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Pressemitteilungen

16.08.22 | Inhaltsseite Pressemitteilungen

Pressemitteilungen 30 Jahre stadtmobil Stuttgart: Diese rote Erfolgsgeschichte spart Ressourcen und schafft Platz 25.10.2022 Seit 30 Jahren ist stadtmobil Stuttgart Akteur der Mobilitätswende. Das Unternehmen, das als Verein im Jahr 1992 mit zwei Autos startete, hat aktuell über 650 Fahrzeuge aufgestellt. Sie werden von rund 16.000 Kundinnen und Kunden genutzt, die dadurch zum großen Teil auf das eigene Auto verzichten können. Im Optimalfall ersetzt ein Carsharing-Fahrzeug bis zu ... Große CarSharing-Station am Milchhof - 60 neue Autos für den Urlaub 16.08.2022 Die Nachfrage nach CarSharing-Fahrzeugen wächst nach wie vor. Gerade in der Ferienzeit ist der Bedarf an den roten Kombis der carsharing AG Stuttgart besonders groß. Um allen Fahrzeugwünschen – nicht nur für den Urlaub – gerecht zu werden, vergrößert stadtmobil den Fuhrpark kontinuierlich. Aktuell ist die ... Wachstumskurs: stadtmobil sucht dringend Stellplätze 01.06.2022 stadtmobil Stuttgart ist im letzten Jahr stark gewachsen. Um der Nachfrage gerecht zu werden, wird der bestehende Fuhrpark kontinuierlich ausgebaut. Bis zum Sommer werden etwa 80 zusätzliche Fahrzeuge erworben für die stadtmobil weitere Stellplätze benötigt ... CarSharing auf Wachstumskurs 09.03.2022 CarSharing ist in Deutschland so beliebt wie nie zuvor. Das zeigt die neue CarSharing-Statistik, die der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) am 9. März vorgestellt hat. Sowohl die Zahl der Nutzer:innen als auch die Zahl der Orte, in denen CarSharing bereitgestellt wird, ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Die Anbieter haben ihre Flotten erheblich ausgebaut. Impfkampagne: Marken gegen Corona 01.01.2022 Seit Anfang Dezember rufen inzwischen über 1.000 Unternehmen und Marken mit geänderten Slogans zum Impfen auf und werben gemeinsam für die deutsche Impfkampagne unter ...

Veranstaltungen

19.07.22 | Inhaltsseite Veranstaltungen

Veranstaltungen Besuchen Sie uns auf einer der zahlreichen Veranstaltungen in der Region Stuttgart. Wir freuen uns auf Ihren Besuch an einem der Infostände! 1 2 3 nächste stadtmobil Infostand auf dem 27. Fellbacher Maikäferfest 28.04.2023 Sonntag 07. Mai von 12:30 bis 17:30 Uhr, 27. Fellbacher Maikäferfest (verkaufsoffener Sonntag) stadtmobil Infostand - Esslinger Frühling Mobilitätsschau 17.04.2023 Sonntag 30. April von 11:00 bis 18:00 Uhr, Esslinger Frühling Mobilitätsschau auf dem Marktplatz in Esslingen. stadtmobil Infostand - Frühlingsmarkt Bittenfeld 29.03.2023 Samstag 22. April von 11:30 bis 17:00 Uhr, Frühlingsmarkt Waiblingen, am Schulhof der Schillerschule Bittenfeld. stadtmobil Infostand - Festival für die Erde 27.03.2023 Samstag 22. April von 11:00 bis 17:00 Uhr, Festival für die Erde, Sparkassenforum, Bahnhofstraße 8, 71034 Böblingen. stadtmobil Infostand - Agil ans Klimaziel 27.03.2023 Samstag 22. April von 10:00 bis 14:30 Uhr, Agil ans Klimaziel, Marktplatz Nürtingen. Möhringer Aktionstag für Nachhaltigkeit - Umwelt - Natur 24.03.2023 Samstag 1. April ab 13:00 Uhr, Möhringer Aktionstag für Nachhaltigkeit - Umwelt - Natur, Bürgerhaus Möhringen am Filderbahnplatz 32. stadtmobil Infostand - Plochinger Frühling 28.02.2023 Sonntag 26. März von 13:00 bis 18:00 Uhr, Plochinger Frühling 2023. Sie finden den stadtmobil Infostand, neben einem bunten Rahmenprogramm auf dem verkaufsoffenen Sonntag, am Fischbrunnen in Plochingen. Landeskonzept Mobilität und Klima – Planmäßig in Richtung Klimaneutralität? 27.02.2023 Mittwoch, 15. März von 18:30 bis 20:30 Uhr, Podiumsdiskussion im DGB-Haus in die Willi-Bleicher-Straße 20. stadtmobil Infostand - 100. Bernhäuser Pferdemarkt 16.02.2023 Samstag 4. März von 8:00 bis 18:00 Uhr, 100. Bernhäuser Pferdemarkt 2023. Sie finden den stadtmobil Infostand, neben einem bunten Rahmenprogramm, in der Rosenstraße in Bernhausen. stadtmobil Infostand - DAV Alpintag im Waldaupark in Stuttgart 08.11.2022 Sonntag 13. November von 11:00 bis 16:30 Uhr, DAV Alpintag 2022. Sie finden den stadtmobil Infostand, neben einem Rahmenprogramm rund um den Bergsport, im SSB Waldaupark in Stuttgart. 1 2 3 nächste

