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Pressemitteilungen

16.08.22 | Inhaltsseite Pressemitteilungen

Pressemitteilungen 30 Jahre stadtmobil Stuttgart: Diese rote Erfolgsgeschichte spart Ressourcen und schafft Platz 25.10.2022 Seit 30 Jahren ist stadtmobil Stuttgart Akteur der Mobilitätswende. Das Unternehmen, das als Verein im Jahr 1992 mit zwei Autos startete, hat aktuell über 650 Fahrzeuge aufgestellt. Sie werden von rund 16.000 Kundinnen und Kunden genutzt, die dadurch zum großen Teil auf das eigene Auto verzichten können. Im Optimalfall ersetzt ein Carsharing-Fahrzeug bis zu ... Große CarSharing-Station am Milchhof - 60 neue Autos für den Urlaub 16.08.2022 Die Nachfrage nach CarSharing-Fahrzeugen wächst nach wie vor. Gerade in der Ferienzeit ist der Bedarf an den roten Kombis der carsharing AG Stuttgart besonders groß. Um allen Fahrzeugwünschen – nicht nur für den Urlaub – gerecht zu werden, vergrößert stadtmobil den Fuhrpark kontinuierlich. Aktuell ist die ... Wachstumskurs: stadtmobil sucht dringend Stellplätze 01.06.2022 stadtmobil Stuttgart ist im letzten Jahr stark gewachsen. Um der Nachfrage gerecht zu werden, wird der bestehende Fuhrpark kontinuierlich ausgebaut. Bis zum Sommer werden etwa 80 zusätzliche Fahrzeuge erworben für die stadtmobil weitere Stellplätze benötigt ... CarSharing auf Wachstumskurs 09.03.2022 CarSharing ist in Deutschland so beliebt wie nie zuvor. Das zeigt die neue CarSharing-Statistik, die der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) am 9. März vorgestellt hat. Sowohl die Zahl der Nutzer:innen als auch die Zahl der Orte, in denen CarSharing bereitgestellt wird, ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Die Anbieter haben ihre Flotten erheblich ausgebaut. Impfkampagne: Marken gegen Corona 01.01.2022 Seit Anfang Dezember rufen inzwischen über 1.000 Unternehmen und Marken mit geänderten Slogans zum Impfen auf und werben gemeinsam für die deutsche Impfkampagne unter ...

CarSharing auf Wachstumskurs

09.03.22 | Nachrichten

Zum Stichtag 1. Januar 2022 waren in Deutschland 3.393.000 Fahrberechtigte für das CarSharing angemeldet. Das sind 18 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der angebotenen CarSharing-Fahrzeuge hat sich im gleichen Zeitraum um 15,2 Prozent auf jetzt 30.200 Fahrzeuge erhöht. CarSharing-Angebot in 935 Städten und Gemeinden Das CarSharing-Angebot ist auch in der Fläche stark gewachsen. Zum Jahreswechsel gab es in Deutschland 935 Städte und Gemeinden mit einem CarSharing-Angebot. Das sind 80 Kommunen mehr als im Vorjahr. Neu hinzugekommen sind vor allem kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum. Mittlerweile gibt es in Deutschland 772 Orte unter 50.000 Einwohner:innen mit einem CarSharing-Angebot. bcs-Geschäftsführer Gunnar Nehrke erklärt: „CarSharing führt zur Abschaffung privater Pkw und fördert die Nutzung von Bus, Bahn und Fahrrad. Das gute Wachstum der Branche ist daher auch eine gute Nachricht für die Verkehrswende und den Klimaschutz in Deutschland. Neben der gestiegenen Zahl der Kund:innen freut uns besonders die erheblich gestiegene CarSharing-Versorgung in immer mehr Städten und Gemeinden. CarSharing wird als Alternative zum privaten Pkw für immer mehr Haushalte verfügbar.“ CarSharing bleibt Vorreiter bei der Elektromobilität Zum Stichtag 1. Januar 2022 waren 7.030 der 30.200 CarSharing-Fahrzeuge E-Autos. Das entspricht einer E-Quote von 23,3 Prozent. Im vergangenen Jahr lag dieser Anteil noch bei 18,5 Prozent. Dies zeigt: Die CarSharing-Anbieter in Deutschland investieren weiterhin stark in die Antriebswende im Verkehr. Zum Vergleich: Der E-Anteil in der gesamten bundesdeutschen Pkw-Flotte lag laut Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) am 1. Oktober 2021 bei 2,1 Prozent. Alle Marktsegmente wachsen Sowohl die stationsbasierten und kombinierten CarSharing-Anbieter als auch die Anbieter von reinem free-floating CarSharing sorgen für die positive Marktentwicklung. Die Zahl der bei stationsbasierten und kombinierten Anbietern registrierten Fahrberechtigten steigt auf 789.000 (+9 Prozent). Die Zahl der bereitgestellten Fahrzeuge erhöht sich parallel um 9,7 Prozent auf jetzt 14.300 Fahrzeuge. Bedient werden 934 Orte – 79 mehr als im Vorjahr. Stationsbasierte und kombinierte Systeme bleiben damit die Treiber der Verbreitung des CarSharing in der Fläche. Reine Free-floating-Angebote wachsen stark in den Metropolen. Die vollständige PM zu den Zahlen des Bundesverbands CarSharing sowie weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.carsharing.de/carsharing-ist-auf-wachstumskurs

