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Tankstellennetz erweitert

10.08.17 | Nachrichten

Seit September 2017 haben wir unsere Fahrzeuge mit einer zusätzlichen Tankkarte des Shell-Netzes ausstatten. Damit können Sie künftig auch an 2.200 Shell-Tankstellen und weiteren 2.800 Shell-Partnertankstellen (Total, Esso und AVIA) in Deutschland auf Kosten von stadtmobil tanken. Ebenso wie die bereits vorhandene ARAL-Karte, wird auch die Shell-Karte europaweit akzeptiert. Unsere Bitte: Tanken Sie künftig immer an Tankstellen des ARAL- oder Shell-Verbunds. Sie müssen keine Vorauszahlung leisten, helfen uns Verwaltungskosten einzusparen und Ihre Nutzungskosten niedrig zu halten. Der Bezahlvorgang und die PIN sind wie von der ARAL-Karte gewohnt.

40. stadtmobil-Station an S-Bahn-Halt eröffnet

09.08.17 | Nachrichten

Rommelshausen ist die 40. stadtmobil-Station, die direkt einem S-Bahn-Halt zugeordnet ist. Um die geplante Nutzung als intermodalen Mobilitätspunkt zu ergänzen, unterstützte die Gemeinde Kernen die Aufstellung durch die Beschilderung eines Stellplatzes auf dem P+R-Parkplatz. Vor Jahren gab es bereits einen ersten Anlauf im CarSharing mit einem Fahrzeug in der Ortsmitte. Dieses Angebot musste wegen mangelnder Nachfrage wieder eingestellt werden. Mit dem neuen Standort am Bahnhof Rommelshausen ist eine bessere Vernetzung mit dem ÖPNV gegeben. So können auch Kunden aus Waiblingen oder dem übrigen Orten an der Remsbahn schnell zum Fahrzeug gelangen. Für Kerner Bürgerinnen und Bürger gibt es ein besonderes Angebot: Die Gemeinde Kernen übernimmt bei den ersten 40 Neuanmeldungen bei stadtmobil die Hälfte der Anmeldegebühr.

StadtMobil e.V. investiert in die Region

20.06.17 | Nachrichten

Die Nachfrage nach CarSharing entwickelt sich auch ausserhalb von Stuttgart stetig voran. Deshalb hat der Verein StadtMobil e.V. die Anschaffung weiterer Fahrzeuge beschlossen: Asperg: Hier steht am Bahnhof nun auch ein Opel Corsa. Böblingen: Das Angebot wurde um einen Opel Corsa am Bonifatiusplatz erweitert. Ditzingen: Ein Opel Astra Kombi wurde zusätzlich aufgestellt. Filderstadt: Ein Toyota Aygo komplettiert das Angebot am Bahnhof Filderstadt. Herrenberg: Am Bahnhof stehen mit einem neuen Opel Corsa nun fünf Fahrzeuge. Nürtingen: Die Station an der Seegrassspinnerei bietet nun fünf Fahrzeuge. Die Verbesserung des Angebots geht auch nach dem Sommer weiter, wenn in Backnang, Filderstadt, Kernen-Rommelshausen, Schorndorf und Winnenden weitere Fahrzeuge aufgestellt werden. Aktualisiert am 20.06.2017

Partner & Kooperationen

14.06.17 | Inhaltsseite Partner & Kooperationen

Partner & Kooperationen Die stadtmobil carsharing AG ist eingebunden in die Region Stuttgart. Dies zeigt sich auch durch vielfältige Kooperationen im Bereich von Mobilitätsangeboten, Kultur, Ökologie, Umwelt und Soziales. Verbände und Organisationen Bundesverband Carsharing e.V. stadtmobil ist langjähriges Mitglied im bcs. Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) wurde 1998 gegründet. Er ist der Dachverband der deutschen Carsharing-Anbieter. Der bcs fördert Carsharing als moderne Mobilitätsdienstleistung und strebt eine Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr an. Ziel des Verbandes und seiner Mitglieder ist es, multimodale Mobilität zu fördern, den Autobestand und Autoverkehr zu vermindern und die Umweltbelastung durch den Individualverkehr zu verringern. Verkehrsclub Deutschland e.V. stadtmobil verbindet mit dem Verkehrsclub Deutschland eine seit Jahrzehnten bestehende Kooperation und das Bestreben eine nachhaltige Verkehrswende voran zu bringen. Mehr noch – „für das Umsetzen der Carsharing-Idee gründeten Aktive des VCD Kreisverbands Stuttgart am 17. Dezember 1991 den damals noch gemeinnützigen Verein Stadtmobil e.V.“ Die Charta »Intelligente Mobilität im Wohnquartier« entwirft das Leitbild einer nachhaltigen, gesunden, sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Mobilität am Wohnstandort. Wir haben die Charta mitgezeichnet und laden Sie herzlich ein, diese Ziele ebenfalls zu unterstützen! Nutzen Sie dafür das Formular auf der Kampagnen-Seite des vcd . Klima Community Als stadtmobil carsharing AG sind wir Fördermitglied der Klima Community und unterstützen das Engagement der Bürger*innen in und um Stuttgart. Gerne laden wir Sie ein, bei der Klima Community mitzumachen und zu entdecken, wie man das Klima hacken kann. Teilen Sie Ihre eigenen Projekte, Angebote, Events und Life Hacks mit Ihren Nachbarn und helfen Sie mit, Stuttgart zu einem grüneren Ort zum Leben zu machen! Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Mit einer ADFC-Mitgliedschaft erhalten Sie viele Vorteile, sind Teil einer starken Gemeinschaft – und profitieren von den vielen Mitgliedervorteilen. Sie erhalten den 24-Stunden-Pannenservice, erhalten das Mitgliedermagazin Radwelt, können zu teilweise vergünstigten Konditionen an geführten Radtouren in ganz Deutschland teilnehmen und vieles mehr. Gemeinsam mit dem ADFC setzen wir uns für die Verkehrswende ein. Als ADFC-Mitglied erhalten Sie zudem eine 3 x 10 € Zeitkostengutschrift auf Ihre ersten drei Monatsrechnungen, wenn Sie bei stadtmobil Kund:in werden (Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Rabatten oder Aktionen). Mobilität stadtmobil und VVS: Mit der polygoCard clever kombiniert polygo steht für Mobilität und Services in der Region Stuttgart. Mit der polygoCard und der mypolygo.de Website wird der einfache Zugang zu Dienstleistungen aus den verschiedenen Bereichen (Elektro-)Mobilität, städtische Angebote und Shopping in der Region Stuttgart geschaffen. Die polygoCard ist Ihr Schlüssel für Bus, Bahn, Car- und Bikesharing. Besitzer einer polygoCard können auch das Angebot von stadtmobil Stuttgart nutzen. Dabei gilt die polygoCard als Zugangsmedium für die Fahrzeuge. Voraussetzung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags bei stadtmobil. Bei der Anmeldung unter Nutzung der polygoCard erhalten Sie als Neukund:in eine Gutschrift von 30 Euro zu je 10 Euro auf die Zeitkosten ihrer ersten drei Fahrtkostenabrechnungen (Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Rabatten oder Aktionen). Und so geht's: Neueinsteiger in das VVS-Abo erhalten die polygoCard sofort. Wenn Sie bereits ein VVS-Abo haben, wird Ihnen die polygoCard zum neuen Vertragsjahr zugeschickt. Bei stadtmobil unter Tel. 0711 94 54 36 36 einen Termin vereinbaren und sich online anmelden . Die Freischaltung der polygoCard erfolgt in der Geschäftsstelle von stadtmobil in der Tübinger Straße 15 in Stuttgart-Mitte. Dazu bitte die polygoCard vorlegen. Sind Sie bereits Kunde bei stadtmobil und möchten Ihre polygoCard anstatt ihrer stadtmobil-Karte registrieren lassen, kommen Sie bitte in unserer Geschäftsstelle vorbei und bringen Sie Ihre alte stadtmobil-Zugangskarte mit. Siedlungswerk Stuttgart - Neue Mobilität für das Rosensteinviertel Das Projekt „ Wohnen und Elektromobilität im Rosensteinviertel Stuttgart “ ist eines von rund 40 Projekten im Schaufenster Elektromobilität Baden-Württemberg „LivingLab BWe mobil“ und wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Schaufensterinitiative der Bundesregierung gefördert. Das Siedlungswerk entwickelt und realisiert im Rahmen dieses Forschungsprojektes ein beispielhaftes Mobilitätskonzept für das neue Wohnquartier im Rosensteinviertel. Den Bewohnern im Baugebiet werden Angebote für eine umweltfreundliche Mobilität gemacht. Dazu gehören elektrisch angetriebene Fahrzeuge im Areal, die im Carsharing von allen Bewohnern genutzt werden können. Die Fahrzeuge stehen dabei aber nicht ausschließlich den Bewohnern des Rosensteinquartiers zur Verfügung, sondern können von allen stadtmobil-Kunden genutzt werden. Der komplette Strombedarf für das Gebäude und die Elektromobilität wird im Quartier selbst erzeugt, ein Teil davon rein regenerativ. © Siedlungswerk Stuttgart © Siedlungswerk Stuttgart Verband Region Stuttgart - stadtmobil im Förderprogramm "Nachhaltige Mobilität in der Region Stuttgart" Seit 2012 fördert die Region Stuttgart die Umsetzung einer "multimodalen Mobilitätskarte". Dieser "Mobilpass" bildet die Vorstufe der multifunktionalen "Stuttgart Service- und Mobilitätskarte", die vom Bund im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität gefördert wurde. Bereits mit dem Mobilpass hatten Jahreskarteninhaber des VVS die Möglichkeit, außer den Bussen und Bahnen im VVS auch Angebote im Carsharing zu nutzen. Wegen unterschiedlicher Zugangssysteme konnte der Mobilpass anfangs von den stadtmobil-Fahrzeugen nicht erkannt werden. Es bestand aber beim Verkehrsverbund Stuttgart und der Region Stuttgart der Wunsch und das Ziel einer Integration von stadtmobil, da dies eine signifikante Verbesserung im ÖPNV darstellt und dem Wunsch vieler Kunden nach mehr individueller Mobilität Rechnung trägt. Dank der Förderung durch die Region Stuttgart war es stadtmobil möglich, die vorhandenen Zugangssysteme in den Fahrzeugen und den Stationstresoren durch Ersatzbeschaffung und Softwareaufrüstung für die Stuttgart Service- und Mobilitätskarte kompatibel zu machen. Im Zeitraum Oktober 2013 bis Januar 2014 wurden durch das stadtmobil-Fuhrparkteam die Zugangssysteme von 159 Fahrzeugen und 26 Großstationen auf den neuesten Stand gebracht. Dabei wurden 50 Prozent der Aufwände von stadtmobil selbst getragen, die anderen 50 Prozent aus Fördermitteln bereit gestellt. Modellregion für nachhaltige Mobilität Zubehör Dachzelt-Verleih seezeit GmbH Leihen Sie sich Ihr Abenteuer mit einem Dachzelt von seezeit . Ab sofort können Sie auch Ihren Camping-Urlaub sharen. Das Dachzelt lässt sich auf den Toyota Corolla Kombi (Hybrid) montieren und ist in einer Minute bezugsfertig aufgebaut. Damit steht Ihrem Freizeitvergnügen nichts mehr im Weg und hinterher geben Sie einfach alles wieder ab. stadtmobil Kund:innen erhalten exklusiv 10% Rabatt! Die seezeit GmbH finden Sie in der Strohberg 38 (Hinterhof) im Lehenviertel. Dachboxenverleih Kynast Wenn selbst beim Kombi oder Kleinbus der Gepäckraum nicht ausreicht, so bietet unser Service-Partner Dachboxenverleih Kynast die optimale Lösung. Dort können Sie passendes Dachzubehör (Grundträger plus Dachbox) für einen Großteil der stadtmobil-Fahrzeuge buchen. Darüber hinaus stehen auch Fahrradträger für die Anhängerkupplung oder das Dach zur Verfügung. Informieren sie sich auf der Homepage von dachboxenverleih-kynast.de über das umfassende Sortiment an Dachboxen, Fahrradträgern und Grundträgern für viele Fahrzeugmodelle. Unter der Service-Hotline 0151 425 39 189 (Mo-Fr 8-17 Uhr) können Sie sich auch telefonisch beraten lassen. Selbstverständlich gehört zum Service ebenso eine fachgerechte und sichere Montage des gebuchten Zubehörs durch Fachpersonal. stadtmobil Kund:innen erhalten exklusiv 10% Rabatt! Dachboxenverleih Kynast finden Sie in 70435 Stuttgart, Zahn-Nopper-Straße 1-5 im Hause Reifen Pneuhage. Kultur, Ökologie, Umwelt & Soziales Kultur Forum der Kulturen Kommunales Kino Esslingen NaturVision Filmfestival Rosenau Theater der Altstadt Umsonst und Draussen Ökologie & Umwelt BUND Deutscher Alpenverein DAV NABU Soziales AWO Jugendwerk Stuttgart Haus der Familie, Stuttgart Sarah Kulturzentrum Trottwar