Pressespiegel

07.06.22 | Inhaltsseite Pressespiegel

Pressespiegel 1 2 3 nächste STUGGI.TV: Unterwegs mit dem Stadtmobil: So schnell ist man mit Freunden im Grünen 31.03.2023 Eine Auszeit vom Alltag und ab ins Grüne: Das geht ganz unkompliziert mit dem Carsharing-Anbieter Stadtmobil. Dabei kann man die Länge des Zeitraums ganz flexibel bestimmen. Und auch ein Urlaub über mehrere Wochen im Ausland ist möglich. STUGGI.TV: Unterwegs mit dem Stadtmobil: Transporter mieten für den Umzug 28.03.2023 Steht ein Wohnungswechsel an, gibt es allerlei zu tun. Der Umzug kann schnell mal stressig und teuer werden. Wer sich Umzugsunternehmen und Mietautos sparen will, kann sich auch für die Carsharing-Variante von Stadtmobil entscheiden. Dort gibt es geeignete Transporter stunden-, aber auch tageweise zu mieten. STUGGI.TV: Unterwegs mit dem Stadtmobil: Einkaufen für die Hausparty 24.03.2023 Der große Wocheneinkauf oder Getränke für die Hausparty: Wer nur zeitweise ein Auto benötigt, für den lohnen sich Carsharing-Angebote wie Stadtmobil. Dort kann man sich ohne großen Aufwand das geeignete Auto heraussuchen und flexibel buchen. Stuttgarter Zeitung: Parken beim Carsharing wird einfacher 13.03.2023 Gratisparken und mehr Stellplätze für die Anbieter sollen das Autoteilen in Stuttgart billiger und attraktiver machen, sagt die Stadt. Stadt Stuttgart: Carsharing Anbieter stocken ihre Flotten in Stuttgart auf 10.03.2023 Carsharing ist in Stuttgart beliebter denn je. Seit Beginn dieses Jahres dürfen im gesamten Stadtgebiet Carsharing‐Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum kostenlos parken. Dadurch ist das Carsharing für die Anbieter akttraktiver geworden und hat eine breitere Auswahl an Carsharing‐Angeboten zur Folge. Nürtinger Zeitung: Carsharing für die Stadtteile von Nürtingen 10.02.2023 Im Stadtteil Enzenhardt soll sich ein Standort etablieren. Der Gemeinderat bewilligt Mittel, um das Projekt einer Initiative anzustoßen. Es könnte Pilotcharakter auch für andere Stadtteile haben. Waiblinger Kreiszeitung: Car-Sharing jetzt auch in Bittenfeld 20.01.2023 Standort Rathausvorplatz: Fahrten können bis zu sechs Monate im Voraus gebucht werden. Stadt Stuttgart: Neue Parkgebührensatzung: Carsharing‐Fahrzeuge künftig befreit, E‐Fahrzeuge nicht mehr 15.12.2022 Die Landeshauptstadt ändert zum 1. Januar 2023 ihre Parkgebührensatzung. Wie der Gemeinderat am 15. Dezember mehrheitlich beschlossen hat, gibt es nun zeitlich befristet eine Parkgebührenbefreiung für Carsharing‐Fahrzeuge, während die Parkgebührenbefreiung für E‐ Fahrzeuge von Januar an wegfällt. Stuttgarter Zeitung: Stuttgart will das Autoteilen fördern - Keine Parkgebühr für Carsharing-Autos? 29.11.2022 Rund 750 Carsharing-Fahrzeuge können in Stuttgart angemietet werden. Wer sie nutzt, dem werden Parkgebühren erlassen. Für E-Autos soll dieser Vorteil bald enden. Blättle Stuttgart-Süd: stadtmobil sucht Stellplätze 01.11.2022 Das CarSharing-Unternehmen stadtmobil Stuttgart wächst und baut seinen Fuhrpark kontinuierlich aus. Für zusätzliche Fahrzeuge benötigt stadtmobil weitere Stellplätze. »Pkw-Stellplätze sind in Stuttgart bekanntlich sehr knapp«, erklärt stadtmobil-Vorstand Ulrich Stähle. »Die Stadt Stuttgart wird voraussichtlich Ende des Jahres neue CarSharing-Stellplätze ausweisen. Das deckt jedoch bei weitem nicht unseren Bedarf.« Anbieter von stationärem CarSharing wie stadtmobil stellen ihr Angebot an bestimmten Stationen im Stadtgebiet zur Verfügung. Dort werden Fahrzeuge in Empfang genommen und nach Gebrauch auch wieder abgegeben. Jedem Fahrzeug ist ein Parkplatz fest zugeordnet. 1 2 3 nächste

