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AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der stadtmobil carsharing AG, Stuttgart (Gültig ab 01.02.2020) § 1 Gegenstand 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der stadtmobil carsharing AG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. § 2 Kunde, Kundengemeinschaften 1. Mehrere Kunden können eine Kundengemeinschaft bilden. Für die Kundengemeinschaft gelten die in der Tarifordnung genannten Bedingungen. Die Mitglieder der Kundengemeinschaft benennen aus ihrer Mitte einen Vertreter, der Erklärungen und Mitteilungen von stadtmobil und die Sammelrechnung für die Gemeinschaft entgegennimmt. 2. Die Mitglieder der Kundengemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für alle Forderungen, die stadtmobil im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag zustehen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, stadtmobil die Änderung seiner Anschrift und der stadtmobil zur Verfügung gestellten Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen. Muss die Adresse des Kunden infolge unterlassener Mitteilung durch stadtmobil ermittelt werden, so ist stadtmobil berechtigt, für den entstandenen nachweisbaren Aufwand Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 3 Juristische Personen als Kunde 1. Ist der Kunde eine juristische Person, kann der Kunde weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Kunden Fahrzeuge buchen und nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. 2. Die Beauftragten versichern zuvor durch Unterschrift, dass sie die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen und beachten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Beauftragte die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. 3. Der Kunde haftet für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag und für Verschulden seiner Beauftragten, als Empfangsgehilfen der Leistungen, wie für sein eigenes. § 4 entfällt § 5 Zugangsmittel 1. Jeder Kunde erhält ein Zugangsmittel (z.B. Zugangskarte) mit einer persönlichen Geheimzahl. 2. Nur Kunden in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. zu Zugangsmitteln) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. 3. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind schriftlich darzulegen. Für den Ersatz verlorener oder beschädigter Zugangsmittel hat der Kunde ein Verlustentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel oder den Dritten zugänglich gemachten Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 6 Buchung, Nutzung 1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung von Fahrtkosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Monatsbeiträge und weiteren Entgelte gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Fahrtkosten setzen sich aus Zeit- und Kilometerkosten zusammen. Die sich aus der Buchung ergebene Mietdauer ist Grundlage für die Berechnung der Zeitkosten, die für die Berechnung der Kilometerkosten notwendige Wegstrecke wird mit Hilfe von Bordcomputern ermittelt. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. 2. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen der Nutzungsordnung zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlichen Fahrtkosten durch den Kunden abhängig machen. 3. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Kunde in diesem Fall die entsprechenden Fahrtkosten, sonstigen Entgelte sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen – auf § 15 Abs. 2 wird verwiesen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen und das entsprechende Nutzungsentgelt angerechnet. 4. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Steht dem Kunden bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht es ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 7 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs 1. Der Kunde darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. 2. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Kunde zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. 3. Nutzt der Kunde ein anderes als das von ihm gebuchte Fahrzeug, hat der Kunde zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 8 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis 1. Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmenvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftragte (Fahrer) nach § 3, die vom Kunden schriftlich bei stadtmobil gemeldet wurden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, während jeder Fahrt seine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug, der vorübergehenden Sicherstellung oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Kunde ist verpflichtet, stadtmobil über Wegfall oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis unverzüglich zu informieren. 3. Der Kunde kann sich von einem Dritten fahren lassen, sofern der Dritte vor Fahrtantritt stadtmobil gegenüber unter Übermittlung einer Kopie der gültigen Fahrerlaubnis (Führerschein) des Dritten benannt wird. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmenvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, vor der Fahrt zu prüfen, ob der Dritte eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten ist dem Kunden strikt untersagt, das Fahrzeug Dritten zu überlassen – auf § 15 Abs. 2 (Vertragsstrafen) wird verwiesen. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden (entsprechend den Regelungen der § 11, § 13 und § 15 AGB) die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat. Bei unberechtigten Fahrern erfolgt bei einem Unfallschaden keine Begrenzung gemäß §13 Abs. 3 auf die Höhe der Selbstbeteiligung. § 9 Behandlung der Fahrzeuge 1. Der Kunde verpflichtet sich, jedes Fahrzeug sorgfältig und zweckgemäß zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Er verpflichtet sich zur Beachtung der für die Benutzung maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen und der Herstellerbetriebsanleitung. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. 2. Im Interesse aller Kunden und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse nichtrauchender Kunden und Kindern verboten. 4. Dem Kunden ist untersagt, Tiere mit in das Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, die Tiere befinden sich in einer geschlossenen Tierbox, die sicher im Kofferraum untergebracht ist. 5. Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für Geländefahrten, zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests, für Fahrschulungen, zur gewerblichen Mitnahme von Personen, für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, für die Begehung von Straftaten sowie für sonstige Nutzungen, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen, oder wenn der Kunde unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel 1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden und Mängel, die nicht von stadtmobil in der Schadensübersicht des Bordbuches eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil telefonisch gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis von stadtmobil zulässig. Diese Erlaubnis wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweissicherungspflichten im Zusammenhang mit Unfällen, Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Kunden dürfen keine Eintragungen in der Schadensübersicht vornehmen. 2. Jedes Fahrzeug ist mit Tank-/Ladekarten ausgestattet. Das Fehlen von Tank-/Ladekarten ist bei Übernahme des Fahrzeugs zu melden. Das Tanken von Premiumkraftstoffen ist unzulässig. Der Kunde darf die Tankkarte ausschließlich zur Betankung und Reinigung des gemieteten Fahrzeugs verwenden – auf § 15 Abs. 2 (Vertragsstrafen) wird verwiesen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. 3. Der Kunde ist aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet, jederzeit mit einer den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung zu fahren. stadtmobil bietet die Möglichkeit, Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung zu buchen. Macht der Kunde hiervon keinen Gebrauch, ist eine Haftung seitens stadtmobil wegen nicht angepasster Bereifung ausgeschlossen. § 11 Verhaltenspflichten bei Unfällen, Diebstahl, Schäden, Defekten, Reparaturen 1. Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zu der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Kunde stadtmobil unverzüglich zu melden. Dies gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Kunde hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Kunde hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht bzw. Schadensbericht in allen Punkten sorgfältig, wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und innerhalb von sieben Tagen an stadtmobil zu senden sowie alle sonstigen Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Ohne fristgerecht zugesandten schriftlichen Unfallbericht kann der Unfall von der Versicherung nicht reguliert werden. stadtmobil behält sich in diesem Fall vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten zu belasten, insbesondere an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen. 2. Unfälle (auch Unfälle, bei denen keine anderen Personen oder Fahrzeuge beteiligt waren bzw. kein Fremdschaden entstand) müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Kunde darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. 3. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt, sofern der Kunde nicht selbst für den Schaden haftet. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs 1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem Viertel vollem Tank (bei Elektrofahrzeugen mit angeschlossenem Ladekabel), mit ausgeschalteten Stromverbrauchern (Licht, Blinker, Radio, Heckscheibenheizung etc.), mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz abgestellt ist, der Fahrtbericht vollständig, wahrheitsgemäß, leserlich ausgefüllt und unterschrieben am dafür vorgesehenen Ort deponiert ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Kunden weitergegeben werden. 2. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Kunde, der diesen Umstand verschuldet, die Kosten gemäß dem tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwand zu entrichten. § 13 Versicherungen, Haftung bei Unfällen 1. Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- und kaskoversichert. 2. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zu der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich dabei auch auf die Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten. 3. Bei Unfällen haftet der Kunde für Schäden gemäß vorstehendem Abs. 2 begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt hiervon unberührt, es wird insbesondere auf § 15 Abs. 1 verwiesen. 4. Keine Unfallschäden sind insbesondere Brems- oder Betriebs- oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung, durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung, Bremsschaden durch fahren mit angezogener Handbremse etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Ladekabel bei Elektrofahrzeugen, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Für diese Schäden hat der Kunde vollständig einzutreten, es wird auf § 15 Abs. 1 verwiesen. § 14 Haftung von stadtmobil 1. stadtmobil haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen der Anmietung und Nutzung eines Fahrzeugs nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch stadtmobil oder einem für die Abwicklung beauftragtem Dritten verursacht wurden oder für die eine Halterhaftung gegeben ist. Für einfaches Verschulden haftet stadtmobil nur für Körperschäden sowie Schäden an Gesundheit oder Leben. Im Übrigen haftet stadtmobil nicht. stadtmobil haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrzeug trotz Buchung nicht zur Verfügung steht. § 15 Haftung des Kunden, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss 1. Für die Beschädigung oder den Verlust eines Fahrzeugs oder den Schaden eines anderen haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde haftet auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Kunde oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag oder die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB*) verstoßen hat. Im Fall einer grob fährlässigen Pflichtverletzung haftet der Kunde in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei Arglist besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. 2. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 6 Abs. 3) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 8 Abs. 3) oder mit der Tankkarte ein anderes als das gemietete Fahrzeug betankt (§ 10 Abs. 2). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Die Höhe der Vertragsstrafe ist der Tarifordnung zu entnehmen. 3. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil – nach vorheriger Abmahnung – mit sofortiger Wirkung den Kunden von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren, sofern der Kunde – trotz vorheriger Abmahnung – sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt oder wiederholt. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug 1. Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Kunden ausgehändigt wird. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. 2. Die Änderung der Fahrtkosten und/oder der Tarifordnung erfolgt aufgrund des Rahmenvertrages mit dem Kunden. stadtmobil wird dem Kunden die Änderungen der Fahrtkosten und/oder der Tarifordnung mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Rahmenvertrag innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 3. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 4. Der Kunde erteilt der stadtmobil ein Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmenvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. Zwischen dem Tag des Zugangs der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrages liegt mindestens eine Frist von 5 Werktagen, während derer der Kunde berechtigt ist, die Begründetheit des Rechnungsbetrages zu überprüfen. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, bezahlt er die Bankkosten. 5. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags 1. Der Rahmenvertrag kann vom Kunden als auch von stadtmobil mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. 2. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Kunden oder einen Dritten, für den der Kunde einzustehen hat. 3. Zum Ende des Rahmenvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Kunde im Rahmen des Rahmenvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. 4. entfällt 5. Kündigt ein Mitglied einer Kundengemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmenverträge der restlichen Mitglieder der Kundengemeinschaft. § 18 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung 1. stadtmobil kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus dem Rahmenvertrag ergeben. Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Kundenverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Kunden und die Rechnungserstellung. Näheres ist dem CarSharing-Handbuch zu entnehmen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Kunden die Rechnung im eigenen Namen auszustellen und - falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde - vom Konto des Kunden abzubuchen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Kunden stadtmobil gegenüber. 