Veranstaltungen

19.07.22 | Inhaltsseite Veranstaltungen

Veranstaltungen Besuchen Sie uns auf einer der zahlreichen Veranstaltungen in der Region Stuttgart. Wir freuen uns auf Ihren Besuch an einem der Infostände! 1 2 3 nächste stadtmobil Infostand auf dem 27. Fellbacher Maikäferfest 28.04.2023 Sonntag 07. Mai von 12:30 bis 17:30 Uhr, 27. Fellbacher Maikäferfest (verkaufsoffener Sonntag) stadtmobil Infostand - Esslinger Frühling Mobilitätsschau 17.04.2023 Sonntag 30. April von 11:00 bis 18:00 Uhr, Esslinger Frühling Mobilitätsschau auf dem Marktplatz in Esslingen. stadtmobil Infostand - Frühlingsmarkt Bittenfeld 29.03.2023 Samstag 22. April von 11:30 bis 17:00 Uhr, Frühlingsmarkt Waiblingen, am Schulhof der Schillerschule Bittenfeld. stadtmobil Infostand - Festival für die Erde 27.03.2023 Samstag 22. April von 11:00 bis 17:00 Uhr, Festival für die Erde, Sparkassenforum, Bahnhofstraße 8, 71034 Böblingen. stadtmobil Infostand - Agil ans Klimaziel 27.03.2023 Samstag 22. April von 10:00 bis 14:30 Uhr, Agil ans Klimaziel, Marktplatz Nürtingen. Möhringer Aktionstag für Nachhaltigkeit - Umwelt - Natur 24.03.2023 Samstag 1. April ab 13:00 Uhr, Möhringer Aktionstag für Nachhaltigkeit - Umwelt - Natur, Bürgerhaus Möhringen am Filderbahnplatz 32. stadtmobil Infostand - Plochinger Frühling 28.02.2023 Sonntag 26. März von 13:00 bis 18:00 Uhr, Plochinger Frühling 2023. Sie finden den stadtmobil Infostand, neben einem bunten Rahmenprogramm auf dem verkaufsoffenen Sonntag, am Fischbrunnen in Plochingen. Landeskonzept Mobilität und Klima – Planmäßig in Richtung Klimaneutralität? 27.02.2023 Mittwoch, 15. März von 18:30 bis 20:30 Uhr, Podiumsdiskussion im DGB-Haus in die Willi-Bleicher-Straße 20. stadtmobil Infostand - 100. Bernhäuser Pferdemarkt 16.02.2023 Samstag 4. März von 8:00 bis 18:00 Uhr, 100. Bernhäuser Pferdemarkt 2023. Sie finden den stadtmobil Infostand, neben einem bunten Rahmenprogramm, in der Rosenstraße in Bernhausen. stadtmobil Infostand - DAV Alpintag im Waldaupark in Stuttgart 08.11.2022 Sonntag 13. November von 11:00 bis 16:30 Uhr, DAV Alpintag 2022. Sie finden den stadtmobil Infostand, neben einem Rahmenprogramm rund um den Bergsport, im SSB Waldaupark in Stuttgart. 1 2 3 nächste