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der stadtmobil carsharing AG, Stuttgart (Gültig ab 01.02.2020) § 1 Gegenstand 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der stadtmobil carsharing AG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. § 2 Kunde, Kundengemeinschaften 1. Mehrere Kunden können eine Kundengemeinschaft bilden. Für die Kundengemeinschaft gelten die in der Tarifordnung genannten Bedingungen. Die Mitglieder der Kundengemeinschaft benennen aus ihrer Mitte einen Vertreter, der Erklärungen und Mitteilungen von stadtmobil und die Sammelrechnung für die Gemeinschaft entgegennimmt. 2. Die Mitglieder der Kundengemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für alle Forderungen, die stadtmobil im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag zustehen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, stadtmobil die Änderung seiner Anschrift und der stadtmobil zur Verfügung gestellten Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen. Muss die Adresse des Kunden infolge unterlassener Mitteilung durch stadtmobil ermittelt werden, so ist stadtmobil berechtigt, für den entstandenen nachweisbaren Aufwand Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 3 Juristische Personen als Kunde 1. Ist der Kunde eine juristische Person, kann der Kunde weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Kunden Fahrzeuge buchen und nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. 2. Die Beauftragten versichern zuvor durch Unterschrift, dass sie die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen und beachten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Beauftragte die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. 3. Der Kunde haftet für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag und für Verschulden seiner Beauftragten, als Empfangsgehilfen der Leistungen, wie für sein eigenes. § 4 entfällt § 5 Zugangsmittel 1. Jeder Kunde erhält ein Zugangsmittel (z.B. Zugangskarte) mit einer persönlichen Geheimzahl. 2. Nur Kunden in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. zu Zugangsmitteln) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. 3. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind schriftlich darzulegen. Für den Ersatz verlorener oder beschädigter Zugangsmittel hat der Kunde ein Verlustentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel oder den Dritten zugänglich gemachten Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 6 Buchung, Nutzung 1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung von Fahrtkosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Monatsbeiträge und weiteren Entgelte gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Fahrtkosten setzen sich aus Zeit- und Kilometerkosten zusammen. Die sich aus der Buchung ergebene Mietdauer ist Grundlage für die Berechnung der Zeitkosten, die für die Berechnung der Kilometerkosten notwendige Wegstrecke wird mit Hilfe von Bordcomputern ermittelt. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. 2. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen der Nutzungsordnung zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlichen Fahrtkosten durch den Kunden abhängig machen. 3. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Kunde in diesem Fall die entsprechenden Fahrtkosten, sonstigen Entgelte sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen – auf § 15 Abs. 2 wird verwiesen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen und das entsprechende Nutzungsentgelt angerechnet. 4. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Steht dem Kunden bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht es ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 7 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs 1. Der Kunde darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. 2. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Kunde zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. 3. Nutzt der Kunde ein anderes als das von ihm gebuchte Fahrzeug, hat der Kunde zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 8 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis 1. Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmenvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftragte (Fahrer) nach § 3, die vom Kunden schriftlich bei stadtmobil gemeldet wurden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, während jeder Fahrt seine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug, der vorübergehenden Sicherstellung oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Kunde ist verpflichtet, stadtmobil über Wegfall oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis unverzüglich zu informieren. 3. Der Kunde kann sich von einem Dritten fahren lassen, sofern der Dritte vor Fahrtantritt stadtmobil gegenüber unter Übermittlung einer Kopie der gültigen Fahrerlaubnis (Führerschein) des Dritten benannt wird. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmenvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, vor der Fahrt zu prüfen, ob der Dritte eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten ist dem Kunden strikt untersagt, das Fahrzeug Dritten zu überlassen – auf § 15 Abs. 2 (Vertragsstrafen) wird verwiesen. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden (entsprechend den Regelungen der § 11, § 13 und § 15 AGB) die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat. Bei unberechtigten Fahrern erfolgt bei einem Unfallschaden keine Begrenzung gemäß §13 Abs. 3 auf die Höhe der Selbstbeteiligung. § 9 Behandlung der Fahrzeuge 1. Der Kunde verpflichtet sich, jedes Fahrzeug sorgfältig und zweckgemäß zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Er verpflichtet sich zur Beachtung der für die Benutzung maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen und der Herstellerbetriebsanleitung. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. 2. Im Interesse aller Kunden und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse nichtrauchender Kunden und Kindern verboten. 4. Dem Kunden ist untersagt, Tiere mit in das Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, die Tiere befinden sich in einer geschlossenen Tierbox, die sicher im Kofferraum untergebracht ist. 5. Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für Geländefahrten, zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests, für Fahrschulungen, zur gewerblichen Mitnahme von Personen, für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, für die Begehung von Straftaten sowie für sonstige Nutzungen, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen, oder wenn der Kunde unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel 1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden und Mängel, die nicht von stadtmobil in der Schadensübersicht des Bordbuches eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil telefonisch gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis von stadtmobil zulässig. Diese Erlaubnis wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweissicherungspflichten im Zusammenhang mit Unfällen, Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Kunden dürfen keine Eintragungen in der Schadensübersicht vornehmen. 2. Jedes Fahrzeug ist mit Tank-/Ladekarten ausgestattet. Das Fehlen von Tank-/Ladekarten ist bei Übernahme des Fahrzeugs zu melden. Das Tanken von Premiumkraftstoffen ist unzulässig. Der Kunde darf die Tankkarte ausschließlich zur Betankung und Reinigung des gemieteten Fahrzeugs verwenden – auf § 15 Abs. 2 (Vertragsstrafen) wird verwiesen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. 3. Der Kunde ist aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet, jederzeit mit einer den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung zu fahren. stadtmobil bietet die Möglichkeit, Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung zu buchen. Macht der Kunde hiervon keinen Gebrauch, ist eine Haftung seitens stadtmobil wegen nicht angepasster Bereifung ausgeschlossen. § 11 Verhaltenspflichten bei Unfällen, Diebstahl, Schäden, Defekten, Reparaturen 1. Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zu der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Kunde stadtmobil unverzüglich zu melden. Dies gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Kunde hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Kunde hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht bzw. Schadensbericht in allen Punkten sorgfältig, wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und innerhalb von sieben Tagen an stadtmobil zu senden sowie alle sonstigen Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Ohne fristgerecht zugesandten schriftlichen Unfallbericht kann der Unfall von der Versicherung nicht reguliert werden. stadtmobil behält sich in diesem Fall vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten zu belasten, insbesondere an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen. 2. Unfälle (auch Unfälle, bei denen keine anderen Personen oder Fahrzeuge beteiligt waren bzw. kein Fremdschaden entstand) müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Kunde darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. 3. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt, sofern der Kunde nicht selbst für den Schaden haftet. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs 1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem Viertel vollem Tank (bei Elektrofahrzeugen mit angeschlossenem Ladekabel), mit ausgeschalteten Stromverbrauchern (Licht, Blinker, Radio, Heckscheibenheizung etc.), mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz abgestellt ist, der Fahrtbericht vollständig, wahrheitsgemäß, leserlich ausgefüllt und unterschrieben am dafür vorgesehenen Ort deponiert ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Kunden weitergegeben werden. 2. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Kunde, der diesen Umstand verschuldet, die Kosten gemäß dem tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwand zu entrichten. § 13 Versicherungen, Haftung bei Unfällen 1. Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- und kaskoversichert. 2. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zu der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich dabei auch auf die Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten. 3. Bei Unfällen haftet der Kunde für Schäden gemäß vorstehendem Abs. 2 begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt hiervon unberührt, es wird insbesondere auf § 15 Abs. 1 verwiesen. 4. Keine Unfallschäden sind insbesondere Brems- oder Betriebs- oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung, durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung, Bremsschaden durch fahren mit angezogener Handbremse etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Ladekabel bei Elektrofahrzeugen, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Für diese Schäden hat der Kunde vollständig einzutreten, es wird auf § 15 Abs. 1 verwiesen. § 14 Haftung von stadtmobil 1. stadtmobil haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen der Anmietung und Nutzung eines Fahrzeugs nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch stadtmobil oder einem für die Abwicklung beauftragtem Dritten verursacht wurden oder für die eine Halterhaftung gegeben ist. Für einfaches Verschulden haftet stadtmobil nur für Körperschäden sowie Schäden an Gesundheit oder Leben. Im Übrigen haftet stadtmobil nicht. stadtmobil haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrzeug trotz Buchung nicht zur Verfügung steht. § 15 Haftung des Kunden, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss 1. Für die Beschädigung oder den Verlust eines Fahrzeugs oder den Schaden eines anderen haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde haftet auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Kunde oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag oder die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB*) verstoßen hat. Im Fall einer grob fährlässigen Pflichtverletzung haftet der Kunde in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei Arglist besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. 2. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 6 Abs. 3) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 8 Abs. 3) oder mit der Tankkarte ein anderes als das gemietete Fahrzeug betankt (§ 10 Abs. 2). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Die Höhe der Vertragsstrafe ist der Tarifordnung zu entnehmen. 3. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil – nach vorheriger Abmahnung – mit sofortiger Wirkung den Kunden von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren, sofern der Kunde – trotz vorheriger Abmahnung – sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt oder wiederholt. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug 1. Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Kunden ausgehändigt wird. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. 2. Die Änderung der Fahrtkosten und/oder der Tarifordnung erfolgt aufgrund des Rahmenvertrages mit dem Kunden. stadtmobil wird dem Kunden die Änderungen der Fahrtkosten und/oder der Tarifordnung mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Rahmenvertrag innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 3. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 4. Der Kunde erteilt der stadtmobil ein Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmenvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. Zwischen dem Tag des Zugangs der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrages liegt mindestens eine Frist von 5 Werktagen, während derer der Kunde berechtigt ist, die Begründetheit des Rechnungsbetrages zu überprüfen. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, bezahlt er die Bankkosten. 5. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags 1. Der Rahmenvertrag kann vom Kunden als auch von stadtmobil mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. 2. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Kunden oder einen Dritten, für den der Kunde einzustehen hat. 3. Zum Ende des Rahmenvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Kunde im Rahmen des Rahmenvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. 4. entfällt 5. Kündigt ein Mitglied einer Kundengemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmenverträge der restlichen Mitglieder der Kundengemeinschaft. § 18 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung 1. stadtmobil kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus dem Rahmenvertrag ergeben. Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Kundenverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Kunden und die Rechnungserstellung. Näheres ist dem CarSharing-Handbuch zu entnehmen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Kunden die Rechnung im eigenen Namen auszustellen und - falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde - vom Konto des Kunden abzubuchen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Kunden stadtmobil gegenüber. 2. Der Kunde kann stadtmobil beauftragen, auf Rechnung des Kunden Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern zu buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die bei stadtmobil eingesehen werden können. stadtmobil kann den CarSharing-Anbieter beauftragen, die Kosten der Quernutzung im eigenen Namen dem Kunden in Rechnung zu stellen und - falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde - vom Konto des Kunden abzubuchen. Ansonsten werden die Kosten der Quernutzung durch stadtmobil abgerechnet. Der Kunde stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Quernutzung ergeben, sofern sie nicht von stadtmobil verursacht wurden. 3. Der Kunde kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von stadtmobil entstanden oder betrifft verschuldete Schäden an der Gesundheit oder Leben des Kunden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 19 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 20 Datenschutz 1. Der Kunde kennt und anerkennt die beigefügte Datenschutzerklärung. 2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Daten zur Durchführung des Rahmennutzungsvertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. 3. Falls stadtmobil oder der Kunde Leistungen von Dritten nach §18 dieser AGB in Anspruch nimmt, wird stadtmobil an den Dritten die zur Erledigung seiner Aufgabe notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden weitergeben. Die schutzwürdigen Belange des Kunden dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. 4. Im Übrigen ist eine Datenverarbeitung und -weitergabe nur auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. § 21 Bonitätsprüfung (Schufa/Creditreform) stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden und/oder an die Creditreform Stuttgart Strahler KG zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA und/oder der Creditreform dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA bzw. die Creditreform verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO (siehe Anlage zur Datenschutzerklärung) entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt „Creditreform-Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO (siehe ebenfalls Anlage zur Datenschutzerklärung). § 22 Gerichtsstand 1. Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. 2. Ist der Kunde ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Kunden an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Kunden nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigem Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit 1. Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Datenschutzerklärung, Tarifordnung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. 2. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. * Die Verbraucherinformation AKB finden Sie hier. Beschwerden/Streitschlichtung: Informationspflicht gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). stadtmobil ist verpflichtet, Ihnen den Hinweis auf die EU Plattform zur Online Streitbeilegung zu geben: Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Die stadtmobil carsharing AG ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer der angeführten Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