CarSharing statt Firmenfahrzeug

27.04.17 | Nachrichten

Immer mehr Selbstständige, Firmen und Behörden nutzen CarSharing. Das belegt eindrucksvoll die Zahl an neuen Firmenkunden, die in den letzten 12 Monaten ins CarSharing mit stadtmobil eingestiegen sind. Für sie ist insbesondere das Angebot von über 4.000 Fahrzeugen in 180 Städten attraktiv, die mit der stadtmobil-Zugangskarte bei stadtmobil und den Partnern direkt nutzbar sind. Im fact Sheet CarSharing für gewerbliche Kunden des Bundesverbandes CarSharing finden Sie Beispiele für die vielen Einsatzmöglichkeiten.

stadtmobil in der Region

24.04.17 | Inhaltsseite stadtmobil in der Region

stadtmobil in der Region stadtmobil Carsharing finden Sie nicht nur in Stuttgart, sondern in vielen Kommunen im VVS-Gebiet. Hier ist die Einrichtung und Unterhaltung von Carsharing häufig auf ehrenamtliches Engagement angewiesen. Denn in Kleinstädten oder ländlichen Gemeinden ist Carsharing meist nicht wirtschaftlich zu betreiben. Das Carsharing-Kerngeschäft macht die stadtmobil carsharing AG hauptamtlich. Für den Aufbau und Erhalt von Standorten um Stuttgart herum sucht der Verein laufend Mitstreiter:innen für das Organisieren von Stellplätzen, der kommunalen Arbeit mit Stadtverwaltungen und Werbung, z.B. mit Infoständen. Der Verein ist auch die Plattform für Menschen, die sich gesellschaftlich für eine nachhaltige Mobilität einsetzen und vor Ort aktiv werden wollen. Auch bietet der Verein StadtMobil e.V. örtlichen Initiativen mit Informationen und Unterstützung Hilfe beim Aufbau von Carsharing-Standorten. Nähere Auskünfte erhalten Sie auf der Webseite des Vereins unter: www.stadtmobil-ev.de oder schreiben Sie an verein(at)stadtmobil-ev.de . Für Sie vor Ort in ... Wie funktioniert der Verein? Der Verein lebt vor allem durch die Aktiven vor Ort, die in ihrer Gemeinde für Carsharing werben, Stellplätze suchen, mit der Stadtverwaltung reden und gerne auch andere Themen zum Übergang zu einer nachhaltigen Mobilität vorantreiben. Geführt wird der Verein durch den geschäftsführenden Vorstand, der idealerweise in allen Landkreisen in der Region vertreten ist. Darüber hinaus sind im erweiterten Vorstand die Beisitzer vertreten. Die monatlichen Online-Vorstandssitzungen stehen auch den weiteren Aktiven offen. Interesse geweckt? Neue Mitglieder sind insbesondere für Standorte wichtig, die noch nicht etabliert sind bzw. auf wackligen Beinen stehen. Wir freuen uns auch über Leute, die sich in ihrer Region oder im Gesamtverein einbringen. Vorteil für aktive Mitglieder: günstigerer Fahrtarif auf die Fahrzeuge der stadtmobil carsharing AG wird abgerechnet. Natürlich sind auch passive Mitglieder, die einfach die Arbeit des Vereins wertschätzen, willkommen. Nur zur Sicherheit: Eine Mitgliedschaft im Verein StadtMobil e.V. und eine Anmeldung bei der stadtmobil carsharing AG sind zwei unterschiedliche Dinge. Ausgezeichnet! Kreis Esslingen Esslingen In Esslingen wurde Carsharing bereits seit 1994 durch den Verein "VCD-Gemeinschaftsauto" angeboten. Im Jahr 2012 ging der Geschäftsbetrieb auf die stadtmobil carsharing AG über. Seitdem können Esslinger Kunden auf alle Fahrzeuge im stadtmobil-Verbund zugreifen. Bereits über 500 Kunden, darunter auch die Stadtverwaltung und das Landratsamt Esslingen, nutzen Carsharing. In Esslingen ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. (Validierung im Kreis Esslingen) Filderstadt Die Filiale Filderstadt des Vereins StadtMobil e.V. startete 2013 mit dem ersten Fahrzeug im Parkhaus am Bahnhof in Bernhausen. Inzwischen ist die Flotte auf fünf Fahrzeuge angewachsen, sie stehen auf dem Parkplatz Volmarstraße 1 zwischen der S-Bahn-Station Filderstadt und der Fußgängerzone im Stadtteil Bernhausen. Hier finden die stadtmobil-Kund:innen auch drei Kindersitze zum Ausleihen. Ein weiteres Fahrzeug steht in der Felsenstraße. Im Stadtteil Bonlanden steht seit Mai 2022 ein Kleinwagen und seit Anfang 2024 ein Kombi auf dem Parkplatz an der Kreuzung Bonländer Hauptstraße/Metzinger Straße. In Neuhausen auf den Fildern konnte 2024 ein Fahrzeug am Rathaus stationiert werden. Wollen Sie uns kennen lernen? Dann kommen Sie doch einfach mal zu unserem Offenen Treff. Er findet jeden ersten Dienstag im Monat um 18:30 Uhr im "Flying Ship", Friedensstr. 10 in Bernhausen statt. Ehrenamtliche Ansprechpartnerin in Filderstadt Conny Elser, Tel. 0711 / 79 65 94 E-Mail: filderstadt(at)stadtmobil-ev.de In Filderstadt ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. (Validierung im Kreis Esslingen) Falls Sie unsere Ansprechpartner in Filderstadt nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Kirchheim unter Teck Start der Filiale Kirchheim des Vereins StadtMobil e.V. war im Juli 2009. Sehr erfreulich war von Anfang an die Tatsache, dass die Stadt Kirchheim unter Teck das Carsharing unterstützte und die Ämter der städtischen Verwaltung als Nutzer anmeldete. Die roten Carsharing-Fahrzeuge stehen am Bahnhof und am Roßmarkt in der Kernstadt. Die Filialleitung und Neukundenberatung wird vor Ort durch ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder des StadtMobil e.V. geleistet. Ansprechpartner in Kirchheim E-Mail: kirchheim-teck(at)stadtmobil-ev.de In Kirchheim unter Teck ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. (Validierung im Kreis Esslingen) Falls Sie unsere Ansprechpartner in Kirchheim nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Leinfelden-Echterdingen In den Ortsteilen Leinfelden, Echterdingen und Oberaichen ist stadtmobil an den S-Bahn-Stationen vertreten. In Leinfelden-Echterdingen ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich (Validierung im Kreis Esslingen) . Informationen zum Vertragsabschluss erhalten Sie in der Geschäftsstelle in Stuttgart . Nürtingen Zentral in der Nähe des Bahnhofs finden Sie auf dem Parkplatz der Seegrasspinnerei ein großes Angebot von stadtmobil-Fahrzeugen. Ansprechpartner in Nürtingen E-Mail: nuertingen(at)stadtmobil-ev.de In Nürtingen ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. Falls Sie unsere Ansprechpartner in Nürtingen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Ostfildern Der Aufbau eines Carsharing-Angebots in Ostfildern begann bereits 1999 im Rahmen einer Kooperation mit dem Bauträger des Schlosspark-Areals im südlichen Scharnhauser Park: Als die neuen Bewohner in die sanierten und erweiterten Kasernengebäude einzogen, stand das Gemeinschaftsauto schon einsatzbereit da. Die Ausdehnung auf Standorte in Nellingen und Ruit konnte erfolgen, als die Stadt Ostfildern im Rahmen ihrer Klimaschutzpolitik beschloss, auf die Nutzung von Carsharing-Autos umzusteigen und eigene alte Dienstautos ausmusterte. Auch die Unterstützung bei der Stellplatzsuche und bei der Öffentlichkeitsarbeit ist vorbildlich. Informationen zum Vertragsabschluss erhalten Sie in der Geschäftsstelle in Stuttgart . Plochingen