Pressespiegel

07.06.22 | Inhaltsseite Pressespiegel

Pressespiegel 1 2 3 nächste STUGGI.TV: Unterwegs mit dem Stadtmobil: So schnell ist man mit Freunden im Grünen 31.03.2023 Eine Auszeit vom Alltag und ab ins Grüne: Das geht ganz unkompliziert mit dem Carsharing-Anbieter Stadtmobil. Dabei kann man die Länge des Zeitraums ganz flexibel bestimmen. Und auch ein Urlaub über mehrere Wochen im Ausland ist möglich. STUGGI.TV: Unterwegs mit dem Stadtmobil: Transporter mieten für den Umzug 28.03.2023 Steht ein Wohnungswechsel an, gibt es allerlei zu tun. Der Umzug kann schnell mal stressig und teuer werden. Wer sich Umzugsunternehmen und Mietautos sparen will, kann sich auch für die Carsharing-Variante von Stadtmobil entscheiden. Dort gibt es geeignete Transporter stunden-, aber auch tageweise zu mieten. STUGGI.TV: Unterwegs mit dem Stadtmobil: Einkaufen für die Hausparty 24.03.2023 Der große Wocheneinkauf oder Getränke für die Hausparty: Wer nur zeitweise ein Auto benötigt, für den lohnen sich Carsharing-Angebote wie Stadtmobil. Dort kann man sich ohne großen Aufwand das geeignete Auto heraussuchen und flexibel buchen. Stuttgarter Zeitung: Parken beim Carsharing wird einfacher 13.03.2023 Gratisparken und mehr Stellplätze für die Anbieter sollen das Autoteilen in Stuttgart billiger und attraktiver machen, sagt die Stadt. Stadt Stuttgart: Carsharing Anbieter stocken ihre Flotten in Stuttgart auf 10.03.2023 Carsharing ist in Stuttgart beliebter denn je. Seit Beginn dieses Jahres dürfen im gesamten Stadtgebiet Carsharing‐Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum kostenlos parken. Dadurch ist das Carsharing für die Anbieter akttraktiver geworden und hat eine breitere Auswahl an Carsharing‐Angeboten zur Folge. Nürtinger Zeitung: Carsharing für die Stadtteile von Nürtingen 10.02.2023 Im Stadtteil Enzenhardt soll sich ein Standort etablieren. Der Gemeinderat bewilligt Mittel, um das Projekt einer Initiative anzustoßen. Es könnte Pilotcharakter auch für andere Stadtteile haben. Waiblinger Kreiszeitung: Car-Sharing jetzt auch in Bittenfeld 20.01.2023 Standort Rathausvorplatz: Fahrten können bis zu sechs Monate im Voraus gebucht werden. Stadt Stuttgart: Neue Parkgebührensatzung: Carsharing‐Fahrzeuge künftig befreit, E‐Fahrzeuge nicht mehr 15.12.2022 Die Landeshauptstadt ändert zum 1. Januar 2023 ihre Parkgebührensatzung. Wie der Gemeinderat am 15. Dezember mehrheitlich beschlossen hat, gibt es nun zeitlich befristet eine Parkgebührenbefreiung für Carsharing‐Fahrzeuge, während die Parkgebührenbefreiung für E‐ Fahrzeuge von Januar an wegfällt. Stuttgarter Zeitung: Stuttgart will das Autoteilen fördern - Keine Parkgebühr für Carsharing-Autos? 29.11.2022 Rund 750 Carsharing-Fahrzeuge können in Stuttgart angemietet werden. Wer sie nutzt, dem werden Parkgebühren erlassen. Für E-Autos soll dieser Vorteil bald enden. Blättle Stuttgart-Süd: stadtmobil sucht Stellplätze 01.11.2022 Das CarSharing-Unternehmen stadtmobil Stuttgart wächst und baut seinen Fuhrpark kontinuierlich aus. Für zusätzliche Fahrzeuge benötigt stadtmobil weitere Stellplätze. »Pkw-Stellplätze sind in Stuttgart bekanntlich sehr knapp«, erklärt stadtmobil-Vorstand Ulrich Stähle. »Die Stadt Stuttgart wird voraussichtlich Ende des Jahres neue CarSharing-Stellplätze ausweisen. Das deckt jedoch bei weitem nicht unseren Bedarf.« Anbieter von stationärem CarSharing wie stadtmobil stellen ihr Angebot an bestimmten Stationen im Stadtgebiet zur Verfügung. Dort werden Fahrzeuge in Empfang genommen und nach Gebrauch auch wieder abgegeben. Jedem Fahrzeug ist ein Parkplatz fest zugeordnet. 1 2 3 nächste

Verkehrsentlastung durch CarSharing

02.09.19 | Nachrichten

Verschiedene Medien zitierten die Studie der Unternehmensberatung A.T. Kearny, die unter anderem behauptet, dass CarSharing keinen oder nur geringen Beitrag zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs leistet. Dabei wird in keiner Weise zwischen den unterschiedlichen Varianten des CarSharing differenziert und nur auf Freefloating-Angebote der großen Automobilhersteller Bezug genommen. stadtmobil-Nutzer*innen zeugen vom Gegenteil, denn viele von ihnen verzichten dank CarSharing auf ein eigenes Auto. Differenziertere Studien zeigen ebenso, dass CarSharing sehr wohl verkehrsentlastend ist. Hier ist die Stellungnahme des Bundesverband CarSharing (bcs), Dachverband deutscher CarSharing-Anbieter, in dem auch stadtmobil Mitglied ist. Die Ergebnisse der dort genannten Studien sprechen für sich, vor allem wird klar, dass CarSharing nicht gleich CarSharing ist.

