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Spritspar-Tipps

11.10.16 | Inhaltsseite Spritspar-Tipps

Spritspar-Tipps Zehn Tipps wie Sie Sprit sparen können Entfernen Sie vor der Fahrt unnötigen Ballast aus dem Auto. Achten Sie bei längeren Fahrten auf hohen Reifendruck . Lassen Sie den Motor nicht warm laufen, sondern fahren Sie sofort los. Wenn Sie länger als zehn Sekunden stehen - beispielsweise an einer Ampel - schalten Sie den Motor aus (viele unserer Fahrzeuge haben auch eine Start-Stopp-Automatik). Fahren Sie niedrigtourig im höchstmöglichen Gang. Schalten Sie frühzeitig und beschleunigen Sie zügig: ab 30 im dritten, ab 50 im höchsten Gang. Fahren Sie vorausschauend und vermeiden Sie unnötiges Bremsen und Beschleunigen. Fahren Sie möglichst außerhalb des Stoßverkehrs und planen Sie Ihre Route, um Umwege zu vermeiden. Energie ist nie umsonst, auch der im Auto erzeugte Strom kostet Geld - sprich Kraftstoff. Schalten Sie Stromfresser wie Klimaanlage oder Heckscheibenheizung aus. Rasen Sie nicht : Fahren Sie maximal 80 km/h auf Landstraßen und maximal 120 km/h auf der Autobahn. Gehen Sie auf kurzen Strecken lieber zu Fuß oder nutzen Sie das Fahrrad und den Öffentlichen Nahverkehr! Und das tut stadtmobil, damit Sie möglichst spritsparend fahren: Unsere Autos sind im Schnitt zwei Jahre jünger als die deutsche Durchschnittsflotte - und damit wesentlich sparsamer. Die stadtmobil-Autos werden regelmäßig gewartet: stadtmobil achtet auf optimal eingestellte Motoren und einen einwandfreien technischen Stand. Wir vermeiden unnötiges Gewicht und unnötigen Luftwiderstand wie beispielsweise durch Dachgepäckträger. Wenn Sie diese benötigen, können Sie diese ausleihen. stadtmobil überprüft regelmässig den Reifendruck der Autos: Wenn dieser leicht erhöht ist, sparen Sie Kraftstoff. Wir wünschen allzeit gute Fahrt!

Pressekontakt

11.10.16 | Inhaltsseite Pressekontakt

Ansprechpartner für die Presse Jan Lutz Tübinger Str. 15 70178 Stuttgart Telefon: 0711 94 54 36 40 E-Mail: presse(at)stadtmobil-stuttgart.de

Pressefotos

11.10.16 | Inhaltsseite Pressefotos

stadtmobil-Pressefotos dürfen nur für redaktionelle Zwecke verwendet werden. Bitte geben Sie die stadtmobil carsharing AG als Quelle an. Abdruck und Veröffentlichung der Bilder sind honorarfrei, wir bitten jedoch um die Zusendung eines Belegexemplars im PDF-Format an: presse(at)stadtmobil-stuttgart.de . Andere Auflösungen der Bilder oder weitere Motive senden wir Ihnen gerne auf Anfrage. Die Bilder können Sie per Rechtsklick speichern. Ansprechpartner für die Presse Jan Lutz Tübinger Str. 15 70178 Stuttgart Telefon: 0711 94 54 36 40 Telefax: 0711 94 54 36 58 34 E-Mail: presse(at)stadtmobil-stuttgart.de Anwendungsbeispiele Flexibel unterwegs - von Kleinwagen bis Transporter © stadtmobil carsharing AG Reserviert für CarSharing - stadtmobil Stellplatz im öffentlichen Raum © stadtmobil carsharing AG Ausflug ins Grüne - europaweit unterwegs mit stadtmobil © stadtmobil carsharing AG CarSharing und ÖPNV - die perfekte Kombination © stadtmobil carsharing AG Dachzelt-Verleih - Kooperation mit der seezeit GmbH © stadtmobil carsharing AG Camping mit Carsharing und Dachzelt - Kooperation mit der seezeit GmbH © stadtmobil carsharing AG Zwei Elektroautos stehen an der stadtmobil Station Olgastraße © stadtmobil carsharing AG Der StadtMobil e.V. arbeitet ehrenamtlich in der Region Stuttgart © StadtMobil e.V. Superblock Superblock Eröffnung © stadtmobil carsharing AG Superblock mit Station und Sitzelement © stadtmobil carsharing AG Superblock mit Station Augustenstraße 51 © stadtmobil carsharing AG Urlaubsstation Milchhof Carsharing-Urlaubsstation mit 60 Fahrzeugen © stadtmobil carsharing AG Carsharing-Urlaubsstation © stadtmobil carsharing AG 2022 - Urlaubsstation Milchhof © stadtmobil carsharing AG Carsharing-Urlaubsstation © stadtmobil carsharing AG Historie 1992 - Die ersten zwei stadtmobil Autos © stadtmobil carsharing AG 2006 - Vorstand Ulrich Stähle vor einem Opel Astra © stadtmobil carsharing AG 2017 - 25 jähriges Jubiläum auf dem Rathausplatz © stadtmobil carsharing AG 2022 - Urlaubsstation Milchhof © stadtmobil carsharing AG Stellplatzsuche Mehr Grün - Carsharing schont die Umwelt © stadtmobil carsharing AG Logo stadtmobil Logo SVG © stadtmobil carsharing AG

Urlaubsstation: Der Urlaub fängt am Milchhof an

11.10.16 | Inhaltsseite Urlaubsstation: Der Urlaub fängt am Milchhof an

Nachrichten 28.07.2022 Urlaubsstation: Der Urlaub fängt am Milchhof an Liebe Kund:innen, die meisten von uns sind längst angekommen im „Neuen Normal“. Wir haben dazu gelernt und uns verändert und auch die Urlaubsplanung ist spontaner und regionaler geworden. Trotz aller Bemühungen ist es im letzten Jahr zu Überlastungen gekommen und es kam vor, dass Fahrzeuge nicht in gewohnter Weise zur Verfügung standen. Dafür möchten wir uns noch einmal bei Ihnen entschuldigen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Ihnen noch dieses Jahr 90 zusätzliche Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Unsere intensive Stellplatzsuche läuft weiterhin. Ab sofort stehen bis zu 60 Neufahrzeuge zunächst an der „Urlaubsstation Milchhof“ in Stuttgart Nord für Ihre Urlaubsfahrten zur Verfügung. Teilen lebt von der Gemeinschaft – buchen Sie deshalb alle Fahrzeuge für Ihre Urlaubsfahrten ab Pfingsten bis zum Ende der Sommerferien an der neuen „Urlaubsstation Milchhof“. Falls Sie Ihren Urlaub schon gebucht haben, bitten wir Sie für die Daheimgebliebenen auf die Urlaubsstation umzubuchen. Die Fahrzeuge in den Stadtteilen sollen weiterhin möglichst für den Alltagsgebrauch zur Verfügung stehen. Mit ihrer Hilfe bekommen wir dieses Jahr einen reibungslosen Ablauf hin! Infos zur Buchung Die „Urlaubsstation Milchhof“ befindet sich auf dem Schotterparkplatz beim ehemaligen UfA-Kino in Stuttgart Nord. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist sie mit der U12, Haltestelle Milchhof (Agentur für Arbeit) direkt erreichbar. Sie können die Fahrzeuge wie gewohnt über die App, die Buchungsseite oder telefonisch buchen. Fahrten ab 7 Tagen buchen Sie telefonisch bei unserer Buchungszentrale 0711 94 54 36 30 . Wir möchten diese Fahrzeuge bestmöglich einsetzen, das heißt, Sie buchen den Fahrzeugtyp (z. B. Opel Corsa oder Opel Astra Kombi) an dieser Station und bekommen kurz vor Abfahrt eine Mail mit der genauen Nummer des Ihnen zugewiesenen Fahrzeugs. Bitte richten Sie, wenn noch nicht gemacht, unter „Konto“, „Meine Daten“ die Einstellung „Buchungsbestätigung per E-Mail“ ein. Möchten Sie von unserem Partner Dachboxenverleih Kynast in Zuffenhausen einen Fahrradträger oder eine Dachbox auf einem Opel Astra Kombi montieren lassen? Geben Sie ihm die Information, dass es sich um den Typ Opel Astra Kombi K handelt. Angehängte Bilder: × × × Zurück zu allen Nachrichten