2. Der Kunde kann stadtmobil beauftragen, auf Rechnung des Kunden Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern zu buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die bei stadtmobil eingesehen werden können. stadtmobil kann den CarSharing-Anbieter beauftragen, die Kosten der Quernutzung im eigenen Namen dem Kunden in Rechnung zu stellen und - falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde - vom Konto des Kunden abzubuchen. Ansonsten werden die Kosten der Quernutzung durch stadtmobil abgerechnet. Der Kunde stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Quernutzung ergeben, sofern sie nicht von stadtmobil verursacht wurden. 3. Der Kunde kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von stadtmobil entstanden oder betrifft verschuldete Schäden an der Gesundheit oder Leben des Kunden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 19 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 20 Datenschutz 1. Der Kunde kennt und anerkennt die beigefügte Datenschutzerklärung. 2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Daten zur Durchführung des Rahmennutzungsvertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. 3. Falls stadtmobil oder der Kunde Leistungen von Dritten nach §18 dieser AGB in Anspruch nimmt, wird stadtmobil an den Dritten die zur Erledigung seiner Aufgabe notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden weitergeben. Die schutzwürdigen Belange des Kunden dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. 4. Im Übrigen ist eine Datenverarbeitung und -weitergabe nur auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. § 21 Bonitätsprüfung (Schufa/Creditreform) stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden und/oder an die Creditreform Stuttgart Strahler KG zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA und/oder der Creditreform dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA bzw. die Creditreform verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO (siehe Anlage zur Datenschutzerklärung) entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt „Creditreform-Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO (siehe ebenfalls Anlage zur Datenschutzerklärung). § 22 Gerichtsstand 1. Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. 2. Ist der Kunde ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Kunden an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Kunden nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigem Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit 1. Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Datenschutzerklärung, Tarifordnung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. 2. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. * Die Verbraucherinformation AKB finden Sie hier. Beschwerden/Streitschlichtung: Informationspflicht gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). stadtmobil ist verpflichtet, Ihnen den Hinweis auf die EU Plattform zur Online Streitbeilegung zu geben: Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Die stadtmobil carsharing AG ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer der angeführten Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

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18.10.16 | Inhaltsseite Downloads

Downloads Privatkunden Dokumente, Verträge und Informationen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Datenschutzerklärung Quick Guide (english) Kurzanleitung zum Carsharing Info Fahrzeugzugang Tarifordnung Nutzungsordnung SEPA-Lastschriftmandat (Zur Meldung einer neuen Bankverbindung.) Antrag Haftungsreduktion Mit dem Antrag auf Haftungsreduktion reduziert sich die Selbstbeteiligung im Schadensfall von € 1.100 auf maximal € 400 (für einen Schaden). Die Haftungsreduktion kostet € 60 und ist nach Abschluss 12 Monate gültig. Antrag Tarifwechsel Rahmenvertrag Haushaltserweiterung Geschäftskunden Dokumente, Verträge und Informationen Vertrag für juristische Personen Erklärung der Mitarbeiter (Formular zur Meldung von fahrtberechtigten Mitarbeitern) Fact Sheet: Carsharing für gewerbliche Kunden Info-Folder "Business Carsharing" Hinweis Zur Anzeige der Dokumente benötigen Sie einen pdf-Reader . Falls Sie Probleme bei der Anzeige der Dokumente haben, speichern Sie diese zunächst auf Ihrem Computer ab. Öffnen Sie anschließend die Dokumente lokal auf Ihrem Computer. Gerne schicken wir Ihnen die Dokumente auch per E-Mail. Eine kurze Mitteilung an stadtmobil genügt. Empfehlen Sie uns weiter Sie sind mit unserem Angebot zufrieden? Erzählen Sie Ihren Freunden, Kollegen oder Ihrer Chefin davon! Für jede erfolgreiche Empfehlung, egal ob Privatperson oder Firma, erhalten Sie und die Neukundin oder der Neukunde eine Zeitkostengutschrift in Höhe von 15 €* . Den Empfehlungsgutschein können Sie einfach bei der Validierung nach der Online-Anmeldung oder beim Vertragsabschluss vorlegen. Empfehlungsgutschein [pdf] * Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Rabatten oder Vergünstigungen. stadtmobil-App Jetzt stadtmobil-App herunter­laden! Mit der stadtmobil-App erfahren Sie, welche Autos in der Nähe verfügbar sind. Als registrierter Kunde buchen Sie Ihr Auto spontan oder bis zu einem halben Jahr im Voraus.