CarSharing statt Firmenfahrzeug

27.04.17 | Nachrichten

Immer mehr Selbstständige, Firmen und Behörden nutzen CarSharing. Das belegt eindrucksvoll die Zahl an neuen Firmenkunden, die in den letzten 12 Monaten ins CarSharing mit stadtmobil eingestiegen sind. Für sie ist insbesondere das Angebot von über 4.000 Fahrzeugen in 180 Städten attraktiv, die mit der stadtmobil-Zugangskarte bei stadtmobil und den Partnern direkt nutzbar sind. Im fact Sheet CarSharing für gewerbliche Kunden des Bundesverbandes CarSharing finden Sie Beispiele für die vielen Einsatzmöglichkeiten.

Tankstellennetz erweitert

10.08.17 | Nachrichten

Seit September 2017 haben wir unsere Fahrzeuge mit einer zusätzlichen Tankkarte des Shell-Netzes ausstatten. Damit können Sie künftig auch an 2.200 Shell-Tankstellen und weiteren 2.800 Shell-Partnertankstellen (Total, Esso und AVIA) in Deutschland auf Kosten von stadtmobil tanken. Ebenso wie die bereits vorhandene ARAL-Karte, wird auch die Shell-Karte europaweit akzeptiert. Unsere Bitte: Tanken Sie künftig immer an Tankstellen des ARAL- oder Shell-Verbunds. Sie müssen keine Vorauszahlung leisten, helfen uns Verwaltungskosten einzusparen und Ihre Nutzungskosten niedrig zu halten. Der Bezahlvorgang und die PIN sind wie von der ARAL-Karte gewohnt.

stadtmobil trauert um Vorstandsmitglied Claudia Braun

12.01.18 | Nachrichten

Die Stadtmobil Rhein-Neckar AG trauert um ihre Gründerin und Vorstandsmitglied Claudia Braun. Nach schwerer Krankheit ist sie am 4. Januar 2018 friedlich eingeschlafen. Claudia Braun, geboren am 05.12.1965, hat 1992 als Studentin der BWL und Soziologie das Projekt CarSharing in der Rhein-Neckar-Region ehrenamtlich zusammen mit dem Verein Ökostadt Rhein-Neckar e.V. ins Leben gerufen. Einige Jahre später und mit wachsender Professionalisierung wurde sie die erste hauptamtliche Mitarbeiterin und 1999 schließlich Geschäftsführerin der stadtmobil Rhein-Neckar GmbH. Ab dem Jahr 2000 war Claudia Braun daran beteiligt, aus der deutschlandweit agierenden stadtmobil-Gruppe heraus Tochtergesellschaften zu gründen. Unter anderem initiierte sie die Gründung der stadtmobil Rhein-Main in Frankfurt. Nach der Umwandlung von stadtmobil Rhein-Neckar in eine Aktiengesellschaft 2003 – die sie maßgeblich vorangetrieben hatte – war sie zusammen mit Stefan Küppers im Vorstand. Von 2013 bis Oktober 2017 war sie alleiniger Vorstand und ist bis zu ihrem Tod Vorstandsmitglied geblieben. Claudia Braun war parallel zu ihrer Tätigkeit für stadtmobil Rhein-Neckar auch bundesweit immer in Sachen CarSharing und als Verkehrspolitikerin aktiv. Sie gehörte von 1998 bis 2000 dem Vorstand des Bundesverbands CarSharing an, dessen Gründung sie begleitet und vorangetrieben hat. In den letzten Jahren trug sie entscheidend zu der Aushandlung des CarSharing-Gesetzes bei, das im September 2017 in Kraft getreten ist. Der Bundesverband CarSharing (bcs) würdigt sie als „eine der Wegbereiterinnen des CarSharing in Deutschland“. Auch auf kommunaler Ebene war Claudia Braun immer aktiv: Lange Zeit war sie Bezirksbeirätin für die GRÜNEN in Mannheim in der Schwetzingerstadt tätig. Die Kommunen in der Metropolregion Rhein-Neckar schätzten sie als Expertin für verkehrspolitische Fragen und als kompetente Ansprechpartnerin in allen Mobilitätsthemen. Mit JoeCar, dem flexiblen CarSharing-Angebot von stadtmobil Rhein-Neckar, setzte sie ein bundesweit wahrgenommenes Zeichen: Als Abgrenzung zu den Angeboten der Automobilhersteller kam stadtmobil (erst 2012 in Hannover, dann in 2013 Mannheim und 2014 in Heidelberg) mit einem kombinierten CarSharing-Angebot auf den Markt. Unsere Gedanken sind bei ihrer Familie und ihrem Ehemann.