Offene Stellen

11.10.16 | Inhaltsseite Offene Stellen

Arbeitgeber für nachhaltige Mobilität Die stadtmobil carsharing AG ist mit über 800 Fahrzeugen der führende Anbieter von stationsbasiertem Carsharing in der Region Stuttgart. Wir engagieren uns für eine nachhaltige Mobilität, verkehrspolitische Ziele wie die Veränderung des Mobilitätsverhaltens und die Reduktion des privaten Autobesitzes. Aktuell haben wir keine offenen Stellen. Nichts Passendes gefunden? Schreiben Sie einfach eine Initiativbewerbung. Wir sind immer auf der Suche nach verborgenen Talenten. Sende Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail an bewerben(at)stadtmobil-stuttgart.de oder per Post an stadtmobil carsharing AG, Tübinger Str. 15, 70178 Stuttgart. Kontakt stadtmobil carsharing AG Tübinger Str. 15 70178 Stuttgart Telefon: 0711 94 54 36 36 Mail: info(at)stadtmobil-stuttgart.de Route planen Link: Information zur Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Bewerber bei stadtmobil carsharing AG Wir weisen darauf hin, dass bei der Datenübertragung per E-Mail ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte nicht gewährleistet ist.

Geschäftsstelle

11.10.16 | Inhaltsseite Geschäftsstelle

Kontakt & Service stadtmobil carsharing AG Tübinger Str. 15 70178 Stuttgart Telefon: 0711 94 54 36 36 Mail: info(at)stadtmobil-stuttgart.de Route planen Unsere Öffnungszeiten: Montag 9 – 17 Uhr Dienstag 9 – 17 Uhr Mittwoch 9 – 17 Uhr Donnerstag 9 – 17 Uhr Freitag 9 – 17 Uhr Freischaltung von Neukundinnen und Neukunden Bitte melden Sie sich verbindlich online an. Danach können wir Ihr Konto in der Geschäftsstelle oder einer der Validierungsstellen in Stuttgart und der Region freischalten ( Validierung ). Bitte vereinbaren Sie für die Validierung vorab einen Termin unter folgender Telefon-Nummer: 0711 94 54 36 36 Die Validierung ist die Prüfung von Führerschein und Ausweis. Hier finden Sie die Adressen unserer Validierungsstellen in Stuttgart und der Region. Ihr Weg zu uns:

So einfach geht Carsharing heute

13.10.16 | Inhaltsseite So einfach geht Carsharing heute

stadtmobil Carsharing – so einfach geht’s Schritt für Schritt Anmelden Einmalig anmelden, Führerschein und Ausweis vorlegen und Zugangsdaten erhalten. Reservieren Gewünschtes Auto über Website, Smartphone-App oder Telefon buchen. Auto abholen Auto an der Station mit Ihrer stadtmobil-Zugangskarte öffnen und losfahren. Zurückbringen Auto wieder an der Station abstellen und mit der Zugangskarte schließen. Fact Sheet - Carsharing für gewerbliche Kunden Carsharing hat gegenüber klassischen Dienstwagen-Lösungen mehrere Vorteile: Es sorgt für eine effizientere Auslastung im eigenen Fuhrpark, hilft Fahrzeuge und Kosten einzusparen und verbessert die Kosten­transparenz. Fuhrparkmanager können dabei auf verschiedene Carsharing-Lösungen zurückgreifen. Und auch eine wachsende Zahl von Mitarbeitern sieht das Carsharing als mögliche Alternative zum Dienstwagen Carsharing für gewerbliche Kunden (pdf)

Flexibilität für Ihren Fuhrpark

13.10.16 | Inhaltsseite Flexibilität für Ihren Fuhrpark

Flexibilität für Ihren Fuhrpark Ihre Vorteile mit stadtmobil Sie kennen das sicher auch: An einigen Tagen brauchen Sie in Ihrer Firma mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, dann brauchen Sie über Monate nur eines. Ein ungenutzter Firmenfuhrpark rostet und kostet. Beim Carsharing mit stadtmobil buchen Sie nur, was Sie brauchen, und bezahlen nur, was Sie buchen – auf die Stunde genau. Spontan auf verschiedene Fahrzeuggrößen zugreifen mit der stadtmobil-App, online oder telefonisch. Flexibler Fuhrpark Sie kennen das sicher auch: An einigen Tagen brauchen Sie in Ihrer Firma mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, dann brauchen Sie über Monate nur eines. Ein ungenutzter Firmenfuhrpark rostet und kostet. Beim Carsharing mit stadtmobil buchen Sie nur, was Sie brauchen, und bezahlen nur, was Sie buchen – auf die Stunde genau. Optimieren Sie Ihre Bilanz Die Nutzungskosten für die stadtmobil-Fahrzeuge sind Betriebsausgaben, die Sie in voller Höhe steuerlich geltend machen können. Schonen Sie die Liquidität Ihres Unternehmens durch minimale Fixkosten Weder Ihr Eigenkapital noch Ihr Kreditrahmen werden belastet – Sie gewinnen Liquidität für Ihr Kerngeschäft. Mehr Zeit für Ihre Firma Tägliche Parkplatzsuche vor dem Büro, lästige Autopflege, zu wenig Laderaum, Ärger mit der Werkstatt, dem TÜV, der Versicherung? Das können Sie sich sparen! All das erledigt stadtmobil Carsharing für Sie. So können Sie Ihre Zeit in Ihre Firma statt in die Verwaltung der Firmenwagen investieren.

Downloads

18.10.16 | Inhaltsseite Downloads

Downloads Privatkunden Dokumente, Verträge und Informationen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Datenschutzerklärung Quick Guide (english) Kurzanleitung zum Carsharing Info Fahrzeugzugang Tarifordnung Nutzungsordnung SEPA-Lastschriftmandat (Zur Meldung einer neuen Bankverbindung.) Antrag Haftungsreduktion Mit dem Antrag auf Haftungsreduktion reduziert sich die Selbstbeteiligung im Schadensfall von € 1.100 auf maximal € 400 (für einen Schaden). Die Haftungsreduktion kostet € 60 und ist nach Abschluss 12 Monate gültig. Antrag Tarifwechsel Rahmenvertrag Haushaltserweiterung Geschäftskunden Dokumente, Verträge und Informationen Vertrag für juristische Personen Erklärung der Mitarbeiter (Formular zur Meldung von fahrtberechtigten Mitarbeitern) Fact Sheet: Carsharing für gewerbliche Kunden Info-Folder "Business Carsharing" Hinweis Zur Anzeige der Dokumente benötigen Sie einen pdf-Reader . Falls Sie Probleme bei der Anzeige der Dokumente haben, speichern Sie diese zunächst auf Ihrem Computer ab. Öffnen Sie anschließend die Dokumente lokal auf Ihrem Computer. Gerne schicken wir Ihnen die Dokumente auch per E-Mail. Eine kurze Mitteilung an stadtmobil genügt. Empfehlen Sie uns weiter Sie sind mit unserem Angebot zufrieden? Erzählen Sie Ihren Freunden, Kollegen oder Ihrer Chefin davon! Für jede erfolgreiche Empfehlung, egal ob Privatperson oder Firma, erhalten Sie und die Neukundin oder der Neukunde eine Zeitkostengutschrift in Höhe von 15 €* . Den Empfehlungsgutschein können Sie einfach bei der Validierung nach der Online-Anmeldung oder beim Vertragsabschluss vorlegen. Empfehlungsgutschein [pdf] * Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Rabatten oder Vergünstigungen. stadtmobil-App Jetzt stadtmobil-App herunter­laden! Mit der stadtmobil-App erfahren Sie, welche Autos in der Nähe verfügbar sind. Als registrierter Kunde buchen Sie Ihr Auto spontan oder bis zu einem halben Jahr im Voraus.