Spritspar-Tipps

11.10.16 | Inhaltsseite Spritspar-Tipps

Spritspar-Tipps Zehn Tipps wie Sie Sprit sparen können Entfernen Sie vor der Fahrt unnötigen Ballast aus dem Auto. Achten Sie bei längeren Fahrten auf hohen Reifendruck . Lassen Sie den Motor nicht warm laufen, sondern fahren Sie sofort los. Wenn Sie länger als zehn Sekunden stehen - beispielsweise an einer Ampel - schalten Sie den Motor aus (viele unserer Fahrzeuge haben auch eine Start-Stopp-Automatik). Fahren Sie niedrigtourig im höchstmöglichen Gang. Schalten Sie frühzeitig und beschleunigen Sie zügig: ab 30 im dritten, ab 50 im höchsten Gang. Fahren Sie vorausschauend und vermeiden Sie unnötiges Bremsen und Beschleunigen. Fahren Sie möglichst außerhalb des Stoßverkehrs und planen Sie Ihre Route, um Umwege zu vermeiden. Energie ist nie umsonst, auch der im Auto erzeugte Strom kostet Geld - sprich Kraftstoff. Schalten Sie Stromfresser wie Klimaanlage oder Heckscheibenheizung aus. Rasen Sie nicht : Fahren Sie maximal 80 km/h auf Landstraßen und maximal 120 km/h auf der Autobahn. Gehen Sie auf kurzen Strecken lieber zu Fuß oder nutzen Sie das Fahrrad und den Öffentlichen Nahverkehr! Und das tut stadtmobil, damit Sie möglichst spritsparend fahren: Unsere Autos sind im Schnitt zwei Jahre jünger als die deutsche Durchschnittsflotte - und damit wesentlich sparsamer. Die stadtmobil-Autos werden regelmäßig gewartet: stadtmobil achtet auf optimal eingestellte Motoren und einen einwandfreien technischen Stand. Wir vermeiden unnötiges Gewicht und unnötigen Luftwiderstand wie beispielsweise durch Dachgepäckträger. Wenn Sie diese benötigen, können Sie diese ausleihen. stadtmobil überprüft regelmässig den Reifendruck der Autos: Wenn dieser leicht erhöht ist, sparen Sie Kraftstoff. Wir wünschen allzeit gute Fahrt!