Im April 2019 konnte mit Hilfe der Stadt Plochingen eine Station in der Nähe des Bahnhofs eröffnet werden. Das Fahrzeug wurde so gut genutzt, dass stadtmobil schon kurze Zeit später ein zweites Fahrzeug dort aufstellen konnte. Die Stadt Plochingen unterstützt das Carsharing und nutzt die Fahrzeuge für Dienstfahrten. In Plochingen ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich (Validierung im Kreis Esslingen) . Reichenbach/Fils Bereits seit 1996 wird in Reichenbach stationsbasiertes Carsharing angeboten. Die Gemeindeverwaltung stellt StadtMobil seit Frühjahr 2024 einen exklusiven Stellplatz in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof zur Verfügung. Der Bahnhof hat sich, nur 3 Gehminuten vom Zentrum entfernt, zum lokalen Verkehrsknoten entwickelt. Hier treffen sich der Ortsbus, die Züge in Richtung Stuttgart und Ulm sowie die Busse nach Hochdorf/Kirchheim, Lichtenwald/Schorndorf und Notzingen/Wernau. Aktuell steht ein Opel Life Hochdachkombi zur Verfügung (Tarifklasse C). Mit zwei Schiebetüren, großer Heckklappe und viel Platz für Kindersitze (hinten), den Kinderwagen und den Großeinkauf. Eine Alternative zu Ihrem Zweit- oder Drittfahrzeug oder als letztes Puzzleteil einer Mobilität ganz ohne eigenes Auto? Ehrenamtlicher Ansprechpartner in Reichenbach/Fils Rainer Wolfer, Tel: 07153 30 80 28 2 E-Mail: reichenbach-fils(at)stadtmobil-ev.de In Reichenbach/FIls ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich ( Validierung im Kreis Esslingen ). Falls Sie unsere Ansprechpartner in Reichenbach nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Kreis Böblingen Böblingen Seit 2010 gab es in Böblingen Aktionen durch Aktive des Carsharing-Vereins StadtMobil e.V. und nach einigen Treffen und Zeitungsbeiträgen kam es 2011 zur Etablierung eines Carsharing-Angebots. Die meisten Fahrzeuge stehen auf der Flugfeldseite des Bahnhofs. Der Standort ist mit dem Fahrrad, mit allen Stadtbuslinien und aus vier Richtungen auch auf der Schiene gut erreichbar. Jeweils ein Elektrofahrzeug steht im Parkhaus der Kongresshalle und beim Landratsamt. Weitere Stationen konnten am Alten Friedhof und im Stadtteil Diezenhalde eingerichtet werden. Ehrenamtlicher Ansprechpartner in Böblingen Christof Kircheis Tel: 0 15 75 - 4 23 23 58 Für Vetragsabschlüsse: Mathias Korell E-Mail: boeblingen(at)stadtmobil-ev.de In Böblingen ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich (Validierung im Kreis Böblingen) . Falls Sie unsere Ansprechpartner in Böblingen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Ehningen Im Sommer 2024 hat das ehrenamtliche Engagement in der Region dazu geführt, dass in der Gartenstraße ein Carsharing-Fahrzeug aufgestellt wurde. Es ist nicht weit von der S-Bahn-Station entfernt, so dass eine Verknüpfung zwischen ÖPNV (Busse & Bahnen) und Carsharing gut möglich ist. Ansprechpartner in Ehningen ehrenamtliche Leitung: Bettina Seibold E-Mail: ehningen(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Ehningen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Gärtringen Im Jahr 2007 gründeten einige interessierte Bürger eine Initiativgruppe für ein Carsharing-Angebot in Gärtringen und warben durch Handzettel und Info-Veranstaltungen für eine baldige Stationierung eines Teilautos in der Ortsmitte. Das ehrenamtliche Engagement führte im Oktober 2008 schließlich dazu, dass der Verein StadtMobil e.V. einen Opel Corsa bereitstellte. Aktuell steht das stadtmobil-Fahrzeug auf einem Stellplatz am Ende der Bahnhofstraße – direkt bei den überdachten Fahrradabstellplätzen. Dies ermöglicht eine Verknüpfung zwischen ÖPNV (Busse & Bahnen) und Carsharing. Ansprechpartner in Gärtringen ehrenamtliche Leitung: Michael Jacob (Tel: 07034 / 22957), Norbert Fasching (Tel: 07034 22301 (AB)) E-Mail: gaertringen(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Gärtringen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Herrenberg Carsharing in Herrenberg gibt es schon seit 1993. Im Jahr 2002 schloss sich die örtliche Gruppe dann als Filiale Herrenberg dem Verein StadtMobil e.V. aus Stuttgart an. Sie ist seitdem stetig angewachsen. Die Herrenberger Kunden teilen sich die roten Carsharing-Fahrzeuge am S-Bahnhof Herrenberg und am Hasenplatz. Dies wissen auch auswärtige Nutzer aus der Region für ihre Fahrten in den Süden oder den Schwarzwald sehr zu schätzen. Für Carsharing-Interessenten steht die ehrenamtliche Filialbetreuung gerne mit Informationen zur Verfügung. Ehrenamtliche Ansprechpartner in Herrenberg ehrenamtl. Leitung: Thomas Volkmann (Tel: 07032 / 329190) Susanne Helbig (Tel: 07032 / 22276) E-Mail: herrenberg(at)stadtmobil-ev.de In Herrenberg ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich (Validierung im Kreis Böblingen) . Falls Sie unsere Ansprechpartner in Herrenberg nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Leonberg Eine kleine Gruppe von Carsharing-Interessenten in Zusammenarbeit mit der lokalen Agenda 21 gab den Anstoß für das Carsharing-Angebot in Leonberg. Verschiedene Informationsveranstaltungen und Aktionen, z.B. zum Pferdemarkt, erbrachten genügend Interessenten, so dass der Verein StadtMobil e.V. sich für die Aufstellung eines Fahrzeugs in Leonberg entschied. Die ehrenamtlich tätige Filialleitung freut sich auf weitere Mitmacher beim Carsharing in Leonberg. Zur Information und zum Austausch mit den Leonberger Nutzern gibt es ein regelmäßiges Treffen um 19 Uhr an jedem 1. Montag im Monat. Für den genauen Ort und Termin wenden Sie sich bitte an die ehrenamtliche Filialleitung in Leonberg (siehe unten). Ansprechpartner in Leonberg ehrenamtl. Leitung: Martin Berger (Tel: 0174 31 21 102 oder 07152 33 10 660) E-Mail: leonberg(at)stadtmobil-ev.de In Leonberg ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. Falls Sie unsere Ansprechpartner in Leonberg nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart weiter. Sindelfingen Die Filiale Sindelfingen, die zweite Filialgründung des Vereins StadtMobil e.V in der Region Stuttgart, startete im Januar 1996 mit ihrem ersten Fahrzeug. In Sindelfingen stehen zwei Carsharing-Fahrzeug zentral vor dem Bahnhof und eins an der Kreuzung Hanns-Martin-Schleyer-/Riedmühlestraße. Ende 2024 wurde zusätzlich ein E-Fahrzeug in Hinterweil aufgestellt. Ehrenamtliche Ansprechpartner in Sindelfingen ehrenamtl. Leitung und Vertragsabschluss: Ralf Müller-Roth (Tel: 07031 / 87 28 67) E-Mail: sindelfingen(at)stadtmobil-ev.de In Sindelfingen ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. (Validierung im Kreis Böblingen) Falls Sie unsere Ansprechpartner in Sindelfingen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Waldenbuch Im Herbst 2012 wurden von stadtmobil drei Opel Astra Kombi vor der Hauptverwaltung der Alfred Ritter GmbH & Co.KG stationiert. Die Wagen werden von den Mitarbeitern des Schokoladenherstellers für Dienstreisen verwendet. Die