Kunde werden

01.03.17 | Inhaltsseite Kunde werden

Werden Sie Kunde bei stadtmobil Ihr schnellster Weg zu stadtmobil ist die Online-Anmeldung *. Vor der erstmaligen Buchung eines Fahrzeuges ist eine persönliche Ausweis- und Führerscheinprüfung (Validierung) notwendig. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin bei einer unserer Validierungsstellen oder direkt bei uns in der Geschäftsstelle in der Tübinger Str. 15. Sie erreichen uns während unserer Öffnungszeiten unter: 0711 94 54 36 36 Bringen Sie zum vereinbarten Termin bitte folgende Unterlagen mit: Die ausgedruckte Erklärung zum Rahmenvertrag (Diese erhalten Sie zusammen mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Online-Anmeldung.) Ihren Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung Ihren deutschen oder EU-Führerschein Ihre Zugangskarte wird Ihnen nach der Validierung direkt ausgehändigt. * Die Online-Anmeldung ist nur für Einzelpersonen möglich. Sie müssen außerdem einen Wohnsitz in Deutschland haben und einen deutschen oder EU-Führerschein besitzen. Online anmelden Einen Haushaltsvertrag mit mehreren Nutzern können Sie nur persönlich in unserer Geschäftsstelle in Stuttgart abschließen. Dort können Sie sich auch anmelden, wenn Sie keinen Online-Zugang haben oder eine Online-Anmeldung nicht möglich ist. Wir bitten immer um Terminvereinbarung unter 0711 94 54 36 36. Bringen Sie zum persönlichen Vertragsabschluss bitte folgendes mit: Eine halbe Stunde Zeit (Für den Abschluss eines Haushaltsvertrages genügt es, wenn eine Person mit den vollständigen Unterlagen/Dokumenten in die Geschäftsstelle kommt.) Ihren Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung Ihren deutschen oder EU-Führerschein Sie haben Fragen? Viele Antworten finden Sie in den Fragen & Antworten (FAQ) . Schreiben Sie uns, bei weiteren Fragen, einfach eine Nachricht über das Kontaktformular . Firmen Juristische Personen (Firmen) können sich schriftlich bei stadtmobil anmelden. Das Vertragsformular für juristische Personen finden Sie unter Downloads . Weitere Informationen für Geschäftskunden finden Sie unter Kunde werden als Geschäftskunde . Bitte füllen Sie das Vertragsformular vollständig aus und schicken das Original an unsere Geschäftsstelle. Wir senden Ihnen nach der Bearbeitung alle Unterlagen zu. Mit der polygoCard clever kombiniert Bei der Online-Anmeldung erhalten Sie als Neukund:in eine Gutschrift von 30 Euro zu je 10 Euro auf die Zeitkosten ihrer ersten drei Fahrtkostenabrechnungen (Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Rabatten oder Aktionen). Geben Sie dazu auf Seite 3 im Online-Anmeldeformular einfach Ihre polygoCard-Nr. an. Validierung in Stuttgart Stuttgart-Mitte stadtmobil Geschäftsstelle stadtmobil carsharing AG Tübinger Straße 15, 70178 Stuttgart Tel.: 0711 94 54 36 36 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9 - 17 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 0711 94 54 36 36. Zum Kontaktformular Stuttgart-Mitte SSB-KundenCentrum Rotebühlpassage SSB-KundenCentrum Rotebühlpassage Haltestelle Rotebühlplatz 70178 Stuttgart Bei einer Validierung im SSB-KundenCentrum erhalten Sie 20,00 Euro Zeitkostenguthaben. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9:30 - 18 Uhr Bad Cannstatt - Cannstatter Reisebüro Cannstatter Reisebüro Sulzbachgasse 2 / Marktplatz 70371 Stuttgart Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 - 18 Uhr Samstag 10 - 13 Uhr Telefon: 0711 552011 Feuerbach - Buchhandlung Schairer Buchhandlung Schairer Feuerbacher Talstr. 3 70469 Stuttgart Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr Samstag 9 - 13 Uhr Telefon: 0711 856191 Vaihingen - Geigenbau Goes Geigenbau Goes Glockenblumenstr. 14/1 70563 Stuttgart Öffnungszeiten: Montag 9 - 13 Uhr Dienstag bis Donnerstag 9 - 13 Uhr & 15 - 18 Uhr Freitag 15 - 18 Uhr Telefon: 0711 7846414 Weilimdorf - Reisebüro Solitude Reisebüro Solitude Solitudestraße 213 70499 Stuttgart Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 - 12:30 Uhr und 13 - 18 Uhr Samstag 10 - 14 Uhr Telefon: 0711 8060630 Zuffenhausen - Kiosk Auszeit Kiosk Auszeit Unterländer Str. 38 70435 Stuttgart-Zuffenhausen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:30 - 18 Uhr Samstag 8:30 - 13 Uhr Telefon: 0711 875271 Validierung im Kreis Esslingen Esslingen Esslinger Stadtinformation Marktplatz 16 73728 Esslingen am Neckar Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 - 17 Uhr Samstag 10 - 16 Uhr Telefon 0711 396939-69 Filderstadt Bunter Bücherladen Bernhäuser Hauptstr. 15/1 70794 Filderstadt Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9 - 19 Uhr Samstag 9 - 14 Uhr Telefon 0711 706227 Kirchheim unter Teck in motion Fitnessclub GmbH Schöllkopfstraße 5 73230 Kirchheim Teck Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 - 22 Uhr Samstag 13 - 18 Uhr Sonntag 9 - 16 Uhr Telefon 07021 860 650 Ehrenamtliche Ansprechpartner des StadtMobil e.V. in Kirchheim Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter E-Mail: kirchheim-teck(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Kirchheim nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Leinfelden-Echterdingen Kiosk zur Schnellen Schiene Bahnhofstraße 32 70771 Leinfelden-Echterdingen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 5:30 - 18 Uhr Samstag 7 - 12 Uhr Nürtingen Ehrenamtliche Ansprechpartner des StadtMobil e.V. in Nürtingen Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter E-Mail: nuertingen(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Nürtingen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Plochingen Touristeninformation "PlochingenInfo" Marktstraße 36 73207 Plochingen Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Samstag 10 - 13 Uhr Dienstag und Donnerstag 10 - 13 Uhr und 14 - 17 Uhr Freitag 9 - 16 Uhr Telefon 07153 7005-250 Reichenbach an der Fils Aydesignz Aytemiz Bahnhofstr. 16 73262 Reichenbach an der Fils Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8:30 - 20:00 Uhr Samstag 10:00 - 20:00 Uhr Telefon 0152 26110078 Validierung im Kreis Böblingen Böblingen Stadtwerke Böblingen Kundenzentrum Wolfgang-Brumme-Allee 32, 71032 Böblingen Öffnungszeiten: Montag: 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr Donnerstag: 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr Außerhalb der o.g. Zeiten sind auch Termine nach telefonischer/E-Mail Vereinbarung möglich. Telefon 07031 21 92 22 E-Mail: service(at)stadtwerke-bb.de Ehrenamtliche Ansprechpartner des StadtMobil e.V. in Böblingen Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter E-Mail: boeblingen(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Böblingen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Herrenberg Café GabAni - Wohnfühlen, Genuss, Kunst Stuttgarter Str. 5 71083 Herrenberg Vom 18.04. bis einschließlich 26.04.25 hat das Café geschlossen! Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 10 - 18 Uhr Samstag 9 - 14 Uhr Telefon 07032 7842105 Holzgerlingen Easy Sports Tübinger Straße 27 71088 Holzgerlingen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 - 19 Uhr Samstag 9 - 16 Uhr Telefon 07031 286912 Leonberg Ehrenamtliche Ansprechpartner des StadtMobil e.V. in Leonberg Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter E-Mail: leonberg(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Leonberg nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart weiter. Sindelfingen The Plaze Apartmenthaus Hanns-Martin-Schleyer-Straße 17 71063 Sindelfingen Öffnungszeiten (vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig!): Montag bis Freitag 12 - 15 Uhr Telefon 0170 1492567 Bitte beachten Sie: Vom bis zum 29.01.2025 ist keine Validierung möglich! Ehrenamtliche Ansprechpartner des StadtMobil e.V. in Sindelfingen Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter E-Mail: sindelfingen(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Sindelfingen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Validierung im Kreis Ludwigsburg Bietigheim-Bissingen Reisebüro Spillmann Bahnhofsplatz 4 74321 Bietigheim-Bissingen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9 - 18 Uhr Telefon 07142 97880 Ditzingen Stadtbibliothek Ditzingen Am Laien 3 71254 Ditzingen Öffnungszeiten: Dienstag 10:00 – 19:00 Uhr Mittwoch 10:00 – 13:00 Uhr Donnerstag 10:00 – 19:00 Uhr Freitag 13:00 – 18:00 Uhr Samstag 9:00 – 13:00 Uhr Telefon: 07156 164330 Ehrenamtliche Ansprechpartner des StadtMobil e.V. in Ditzingen Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter E-Mail: ditzingen(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Ditzingen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Erdmannhausen Ortsbücherei (im Rathaus) Pflasterstraße 15 71729 Erdmannhausen Öffnungszeiten: Montag 15:00 - 19:30 Uhr Dienstag 11:00 – 18:00 Uhr Mittwoch & Donnerstag 15:00 - 18:30 Uhr Freitag 9:30 - 12:00 Uhr Telefon: 07144 308400 Freiberg am Neckar Stadtverwaltung Freiberg am Neckar Marktplatz 2 71691 Freiberg a.N. Terminvereinbarung: Pforte (07141 2780) Herr Weber (07141 278601) Zimmernummer 111 und 221 Öffnungszeiten: Montag 07:30 - 18:00 Uhr Dienstag bis Donnerstag 07:30 - 15:30 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Korntal-Münchingen Ehrenamtliche Ansprechpartner des StadtMobil e.V. in Korntal-Münchingen Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter E-Mail: korntal-muenchingen(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Korntal-Münchingen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Kornwestheim Hansi's Kiosk Bahnhofsplatz 6 70806 Kornwestheim Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 5:30 - 19:00 Uhr Samstag 7:30 - 14 Uhr Telefon: 07154 8084980 Ludwigsburg Ludwigsburger Kreiszeitung Kundencenter, Körnerstraße 14-18, 71634 Ludwigsburg Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 - 17 Uhr Freitag 9 - 15 Uhr Telefon 07141 130-311 Marbach am Neckar Buchhandlung Taube Marktstraße 2 71672 Marbach am Neckar Öffnungszeiten: Montag - Freitag 10 - 18 Uhr Samstag 9 - 14 Uhr Telefon 07144 8872788 Ehrenamtliche Ansprechpartner des StadtMobil e.V. in Marbach am Neckar Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter E-Mail: marbach(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Marbach nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Remseck am Neckar Stadtverwaltung Remseck am Neckar Dezernat III – Fachgruppe Bauordnung 2. Obergeschoss, Raum 211 (Frau Kieselmann) oder Raum 218 (Frau Mocsari) Marktplatz 1 71686 Remseck am Neckar Öffnungszeiten: Montag: 8 - 12 Uhr Dienstag: 8 - 12 Uhr Mittwoch: Termine nach Vereinbarung Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 15:30 - 18 Uhr Freitag: 8 - 12 Uhr Telefon: 07146 2809-0 Validierung im Rems-Murr-Kreis Backnang Ehrenamtliche Ansprechpartner des StadtMobil e.V. in Backnang Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter E-Mail: backnang(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Backnang nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Remshalden Hayta Schuh- und Schlüsseldienst (Postfiliale) Austrasse 6/2 73630 Remshalden-Grunbach Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8:30 – 13 Uhr und 14 – 18 Uhr Samstag: 8:30 – 12 Uhr Ehrenamtliche Ansprechpartner des StadtMobil e.V. in Remshalden Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter E-Mail: remshalden(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Remshalden nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart weiter. Schorndorf Zur Zeit keine Validierung in Schorndorf möglich. Wenden Sie sich bitte an die Validierungsstelle in Urbach, Remshalden oder Waiblingen. Die Geschäftsstelle in Stuttgart hilft Ihnen gerne weiter. Urbach Rathaus Urbach, Servicebüro Konrad-Hornschuch-Straße 12 73660 Urbach Öffnungszeiten: Montag 8 - 19 Uhr Dienstag und Donnerstag 8 - 16 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr Telefon 07181 8007-0 Waiblingen Touristinfo Waiblingen Scheuerngasse 4 71332 Waiblingen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9 - 13 und 14 - 18 Uhr Samstag 9 - 14 Uhr Telefon 07151 5001-8321 Ehrenamtliche Ansprechpartner des StadtMobil e.V. in Waiblingen Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter E-Mail: waiblingen(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Waiblingen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Waiblingen - Bittenfeld Rathaus Bittenfeld Schulstraße 3 71336 Waiblingen-Bittenfeld Öffnungszeiten: Montag 8:30 - 12:30 Uhr Dienstag 8:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:30 - 18:30 Uhr Freitag 8:30 - 12:30 Uhr Telefon 07146 8747-0 Ehrenamtliche Ansprechpartner des StadtMobil e.V. in Waiblingen Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter E-Mail: waiblingen(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Waiblingen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Weissach im Tal Weissacher Teekesselchen Forststr. 2 71554 Weissach im Tal Öffnungszeiten: Montag 9 - 14 Uhr Dienstag 10 - 15 Uhr Mittwoch 11 - 16 Uhr Donnerstag 12 - 17 Uhr Freitag 13 - 18 Uhr Samstag 10 - 13 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten auch nach telefonischer/E-Mail Absprache möglich. Telefon 07191 4952131 Mail info(at)weissacher-teekesselchen.de Winnenden Ehrenamtliche Ansprechpartner des StadtMobil e.V. in Winnenden Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter E-Mail: winnenden(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Winnenden nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter.

