der Auris Nachfolger. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen D BMW 2er Active Tourer Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 107 g/km Sportlicher Mini-Van in Grau-Metallic für den Einsatz als neutraler Geschäftswagen. Ausstattung: Automatikschaltung Klimaautomatik Tempomat Sitzheizung Navigationsystem Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Custom Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 156 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Transit Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 164 g/km Großer Transporter mit dem der Umzug leicht von der Hand geht, für die gewerbliche Nutzung oder für Warentransporte. Maße des Laderaums: L 2,90 m / H 1,70 m / B 1,75 m Maximale Nutzlast: 955 kg Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Opel Zafira Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 142 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic Türen: 3 Sitzplätze: 8 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 8-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic 9 Sitze Türen: 3 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen A Toyota Aygo Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 93 g/km Kleines und günstiges Stadtauto für Einkäufe, Fahrten in die nähere Umgebung oder Kurztrips. Trotz seiner Größe bietet der Aygo ein gutes Platzverhältnis. Ausstattung: Kleinstwagen Schaltgetriebe Klimaanlage Isofix Fahrzeug-Stationen B Citroen Berlingo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Adam Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 101 g/km Trendiges und komfortables Stadtauto in außergewöhnlichem Design. Ausstattung: Tempomat Schaltgetriebe Klimaanlage Bluetooth Freisprecheinrichtung Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Cargo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 96 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Baugleich mit dem Citroen Berlingo. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 96 g/km CO2-Ausstoß Diesel: 87 g/km Kompaktklasse mit genug Platz für den Alltag und Komfort für längere Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Komfortables Elektroauto in der Kompaktklasse, dass dank der guten Reichweite von ca. 300 km auch für längere Strecken geeignet ist. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Renault ZOE (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Spritziges Elektrofahrzeug mit einer Reichweite von ca. 200 km in dem vier Personen Platz haben - perfekt für die City oder die Region. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaautomatik Berganfahrhilfe Fahrzeug-Stationen B Skoda Fabia Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 114 g/km Kompakter bedienfreundlicher Kleinwagen mit Schaltgetriebe - bestens geeignet für die Stadt oder längere Fahrten. Ausstattung: Schaltgetriebe Start-Stop-Automatik Klimaanlage Parksensor hinten Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen B Toyota Yaris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 64 g/km Modernes Hybridfahrzeug mit kombiniertem Benzin-und Elektroantrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Einparksensor hinten Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen C Opel Astra Kombi Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 92 g/km Allrounder mit viel Platz für Familie und Gepäck bietet Komfort auf langen Fahrten. Ausstattung: Kombi Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat (nicht alle Modelle) Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Fahrzeug-Stationen C Opel Life Hochdachkombi Türen: 4 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Variabler Kombi mit viel Platz für die ganze Familien auf kurzen und langen Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat Einparksensor vorne/hinten Nicht für Gütertransporte geeignet! Fahrzeug-Stationen C Toyota Auris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 81 g/km Geräumiger Touring Sports Kombi in der Kompaktklasse mit Hybrid-Antrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen C Toyota Corolla (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 76 g/km Der geräumige Mittelklassekombi mit Hybrid-Antrieb ist der Auris Nachfolger. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen D BMW 2er Active Tourer Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 107 g/km Sportlicher Mini-Van in Grau-Metallic für den Einsatz als neutraler Geschäftswagen. Ausstattung: Automatikschaltung Klimaautomatik Tempomat Sitzheizung Navigationsystem Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Custom Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 156 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Transit Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 164 g/km Großer Transporter mit dem der Umzug leicht von der Hand geht, für die gewerbliche Nutzung oder für Warentransporte. Maße des Laderaums: L 2,90 m / H 1,70 m / B 1,75 m Maximale Nutzlast: 955 kg Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Opel Zafira Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 142 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic Türen: 3 Sitzplätze: 8 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 8-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic 9 Sitze Türen: 3 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen Marker-Link × Dieses Fahrzeug finden Sie an folgenden Stationen: Elektro- und Hybridfahrzeuge stadtmobil hat zum Ziel, dass insgesamt und unabhängig vom Antrieb weniger PKW auf den Straßen unterwegs sind. Nur die langfristige Reduzierung von PKW-Verkehr und Flächenverbrauch durch private PKW wird, unserer Überzeugung nach, zu einer Entlastung für Umwelt und Klima führen. Gerade für Kurzstrecken sind Elektro- und Hybridfahrzeuge gut geeignet. In einer Carsharing-Flotte machen diese Autos besonders viel Sinn, weil die Kunden anlassbezogen das jeweils passende Auto buchen können. Auch bei stadtmobil können Sie Hybrid- und Elektrofahrzeuge buchen. Die Modellauswahl und die Anzahl wird allmählich größer, soweit es die Rahmenbedingungen - Ladeinfrastruktur, Akkuleistung etc. erlauben. In der stadtmobil-App können Sie über die Filterfunktion Ihre gewünschten Fahrzeug-Spezifikationen auswählen. Mit der Detailsuche finden Sie Hybrid - und Elektrofahrzeuge . https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-resilience-facility_de https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/deutscher-aufbau-und-resilienzplan.html https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/deutscher-aufbau-und-resilienzplan-darp.html