roten Fahrzeuge sind über das schlüssellose Carsharing-System von stadtmobil zugänglich und stehen über das Buchungssystem auch allen anderen Carsharing-Teilnehmern von stadtmobil zur Verfügung. Ehrenamtlicher Ansprechpartner in Waldenbuch E-Mail: verein(at)stadtmobil-ev.de Kreis Ludwigsburg Asperg Die Filiale Asperg des Vereins StadtMobil e.V. wurde von örtlichen Carsharing-Interessenten und -Nutzern gegründet. Bereits seit 2013 steht Carsharing den Bürgern von Asperg am Bahnhof zur Verfügung. Ehrenamtliche Ansprechpartner in Asperg ehrenamtl. Leitung: Klaus Liebig (Tel: 0157 30 68 00 71) E-Mail: asperg(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Asperg nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Bietigheim-Bissingen Die Filiale Bietigheim-Bissingen des Vereins StadtMobil e.V in der Region Stuttgart wurde 2012 von örtlichen Carsharing-Interessenten gegründet und startete im Mai 2013 mit ihrem ersten Fahrzeug. Inzwischen stehen drei Fahrzeuge beim Kronenzentrum und zwei im Parkhaus am Bahnhof. Die Filiale wird vor Ort von ehrenamtlich tätigen Aktiven des Vereins StadtMobil e.V. getragen, die für Informationen für Carsharing-Interessenten zur Verfügung stehen. Ehrenamtliche Ansprechpartner in Bietigheim-Bissingen: E-Mail: Bietigheim-Bissingen(at)stadtmobil-ev.de In Bietigheim-Bissingen ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. (Validierung im Kreis Ludwigsburg) Falls Sie unsere Ansprechpartner in Bietigheim-Bissingen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Ditzingen Am Ditzinger Bahnhof stehen die Carsharing-Fahrzeuge von stadtmobil auf dem P+R-Parkplatz an der Südseite. Bei allen Fahrzeugen erfolgt die Öffnung mit der Zugangskarte direkt am Fahrzeug. Carsharing startete in Ditzingen 2012 bereits vom Stand weg mit zwei Fahrzeugen, aktuell können Kunden in Ditzingen auf fünf Fahrzeuge zugreifen. Der Standort ist gut per ÖPNV erreichbar, da am Ditzinger Bahnhof neben der S-Bahnlinie S6 auch mehrere Buslinien halten. Sollte in Ditzingen einmal kein Fahrzeug verfügbar sein, so sind weitere Fahrzeugstützpunkte leicht erreichbar, beispielsweise am Bahnhof in Korntal oder in Leonberg. Seit Mai 2023 befindet sich vor der Karl-Koch-Halle in Hirschlanden ebenfalls ein Carsharing-Fahrzeug. Ehrenamtliche Ansprechpartner in Ditzingen E-Mail: ditzingen(at)stadtmobil-ev.de In Ditzingen ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. (Validierung im Kreis Ludwigsburg) Falls Sie unsere Ansprechpartner in Ditzingen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Erdmannhausen Eine engagierte Gruppe der Ev. Kirchengemeinde Erdmannhausen hat das Projekt "Carsharing" mit viel Enthusiasmus vorangetrieben, so dass seit April 2024 ein Fahrzeug auf dem Parkplatz beim Bürgergarten in Rathausnähe steht. Ehrenamtliche Ansprechpartner in Erdmannhausen E-Mail: erdmannhausen(at)stadtmobil-ev.de In Erdmannhausen ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. (Validierung im Kreis Ludwigsburg) Falls Sie unsere Ansprechpartner in Erdmannhausen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter Freiberg am Neckar In Freiberg am Neckar steht seit Anfang 2024 ein Fahrzeug am Bahnhof. Ehrenamtliche Ansprechpartner in Freiberg am Neckar E-Mail: freiberg(at)stadtmobil-ev.de In Freiberg am Neckar ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. (Validierung im Kreis Ludwigsburg) Falls Sie unsere Ansprechpartner in Freiberg nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Gerlingen Seit Mai 2014 steht in der Nähe der U6 Endhaltestelle Gerlingen in der Schillerstraße 14 ein Opel Corsa. Der neue Standort wurde feierlich von Bürgermeister Georg Brenner, Vertretern von Lokaler Agenda und stadtmobil-Vorstand Ulrich Stähle eröffnet. Da das erste Auto von den Gerlinger Bürgern sofort rege angenommen wurde, erfolgte bereits im November 2014 die Ergänzung um einen Opel Astra Kombi. Dies ermöglicht auch den großen Einkauf im Baumarkt oder den Familienausflug mit bis zu 5 Personen. Das zweite Fahrzeug steht vor dem Haus Schillerstraße 14 zur Nutzung bereit, während der Opel Corsa in der unmittelbar angrenzenden Tiefgarage zu finden ist. Mitte Juni 2022 wurde ein zweiter Standort in der Nähe der Stadtbahnhaltestelle Gerlingen-Siedlung mit einem Opel Corsa eröffnet. Wir danken der Stadt Gerlingen für die großzügige Einrichtung und Überlassung der Stellplätze. Ehrenamtliche Ansprechpartner in Gerlingen für Informationen: ehrenamtl. Leitung: Monika B. Feil Tel: 07156 498030 E-Mail: gerlingen(at)stadtmobil-ev.de Falls Sie unsere Ansprechpartner in Gerlingen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Korntal-Münchingen Am S-Bahn-Halt Korntal besteht seit 2013 ein Carsharing-Standort von stadtmobil. Ermöglicht wurde dies durch die Aktiven der Filiale Korntal-Münchingen des Vereins StadtMobil e.V., die durch Informationen in den örtlichen Medien und durch Infostände für ein Carsharing-Angebot in Korntal geworben und weitere Nutzer vor Ort gefunden haben. Ein weiteres Carsharing-Fahrzeug konnte Ende 2022 an der Teichwiesenhalle aufgestellt werden. Im Mai 2025 konnte auch im Ortsteil Münchingen am Bahnhof ein Fahrzeug aufgestellt werden. Ansprechpartner in Korntal-Münchingen ehrenamtl. Leitung: Wolf Leilich E-Mail: korntal-muenchingen(at)stadtmobil-ev.de In Korntal-Münchingen ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. Falls Sie unsere Ansprechpartner in Korntal-Münchingen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Kornwestheim Im November 2015 startete stadtmobil Carsharing mit einem Opel Corsa am Bahnhof Kornwestheim. Inzwischen stehen drei Fahrzeuge auf markierten Stellplätzen auf dem Parkplatz an der Eastleighstraße. Wir danken der Stadtverwaltung Kornwestheim für die Hilfe bei der Suche und der Einrichtung des Stellplatzes. In Kornwestheim ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. (Validierung im Kreis Ludwigsburg) Informationen zum Vertragsabschluss erhalten Sie in der Geschäftsstelle in Stuttgart . Ludwigsburg Ende 2021 und 2024 hat stadtmobil die Anzahl der Stationen und Fahrzeuge in Ludwigsburg noch einmal stark erhöht. Durch viele neue Carsharing-Stationen auf öffentlichen Flächen stehen den Kund:innen fast 50 Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung. Die Stadt Ludwigsburg unterstützt den Ausbau des Carsharing-Angebots als einen Baustein zur Förderung der nachhaltigen Mobilität. Ehrenamtlicher Ansprechpartner in Ludwigsburg E-Mail: ludwigsburg(at)stadtmobil-ev.de In Ludwigsburg ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung bei der Ludwigsburger Kreiszeitung möglich (Validierung im Kreis Ludwigsburg) . Falls Sie unsere Ansprechpartner in Ludwigsburg nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Marbach am Neckar Die Filiale Marbach des Vereins StadtMobil e.V. wurde von örtlichen Carsharing-Interessenten, mit tatkräftiger Unterstützung des Vorstands aus Stuttgart in die Wege geleitet. Die Stadtverwaltung stellte die Stellplätze für die Carsharing-Fahrzeuge am Bahnhof zur Verfügung. So konnte bereits 2008 ein roter Opel Astra Kombi und 2014 ein Opel Corsa von den Nutzern in Marbach begrüßt werden. Seit Anfang 2017 befinden sich drei Fahrzeuge am Bahnhof direkt vor dem Eingang zum Kaufland. Anfang 2024 kam noch ein 9-Sitzer Kleinbus, der häufig vom Ruderverein genutzt wird, dazu. An diesem Stellplatz stehen außerdem Kindersitze sowie eine Fahrradbox je Fahrzeug zur Verfügung. 