Stationen

08.03.17 | Inhaltsseite Stationen

Stationen in Ihrer Nähe Die Region Stuttgart ist mit einem dichten Netz an Carsharing-Stationen durchzogen. Die Nähe zu Ihrem Wohnort ist stadtmobil wichtig, daher wird das Stationsnetz ständig erweitert. Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Stadt wählen... Stadt wählen... Regional Überregional Details Marker-Link × Quartiers-Carsharing Warum Quartiers-Carsharing? Neben privaten Stellplätzen und solchen an festen Stationen im öffentlichen Raum, nutzt stadtmobil auch das Abstellen in einem definierten Quartier. Ziel eines Quartiers ist es, hier lanfristig eine Station mit festem Stellplatz aufzubauen. Der weitere Ausbau von Carsharing hilft, einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele zu leisten und unseren steigenden Auslastungszahlen gerecht zu werden. Wir werden deshalb weitere kleine Quartiers-Stationen eröffnen. Geben Sie uns gerne Rückmeldung zu Ihren Erfahrungen. Quartiers-CarSharing am Beispiel Feuerbach Sportpark Wie funktioniert das Parken im Quartier? Das Fahrzeug hat, innerhalb eines überschaubaren Stadtteils oder Wohnbereichs, einen festen Stellplatz, der mit "P" gekennzeichnet ist . Dieser Bereich umfasst meist ein bis zwei Straßenzüge oder Blocks. Das Fahrzeug wird auf den mit "P" gekennzeichneten Stellplatz abgestellt und abgeholt. Der Stellplatz ist in der stadtmobil-App unter Standortinformationen zu finden. In der App sind auch die Umrisse des Quartiers hinterlegt, innerhalb derer das Fahrzeug abgestellt werden darf (rot markierter Bereich), wenn der Stellplatz belegt ist. Es soll aber prioritär auf dem mit "P" gekennzeichneten Stellplatz geparkt werden und erst dann, wenn dieser Stellplatz belegt ist, darf auf das Quartier ausgewichen werden. Das Fahrzeug wird wie jedes andere Auto gebucht Kunden, die die Buchungsbestätigung aktiviert haben, erhalten 15 Minuten vor Buchungsbeginn per E-Mail/SMS alle wichtigen Informationen zum Fahrzeugstandort oder ob mit Buchungsbeginn eine Verspätung durch den Vornutzer vorliegt. Das Fahrzeug verfügt über einen eingebauten Bordcomputer. Die Öffnung erfolgt mit Zugangskarte oder App direkt am Fahrzeug. Das Abstellen gilt für alle legalen öffentlichen Pkw-Stellplätzen innerhalb des Quartiers auf denen die Fahrzeuge offiziell und durchgehend stehen dürfen. Mehr Lebensqualität durch weniger Autos in Stuttgart - helfen Sie mit! Mit Carsharing wird der Wert eines Parkplatzes im öffentlichen Raum erhöht Ein Carsharing-Fahrzeug kann bis zu 20 private Pkw ersetzen. Das hat eine Studie des Bundesverband Carsharing herausgefunden. Das bedeutet, je mehr Menschen auf ein geteiltes Auto zurückgreifen, desto mehr Parkplätze bleiben für Menschen, die aufs Auto angewiesen sind. Zudem entsteht Platz für mehr grüne Oasen, für Spielbereiche für Kinder, für Außengastronomie, für nachbarschaftliche Begegnungsräume wie Parklets oder für das innovative Stuttgarter Rechteck. So können wir die Lebensqualität in der Stadt erhöhen und gleichzeitig urbane Räume fit für den Klimaschutz machen und das, ganz ohne auf den Komfort des Autos zu verzichten. Stellplätze gesucht Wir möchten unseren Fuhrpark weiter ausbauen. Deshalb benötigen wir dort, wo ein großer Teil unserer Kund:innen wohnt, neue zusätzliche Stellplätze zum Anmieten in Stuttgart . Jedes Carsharing-Fahrzeug kann bis zu 20 private Fahrzeuge ersetzen. Damit mehr Platz zum Leben in Stuttgart bleibt, bitten wir Sie um Ihre Hilfe bei der Suche. Besitzen Sie einen Kfz-Stellplatz oder kennen Sie jemanden, der einen zurzeit nicht benutzten Stellplatz in den Stuttgarter Stadtteilen West, Ost, Süd, Vaihingen und oder Rohr besitzt? Wir würden ihn gerne für eines unserer stadtmobil-Fahrzeug mieten. Stellplätze für stadtmobil carsharing-Fahrzeuge sollten möglichst oberirdisch liegen und für alle stadtmobil-Kund:innen frei zugänglich sein. Die Zu- und Abfahrt muss zu jeder Zeit möglich sein. Melden Sie sich per Mail stellplatztipp(at)stadtmobil-stuttgart.de bei uns. Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zum Stellplatz und zum Mietvertrag mit Ihnen.