404

24.06.16 | Inhaltsseite 404

404: Seite nicht gefunden Es tut uns sehr leid, aber die gewünschte Seite konnte nicht gefunden werden.

IHK Aktion 2023

01.06.23 | Inhaltsseite IHK Aktion 2023

IHK Aktion 2023 Bei einer Anmeldung als Geschäftskunde bis zum 31.08.2023 unter Angabe des Aktionscodes „ihk2023“ erhalten Sie 50€ Zeitkostenguthaben. Carsharing mit stadtmobil macht Ihr Unternehmen flexibel und nachhaltig mobil. Jetzt mit 50€ Zeitkostenguthaben starten!

Gebrauchtwagenverkauf

22.03.17 | Inhaltsseite Gebrauchtwagenverkauf

Gebrauchtwagenverkauf Wir erneuern regelmäßig unseren Fuhrpark und verkaufen unsere Fahrzeuge bei einem Alter von ca. fünf Jahren. Nur für Kfz-Händler Aufgrund der Sachmängelhaftung verkaufen wir grundsätzlich nur an Wiederverkäufer. Bei Fragen können Sie uns unter Tel. 0711 94 54 36 55 oder per Mail kontaktieren. Hier sehen Sie einige Beispielverkäufe: Toyota Aygo Opel Corsa D Opel Corsa E Opel Astra J Opel Adam Skoda Citigo Toyota Yaris Ford Tourneo Renault Kangoo Kastenwagen Ford Custom (9-Sitzer) Kleinbus Ford Transit Transporter

Bewertung

29.02.24 | Inhaltsseite Bewertung

Schreiben Sie uns eine Bewertung und wir pflanzen einen Baum Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2015 eine Reihe von Zielen für eine nachhaltigere Entwicklung aufgestellt. Die Aufforstung ist eines dieser 17 Sustainable Development Goals (SDGs). Wir unterstützen deshalb das Aufforstungsprojekt von Plant-for-the-Planet in Yucatán, indem wir für jede Google-Bewertung einem Baum spenden. Um den vollen Funktionsumfang dieser Webseite zu erfahren, benötigen Sie JavaScript. Hier finden Sie die Anleitung wie Sie JavaScript in Ihrem Browser einschalten .

Flexibilität für Ihren Fuhrpark

13.10.16 | Inhaltsseite Flexibilität für Ihren Fuhrpark

Flexibilität für Ihren Fuhrpark Ihre Vorteile mit stadtmobil Sie kennen das sicher auch: An einigen Tagen brauchen Sie in Ihrer Firma mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, dann brauchen Sie über Monate nur eines. Ein ungenutzter Firmenfuhrpark rostet und kostet. Beim Carsharing mit stadtmobil buchen Sie nur, was Sie brauchen, und bezahlen nur, was Sie buchen – auf die Stunde genau. Spontan auf verschiedene Fahrzeuggrößen zugreifen mit der stadtmobil-App, online oder telefonisch. Flexibler Fuhrpark Sie kennen das sicher auch: An einigen Tagen brauchen Sie in Ihrer Firma mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, dann brauchen Sie über Monate nur eines. Ein ungenutzter Firmenfuhrpark rostet und kostet. Beim Carsharing mit stadtmobil buchen Sie nur, was Sie brauchen, und bezahlen nur, was Sie buchen – auf die Stunde genau. Optimieren Sie Ihre Bilanz Die Nutzungskosten für die stadtmobil-Fahrzeuge sind Betriebsausgaben, die Sie in voller Höhe steuerlich geltend machen können. Schonen Sie die Liquidität Ihres Unternehmens durch minimale Fixkosten Weder Ihr Eigenkapital noch Ihr Kreditrahmen werden belastet – Sie gewinnen Liquidität für Ihr Kerngeschäft. Mehr Zeit für Ihre Firma Tägliche Parkplatzsuche vor dem Büro, lästige Autopflege, zu wenig Laderaum, Ärger mit der Werkstatt, dem TÜV, der Versicherung? Das können Sie sich sparen! All das erledigt stadtmobil Carsharing für Sie. So können Sie Ihre Zeit in Ihre Firma statt in die Verwaltung der Firmenwagen investieren.

So einfach geht Carsharing heute

13.10.16 | Inhaltsseite So einfach geht Carsharing heute

stadtmobil Carsharing – so einfach geht’s Schritt für Schritt Anmelden Einmalig anmelden, Führerschein und Ausweis vorlegen und Zugangsdaten erhalten. Reservieren Gewünschtes Auto über Website, Smartphone-App oder Telefon buchen. Auto abholen Auto an der Station mit Ihrer stadtmobil-Zugangskarte öffnen und losfahren. Zurückbringen Auto wieder an der Station abstellen und mit der Zugangskarte schließen. Fact Sheet - Carsharing für gewerbliche Kunden Carsharing hat gegenüber klassischen Dienstwagen-Lösungen mehrere Vorteile: Es sorgt für eine effizientere Auslastung im eigenen Fuhrpark, hilft Fahrzeuge und Kosten einzusparen und verbessert die Kosten­transparenz. Fuhrparkmanager können dabei auf verschiedene Carsharing-Lösungen zurückgreifen. Und auch eine wachsende Zahl von Mitarbeitern sieht das Carsharing als mögliche Alternative zum Dienstwagen Carsharing für gewerbliche Kunden (pdf)