2023 konnte eine zweite Carsharing-Station im Stadtteil Hörnle eröffnet werden. Ansprechpartner in Marbach am Neckar ehrenamtl. Leitung: Andrea Roll Tel: 0 71 44 88 45 41 E-Mail: marbach(at)stadtmobil-ev.de In Marbach ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. (Validierung im Kreis Ludwigsburg) Falls Sie unsere Ansprechpartner in Marbach nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Neckargröningen Stadtbahnhaltestelle Remseck Die Filiale Remseck des Vereins StadtMobil e.V. wurde von örtlichen Carsharing-Interessenten, mit tatkräftiger Unterstützung des Vorstands aus Stuttgart in die Wege geleitet. Die Stadtverwaltung stellt den Stellplatz für das Carsharing-Fahrzeug an der Endhaltestelle der U-Bahn zur Verfügung. Ansprechpartner in Remseck am Neckar ehrenamtl. Leitung: Monika Wabbel E-Mail: remseck(at)stadtmobil-ev.de In Remseck ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. (Validierung im Kreis Ludwigsburg) Falls Sie unsere Ansprechpartner in Remseck nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Rems-Murr-Kreis Backnang Im Jahr 2006 ging nach intensiven Vorbereitungen das erste Carsharing-Fahrzeug der Filialgruppe Backnang im StadtMobil e.V. an den Start. Am Bahnhof als zentralem Mobilitätspunkt stehen aktuell vier Carsharing-Fahrzeuge. Für die Nutzer steht auch eine kostenlose Fahrradbox zur Verfügung. Ansprechpartner in Backnang ehrenamtl. Leitung: Barbara Jerusalem E-Mail: backnang(at)stadtmobil-ev.de In Backnang ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. (Validierung im Rems-Murr-Kreis) Falls Sie unsere Ansprechpartner in Backnang nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Fellbach In Fellbach stehen 9 stadtmobil Carsharing Fahrzeuge an 8 Stationen für Sie bereit. Informationen zum Vertragsabschluss erhalten Sie in der Geschäftsstelle in Stuttgart . Remshalden Der Standort am Grunbacher S-Bahnhof in Remshalden schließt eine Lücke im Carsharing-Angebot im Remstal. Vor Ort wohnende stadtmobil-Kunden wurden im Verein StadtMobil e.V. aktiv und sorgten so dafür, dass auch die Bürger in Remshalden Zugriff auf inzwischen zwei Fahrzeuge in Wohnortnähe erhielten. Die Stellplätze auf dem P+R-Parkplatz wurde von der Gemeinde Remshalden zur Verfügung gestellt, die damit das Carsharing als Ergänzung für den örtlichen Nahverkehr unterstützen möchte. Ansprechpartner in Remshalden ehrenamtl. Leitung: Bettina Beißwenger Tel. 0 71 51 99 46 61 E-Mail: remshalden(at)stadtmobil-ev.de In Remshalden ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. (Validierung im Rems-Murr-Kreis) Falls Sie unseren Ansprechpartner in Remshalden nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart weiter. Schorndorf Auf Initiative der Lokalen Agenda 21 in Schorndorf kam es 2008 zu einem Treffen von Carsharing-Interessenten bei einem Agenda-Frühstück der Volkshochschule. Daraus ergab sich 2009 die erste Aufstellung eines Carsharing-Fahrzeugs durch den Verein StadtMobil e.V.. Die stadtmobil-Fahrzeuge stehen in Schorndorf am Bahnhof (Grabenstraße und Rosenstraße). Ansprechpartner in Schorndorf ehrenamtl. Leitung: Kathleen Fischer-Werner Tel: 0 71 81 / 20 38 154 (Anrufbeantworter) E-Mail: schorndorf(at)stadtmobil-ev.de In Schorndorf ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. Falls Sie unsere Ansprechpartner in Schorndorf nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Urbach Im November 2019 konnte mit Hilfe der Gemeinde Urbach eine Station am Rathaus mit einem Elektrofahrzeug eröffnet werden. Die Gemeide Urbach unterstützt das Carsharing und nutzt das Fahrzeug für Dienstfahrten. In Urbach ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich (Validierung im Rems-Murr-Kreis) . Ihre Zugangskarte wird Ihnen nach der Validierung sofort ausgehändigt. Waiblingen Carsharing wird in Waiblingen bereits seit über zwanzig Jahren praktiziert. Das Angebot an den drei Standorten in Waiblingen reicht vom Kleinwagen bis zum Kleinbus und Transporter. In Waiblingen Bittenfeld steht ebenfalls ein Fahrzeug zur Verfügung. In Waiblingen ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. (Validierung im Rems-Murr-Kreis) Falls Sie unsere Ansprechpartner in Waiblingen nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Weinstadt Weinstadt gehört mit seinen Stationen an den S-Bahn-Halten Endersbach und Beutelsbach zu den ehrenamtlich betreuten Filialen des Vereins StadtMobil e.V.. Mit den Fahrzeugen unterschiedlicher Größe können die Wünsche der Carsharing-Nutzer hinsichtlich der Verfügbarkeit und der Transportmöglichkeiten erfüllt werden. Die Stellplätze auf den P+R-Parkplätzen stellte die Stadtverwaltung zur Förderung alternativer Mobilitätsangebote zur Verfügung. Durch den örtlichen Nahverkehr besteht hier die Anbindung auch an die übrigen Teilorte Weinstadts. Am Stellplatz "Bahnhof Endersbach" steht für die Kunden eine kostenlose Fahrradbox zur Verfügung. Ansprechpartner in Weinstadt ehrenamtl. Leitung: weinstadt(at)stadtmobil-ev.de Sollten Sie unseren Ansprechpartner in Weinstadt nicht erreichen, steht Ihnen unsere Geschäftsstelle in Stuttgart gerne zur Verfügung. Winnenden Seit der ersten Fahrzeugaufstellung im Frühjahr 2013 erfreut sich Carsharing in Winnenden großer Beliebtheit. So wurde das Angebot an Fahrzeugen erweitert und umfasst nun auch ein Hybrid-Fahrzeug. Der Standort liegt verkehrsgünstig am Bahnhof in Winnenden. Wir danken der Stadt Winnenden für die Überlassung der Carsharing-Stellplätze. Ansprechpartner in Winnenden ehrenamtl. Leitung: Joachim Hauke E-Mail: winnenden(at)stadtmobil-ev.de In Winnenden ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. Falls Sie unsere Ansprechpartner in Winnenden nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter. Winterbach In Winterbach stehen zwei stadtmobil-Fahrzeuge am S-Bahnhof. Es handelt sich um Hybrid-Fahrzeuge mit Automatikschaltung. Wir danken der Stadt Winterbach für die Überlassung der Carsharing-Stellplätze. Ansprechpartner für Winterbach ehrenamtl. Leitung: Bettina Beißwenger Tel. 0 71 51 99 46 61 E-Mail: remshalden(at)stadtmobil-ev.de In Remshalden ist eine Führerschein-Validierung nach Online-Anmeldung möglich. (Validierung im Rems-Murr-Kreis) Falls Sie unsere Ansprechpartner für Winterbach nicht erreichen, hilft Ihnen die Geschäftsstelle in Stuttgart gerne weiter.