StadtMobil e.V. investiert in die Region

20.06.17 | Nachrichten

Die Nachfrage nach CarSharing entwickelt sich auch ausserhalb von Stuttgart stetig voran. Deshalb hat der Verein StadtMobil e.V. die Anschaffung weiterer Fahrzeuge beschlossen: Asperg: Hier steht am Bahnhof nun auch ein Opel Corsa. Böblingen: Das Angebot wurde um einen Opel Corsa am Bonifatiusplatz erweitert. Ditzingen: Ein Opel Astra Kombi wurde zusätzlich aufgestellt. Filderstadt: Ein Toyota Aygo komplettiert das Angebot am Bahnhof Filderstadt. Herrenberg: Am Bahnhof stehen mit einem neuen Opel Corsa nun fünf Fahrzeuge. Nürtingen: Die Station an der Seegrassspinnerei bietet nun fünf Fahrzeuge. Die Verbesserung des Angebots geht auch nach dem Sommer weiter, wenn in Backnang, Filderstadt, Kernen-Rommelshausen, Schorndorf und Winnenden weitere Fahrzeuge aufgestellt werden. Aktualisiert am 20.06.2017

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der stadtmobil carsharing AG, Stuttgart (Gültig ab 01.02.2020) § 1 Gegenstand 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der stadtmobil carsharing AG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. § 2 Kunde, Kundengemeinschaften 1. Mehrere Kunden können eine Kundengemeinschaft bilden. Für die Kundengemeinschaft gelten die in der Tarifordnung genannten Bedingungen. Die Mitglieder der Kundengemeinschaft benennen aus ihrer Mitte einen Vertreter, der Erklärungen und Mitteilungen von stadtmobil und die Sammelrechnung für die Gemeinschaft entgegennimmt. 2. Die Mitglieder der Kundengemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für alle Forderungen, die stadtmobil im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag zustehen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, stadtmobil die Änderung seiner Anschrift und der stadtmobil zur Verfügung gestellten Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen. Muss die Adresse des Kunden infolge unterlassener Mitteilung durch stadtmobil ermittelt werden, so ist stadtmobil berechtigt, für den entstandenen nachweisbaren Aufwand Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 3 Juristische Personen als Kunde 1. Ist der Kunde eine juristische Person, kann der Kunde weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Kunden Fahrzeuge buchen und nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. 2. Die Beauftragten versichern zuvor durch Unterschrift, dass sie die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen und beachten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Beauftragte die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. 3. Der Kunde haftet für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag und für Verschulden seiner Beauftragten, als Empfangsgehilfen der Leistungen, wie für sein eigenes. § 4 entfällt § 5 Zugangsmittel 1. Jeder Kunde erhält ein Zugangsmittel (z.B. Zugangskarte) mit einer persönlichen Geheimzahl. 2. Nur Kunden in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. zu Zugangsmitteln) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. 3. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind schriftlich darzulegen. Für den Ersatz verlorener oder beschädigter Zugangsmittel hat der Kunde ein Verlustentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel oder den Dritten zugänglich gemachten Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 6 Buchung, Nutzung 1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung von Fahrtkosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Monatsbeiträge und weiteren Entgelte gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Fahrtkosten setzen sich aus Zeit- und Kilometerkosten zusammen. Die sich aus der Buchung ergebene Mietdauer ist Grundlage für die Berechnung der Zeitkosten, die für die Berechnung der Kilometerkosten notwendige Wegstrecke wird mit Hilfe von Bordcomputern ermittelt. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. 2. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen der Nutzungsordnung zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlichen Fahrtkosten durch den Kunden abhängig machen. 3. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Kunde in diesem Fall die entsprechenden Fahrtkosten, sonstigen Entgelte sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen – auf § 15 Abs. 2 wird verwiesen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen und das entsprechende Nutzungsentgelt angerechnet. 4. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Steht dem Kunden bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht es ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 7 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs 1. Der Kunde darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. 2. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Kunde zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. 3. Nutzt der Kunde ein anderes als das von ihm gebuchte Fahrzeug, hat der Kunde zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 8 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis 1. Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmenvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftragte (Fahrer) nach § 3, die vom Kunden schriftlich bei stadtmobil gemeldet wurden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, während jeder Fahrt seine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug, der vorübergehenden Sicherstellung oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Kunde ist verpflichtet, stadtmobil über Wegfall oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis unverzüglich zu informieren. 3. Der Kunde kann sich von einem Dritten fahren lassen, sofern der Dritte vor Fahrtantritt stadtmobil gegenüber unter Übermittlung einer Kopie der gültigen Fahrerlaubnis (Führerschein) des Dritten benannt wird. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmenvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, vor der Fahrt zu prüfen, ob der Dritte eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten ist dem Kunden strikt untersagt, das Fahrzeug Dritten zu überlassen – auf § 15 Abs. 2 (Vertragsstrafen) wird verwiesen. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden (entsprechend den Regelungen der § 11, § 13 und § 15 AGB) die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat. Bei unberechtigten Fahrern erfolgt bei einem Unfallschaden keine Begrenzung gemäß §13 Abs. 3 auf die Höhe der Selbstbeteiligung. § 9 Behandlung der Fahrzeuge 1. Der Kunde verpflichtet sich, jedes Fahrzeug sorgfältig und zweckgemäß zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Er verpflichtet sich zur Beachtung der für die Benutzung maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen und der Herstellerbetriebsanleitung. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. 2. Im Interesse aller Kunden und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse nichtrauchender Kunden und Kindern verboten. 4. Dem Kunden ist untersagt, Tiere mit in das Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, die Tiere befinden sich in einer geschlossenen Tierbox, die sicher im Kofferraum untergebracht ist. 5. Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für Geländefahrten, zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests, für Fahrschulungen, zur gewerblichen Mitnahme von Personen, für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, für die Begehung von Straftaten sowie für sonstige Nutzungen, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen, oder wenn der Kunde unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel 1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden und Mängel, die nicht von stadtmobil in der Schadensübersicht des Bordbuches eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil telefonisch gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis von stadtmobil zulässig. Diese Erlaubnis wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweissicherungspflichten im Zusammenhang mit Unfällen, Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Kunden dürfen keine Eintragungen in der Schadensübersicht vornehmen. 2. Jedes Fahrzeug ist mit Tank-/Ladekarten ausgestattet. Das Fehlen von Tank-/Ladekarten ist bei Übernahme des Fahrzeugs zu melden. Das Tanken von Premiumkraftstoffen ist unzulässig. Der Kunde darf die Tankkarte ausschließlich zur Betankung und Reinigung des gemieteten Fahrzeugs verwenden – auf § 15 Abs. 2 (Vertragsstrafen) wird verwiesen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. 3. Der Kunde ist aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet, jederzeit mit einer den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung zu fahren. stadtmobil bietet die Möglichkeit, Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung zu buchen. Macht der Kunde hiervon keinen Gebrauch, ist eine Haftung seitens stadtmobil wegen nicht angepasster Bereifung ausgeschlossen. § 11 Verhaltenspflichten bei Unfällen, Diebstahl, Schäden, Defekten, Reparaturen 1. Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zu der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Kunde stadtmobil unverzüglich zu melden. Dies gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Kunde hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Kunde hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht bzw. Schadensbericht in allen Punkten sorgfältig, wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und innerhalb von sieben Tagen an stadtmobil zu senden sowie alle sonstigen Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Ohne fristgerecht zugesandten schriftlichen Unfallbericht kann der Unfall von der Versicherung nicht reguliert werden. stadtmobil behält sich in diesem Fall vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten zu belasten, insbesondere an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen. 2. Unfälle (auch Unfälle, bei denen keine anderen Personen oder Fahrzeuge beteiligt waren bzw. kein Fremdschaden entstand) müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Kunde darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. 3. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt, sofern der Kunde nicht selbst für den Schaden haftet. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs 1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem Viertel vollem Tank (bei Elektrofahrzeugen mit angeschlossenem Ladekabel), mit ausgeschalteten Stromverbrauchern (Licht, Blinker, Radio, Heckscheibenheizung etc.), mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz abgestellt ist, der Fahrtbericht vollständig, wahrheitsgemäß, leserlich ausgefüllt und unterschrieben am dafür vorgesehenen Ort deponiert ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Kunden weitergegeben werden. 2. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Kunde, der diesen Umstand verschuldet, die Kosten gemäß dem tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwand zu entrichten. § 13 Versicherungen, Haftung bei Unfällen 1. Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- und kaskoversichert. 2. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zu der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich dabei auch auf die Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten. 3. Bei Unfällen haftet der Kunde für Schäden gemäß vorstehendem Abs. 2 begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt hiervon unberührt, es wird insbesondere auf § 15 Abs. 1 verwiesen. 4. Keine Unfallschäden sind insbesondere Brems- oder Betriebs- oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung, durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung, Bremsschaden durch fahren mit angezogener Handbremse etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Ladekabel bei Elektrofahrzeugen, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Für diese Schäden hat der Kunde vollständig einzutreten, es wird auf § 15 Abs. 1 verwiesen. § 14 Haftung von stadtmobil 1. stadtmobil haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen der Anmietung und Nutzung eines Fahrzeugs nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch stadtmobil oder einem für die Abwicklung beauftragtem Dritten verursacht wurden oder für die eine Halterhaftung gegeben ist. Für einfaches Verschulden haftet stadtmobil nur für Körperschäden sowie Schäden an Gesundheit oder Leben. Im Übrigen haftet stadtmobil nicht. stadtmobil haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrzeug trotz Buchung nicht zur Verfügung steht. § 15 Haftung des Kunden, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss 1. Für die Beschädigung oder den Verlust eines Fahrzeugs oder den Schaden eines anderen haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde haftet auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Kunde oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag oder die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB*) verstoßen hat. Im Fall einer grob fährlässigen Pflichtverletzung haftet der Kunde in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei Arglist besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. 2. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 6 Abs. 3) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 8 Abs. 3) oder mit der Tankkarte ein anderes als das gemietete Fahrzeug betankt (§ 10 Abs. 2). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Die Höhe der Vertragsstrafe ist der Tarifordnung zu entnehmen. 3. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil – nach vorheriger Abmahnung – mit sofortiger Wirkung den Kunden von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren, sofern der Kunde – trotz vorheriger Abmahnung – sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt oder wiederholt. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug 1. Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Kunden ausgehändigt wird. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. 2. Die Änderung der Fahrtkosten und/oder der Tarifordnung erfolgt aufgrund des Rahmenvertrages mit dem Kunden. stadtmobil wird dem Kunden die Änderungen der Fahrtkosten und/oder der Tarifordnung mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Rahmenvertrag innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 3. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 4. Der Kunde erteilt der stadtmobil ein Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmenvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. Zwischen dem Tag des Zugangs der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrages liegt mindestens eine Frist von 5 Werktagen, während derer der Kunde berechtigt ist, die Begründetheit des Rechnungsbetrages zu überprüfen. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, bezahlt er die Bankkosten. 5. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags 1. Der Rahmenvertrag kann vom Kunden als auch von stadtmobil mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. 2. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Kunden oder einen Dritten, für den der Kunde einzustehen hat. 3. Zum Ende des Rahmenvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Kunde im Rahmen des Rahmenvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. 4. entfällt 5. Kündigt ein Mitglied einer Kundengemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmenverträge der restlichen Mitglieder der Kundengemeinschaft. § 18 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung 1. stadtmobil kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus dem Rahmenvertrag ergeben. Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Kundenverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Kunden und die Rechnungserstellung. Näheres ist dem CarSharing-Handbuch zu entnehmen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Kunden die Rechnung im eigenen Namen auszustellen und - falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde - vom Konto des Kunden abzubuchen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Kunden stadtmobil gegenüber. 2. Der Kunde kann stadtmobil beauftragen, auf Rechnung des Kunden Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern zu buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die bei stadtmobil eingesehen werden können. stadtmobil kann den CarSharing-Anbieter beauftragen, die Kosten der Quernutzung im eigenen Namen dem Kunden in Rechnung zu stellen und - falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde - vom Konto des Kunden abzubuchen. Ansonsten werden die Kosten der Quernutzung durch stadtmobil abgerechnet. Der Kunde stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Quernutzung ergeben, sofern sie nicht von stadtmobil verursacht wurden. 3. Der Kunde kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von stadtmobil entstanden oder betrifft verschuldete Schäden an der Gesundheit oder Leben des Kunden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 19 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 20 Datenschutz 1. Der Kunde kennt und anerkennt die beigefügte Datenschutzerklärung. 2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Daten zur Durchführung des Rahmennutzungsvertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. 3. Falls stadtmobil oder der Kunde Leistungen von Dritten nach §18 dieser AGB in Anspruch nimmt, wird stadtmobil an den Dritten die zur Erledigung seiner Aufgabe notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden weitergeben. Die schutzwürdigen Belange des Kunden dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. 4. Im Übrigen ist eine Datenverarbeitung und -weitergabe nur auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. § 21 Bonitätsprüfung (Schufa/Creditreform) stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden und/oder an die Creditreform Stuttgart Strahler KG zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA und/oder der Creditreform dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA bzw. die Creditreform verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO (siehe Anlage zur Datenschutzerklärung) entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt „Creditreform-Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO (siehe ebenfalls Anlage zur Datenschutzerklärung). § 22 Gerichtsstand 1. Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. 2. Ist der Kunde ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Kunden an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Kunden nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigem Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit 1. Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Datenschutzerklärung, Tarifordnung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. 2. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. * Die Verbraucherinformation AKB finden Sie hier. Beschwerden/Streitschlichtung: Informationspflicht gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). stadtmobil ist verpflichtet, Ihnen den Hinweis auf die EU Plattform zur Online Streitbeilegung zu geben: Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Die stadtmobil carsharing AG ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer der angeführten Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