Carsharing für Unternehmen

27.04.23 | Inhaltsseite Carsharing für Unternehmen

Bestelltes Carsharing Der Weg zur nachhaltigen Mobilität! Eröffnen Sie als Unternehmen, Gemeinde, Baugesellschaft, Initiative oder Privatperson einen Carsharing-Standort an Ihrem Wunschort. Nutzen Sie die Vorteile von Carsharing als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr oder als Alternative zur Nutzung privater Fahrzeuge. Unser Ziel ist es flächendeckendes Carsharing anzubieten. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es uns jedoch nicht möglich, im gesamten Einzugsgebiet der Region Stuttgart Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Hier kommen Sie ins Spiel! Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben einen eigenen Standort zu eröffnen. Mit Ihrer finanziellen Unterstützung bieten wir Ihnen die Aufstellung und den Betrieb eines Carsharing-Fahrzeugs an. Ihr Beitrag Sie stellen einen geeigneten, öffentlich zugänglichen Parkplatz (ggf. inkl. Ladesäule) zur Verfügung und sichern die von stadtmobil getätigten Investitionen sowie die laufenden Kosten durch eine Monatspauschale ab. Die Monatspauschale wird durch die erlösten Fahrtumsätze aus allen Nutzungen des Carsharing-Fahrzeugs gemindert. Unser Beitrag Wir beschaffen Ihr Wunschfahrzeug und kümmern uns um Überführung, Zulassung, Ausrüstung mit elektronischem Zugangssystem, Versicherung, GEZ-Gebühren, Kraftfahrzeugsteuer, Inspektionen, Verschleißteile, Fahrzeugbetreuung und -pflege. Ihre Vorteile Sie haben die Wahl: Vom Kleinwagen, Kombi bis zum Transporter Vermeidung aller Aufwände im Zusammenhang mit einem eigenen Fahrzeug Deutschlandweites Netz: Nutzung auch in anderen Städten und bei anderen Anbietern möglich Schonung der Umwelt, da ein stadtmobil-Fahrzeug mehrere private Pkw ersetzt Imagegewinn durch Vorreiterrolle im Bereich der nachhaltigen Mobilität Betreuung und Pflege der Fahrzeuge durch stadtmobil Rückerstattung von Fahrtumsätzen Infobroschüre Carsharing im öffentlichen Raum Infobroschüre für Städte, Kommunen und Gemeinden mit allen wichtigen Informationen zu den Grundlagen und Instrumenten zur Schaffung von Carsharing-Stellplätzen und zur Förderung von Carsharing in der Kommune. Hier gelangen Sie zur Publikation „Carsharing im öffentlichen Raum - Handlungs­leitfaden für Kommunen in Baden-Württemberg“ des Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Sie können die Broschüre als PDF herunterladen oder die Druckversion kostenlos bestellen. Sie möchten mehr fürs Carsharing tun, haben aber zu wenig Personal? Kommunen können bei der KEA-BW Personalstellenförderung für nachhaltige Mobilität beantragen. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert dann unter anderem Personalkosten für den Ausbau und die Beratung im Bereich Mobilitätsstationen und Carsharing . Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns, bei weiteren Fragen, einfach eine Nachricht über das Kontaktformular . Viele Antworten finden Sie in den Fragen & Antworten (FAQ). Unternehmen Eröffnen Sie einen Carsharing-Standort an Ihrem Firmensitz und bieten Sie Ihren Mitarbeiter:innen umweltschonende, kostengünstige Mobilität. Ihre Vorteile mit stadtmobil als Ergänzung oder Ersatz Ihres eigenen Fuhrparks: Effizientere Auslastung Ihrer Firmenflotte Abdeckung von Mobilitätsspitzen Kosteneinsparung durch Reduzierung der Mobilitätskosten bei voller Kostentransparenz Deutschlandweites Carsharing: Ihre Mitarbeiter können alle stadtmobil-Fahrzeuge zum Firmentarif dienstlich buchen. Städte, Kommunen und Gemeinden Eröffnen Sie einen Carsharing-Standort in Ihrer Stadt, Kommune oder Gemeinde und bieten Sie den Bürger:innen und Ihren eigenen Mitarbeiter:innen umweltschonende, kostengünstige Mobilität. Ersetzen Sie Ihre Dienstfahrzeuge durch Carsharing-Fahrzeuge. Dadurch können die Fahrzeuge abends und am Wochenende von den Bürger:innen genutzt werden und die Auslastung wird erhöht. Ihre Vorteile mit stadtmobil: Erhöhte Standortattraktivität Ihrer Gemeinde Nutzung für Dienstfahrten Ihrer Mitarbeiter Zugeschnitten auf die Mobilitätsanforderungen der Bürger Baugenossenschaften Eröffnen Sie einen Carsharing-Standort direkt bei Ihrer Wohnanlage und bieten Sie Ihren Bewohner:innen umweltschonende, kostengünstige Mobilität. Ihre Vorteile mit stadtmobil als Alternative zum privaten Pkw: Einsparung von Privatparkplätzen, dadurch niedrigere Baukosten Höheres Vermarktungspotenzial Ihrer Wohnanlage Schaffung von Infrastruktur für die Bewohner Privatpersonen Eröffnen Sie einen Carsharing-Standort in Ihrem Stadtteil und nutzen Sie mit Ihren Nachbar:innen umweltschonende, kostengünstige Mobilität. Ihre Vorteile mit stadtmobil als Alternative zum privaten Pkw: Vorreiterrolle für nachhaltige Mobilität Vermeidung aller Aufwände im Zusammenhang mit einem eigenen Fahrzeug Praxisbeispiel Kosten (netto) Monatspauschale Opel Corsa-e (Elektro) 900,00 € Erlöster Fahrtumsatz im Monat durch alle Kunden 300,00 € Rückvergütung (80 % des Fahrtumsatzes) 240,00 € Monatl. Kosten nach Rückvergütung 660,00 € Für Sie bedeutet dies vereinfacht gesagt: Je mehr Fahrten, desto niedriger die Monatspauschale. Pro Jahr sind 20.000 Freikilometer enthalten. Zusätzlich gefahrene Kilometer werden mit EUR 0,15 (zzgl. MwSt.) pro km in Rechnung gestellt. In der Monatspauschale enthalten Fahrzeug inkl. elektronischem stadtmobil-Zugangssystem Reinigung und Wartung Servicemanagement (Reifen, Luftdruck, Beleuchtung, Wischblätter etc.) 24h-Hilfeleistung bei Panne, Unfall oder Schaden Schadenmanagement Standorteinrichtung (Schilder, Markierung) Rechnungsstellung der Fahrten