Online-Anmeldung

21.04.17 | Inhaltsseite Online-Anmeldung

Ihr Weg zu stadtmobil Vielen Dank, dass Sie sich für die stadtmobil carsharing AG entschieden haben. Mit folgendem Formular schließen Sie einen verbindlichen Rahmenvertrag ab. Bitte füllen Sie die folgenden Felder vollständig und genau aus. Felder mit einem Sternchen (*) sind Pflichtfelder. Hier ist nur eine Anmeldung für private Verträge von Einzelpersonen möglich. Bitte wenden Sie sich in anderen Fällen an unsere Geschäftsstelle . Die Anmeldung bei stadtmobil ist nur mit einem Wohnsitz in Deutschland und einem gültigen deutschen oder EU-Führerschein möglich. Vor der erstmaligen Nutzung unserer Fahrzeuge ist ein persönlicher Ausweis- und Führerschein-Check in unserer Geschäftsstelle oder in einer unserer Validierungsstellen notwendig. Leider ist ein Fehler aufgetreten! Ihr Browser unterstützt dieses Seitenangebot nicht. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gutscheine

21.04.17 | Inhaltsseite Gutscheine

Gutscheine Besser als Bonusmeilen - der Carsharing-Gutschein von stadtmobil! Verschenken Sie doch einfach mal nachhaltige Mobilität zum Geburtstag, zu Weihnachten, zum Jubiläum, zum Führerschein oder zum Abi. Den Wert auf dem Carsharing-Gutschein* von stadtmobil Stuttgart können Sie frei wählen. Die Empfängerin oder der Empfänger kann den Gutschein zur Begleichung von Aufnahmegebühren, Monatsbeiträgen, Haftungsreduktionen oder als Fahrguthaben bei uns in der Geschäftsstelle einreichen und einlösen. (Zurzeit leider nicht online möglich.) Bestellen können Sie die Gutscheine per E-Mail oder direkt in unserer Geschäftsstelle in Stuttgart . * Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Rabatten oder Vergünstigungen. Empfehlen Sie uns weiter Sie sind mit unserem Angebot zufrieden? Erzählen Sie Ihren Freunden, Kollegen oder Ihrer Chefin davon! Für jede erfolgreiche Empfehlung, egal ob Privatperson oder Firma, erhalten Sie und die Neukundin oder der Neukunde eine Zeitkostengutschrift in Höhe von 15 €* . Empfehlungsgutschein Den Empfehlungsgutschein können Sie einfach bei der Validierung nach der Online-Anmeldung oder beim Vertragsabschluss vorlegen. * Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Rabatten oder Vergünstigungen.

Kunde werden

31.03.17 | Inhaltsseite Kunde werden

Anmeldung als Geschäftskunde Juristische Personen (Firmen) können sich schriftlich bei stadtmobil anmelden. Für die Anmeldung einer gewerblichen Nutzung benötigen wir im Original (bitte per Post zusenden): eine Kopie des gültigen Personalausweises des Zeichnungsberechtigten; eine Kopie der Gewerbeanmeldung/eines Auszugs aus dem Handelsregister/Vereinsregister, aus der die Zeichnungsberechtigten ersichtlich sind; die ausgefüllten Vertragsunterlagen für juristische Personen , von dem/den Zeichnungsberechtigten unterschrieben. Wir senden Ihnen nach der Bearbeitung alle Unterlagen zu. Bitte melden Sie fahrtberechtigte Mitarbeiter einmalig vorab mit dem Formular Erklärung der Mitarbeiter in der stadtmobil-Geschäftsstelle. Dokumente, Verträge und Informationen Vertrag für juristische Personen Erklärung der Mitarbeiter (Formular zur Meldung von fahrtberechtigten Mitarbeitern) Fact Sheet: Carsharing für gewerbliche Kunden Info-Folder "Business Carsharing" Zur Anzeige der Dokumente benötigen Sie einen pdf-Reader . Sie haben Fragen? Die meisten Antworten finden Sie in den Fragen & Antworten (FAQ). Schreiben Sie uns, bei weiteren Fragen, einfach eine Nachricht über das Kontaktformular . Kontakt & Service stadtmobil carsharing AG Tübinger Str. 15 70178 Stuttgart Telefon: 0711 94 54 36 36 Mail: info(at)stadtmobil-stuttgart.de Route planen Unsere Öffnungszeiten: Montag 9 – 17 Uhr Dienstag 9 – 17 Uhr Mittwoch 9 – 17 Uhr Donnerstag 9 – 17 Uhr Freitag 9 – 17 Uhr

Schorndorf Bahnhof (Grabenstraße)

30.03.17 | Station Schorndorf

Das Fahrzeug steht am Straßenrand in der Grabenstraße nördlich vom Bahnhof (gegenüber Haus Nr. 16), direkt neben dem Ausgang der Fußgängerunterführung. NAVI-Adresse: Grabenstraße 16, 73614 Schorndorf Das Fahrzeug verfügt über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte oder App direkt am Fahrzeug.

Gärtringen Bahnhof

30.03.17 | Station Gärtringen

Markierter Stellplatz in der Bahnhofstr. am Bahnhof. NAVI-Adresse: Bahnhofstr. 24, 71116 Gärtringen Das Fahrzeug verfügt über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte direkt am Fahrzeug.

Gebrauchtwagenverkauf

22.03.17 | Inhaltsseite Gebrauchtwagenverkauf

Gebrauchtwagenverkauf Wir erneuern regelmäßig unseren Fuhrpark und verkaufen unsere Fahrzeuge bei einem Alter von ca. fünf Jahren. Nur für Kfz-Händler Aufgrund der Sachmängelhaftung verkaufen wir grundsätzlich nur an Wiederverkäufer. Bei Fragen können Sie uns unter Tel. 0711 94 54 36 55 oder per Mail kontaktieren. Hier sehen Sie einige Beispielverkäufe: Toyota Aygo Opel Corsa D Opel Corsa E Opel Astra J Opel Adam Skoda Citigo Toyota Yaris Ford Tourneo Renault Kangoo Kastenwagen Ford Custom (9-Sitzer) Kleinbus Ford Transit Transporter