Spritspar-Tipps

11.10.16 | Inhaltsseite Spritspar-Tipps

Spritspar-Tipps Zehn Tipps wie Sie Sprit sparen können Entfernen Sie vor der Fahrt unnötigen Ballast aus dem Auto. Achten Sie bei längeren Fahrten auf hohen Reifendruck . Lassen Sie den Motor nicht warm laufen, sondern fahren Sie sofort los. Wenn Sie länger als zehn Sekunden stehen - beispielsweise an einer Ampel - schalten Sie den Motor aus (viele unserer Fahrzeuge haben auch eine Start-Stopp-Automatik). Fahren Sie niedrigtourig im höchstmöglichen Gang. Schalten Sie frühzeitig und beschleunigen Sie zügig: ab 30 im dritten, ab 50 im höchsten Gang. Fahren Sie vorausschauend und vermeiden Sie unnötiges Bremsen und Beschleunigen. Fahren Sie möglichst außerhalb des Stoßverkehrs und planen Sie Ihre Route, um Umwege zu vermeiden. Energie ist nie umsonst, auch der im Auto erzeugte Strom kostet Geld - sprich Kraftstoff. Schalten Sie Stromfresser wie Klimaanlage oder Heckscheibenheizung aus. Rasen Sie nicht : Fahren Sie maximal 80 km/h auf Landstraßen und maximal 120 km/h auf der Autobahn. Gehen Sie auf kurzen Strecken lieber zu Fuß oder nutzen Sie das Fahrrad und den Öffentlichen Nahverkehr! Und das tut stadtmobil, damit Sie möglichst spritsparend fahren: Unsere Autos sind im Schnitt zwei Jahre jünger als die deutsche Durchschnittsflotte - und damit wesentlich sparsamer. Die stadtmobil-Autos werden regelmäßig gewartet: stadtmobil achtet auf optimal eingestellte Motoren und einen einwandfreien technischen Stand. Wir vermeiden unnötiges Gewicht und unnötigen Luftwiderstand wie beispielsweise durch Dachgepäckträger. Wenn Sie diese benötigen, können Sie diese ausleihen. stadtmobil überprüft regelmässig den Reifendruck der Autos: Wenn dieser leicht erhöht ist, sparen Sie Kraftstoff. Wir wünschen allzeit gute Fahrt!

40. stadtmobil-Station an S-Bahn-Halt eröffnet

09.08.17 | Nachrichten

Rommelshausen ist die 40. stadtmobil-Station, die direkt einem S-Bahn-Halt zugeordnet ist. Um die geplante Nutzung als intermodalen Mobilitätspunkt zu ergänzen, unterstützte die Gemeinde Kernen die Aufstellung durch die Beschilderung eines Stellplatzes auf dem P+R-Parkplatz. Vor Jahren gab es bereits einen ersten Anlauf im CarSharing mit einem Fahrzeug in der Ortsmitte. Dieses Angebot musste wegen mangelnder Nachfrage wieder eingestellt werden. Mit dem neuen Standort am Bahnhof Rommelshausen ist eine bessere Vernetzung mit dem ÖPNV gegeben. So können auch Kunden aus Waiblingen oder dem übrigen Orten an der Remsbahn schnell zum Fahrzeug gelangen. Für Kerner Bürgerinnen und Bürger gibt es ein besonderes Angebot: Die Gemeinde Kernen übernimmt bei den ersten 40 Neuanmeldungen bei stadtmobil die Hälfte der Anmeldegebühr.

404

24.06.16 | Inhaltsseite 404

404: Seite nicht gefunden Es tut uns sehr leid, aber die gewünschte Seite konnte nicht gefunden werden.

IHK Aktion 2023

01.06.23 | Inhaltsseite IHK Aktion 2023

IHK Aktion 2023 Bei einer Anmeldung als Geschäftskunde bis zum 31.08.2023 unter Angabe des Aktionscodes „ihk2023“ erhalten Sie 50€ Zeitkostenguthaben. Carsharing mit stadtmobil macht Ihr Unternehmen flexibel und nachhaltig mobil. Jetzt mit 50€ Zeitkostenguthaben starten!

Gebrauchtwagenverkauf

22.03.17 | Inhaltsseite Gebrauchtwagenverkauf

Gebrauchtwagenverkauf Wir erneuern regelmäßig unseren Fuhrpark und verkaufen unsere Fahrzeuge bei einem Alter von ca. fünf Jahren. Nur für Kfz-Händler Aufgrund der Sachmängelhaftung verkaufen wir grundsätzlich nur an Wiederverkäufer. Bei Fragen können Sie uns unter Tel. 0711 94 54 36 55 oder per Mail kontaktieren. Hier sehen Sie einige Beispielverkäufe: Toyota Aygo Opel Corsa D Opel Corsa E Opel Astra J Opel Adam Skoda Citigo Toyota Yaris Ford Tourneo Renault Kangoo Kastenwagen Ford Custom (9-Sitzer) Kleinbus Ford Transit Transporter