Open Data

16.11.22 | Inhaltsseite Open Data

Stationsdaten Die Nahverkehrsgesellschaft NVBW stellt die Stationsdaten der stadtmobil carsharing AG auf ihrer Daten-Plattform mobidata-bw.de zur Verfügung. Die Daten der stadtmobil-Stationen gibt es als CSV und GBFS unter CC0 1.0 Lizenz. Eventuelle Fehler oder Rückfragen richten Sie bitte an: info(at)stadtmobil-stuttgart.de Stationsdaten

Gutscheine

21.04.17 | Inhaltsseite Gutscheine

Gutscheine Besser als Bonusmeilen - der Carsharing-Gutschein von stadtmobil! Verschenken Sie doch einfach mal nachhaltige Mobilität zum Geburtstag, zu Weihnachten, zum Jubiläum, zum Führerschein oder zum Abi. Den Wert auf dem Carsharing-Gutschein* von stadtmobil Stuttgart können Sie frei wählen. Die Empfängerin oder der Empfänger kann den Gutschein zur Begleichung von Aufnahmegebühren, Monatsbeiträgen, Haftungsreduktionen oder als Fahrguthaben bei uns in der Geschäftsstelle einreichen und einlösen. (Zurzeit leider nicht online möglich.) Bestellen können Sie die Gutscheine per E-Mail oder direkt in unserer Geschäftsstelle in Stuttgart . * Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Rabatten oder Vergünstigungen. Empfehlen Sie uns weiter Sie sind mit unserem Angebot zufrieden? Erzählen Sie Ihren Freunden, Kollegen oder Ihrer Chefin davon! Für jede erfolgreiche Empfehlung, egal ob Privatperson oder Firma, erhalten Sie und die Neukundin oder der Neukunde eine Zeitkostengutschrift in Höhe von 15 €* . Empfehlungsgutschein Den Empfehlungsgutschein können Sie einfach bei der Validierung nach der Online-Anmeldung oder beim Vertragsabschluss vorlegen. * Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Rabatten oder Vergünstigungen.