Fuhrpark

09.03.17 | Inhaltsseite Fuhrpark

Carsharing mit stadtmobil ‒ Sie haben die Wahl! Welches Fahrzeug brauchen Sie heute? Einen quirligen Kleinwagen für die Stadt, einen bequemen Kleinbus für den Urlaub oder einen geräumigen Kombi für den Wochenendeinkauf? Bei stadtmobil steht Ihnen eine Fahrzeugflotte von mehreren Tausend Fahrzeugen zur Verfügung. Wählen Sie das passende Fahrzeug aus, auch kurzfristig. Und wenn sich Ihre Pläne spontan ändern, buchen Sie einfach um. Selbstverständlich sind alle Fahrzeuge regelmäßig gewartet und auf dem aktuellen Stand der Technik. Darauf können Sie sich verlassen. Ihre Sicherheit und Flexibilität stehen bei stadtmobil an erster Stelle. Eine Auswahl an Fahrzeugausstattungen finden Sie weiter unten. Alle Details zur Ausstattung erhalten Sie beim jeweiligen Fahrzeug in der App . Unsere Fahrzeugklassen A: Mini Created with Sketch. A Mini B: Kleinwagen Created with Sketch. B: Kastenwagen Created with Sketch. B: Elektroauto Created with Sketch. B Klein-, Kastenwagen, E-Auto C: Kombi Created with Sketch. C: Hochdachkombi C Kombi, Hochdach D: Limousine Created with Sketch. D Limousine F: Kleinbus Created with Sketch. F: Transporter Created with Sketch. F Kleinbus, Transporter A B C D F A Toyota Aygo Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 93 g/km Kleines und günstiges Stadtauto für Einkäufe, Fahrten in die nähere Umgebung oder Kurztrips. Trotz seiner Größe bietet der Aygo ein gutes Platzverhältnis. Ausstattung: Kleinstwagen Schaltgetriebe Klimaanlage Isofix Fahrzeug-Stationen B Citroen Berlingo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Adam Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 101 g/km Trendiges und komfortables Stadtauto in außergewöhnlichem Design. Ausstattung: Tempomat Schaltgetriebe Klimaanlage Bluetooth Freisprecheinrichtung Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Cargo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 96 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Baugleich mit dem Citroen Berlingo. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 96 g/km CO2-Ausstoß Diesel: 87 g/km Kompaktklasse mit genug Platz für den Alltag und Komfort für längere Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Komfortables Elektroauto in der Kompaktklasse, dass dank der guten Reichweite von ca. 300 km auch für längere Strecken geeignet ist. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Renault ZOE (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Spritziges Elektrofahrzeug mit einer Reichweite von ca. 200 km in dem vier Personen Platz haben - perfekt für die City oder die Region. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaautomatik Berganfahrhilfe Fahrzeug-Stationen B Skoda Fabia Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 114 g/km Kompakter bedienfreundlicher Kleinwagen mit Schaltgetriebe - bestens geeignet für die Stadt oder längere Fahrten. Ausstattung: Schaltgetriebe Start-Stop-Automatik Klimaanlage Parksensor hinten Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen B Toyota Yaris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 64 g/km Modernes Hybridfahrzeug mit kombiniertem Benzin-und Elektroantrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Einparksensor hinten Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen C Opel Astra Kombi Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 92 g/km Allrounder mit viel Platz für Familie und Gepäck bietet Komfort auf langen Fahrten. Ausstattung: Kombi Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat (nicht alle Modelle) Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Fahrzeug-Stationen C Opel Life Hochdachkombi Türen: 4 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Variabler Kombi mit viel Platz für die ganze Familien auf kurzen und langen Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat Einparksensor vorne/hinten Nicht für Gütertransporte geeignet! Fahrzeug-Stationen C Toyota Auris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 81 g/km Geräumiger Touring Sports Kombi in der Kompaktklasse mit Hybrid-Antrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen C Toyota Corolla (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 76 g/km Der geräumige Mittelklassekombi mit Hybrid-Antrieb ist der Auris Nachfolger. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen D BMW 2er Active Tourer Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 107 g/km Sportlicher Mini-Van in Grau-Metallic für den Einsatz als neutraler Geschäftswagen. Ausstattung: Automatikschaltung Klimaautomatik Tempomat Sitzheizung Navigationsystem Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Custom Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 156 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Transit Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 164 g/km Großer Transporter mit dem der Umzug leicht von der Hand geht, für die gewerbliche Nutzung oder für Warentransporte. Maße des Laderaums: L 2,90 m / H 1,70 m / B 1,75 m Maximale Nutzlast: 955 kg Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Opel Zafira Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 142 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic Türen: 3 Sitzplätze: 8 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 8-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic 9 Sitze Türen: 3 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen A Toyota Aygo Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 93 g/km Kleines und günstiges Stadtauto für Einkäufe, Fahrten in die nähere Umgebung oder Kurztrips. Trotz seiner Größe bietet der Aygo ein gutes Platzverhältnis. Ausstattung: Kleinstwagen Schaltgetriebe Klimaanlage Isofix Fahrzeug-Stationen B Citroen Berlingo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Adam Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 101 g/km Trendiges und komfortables Stadtauto in außergewöhnlichem Design. Ausstattung: Tempomat Schaltgetriebe Klimaanlage Bluetooth Freisprecheinrichtung Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Cargo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 96 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Baugleich mit dem Citroen Berlingo. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 96 g/km CO2-Ausstoß Diesel: 87 g/km Kompaktklasse mit genug Platz für den Alltag und Komfort für längere Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Komfortables Elektroauto in der Kompaktklasse, dass dank der guten Reichweite von ca. 300 km auch für längere Strecken geeignet ist. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Renault ZOE (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Spritziges Elektrofahrzeug mit einer Reichweite von ca. 200 km in dem vier Personen Platz haben - perfekt für die City oder die Region. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaautomatik Berganfahrhilfe Fahrzeug-Stationen B Skoda Fabia Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 114 g/km Kompakter bedienfreundlicher Kleinwagen mit Schaltgetriebe - bestens geeignet für die Stadt oder längere Fahrten. Ausstattung: Schaltgetriebe Start-Stop-Automatik Klimaanlage Parksensor hinten Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen B Toyota Yaris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 64 g/km Modernes Hybridfahrzeug mit kombiniertem Benzin-und Elektroantrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Einparksensor hinten Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen C Opel Astra Kombi Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 92 g/km Allrounder mit viel Platz für Familie und Gepäck bietet Komfort auf langen Fahrten. Ausstattung: Kombi Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat (nicht alle Modelle) Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Fahrzeug-Stationen C Opel Life Hochdachkombi Türen: 4 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Variabler Kombi mit viel Platz für die ganze Familien auf kurzen und langen Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat Einparksensor vorne/hinten Nicht für Gütertransporte geeignet! Fahrzeug-Stationen C Toyota Auris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 81 g/km Geräumiger Touring Sports Kombi in der Kompaktklasse mit Hybrid-Antrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen C Toyota Corolla (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 76 g/km Der geräumige Mittelklassekombi mit Hybrid-Antrieb ist der Auris Nachfolger. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen D BMW 2er Active Tourer Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 107 g/km Sportlicher Mini-Van in Grau-Metallic für den Einsatz als neutraler Geschäftswagen. Ausstattung: Automatikschaltung Klimaautomatik Tempomat Sitzheizung Navigationsystem Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Custom Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 156 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Transit Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 164 g/km Großer Transporter mit dem der Umzug leicht von der Hand geht, für die gewerbliche Nutzung oder für Warentransporte. Maße des Laderaums: L 2,90 m / H 1,70 m / B 1,75 m Maximale Nutzlast: 955 kg Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Opel Zafira Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 142 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic Türen: 3 Sitzplätze: 8 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 8-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic 9 Sitze Türen: 3 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen Marker-Link × Dieses Fahrzeug finden Sie an folgenden Stationen: Elektro- und Hybridfahrzeuge stadtmobil hat zum Ziel, dass insgesamt und unabhängig vom Antrieb weniger PKW auf den Straßen unterwegs sind. Nur die langfristige Reduzierung von PKW-Verkehr und Flächenverbrauch durch private PKW wird, unserer Überzeugung nach, zu einer Entlastung für Umwelt und Klima führen. Gerade für Kurzstrecken sind Elektro- und Hybridfahrzeuge gut geeignet. In einer Carsharing-Flotte machen diese Autos besonders viel Sinn, weil die Kunden anlassbezogen das jeweils passende Auto buchen können. Auch bei stadtmobil können Sie Hybrid- und Elektrofahrzeuge buchen. Die Modellauswahl und die Anzahl wird allmählich größer, soweit es die Rahmenbedingungen - Ladeinfrastruktur, Akkuleistung etc. erlauben. In der stadtmobil-App können Sie über die Filterfunktion Ihre gewünschten Fahrzeug-Spezifikationen auswählen. Mit der Detailsuche finden Sie Hybrid - und Elektrofahrzeuge . https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-resilience-facility_de https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/deutscher-aufbau-und-resilienzplan.html https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/deutscher-aufbau-und-resilienzplan-darp.html