Fuhrpark

08.03.17 | Inhaltsseite Fuhrpark

Carsharing mit stadtmobil ‒ Sie haben die Wahl! Welches Fahrzeug brauchen Sie heute? Einen quirligen Kleinwagen für die Stadt, einen bequemen Kleinbus für den Urlaub oder einen geräumigen Kombi für den Wochenendeinkauf? Bei stadtmobil steht Ihnen eine Fahrzeugflotte von mehreren Tausend Fahrzeugen zur Verfügung. Wählen Sie das passende Fahrzeug aus, auch kurzfristig. Und wenn sich Ihre Pläne spontan ändern, buchen Sie einfach um. Selbstverständlich sind alle Fahrzeuge regelmäßig gewartet und auf dem aktuellen Stand der Technik. Darauf können Sie sich verlassen. Ihre Sicherheit und Flexibilität stehen bei stadtmobil an erster Stelle. Eine Auswahl an Fahrzeugausstattungen finden Sie weiter unten. Alle Details zur Ausstattung erhalten Sie beim jeweiligen Fahrzeug in der App . Unsere Fahrzeugklassen A: Mini Created with Sketch. A Mini B: Kleinwagen Created with Sketch. B: Kastenwagen Created with Sketch. B: Elektroauto Created with Sketch. B Klein-, Kastenwagen, E-Auto C: Kombi Created with Sketch. C: Hochdachkombi C Kombi, Hochdach D: Limousine Created with Sketch. D Limousine F: Kleinbus Created with Sketch. F: Transporter Created with Sketch. F Kleinbus, Transporter A B C D F A Toyota Aygo Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 93 g/km Kleines und günstiges Stadtauto für Einkäufe, Fahrten in die nähere Umgebung oder Kurztrips. Trotz seiner Größe bietet der Aygo ein gutes Platzverhältnis. Ausstattung: Kleinstwagen Schaltgetriebe Klimaanlage Isofix Fahrzeug-Stationen B Citroen Berlingo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Adam Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 101 g/km Trendiges und komfortables Stadtauto in außergewöhnlichem Design. Ausstattung: Tempomat Schaltgetriebe Klimaanlage Bluetooth Freisprecheinrichtung Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Cargo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 96 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Baugleich mit dem Citroen Berlingo. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 96 g/km CO2-Ausstoß Diesel: 87 g/km Kompaktklasse mit genug Platz für den Alltag und Komfort für längere Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Komfortables Elektroauto in der Kompaktklasse, dass dank der guten Reichweite von ca. 300 km auch für längere Strecken geeignet ist. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Renault ZOE (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Spritziges Elektrofahrzeug mit einer Reichweite von ca. 200 km in dem vier Personen Platz haben - perfekt für die City oder die Region. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaautomatik Berganfahrhilfe Fahrzeug-Stationen B Skoda Fabia Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 114 g/km Kompakter bedienfreundlicher Kleinwagen mit Schaltgetriebe - bestens geeignet für die Stadt oder längere Fahrten. Ausstattung: Schaltgetriebe Start-Stop-Automatik Klimaanlage Parksensor hinten Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen B Toyota Yaris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 64 g/km Modernes Hybridfahrzeug mit kombiniertem Benzin-und Elektroantrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Einparksensor hinten Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen C Opel Astra Kombi Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 92 g/km Allrounder mit viel Platz für Familie und Gepäck bietet Komfort auf langen Fahrten. Ausstattung: Kombi Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat (nicht alle Modelle) Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Fahrzeug-Stationen C Opel Life Hochdachkombi Türen: 4 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Variabler Kombi mit viel Platz für die ganze Familien auf kurzen und langen Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat Einparksensor vorne/hinten Nicht für Gütertransporte geeignet! Fahrzeug-Stationen C Toyota Auris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 81 g/km Geräumiger Touring Sports Kombi in der Kompaktklasse mit Hybrid-Antrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen C Toyota Corolla (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 76 g/km Der geräumige Mittelklassekombi mit Hybrid-Antrieb ist der Auris Nachfolger. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen D BMW 2er Active Tourer Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 107 g/km Sportlicher Mini-Van in Grau-Metallic für den Einsatz als neutraler Geschäftswagen. Ausstattung: Automatikschaltung Klimaautomatik Tempomat Sitzheizung Navigationsystem Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Custom Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 156 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Transit Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 164 g/km Großer Transporter mit dem der Umzug leicht von der Hand geht, für die gewerbliche Nutzung oder für Warentransporte. Maße des Laderaums: L 2,90 m / H 1,70 m / B 1,75 m Maximale Nutzlast: 955 kg Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Opel Zafira Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 142 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic Türen: 3 Sitzplätze: 8 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 8-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic 9 Sitze Türen: 3 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen A Toyota Aygo Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 93 g/km Kleines und günstiges Stadtauto für Einkäufe, Fahrten in die nähere Umgebung oder Kurztrips. Trotz seiner Größe bietet der Aygo ein gutes Platzverhältnis. Ausstattung: Kleinstwagen Schaltgetriebe Klimaanlage Isofix Fahrzeug-Stationen B Citroen Berlingo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Adam Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 101 g/km Trendiges und komfortables Stadtauto in außergewöhnlichem Design. Ausstattung: Tempomat Schaltgetriebe Klimaanlage Bluetooth Freisprecheinrichtung Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Cargo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 96 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Baugleich mit dem Citroen Berlingo. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 96 g/km CO2-Ausstoß Diesel: 87 g/km Kompaktklasse mit genug Platz für den Alltag und Komfort für längere Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Komfortables Elektroauto in der Kompaktklasse, dass dank der guten Reichweite von ca. 300 km auch für längere Strecken geeignet ist. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Renault ZOE (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Spritziges Elektrofahrzeug mit einer Reichweite von ca. 200 km in dem vier Personen Platz haben - perfekt für die City oder die Region. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaautomatik Berganfahrhilfe Fahrzeug-Stationen B Skoda Fabia Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 114 g/km Kompakter bedienfreundlicher Kleinwagen mit Schaltgetriebe - bestens geeignet für die Stadt oder längere Fahrten. Ausstattung: Schaltgetriebe Start-Stop-Automatik Klimaanlage Parksensor hinten Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen B Toyota Yaris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 64 g/km Modernes Hybridfahrzeug mit kombiniertem Benzin-und Elektroantrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Einparksensor hinten Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen C Opel Astra Kombi Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 92 g/km Allrounder mit viel Platz für Familie und Gepäck bietet Komfort auf langen Fahrten. Ausstattung: Kombi Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat (nicht alle Modelle) Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Fahrzeug-Stationen C Opel Life Hochdachkombi Türen: 4 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Variabler Kombi mit viel Platz für die ganze Familien auf kurzen und langen Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat Einparksensor vorne/hinten Nicht für Gütertransporte geeignet! Fahrzeug-Stationen C Toyota Auris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 81 g/km Geräumiger Touring Sports Kombi in der Kompaktklasse mit Hybrid-Antrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen C Toyota Corolla (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 76 g/km Der geräumige Mittelklassekombi mit Hybrid-Antrieb ist der Auris Nachfolger. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen D BMW 2er Active Tourer Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 107 g/km Sportlicher Mini-Van in Grau-Metallic für den Einsatz als neutraler Geschäftswagen. Ausstattung: Automatikschaltung Klimaautomatik Tempomat Sitzheizung Navigationsystem Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Custom Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 156 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Transit Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 164 g/km Großer Transporter mit dem der Umzug leicht von der Hand geht, für die gewerbliche Nutzung oder für Warentransporte. Maße des Laderaums: L 2,90 m / H 1,70 m / B 1,75 m Maximale Nutzlast: 955 kg Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Opel Zafira Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 142 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic Türen: 3 Sitzplätze: 8 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 8-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic 9 Sitze Türen: 3 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen Marker-Link × Dieses Fahrzeug finden Sie an folgenden Stationen: Elektro- und Hybridfahrzeuge stadtmobil hat zum Ziel, dass insgesamt und unabhängig vom Antrieb weniger PKW auf den Straßen unterwegs sind. Nur die langfristige Reduzierung von PKW-Verkehr und Flächenverbrauch durch private PKW wird, unserer Überzeugung nach, zu einer Entlastung für Umwelt und Klima führen. Gerade für Kurzstrecken sind Elektro- und Hybridfahrzeuge gut geeignet. In einer Carsharing-Flotte machen diese Autos besonders viel Sinn, weil die Kunden anlassbezogen das jeweils passende Auto buchen können. Auch bei stadtmobil können Sie Hybrid- und Elektrofahrzeuge buchen. Die Modellauswahl und die Anzahl wird allmählich größer, soweit es die Rahmenbedingungen - Ladeinfrastruktur, Akkuleistung etc. erlauben. In der stadtmobil-App können Sie über die Filterfunktion Ihre gewünschten Fahrzeug-Spezifikationen auswählen. Mit der Detailsuche finden Sie Hybrid - und Elektrofahrzeuge . https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-resilience-facility_de https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/deutscher-aufbau-und-resilienzplan.html https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/deutscher-aufbau-und-resilienzplan-darp.html

Ritter-Sport (Verwaltung)

09.06.21 | Station Waldenbuch

Die Stellplätze befinden sich in der Alfred-Ritter-Straße, rechts vom Werkstor der Firma Ritter, an der Zufahrt zur Tiefgarage. Die Parkplätze sind markiert. NAVI-Adresse: Alfred-Ritter-Straße 25, 71111 Waldenbuch Die Fahrzeuge verfügen über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte direkt am Fahrzeug.