Fuhrpark

08.03.17 | Inhaltsseite Fuhrpark

Carsharing mit stadtmobil ‒ Sie haben die Wahl! Welches Fahrzeug brauchen Sie heute? Einen quirligen Kleinwagen für die Stadt, einen bequemen Kleinbus für den Urlaub oder einen geräumigen Kombi für den Wochenendeinkauf? Bei stadtmobil steht Ihnen eine Fahrzeugflotte von mehreren Tausend Fahrzeugen zur Verfügung. Wählen Sie das passende Fahrzeug aus, auch kurzfristig. Und wenn sich Ihre Pläne spontan ändern, buchen Sie einfach um. Selbstverständlich sind alle Fahrzeuge regelmäßig gewartet und auf dem aktuellen Stand der Technik. Darauf können Sie sich verlassen. Ihre Sicherheit und Flexibilität stehen bei stadtmobil an erster Stelle. Eine Auswahl an Fahrzeugausstattungen finden Sie weiter unten. Alle Details zur Ausstattung erhalten Sie beim jeweiligen Fahrzeug in der App . Unsere Fahrzeugklassen A: Mini Created with Sketch. A Mini B: Kleinwagen Created with Sketch. B: Kastenwagen Created with Sketch. B: Elektroauto Created with Sketch. B Klein-, Kastenwagen, E-Auto C: Kombi Created with Sketch. C: Hochdachkombi C Kombi, Hochdach D: Limousine Created with Sketch. D Limousine F: Kleinbus Created with Sketch. F: Transporter Created with Sketch. F Kleinbus, Transporter A B C D F A Toyota Aygo Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 93 g/km Kleines und günstiges Stadtauto für Einkäufe, Fahrten in die nähere Umgebung oder Kurztrips. Trotz seiner Größe bietet der Aygo ein gutes Platzverhältnis. Ausstattung: Kleinstwagen Schaltgetriebe Klimaanlage Isofix Fahrzeug-Stationen B Citroen Berlingo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Adam Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 101 g/km Trendiges und komfortables Stadtauto in außergewöhnlichem Design. Ausstattung: Tempomat Schaltgetriebe Klimaanlage Bluetooth Freisprecheinrichtung Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Cargo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 96 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Baugleich mit dem Citroen Berlingo. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 96 g/km CO2-Ausstoß Diesel: 87 g/km Kompaktklasse mit genug Platz für den Alltag und Komfort für längere Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Komfortables Elektroauto in der Kompaktklasse, dass dank der guten Reichweite von ca. 300 km auch für längere Strecken geeignet ist. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Renault ZOE (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Spritziges Elektrofahrzeug mit einer Reichweite von ca. 200 km in dem vier Personen Platz haben - perfekt für die City oder die Region. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaautomatik Berganfahrhilfe Fahrzeug-Stationen B Skoda Fabia Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 114 g/km Kompakter bedienfreundlicher Kleinwagen mit Schaltgetriebe - bestens geeignet für die Stadt oder längere Fahrten. Ausstattung: Schaltgetriebe Start-Stop-Automatik Klimaanlage Parksensor hinten Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen B Toyota Yaris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 64 g/km Modernes Hybridfahrzeug mit kombiniertem Benzin-und Elektroantrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Einparksensor hinten Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen C Opel Astra Kombi Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 92 g/km Allrounder mit viel Platz für Familie und Gepäck bietet Komfort auf langen Fahrten. Ausstattung: Kombi Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat (nicht alle Modelle) Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Fahrzeug-Stationen C Opel Life Hochdachkombi Türen: 4 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Variabler Kombi mit viel Platz für die ganze Familien auf kurzen und langen Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat Einparksensor vorne/hinten Nicht für Gütertransporte geeignet! Fahrzeug-Stationen C Toyota Auris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 81 g/km Geräumiger Touring Sports Kombi in der Kompaktklasse mit Hybrid-Antrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen C Toyota Corolla (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 76 g/km Der geräumige Mittelklassekombi mit Hybrid-Antrieb ist der Auris Nachfolger. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen D BMW 2er Active Tourer Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 107 g/km Sportlicher Mini-Van in Grau-Metallic für den Einsatz als neutraler Geschäftswagen. Ausstattung: Automatikschaltung Klimaautomatik Tempomat Sitzheizung Navigationsystem Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Custom Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 156 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Transit Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 164 g/km Großer Transporter mit dem der Umzug leicht von der Hand geht, für die gewerbliche Nutzung oder für Warentransporte. Maße des Laderaums: L 2,90 m / H 1,70 m / B 1,75 m Maximale Nutzlast: 955 kg Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Opel Zafira Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 142 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic Türen: 3 Sitzplätze: 8 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 8-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic 9 Sitze Türen: 3 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen A Toyota Aygo Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 93 g/km Kleines und günstiges Stadtauto für Einkäufe, Fahrten in die nähere Umgebung oder Kurztrips. Trotz seiner Größe bietet der Aygo ein gutes Platzverhältnis. Ausstattung: Kleinstwagen Schaltgetriebe Klimaanlage Isofix Fahrzeug-Stationen B Citroen Berlingo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Adam Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 101 g/km Trendiges und komfortables Stadtauto in außergewöhnlichem Design. Ausstattung: Tempomat Schaltgetriebe Klimaanlage Bluetooth Freisprecheinrichtung Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Cargo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 96 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Baugleich mit dem Citroen Berlingo. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 96 g/km CO2-Ausstoß Diesel: 87 g/km Kompaktklasse mit genug Platz für den Alltag und Komfort für längere Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Komfortables Elektroauto in der Kompaktklasse, dass dank der guten Reichweite von ca. 300 km auch für längere Strecken geeignet ist. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Renault ZOE (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Spritziges Elektrofahrzeug mit einer Reichweite von ca. 200 km in dem vier Personen Platz haben - perfekt für die City oder die Region. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaautomatik Berganfahrhilfe Fahrzeug-Stationen B Skoda Fabia Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 114 g/km Kompakter bedienfreundlicher Kleinwagen mit Schaltgetriebe - bestens geeignet für die Stadt oder längere Fahrten. Ausstattung: Schaltgetriebe Start-Stop-Automatik Klimaanlage Parksensor hinten Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen B Toyota Yaris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 64 g/km Modernes Hybridfahrzeug mit kombiniertem Benzin-und Elektroantrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Einparksensor hinten Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen C Opel Astra Kombi Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 92 g/km Allrounder mit viel Platz für Familie und Gepäck bietet Komfort auf langen Fahrten. Ausstattung: Kombi Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat (nicht alle Modelle) Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Fahrzeug-Stationen C Opel Life Hochdachkombi Türen: 4 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Variabler Kombi mit viel Platz für die ganze Familien auf kurzen und langen Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat Einparksensor vorne/hinten Nicht für Gütertransporte geeignet! Fahrzeug-Stationen C Toyota Auris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 81 g/km Geräumiger Touring Sports Kombi in der Kompaktklasse mit Hybrid-Antrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen C Toyota Corolla (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 76 g/km Der geräumige Mittelklassekombi mit Hybrid-Antrieb ist der Auris Nachfolger. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen D BMW 2er Active Tourer Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 107 g/km Sportlicher Mini-Van in Grau-Metallic für den Einsatz als neutraler Geschäftswagen. Ausstattung: Automatikschaltung Klimaautomatik Tempomat Sitzheizung Navigationsystem Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Custom Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 156 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Transit Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 164 g/km Großer Transporter mit dem der Umzug leicht von der Hand geht, für die gewerbliche Nutzung oder für Warentransporte. Maße des Laderaums: L 2,90 m / H 1,70 m / B 1,75 m Maximale Nutzlast: 955 kg Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Opel Zafira Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 142 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic Türen: 3 Sitzplätze: 8 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 8-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic 9 Sitze Türen: 3 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen Marker-Link × Dieses Fahrzeug finden Sie an folgenden Stationen: Elektro- und Hybridfahrzeuge stadtmobil hat zum Ziel, dass insgesamt und unabhängig vom Antrieb weniger PKW auf den Straßen unterwegs sind. Nur die langfristige Reduzierung von PKW-Verkehr und Flächenverbrauch durch private PKW wird, unserer Überzeugung nach, zu einer Entlastung für Umwelt und Klima führen. Gerade für Kurzstrecken sind Elektro- und Hybridfahrzeuge gut geeignet. In einer Carsharing-Flotte machen diese Autos besonders viel Sinn, weil die Kunden anlassbezogen das jeweils passende Auto buchen können. Auch bei stadtmobil können Sie Hybrid- und Elektrofahrzeuge buchen. Die Modellauswahl und die Anzahl wird allmählich größer, soweit es die Rahmenbedingungen - Ladeinfrastruktur, Akkuleistung etc. erlauben. In der stadtmobil-App können Sie über die Filterfunktion Ihre gewünschten Fahrzeug-Spezifikationen auswählen. Mit der Detailsuche finden Sie Hybrid - und Elektrofahrzeuge . https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-resilience-facility_de https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/deutscher-aufbau-und-resilienzplan.html https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/deutscher-aufbau-und-resilienzplan-darp.html