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der stadtmobil carsharing AG, Stuttgart (Gültig ab 01.02.2020) § 1 Gegenstand 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der stadtmobil carsharing AG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. § 2 Kunde, Kundengemeinschaften 1. Mehrere Kunden können eine Kundengemeinschaft bilden. Für die Kundengemeinschaft gelten die in der Tarifordnung genannten Bedingungen. Die Mitglieder der Kundengemeinschaft benennen aus ihrer Mitte einen Vertreter, der Erklärungen und Mitteilungen von stadtmobil und die Sammelrechnung für die Gemeinschaft entgegennimmt. 2. Die Mitglieder der Kundengemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für alle Forderungen, die stadtmobil im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag zustehen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, stadtmobil die Änderung seiner Anschrift und der stadtmobil zur Verfügung gestellten Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen. Muss die Adresse des Kunden infolge unterlassener Mitteilung durch stadtmobil ermittelt werden, so ist stadtmobil berechtigt, für den entstandenen nachweisbaren Aufwand Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 3 Juristische Personen als Kunde 1. Ist der Kunde eine juristische Person, kann der Kunde weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Kunden Fahrzeuge buchen und nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. 2. Die Beauftragten versichern zuvor durch Unterschrift, dass sie die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen und beachten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Beauftragte die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. 3. Der Kunde haftet für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag und für Verschulden seiner Beauftragten, als Empfangsgehilfen der Leistungen, wie für sein eigenes. § 4 entfällt § 5 Zugangsmittel 1. Jeder Kunde erhält ein Zugangsmittel (z.B. Zugangskarte) mit einer persönlichen Geheimzahl. 2. Nur Kunden in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. zu Zugangsmitteln) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. 3. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind schriftlich darzulegen. Für den Ersatz verlorener oder beschädigter Zugangsmittel hat der Kunde ein Verlustentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel oder den Dritten zugänglich gemachten Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 6 Buchung, Nutzung 1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung von Fahrtkosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Monatsbeiträge und weiteren Entgelte gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Fahrtkosten setzen sich aus Zeit- und Kilometerkosten zusammen. Die sich aus der Buchung ergebene Mietdauer ist Grundlage für die Berechnung der Zeitkosten, die für die Berechnung der Kilometerkosten notwendige Wegstrecke wird mit Hilfe von Bordcomputern ermittelt. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. 2. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen der Nutzungsordnung zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlichen Fahrtkosten durch den Kunden abhängig machen. 3. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Kunde in diesem Fall die entsprechenden Fahrtkosten, sonstigen Entgelte sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen – auf § 15 Abs. 2 wird verwiesen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen und das entsprechende Nutzungsentgelt angerechnet. 4. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Steht dem Kunden bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht es ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 7 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs 1. Der Kunde darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. 2. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Kunde zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. 3. Nutzt der Kunde ein anderes als das von ihm gebuchte Fahrzeug, hat der Kunde zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 8 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis 1. Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmenvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftragte (Fahrer) nach § 3, die vom Kunden schriftlich bei stadtmobil gemeldet wurden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, während jeder Fahrt seine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug, der vorübergehenden Sicherstellung oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Kunde ist verpflichtet, stadtmobil über Wegfall oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis unverzüglich zu informieren. 3. Der Kunde kann sich von einem Dritten fahren lassen, sofern der Dritte vor Fahrtantritt stadtmobil gegenüber unter Übermittlung einer Kopie der gültigen Fahrerlaubnis (Führerschein) des Dritten benannt wird. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmenvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, vor der Fahrt zu prüfen, ob der Dritte eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten ist dem Kunden strikt untersagt, das Fahrzeug Dritten zu überlassen – auf § 15 Abs. 2 (Vertragsstrafen) wird verwiesen. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden (entsprechend den Regelungen der § 11, § 13 und § 15 AGB) die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat. Bei unberechtigten Fahrern erfolgt bei einem Unfallschaden keine Begrenzung gemäß §13 Abs. 3 auf die Höhe der Selbstbeteiligung. § 9 Behandlung der Fahrzeuge 1. Der Kunde verpflichtet sich, jedes Fahrzeug sorgfältig und zweckgemäß zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Er verpflichtet sich zur Beachtung der für die Benutzung maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen und der Herstellerbetriebsanleitung. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. 2. Im Interesse aller Kunden und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse nichtrauchender Kunden und Kindern verboten. 4. Dem Kunden ist untersagt, Tiere mit in das Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, die Tiere befinden sich in einer geschlossenen Tierbox, die sicher im Kofferraum untergebracht ist. 5. Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für Geländefahrten, zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests, für Fahrschulungen, zur gewerblichen Mitnahme von Personen, für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, für die Begehung von Straftaten sowie für sonstige Nutzungen, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen, oder wenn der Kunde unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel 1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden und Mängel, die nicht von stadtmobil in der Schadensübersicht des Bordbuches eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil telefonisch gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis von stadtmobil zulässig. Diese Erlaubnis wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweissicherungspflichten im Zusammenhang mit Unfällen, Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Kunden dürfen keine Eintragungen in der Schadensübersicht vornehmen. 2. Jedes Fahrzeug ist mit Tank-/Ladekarten ausgestattet. Das Fehlen von Tank-/Ladekarten ist bei Übernahme des Fahrzeugs zu melden. Das Tanken von Premiumkraftstoffen ist unzulässig. Der Kunde darf die Tankkarte ausschließlich zur Betankung und Reinigung des gemieteten Fahrzeugs verwenden – auf § 15 Abs. 2 (Vertragsstrafen) wird verwiesen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. 3. Der Kunde ist aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet, jederzeit mit einer den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung zu fahren. stadtmobil bietet die Möglichkeit, Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung zu buchen. Macht der Kunde hiervon keinen Gebrauch, ist eine Haftung seitens stadtmobil wegen nicht angepasster Bereifung ausgeschlossen. § 11 Verhaltenspflichten bei Unfällen, Diebstahl, Schäden, Defekten, Reparaturen 1. Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zu der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Kunde stadtmobil unverzüglich zu melden. Dies gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Kunde hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Kunde hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht bzw. Schadensbericht in allen Punkten sorgfältig, wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und innerhalb von sieben Tagen an stadtmobil zu senden sowie alle sonstigen Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Ohne fristgerecht zugesandten schriftlichen Unfallbericht kann der Unfall von der Versicherung nicht reguliert werden. stadtmobil behält sich in diesem Fall vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten zu belasten, insbesondere an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen. 2. Unfälle (auch Unfälle, bei denen keine anderen Personen oder Fahrzeuge beteiligt waren bzw. kein Fremdschaden entstand) müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Kunde darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. 3. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt, sofern der Kunde nicht selbst für den Schaden haftet. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs 1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem Viertel vollem Tank (bei Elektrofahrzeugen mit angeschlossenem Ladekabel), mit ausgeschalteten Stromverbrauchern (Licht, Blinker, Radio, Heckscheibenheizung etc.), mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz abgestellt ist, der Fahrtbericht vollständig, wahrheitsgemäß, leserlich ausgefüllt und unterschrieben am dafür vorgesehenen Ort deponiert ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Kunden weitergegeben werden. 2. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Kunde, der diesen Umstand verschuldet, die Kosten gemäß dem tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwand zu entrichten. § 13 Versicherungen, Haftung bei Unfällen 1. Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- und kaskoversichert. 2. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zu der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich dabei auch auf die Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten. 3. Bei Unfällen haftet der Kunde für Schäden gemäß vorstehendem Abs. 2 begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt hiervon unberührt, es wird insbesondere auf § 15 Abs. 1 verwiesen. 4. Keine Unfallschäden sind insbesondere Brems- oder Betriebs- oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung, durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung, Bremsschaden durch fahren mit angezogener Handbremse etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Ladekabel bei Elektrofahrzeugen, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Für diese Schäden hat der Kunde vollständig einzutreten, es wird auf § 15 Abs. 1 verwiesen. § 14 Haftung von stadtmobil 1. stadtmobil haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen der Anmietung und Nutzung eines Fahrzeugs nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch stadtmobil oder einem für die Abwicklung beauftragtem Dritten verursacht wurden oder für die eine Halterhaftung gegeben ist. Für einfaches Verschulden haftet stadtmobil nur für Körperschäden sowie Schäden an Gesundheit oder Leben. Im Übrigen haftet stadtmobil nicht. stadtmobil haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrzeug trotz Buchung nicht zur Verfügung steht. § 15 Haftung des Kunden, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss 1. Für die Beschädigung oder den Verlust eines Fahrzeugs oder den Schaden eines anderen haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde haftet auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Kunde oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag oder die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB*) verstoßen hat. Im Fall einer grob fährlässigen Pflichtverletzung haftet der Kunde in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei Arglist besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. 2. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 6 Abs. 3) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 8 Abs. 3) oder mit der Tankkarte ein anderes als das gemietete Fahrzeug betankt (§ 10 Abs. 2). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Die Höhe der Vertragsstrafe ist der Tarifordnung zu entnehmen. 3. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil – nach vorheriger Abmahnung – mit sofortiger Wirkung den Kunden von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren, sofern der Kunde – trotz vorheriger Abmahnung – sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt oder wiederholt. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug 1. Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Kunden ausgehändigt wird. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. 2. Die Änderung der Fahrtkosten und/oder der Tarifordnung erfolgt aufgrund des Rahmenvertrages mit dem Kunden. stadtmobil wird dem Kunden die Änderungen der Fahrtkosten und/oder der Tarifordnung mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Rahmenvertrag innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 3. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 4. Der Kunde erteilt der stadtmobil ein Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmenvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. Zwischen dem Tag des Zugangs der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrages liegt mindestens eine Frist von 5 Werktagen, während derer der Kunde berechtigt ist, die Begründetheit des Rechnungsbetrages zu überprüfen. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, bezahlt er die Bankkosten. 5. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags 1. Der Rahmenvertrag kann vom Kunden als auch von stadtmobil mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. 2. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Kunden oder einen Dritten, für den der Kunde einzustehen hat. 3. Zum Ende des Rahmenvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Kunde im Rahmen des Rahmenvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. 4. entfällt 5. Kündigt ein Mitglied einer Kundengemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmenverträge der restlichen Mitglieder der Kundengemeinschaft. § 18 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung 1. stadtmobil kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus dem Rahmenvertrag ergeben. Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Kundenverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Kunden und die Rechnungserstellung. Näheres ist dem CarSharing-Handbuch zu entnehmen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Kunden die Rechnung im eigenen Namen auszustellen und - falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde - vom Konto des Kunden abzubuchen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Kunden stadtmobil gegenüber. 2. Der Kunde kann stadtmobil beauftragen, auf Rechnung des Kunden Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern zu buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die bei stadtmobil eingesehen werden können. stadtmobil kann den CarSharing-Anbieter beauftragen, die Kosten der Quernutzung im eigenen Namen dem Kunden in Rechnung zu stellen und - falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde - vom Konto des Kunden abzubuchen. Ansonsten werden die Kosten der Quernutzung durch stadtmobil abgerechnet. Der Kunde stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Quernutzung ergeben, sofern sie nicht von stadtmobil verursacht wurden. 3. Der Kunde kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von stadtmobil entstanden oder betrifft verschuldete Schäden an der Gesundheit oder Leben des Kunden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 19 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 20 Datenschutz 1. Der Kunde kennt und anerkennt die beigefügte Datenschutzerklärung. 2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Daten zur Durchführung des Rahmennutzungsvertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. 3. Falls stadtmobil oder der Kunde Leistungen von Dritten nach §18 dieser AGB in Anspruch nimmt, wird stadtmobil an den Dritten die zur Erledigung seiner Aufgabe notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden weitergeben. Die schutzwürdigen Belange des Kunden dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. 4. Im Übrigen ist eine Datenverarbeitung und -weitergabe nur auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. § 21 Bonitätsprüfung (Schufa/Creditreform) stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden und/oder an die Creditreform Stuttgart Strahler KG zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA und/oder der Creditreform dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA bzw. die Creditreform verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO (siehe Anlage zur Datenschutzerklärung) entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt „Creditreform-Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO (siehe ebenfalls Anlage zur Datenschutzerklärung). § 22 Gerichtsstand 1. Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. 2. Ist der Kunde ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Kunden an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Kunden nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigem Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit 1. Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Datenschutzerklärung, Tarifordnung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. 2. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. * Die Verbraucherinformation AKB finden Sie hier. Beschwerden/Streitschlichtung: Informationspflicht gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). stadtmobil ist verpflichtet, Ihnen den Hinweis auf die EU Plattform zur Online Streitbeilegung zu geben: Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Die stadtmobil carsharing AG ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer der angeführten Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

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09.03.17 | Inhaltsseite Kontakt

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