Partner & Kooperationen

14.06.17 | Inhaltsseite Partner & Kooperationen

Partner & Kooperationen Die stadtmobil carsharing AG ist eingebunden in die Region Stuttgart. Dies zeigt sich auch durch vielfältige Kooperationen im Bereich von Mobilitätsangeboten, Kultur, Ökologie, Umwelt und Soziales. Verbände und Organisationen Bundesverband Carsharing e.V. stadtmobil ist langjähriges Mitglied im bcs. Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) wurde 1998 gegründet. Er ist der Dachverband der deutschen Carsharing-Anbieter. Der bcs fördert Carsharing als moderne Mobilitätsdienstleistung und strebt eine Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr an. Ziel des Verbandes und seiner Mitglieder ist es, multimodale Mobilität zu fördern, den Autobestand und Autoverkehr zu vermindern und die Umweltbelastung durch den Individualverkehr zu verringern. Verkehrsclub Deutschland e.V. stadtmobil verbindet mit dem Verkehrsclub Deutschland eine seit Jahrzehnten bestehende Kooperation und das Bestreben eine nachhaltige Verkehrswende voran zu bringen. Mehr noch – „für das Umsetzen der Carsharing-Idee gründeten Aktive des VCD Kreisverbands Stuttgart am 17. Dezember 1991 den damals noch gemeinnützigen Verein Stadtmobil e.V.“ Die Charta »Intelligente Mobilität im Wohnquartier« entwirft das Leitbild einer nachhaltigen, gesunden, sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Mobilität am Wohnstandort. Wir haben die Charta mitgezeichnet und laden Sie herzlich ein, diese Ziele ebenfalls zu unterstützen! Nutzen Sie dafür das Formular auf der Kampagnen-Seite des vcd . Klima Community Als stadtmobil carsharing AG sind wir Fördermitglied der Klima Community und unterstützen das Engagement der Bürger*innen in und um Stuttgart. Gerne laden wir Sie ein, bei der Klima Community mitzumachen und zu entdecken, wie man das Klima hacken kann. Teilen Sie Ihre eigenen Projekte, Angebote, Events und Life Hacks mit Ihren Nachbarn und helfen Sie mit, Stuttgart zu einem grüneren Ort zum Leben zu machen! Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Mit einer ADFC-Mitgliedschaft erhalten Sie viele Vorteile, sind Teil einer starken Gemeinschaft – und profitieren von den vielen Mitgliedervorteilen. Sie erhalten den 24-Stunden-Pannenservice, erhalten das Mitgliedermagazin Radwelt, können zu teilweise vergünstigten Konditionen an geführten Radtouren in ganz Deutschland teilnehmen und vieles mehr. Gemeinsam mit dem ADFC setzen wir uns für die Verkehrswende ein. Als ADFC-Mitglied erhalten Sie zudem eine 3 x 10 € Zeitkostengutschrift auf Ihre ersten drei Monatsrechnungen, wenn Sie bei stadtmobil Kund:in werden (Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Rabatten oder Aktionen). Mobilität stadtmobil und VVS: Mit der polygoCard clever kombiniert polygo steht für Mobilität und Services in der Region Stuttgart. Mit der polygoCard und der mypolygo.de Website wird der einfache Zugang zu Dienstleistungen aus den verschiedenen Bereichen (Elektro-)Mobilität, städtische Angebote und Shopping in der Region Stuttgart geschaffen. Die polygoCard ist Ihr Schlüssel für Bus, Bahn, Car- und Bikesharing. Besitzer einer polygoCard können auch das Angebot von stadtmobil Stuttgart nutzen. Dabei gilt die polygoCard als Zugangsmedium für die Fahrzeuge. Voraussetzung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags bei stadtmobil. Bei der Anmeldung unter Nutzung der polygoCard erhalten Sie als Neukund:in eine Gutschrift von 30 Euro zu je 10 Euro auf die Zeitkosten ihrer ersten drei Fahrtkostenabrechnungen (Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Rabatten oder Aktionen). Und so geht's: Neueinsteiger in das VVS-Abo erhalten die polygoCard sofort. Wenn Sie bereits ein VVS-Abo haben, wird Ihnen die polygoCard zum neuen Vertragsjahr zugeschickt. Bei stadtmobil unter Tel. 0711 94 54 36 36 einen Termin vereinbaren und sich online anmelden . Die Freischaltung der polygoCard erfolgt in der Geschäftsstelle von stadtmobil in der Tübinger Straße 15 in Stuttgart-Mitte. Dazu bitte die polygoCard vorlegen. Sind Sie bereits Kunde bei stadtmobil und möchten Ihre polygoCard anstatt ihrer stadtmobil-Karte registrieren lassen, kommen Sie bitte in unserer Geschäftsstelle vorbei und bringen Sie Ihre alte stadtmobil-Zugangskarte mit. Siedlungswerk Stuttgart - Neue Mobilität für das Rosensteinviertel Das Projekt „ Wohnen und Elektromobilität im Rosensteinviertel Stuttgart “ ist eines von rund 40 Projekten im Schaufenster Elektromobilität Baden-Württemberg „LivingLab BWe mobil“ und wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Schaufensterinitiative der Bundesregierung gefördert. Das Siedlungswerk entwickelt und realisiert im Rahmen dieses Forschungsprojektes ein beispielhaftes Mobilitätskonzept für das neue Wohnquartier im Rosensteinviertel. Den Bewohnern im Baugebiet werden Angebote für eine umweltfreundliche Mobilität gemacht. Dazu gehören elektrisch angetriebene Fahrzeuge im Areal, die im Carsharing von allen Bewohnern genutzt werden können. Die Fahrzeuge stehen dabei aber nicht ausschließlich den Bewohnern des Rosensteinquartiers zur Verfügung, sondern können von allen stadtmobil-Kunden genutzt werden. Der komplette Strombedarf für das Gebäude und die Elektromobilität wird im Quartier selbst erzeugt, ein Teil davon rein regenerativ. © Siedlungswerk Stuttgart © Siedlungswerk Stuttgart Verband Region Stuttgart - stadtmobil im Förderprogramm "Nachhaltige Mobilität in der Region Stuttgart" Seit 2012 fördert die Region Stuttgart die Umsetzung einer "multimodalen Mobilitätskarte". Dieser "Mobilpass" bildet die Vorstufe der multifunktionalen "Stuttgart Service- und Mobilitätskarte", die vom Bund im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität gefördert wurde. Bereits mit dem Mobilpass hatten Jahreskarteninhaber des VVS die Möglichkeit, außer den Bussen und Bahnen im VVS auch Angebote im Carsharing zu nutzen. Wegen unterschiedlicher Zugangssysteme konnte der Mobilpass anfangs von den stadtmobil-Fahrzeugen nicht erkannt werden. Es bestand aber beim Verkehrsverbund Stuttgart und der Region Stuttgart der Wunsch und das Ziel einer Integration von stadtmobil, da dies eine signifikante Verbesserung im ÖPNV darstellt und dem Wunsch vieler Kunden nach mehr individueller Mobilität Rechnung trägt. Dank der Förderung durch die Region Stuttgart war es stadtmobil möglich, die vorhandenen Zugangssysteme in den Fahrzeugen und den Stationstresoren durch Ersatzbeschaffung und Softwareaufrüstung für die Stuttgart Service- und Mobilitätskarte kompatibel zu machen. Im Zeitraum Oktober 2013 bis Januar 2014 wurden durch das stadtmobil-Fuhrparkteam die Zugangssysteme von 159 Fahrzeugen und 26 Großstationen auf den neuesten Stand gebracht. Dabei wurden 50 Prozent der Aufwände von stadtmobil selbst getragen, die anderen 50 Prozent aus Fördermitteln bereit gestellt. Modellregion für nachhaltige Mobilität Zubehör Dachzelt-Verleih seezeit GmbH Leihen Sie sich Ihr Abenteuer mit einem Dachzelt von seezeit . Ab sofort können Sie auch Ihren Camping-Urlaub sharen. Das Dachzelt lässt sich auf den Toyota Corolla Kombi (Hybrid) montieren und ist in einer Minute bezugsfertig aufgebaut. Damit steht Ihrem Freizeitvergnügen nichts mehr im Weg und hinterher geben Sie einfach alles wieder ab. stadtmobil Kund:innen erhalten exklusiv 10% Rabatt! Die seezeit GmbH finden Sie in der Strohberg 38 (Hinterhof) im Lehenviertel. Dachboxenverleih Kynast Wenn selbst beim Kombi oder Kleinbus der Gepäckraum nicht ausreicht, so bietet unser Service-Partner Dachboxenverleih Kynast die optimale Lösung. Dort können Sie passendes Dachzubehör (Grundträger plus Dachbox) für einen Großteil der stadtmobil-Fahrzeuge buchen. Darüber hinaus stehen auch Fahrradträger für die Anhängerkupplung oder das Dach zur Verfügung. Informieren sie sich auf der Homepage von dachboxenverleih-kynast.de über das umfassende Sortiment an Dachboxen, Fahrradträgern und Grundträgern für viele Fahrzeugmodelle. Unter der Service-Hotline 0151 425 39 189 (Mo-Fr 8-17 Uhr) können Sie sich auch telefonisch beraten lassen. Selbstverständlich gehört zum Service ebenso eine fachgerechte und sichere Montage des gebuchten Zubehörs durch Fachpersonal. stadtmobil Kund:innen erhalten exklusiv 10% Rabatt! Dachboxenverleih Kynast finden Sie in 70435 Stuttgart, Zahn-Nopper-Straße 1-5 im Hause Reifen Pneuhage. Kultur, Ökologie, Umwelt & Soziales Kultur Forum der Kulturen Kommunales Kino Esslingen NaturVision Filmfestival Rosenau Theater der Altstadt Umsonst und Draussen Ökologie & Umwelt BUND Deutscher Alpenverein DAV NABU Soziales AWO Jugendwerk Stuttgart Haus der Familie, Stuttgart Sarah Kulturzentrum Trottwar