Stationen

08.03.17 | Inhaltsseite Stationen

Stationen in Ihrer Nähe Die Region Stuttgart ist mit einem dichten Netz an Carsharing-Stationen durchzogen. Die Nähe zu Ihrem Wohnort ist stadtmobil wichtig, daher wird das Stationsnetz ständig erweitert. Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Stadt wählen... Stadt wählen... Regional Überregional Details Marker-Link × Quartiers-Carsharing Warum Quartiers-Carsharing? Neben privaten Stellplätzen und solchen an festen Stationen im öffentlichen Raum, nutzt stadtmobil verstärkt auch das Abstellen in einem definierten Quartier. Ziel eines Quartiers ist es, hier lanfristig eine Station mit festem Stellplatz aufzubauen. Der weitere Ausbau von Carsharing hilft, einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele zu leisten und unseren steigenden Auslastungszahlen gerecht zu werden. Wir werden deshalb verstärkt weitere kleine Quartiers-Stationen eröffnen. Geben Sie uns gerne Rückmeldung zu Ihren Erfahrungen. Quartiers-CarSharing am Beispiel Feuerbach Sportpark Wie funktioniert das Parken im Quartier? Das Fahrzeug hat, innerhalb eines überschaubaren Stadtteils oder Wohnbereichs, einen festen Stellplatz, der mit "P" gekennzeichnet ist . Dieser Bereich umfasst meist ein bis zwei Straßenzüge oder Blocks. Das Fahrzeug wird auf den mit "P" gekennzeichneten Stellplatz abgestellt und abgeholt. Der Stellplatz ist in der stadtmobil-App unter Standortinformationen zu finden. In der App sind auch die Umrisse des Quartiers hinterlegt, innerhalb derer das Fahrzeug abgestellt werden darf (rot markierter Bereich), wenn der Stellplatz belegt ist. Es soll aber prioritär auf dem mit "P" gekennzeichneten Stellplatz geparkt werden und erst dann, wenn dieser Stellplatz belegt ist, darf auf das Quartier ausgewichen werden. Das Fahrzeug wird wie jedes andere Auto gebucht Kunden, die die Buchungsbestätigung aktiviert haben, erhalten 15 Minuten vor Buchungsbeginn per E-Mail/SMS alle wichtigen Informationen zum Fahrzeugstandort oder ob nit Buchungsbeginn eine Verspätung durch den Vornutzer vorliegt. Das Fahrzeug verfügt über einen eingebauten Bordcomputer. Die Öffnung erfolgt mit Zugangskarte oder App direkt am Fahrzeug. Das Abstellen gilt für alle legalen öffentlichen Pkw-Stellplätzen innerhalb des Quartiers auf denen die Fahrzeuge offiziell und durchgehend stehen dürfen. Mehr Lebensqualität durch weniger Autos in Stuttgart - helfen Sie mit! Mit Carsharing wird der Wert eines Parkplatzes im öffentlichen Raum erhöht Ein Carsharing-Fahrzeug kann bis zu 20 private Pkw ersetzen. Das hat eine Studie des Bundesverband Carsharing herausgefunden. Das bedeutet, je mehr Menschen auf ein geteiltes Auto zurückgreifen, desto mehr Parkplätze bleiben für Menschen, die aufs Auto angewiesen sind. Zudem entsteht Platz für mehr grüne Oasen, für Spielbereiche für Kinder, für Außengastronomie, für nachbarschaftliche Begegnungsräume wie Parklets oder für das innovative Stuttgarter Rechteck. So können wir die Lebensqualität in der Stadt erhöhen und gleichzeitig urbane Räume fit für den Klimaschutz machen und das, ganz ohne auf den Komfort des Autos zu verzichten. Stellplätze gesucht Wir möchten unseren Fuhrpark weiter ausbauen. Deshalb benötigen wir dort, wo ein großer Teil unserer Kund:innen wohnt, neue zusätzliche Stellplätze zum Anmieten in Stuttgart . Jedes Carsharing-Fahrzeug kann bis zu 20 private Fahrzeuge ersetzen. Damit mehr Platz zum Leben in Stuttgart bleibt, bitten wir Sie um Ihre Hilfe bei der Suche. Besitzen Sie einen Kfz-Stellplatz oder kennen Sie jemanden, der einen zurzeit nicht benutzten Stellplatz in den Stuttgarter Stadtteilen West, Ost, Süd, Vaihingen und oder Rohr besitzt? Wir würden ihn gerne für eines unserer stadtmobil-Fahrzeug mieten. Stellplätze für stadtmobil Carsharing-Fahrzeuge sollten möglichst oberirdisch liegen und für alle stadtmobil-Kund:innen frei zugänglich sein. Die Zu- und Abfahrt muss zu jeder Zeit möglich sein. Melden Sie sich per Mail stellplatztipp(at)stadtmobil-stuttgart.de bei uns. Wir rufen Sie gerne zurück und klären alle Fragen zum Stellplatz und zum Mietvertrag mit Ihnen.

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der stadtmobil carsharing AG, Stuttgart (Gültig ab 01.02.2020) § 1 Gegenstand 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der stadtmobil carsharing AG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. § 2 Kunde, Kundengemeinschaften 1. Mehrere Kunden können eine Kundengemeinschaft bilden. Für die Kundengemeinschaft gelten die in der Tarifordnung genannten Bedingungen. Die Mitglieder der Kundengemeinschaft benennen aus ihrer Mitte einen Vertreter, der Erklärungen und Mitteilungen von stadtmobil und die Sammelrechnung für die Gemeinschaft entgegennimmt. 2. Die Mitglieder der Kundengemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für alle Forderungen, die stadtmobil im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag zustehen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, stadtmobil die Änderung seiner Anschrift und der stadtmobil zur Verfügung gestellten Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen. Muss die Adresse des Kunden infolge unterlassener Mitteilung durch stadtmobil ermittelt werden, so ist stadtmobil berechtigt, für den entstandenen nachweisbaren Aufwand Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 3 Juristische Personen als Kunde 1. Ist der Kunde eine juristische Person, kann der Kunde weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Kunden Fahrzeuge buchen und nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. 2. Die Beauftragten versichern zuvor durch Unterschrift, dass sie die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen und beachten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Beauftragte die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. 3. Der Kunde haftet für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag und für Verschulden seiner Beauftragten, als Empfangsgehilfen der Leistungen, wie für sein eigenes. § 4 entfällt § 5 Zugangsmittel 1. Jeder Kunde erhält ein Zugangsmittel (z.B. Zugangskarte) mit einer persönlichen Geheimzahl. 2. Nur Kunden in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. zu Zugangsmitteln) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. 3. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind schriftlich darzulegen. Für den Ersatz verlorener oder beschädigter Zugangsmittel hat der Kunde ein Verlustentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel oder den Dritten zugänglich gemachten Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 6 Buchung, Nutzung 1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung von Fahrtkosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Monatsbeiträge und weiteren Entgelte gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Fahrtkosten setzen sich aus Zeit- und Kilometerkosten zusammen. Die sich aus der Buchung ergebene Mietdauer ist Grundlage für die Berechnung der Zeitkosten, die für die Berechnung der Kilometerkosten notwendige Wegstrecke wird mit Hilfe von Bordcomputern ermittelt. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. 2. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen der Nutzungsordnung zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlichen Fahrtkosten durch den Kunden abhängig machen. 3. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Kunde in diesem Fall die entsprechenden Fahrtkosten, sonstigen Entgelte sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen – auf § 15 Abs. 2 wird verwiesen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen und das entsprechende Nutzungsentgelt angerechnet. 4. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Steht dem Kunden bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht es ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 7 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs 1. Der Kunde darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. 2. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Kunde zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. 3. Nutzt der Kunde ein anderes als das von ihm gebuchte Fahrzeug, hat der Kunde zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 8 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis 1. Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmenvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftragte (Fahrer) nach § 3, die vom Kunden schriftlich bei stadtmobil gemeldet wurden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, während jeder Fahrt seine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug, der vorübergehenden Sicherstellung oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Kunde ist verpflichtet, stadtmobil über Wegfall oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis unverzüglich zu informieren. 3. Der Kunde kann sich von einem Dritten fahren lassen, sofern der Dritte vor Fahrtantritt stadtmobil gegenüber unter Übermittlung einer Kopie der gültigen Fahrerlaubnis (Führerschein) des Dritten benannt wird. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmenvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, vor der Fahrt zu prüfen, ob der Dritte eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten ist dem Kunden strikt untersagt, das Fahrzeug Dritten zu überlassen – auf § 15 Abs. 2 (Vertragsstrafen) wird verwiesen. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden (entsprechend den Regelungen der § 11, § 13 und § 15 AGB) die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat. Bei unberechtigten Fahrern erfolgt bei einem Unfallschaden keine Begrenzung gemäß §13 Abs. 3 auf die Höhe der Selbstbeteiligung. § 9 Behandlung der Fahrzeuge 1. Der Kunde verpflichtet sich, jedes Fahrzeug sorgfältig und zweckgemäß zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Er verpflichtet sich zur Beachtung der für die Benutzung maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen und der Herstellerbetriebsanleitung. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. 2. Im Interesse aller Kunden und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse nichtrauchender Kunden und Kindern verboten. 4. Dem Kunden ist untersagt, Tiere mit in das Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, die Tiere befinden sich in einer geschlossenen Tierbox, die sicher im Kofferraum untergebracht ist. 5. Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für Geländefahrten, zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests, für Fahrschulungen, zur gewerblichen Mitnahme von Personen, für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, für die Begehung von Straftaten sowie für sonstige Nutzungen, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen, oder wenn der Kunde unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel 1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden und Mängel, die nicht von stadtmobil in der Schadensübersicht des Bordbuches eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil telefonisch gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis von stadtmobil zulässig. Diese Erlaubnis wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweissicherungspflichten im Zusammenhang mit Unfällen, Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Kunden dürfen keine Eintragungen in der Schadensübersicht vornehmen. 2. Jedes Fahrzeug ist mit Tank-/Ladekarten ausgestattet. Das Fehlen von Tank-/Ladekarten ist bei Übernahme des Fahrzeugs zu melden. Das Tanken von Premiumkraftstoffen ist unzulässig. Der Kunde darf die Tankkarte ausschließlich zur Betankung und Reinigung des gemieteten Fahrzeugs verwenden – auf § 15 Abs. 2 (Vertragsstrafen) wird verwiesen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. 3. Der Kunde ist aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet, jederzeit mit einer den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung zu fahren. stadtmobil bietet die Möglichkeit, Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung zu buchen. Macht der Kunde hiervon keinen Gebrauch, ist eine Haftung seitens stadtmobil wegen nicht angepasster Bereifung ausgeschlossen. § 11 Verhaltenspflichten bei Unfällen, Diebstahl, Schäden, Defekten, Reparaturen 1. Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zu der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Kunde stadtmobil unverzüglich zu melden. Dies gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Kunde hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Kunde hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht bzw. Schadensbericht in allen Punkten sorgfältig, wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und innerhalb von sieben Tagen an stadtmobil zu senden sowie alle sonstigen Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Ohne fristgerecht zugesandten schriftlichen Unfallbericht kann der Unfall von der Versicherung nicht reguliert werden. stadtmobil behält sich in diesem Fall vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten zu belasten, insbesondere an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen. 2. Unfälle (auch Unfälle, bei denen keine anderen Personen oder Fahrzeuge beteiligt waren bzw. kein Fremdschaden entstand) müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Kunde darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. 3. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt, sofern der Kunde nicht selbst für den Schaden haftet. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs 1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem Viertel vollem Tank (bei Elektrofahrzeugen mit angeschlossenem Ladekabel), mit ausgeschalteten Stromverbrauchern (Licht, Blinker, Radio, Heckscheibenheizung etc.), mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz abgestellt ist, der Fahrtbericht vollständig, wahrheitsgemäß, leserlich ausgefüllt und unterschrieben am dafür vorgesehenen Ort deponiert ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Kunden weitergegeben werden. 2. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Kunde, der diesen Umstand verschuldet, die Kosten gemäß dem tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwand zu entrichten. § 13 Versicherungen, Haftung bei Unfällen 1. Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- und kaskoversichert. 2. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zu der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich dabei auch auf die Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten. 3. Bei Unfällen haftet der Kunde für Schäden gemäß vorstehendem Abs. 2 begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt hiervon unberührt, es wird insbesondere auf § 15 Abs. 1 verwiesen. 4. Keine Unfallschäden sind insbesondere Brems- oder Betriebs- oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung, durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung, Bremsschaden durch fahren mit angezogener Handbremse etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Ladekabel bei Elektrofahrzeugen, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Für diese Schäden hat der Kunde vollständig einzutreten, es wird auf § 15 Abs. 1 verwiesen. § 14 Haftung von stadtmobil 1. stadtmobil haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen der Anmietung und Nutzung eines Fahrzeugs nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch stadtmobil oder einem für die Abwicklung beauftragtem Dritten verursacht wurden oder für die eine Halterhaftung gegeben ist. Für einfaches Verschulden haftet stadtmobil nur für Körperschäden sowie Schäden an Gesundheit oder Leben. Im Übrigen haftet stadtmobil nicht. stadtmobil haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrzeug trotz Buchung nicht zur Verfügung steht. § 15 Haftung des Kunden, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss 1. Für die Beschädigung oder den Verlust eines Fahrzeugs oder den Schaden eines anderen haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde haftet auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Kunde oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag oder die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB*) verstoßen hat. Im Fall einer grob fährlässigen Pflichtverletzung haftet der Kunde in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei Arglist besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. 2. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 6 Abs. 3) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 8 Abs. 3) oder mit der Tankkarte ein anderes als das gemietete Fahrzeug betankt (§ 10 Abs. 2). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Die Höhe der Vertragsstrafe ist der Tarifordnung zu entnehmen. 3. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil – nach vorheriger Abmahnung – mit sofortiger Wirkung den Kunden von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren, sofern der Kunde – trotz vorheriger Abmahnung – sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt oder wiederholt. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug 1. Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Kunden ausgehändigt wird. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. 2. Die Änderung der Fahrtkosten und/oder der Tarifordnung erfolgt aufgrund des Rahmenvertrages mit dem Kunden. stadtmobil wird dem Kunden die Änderungen der Fahrtkosten und/oder der Tarifordnung mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Rahmenvertrag innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 3. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 4. Der Kunde erteilt der stadtmobil ein Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmenvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. Zwischen dem Tag des Zugangs der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrages liegt mindestens eine Frist von 5 Werktagen, während derer der Kunde berechtigt ist, die Begründetheit des Rechnungsbetrages zu überprüfen. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, bezahlt er die Bankkosten. 5. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags 1. Der Rahmenvertrag kann vom Kunden als auch von stadtmobil mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. 2. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Kunden oder einen Dritten, für den der Kunde einzustehen hat. 3. Zum Ende des Rahmenvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Kunde im Rahmen des Rahmenvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. 4. entfällt 5. Kündigt ein Mitglied einer Kundengemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmenverträge der restlichen Mitglieder der Kundengemeinschaft. § 18 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung 1. stadtmobil kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus dem Rahmenvertrag ergeben. Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Kundenverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Kunden und die Rechnungserstellung. Näheres ist dem CarSharing-Handbuch zu entnehmen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Kunden die Rechnung im eigenen Namen auszustellen und - falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde - vom Konto des Kunden abzubuchen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Kunden stadtmobil gegenüber. 2. Der Kunde kann stadtmobil beauftragen, auf Rechnung des Kunden Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern zu buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die bei stadtmobil eingesehen werden können. stadtmobil kann den CarSharing-Anbieter beauftragen, die Kosten der Quernutzung im eigenen Namen dem Kunden in Rechnung zu stellen und - falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde - vom Konto des Kunden abzubuchen. Ansonsten werden die Kosten der Quernutzung durch stadtmobil abgerechnet. Der Kunde stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Quernutzung ergeben, sofern sie nicht von stadtmobil verursacht wurden. 3. Der Kunde kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von stadtmobil entstanden oder betrifft verschuldete Schäden an der Gesundheit oder Leben des Kunden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 19 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 20 Datenschutz 1. Der Kunde kennt und anerkennt die beigefügte Datenschutzerklärung. 2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Daten zur Durchführung des Rahmennutzungsvertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. 3. Falls stadtmobil oder der Kunde Leistungen von Dritten nach §18 dieser AGB in Anspruch nimmt, wird stadtmobil an den Dritten die zur Erledigung seiner Aufgabe notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden weitergeben. Die schutzwürdigen Belange des Kunden dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. 4. Im Übrigen ist eine Datenverarbeitung und -weitergabe nur auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. § 21 Bonitätsprüfung (Schufa/Creditreform) stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden und/oder an die Creditreform Stuttgart Strahler KG zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA und/oder der Creditreform dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA bzw. die Creditreform verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO (siehe Anlage zur Datenschutzerklärung) entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt „Creditreform-Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO (siehe ebenfalls Anlage zur Datenschutzerklärung). § 22 Gerichtsstand 1. Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. 2. Ist der Kunde ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Kunden an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Kunden nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigem Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit 1. Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Datenschutzerklärung, Tarifordnung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. 2. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. * Die Verbraucherinformation AKB finden Sie hier. Beschwerden/Streitschlichtung: Informationspflicht gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). stadtmobil ist verpflichtet, Ihnen den Hinweis auf die EU Plattform zur Online Streitbeilegung zu geben: Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Die stadtmobil carsharing AG ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer der angeführten Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

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09.03.17 | Inhaltsseite Impressum

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