Carsharing für Unternehmen

27.04.23 | Inhaltsseite Carsharing für Unternehmen

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Standort eröffnen

23.10.19 | Inhaltsseite Standort eröffnen

Bestelltes Carsharing Der Weg zur nachhaltigen Mobilität! Eröffnen Sie als Unternehmen, Gemeinde, Baugesellschaft, Initiative oder Privatperson einen Carsharing-Standort an Ihrem Wunschort. Nutzen Sie die Vorteile von Carsharing als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr oder als Alternative zur Nutzung privater Fahrzeuge. Unser Ziel ist es flächendeckendes Carsharing anzubieten. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es uns jedoch nicht möglich, im gesamten Einzugsgebiet der Region Stuttgart Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Hier kommen Sie ins Spiel! Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben einen eigenen Standort zu eröffnen. Mit Ihrer finanziellen Unterstützung bieten wir Ihnen die Aufstellung und den Betrieb eines Carsharing-Fahrzeugs an. Ihr Beitrag Sie stellen einen geeigneten, öffentlich zugänglichen Parkplatz (ggf. inkl. Ladesäule) zur Verfügung und sichern die von stadtmobil getätigten Investitionen sowie die laufenden Kosten durch eine Monatspauschale ab. Die Monatspauschale wird durch die erlösten Fahrtumsätze aus allen Nutzungen des Carsharing-Fahrzeugs gemindert. Unser Beitrag Wir beschaffen Ihr Wunschfahrzeug und kümmern uns um Überführung, Zulassung, Ausrüstung mit elektronischem Zugangssystem, Versicherung, GEZ-Gebühren, Kraftfahrzeugsteuer, Inspektionen, Verschleißteile, Fahrzeugbetreuung und -pflege. Ihre Vorteile Sie haben die Wahl: Vom Kleinwagen, Kombi bis zum Transporter Vermeidung aller Aufwände im Zusammenhang mit einem eigenen Fahrzeug Deutschlandweites Netz: Nutzung auch in anderen Städten und bei anderen Anbietern möglich Schonung der Umwelt, da ein stadtmobil-Fahrzeug mehrere private Pkw ersetzt Imagegewinn durch Vorreiterrolle im Bereich der nachhaltigen Mobilität Betreuung und Pflege der Fahrzeuge durch stadtmobil Rückerstattung von Fahrtumsätzen Infobroschüre Carsharing im öffentlichen Raum Infobroschüre für Städte, Kommunen und Gemeinden mit allen wichtigen Informationen zu den Grundlagen und Instrumenten zur Schaffung von Carsharing-Stellplätzen und zur Förderung von Carsharing in der Kommune. Hier gelangen Sie zur Publikation „Carsharing im öffentlichen Raum - Handlungs­leitfaden für Kommunen in Baden-Württemberg“ des Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Sie können die Broschüre als PDF herunterladen oder die Druckversion kostenlos bestellen. Der „ Leitfaden zur Umsetzung des CsgG und der ent­sprechenden Landesgesetze “ (pdf) des Bundesverband Carsharing e.V. erklärt, wie die Förder­maßnamen praktisch umgesetzt werden können. Sie möchten mehr fürs Carsharing tun, haben aber zu wenig Personal? Kommunen können bei der KEA-BW Personalstellenförderung für nachhaltige Mobilität beantragen. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert dann unter anderem Personalkosten für den Ausbau und die Beratung im Bereich Mobilitätsstationen und Carsharing . Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns, bei weiteren Fragen, einfach eine Nachricht über das Kontaktformular . Viele Antworten finden Sie in den Fragen & Antworten (FAQ). Unternehmen Eröffnen Sie einen Carsharing-Standort an Ihrem Firmensitz und bieten Sie Ihren Mitarbeiter:innen umweltschonende, kostengünstige Mobilität. Ihre Vorteile mit stadtmobil als Ergänzung oder Ersatz Ihres eigenen Fuhrparks: Effizientere Auslastung Ihrer Firmenflotte Abdeckung von Mobilitätsspitzen Kosteneinsparung durch Reduzierung der Mobilitätskosten bei voller Kostentransparenz Deutschlandweites Carsharing: Ihre Mitarbeiter können alle stadtmobil-Fahrzeuge zum Firmentarif dienstlich buchen. Städte, Kommunen und Gemeinden Eröffnen Sie einen Carsharing-Standort in Ihrer Stadt, Kommune oder Gemeinde und bieten Sie den Bürger:innen und Ihren eigenen Mitarbeiter:innen umweltschonende, kostengünstige Mobilität. Ersetzen Sie Ihre Dienstfahrzeuge durch Carsharing-Fahrzeuge. Dadurch können die Fahrzeuge abends und am Wochenende von den Bürger:innen genutzt werden und die Auslastung wird erhöht. Ihre Vorteile mit stadtmobil: Erhöhte Standortattraktivität Ihrer Gemeinde Nutzung für Dienstfahrten Ihrer Mitarbeiter Zugeschnitten auf die Mobilitätsanforderungen der Bürger Baugenossenschaften Eröffnen Sie einen Carsharing-Standort direkt bei Ihrer Wohnanlage und bieten Sie Ihren Bewohner:innen umweltschonende, kostengünstige Mobilität. Ihre Vorteile mit stadtmobil als Alternative zum privaten Pkw: Einsparung von Privatparkplätzen, dadurch niedrigere Baukosten Höheres Vermarktungspotenzial Ihrer Wohnanlage Schaffung von Infrastruktur für die Bewohner Privatpersonen Eröffnen Sie einen Carsharing-Standort in Ihrem Stadtteil und nutzen Sie mit Ihren Nachbar:innen umweltschonende, kostengünstige Mobilität. Ihre Vorteile mit stadtmobil als Alternative zum privaten Pkw: Vorreiterrolle für nachhaltige Mobilität Vermeidung aller Aufwände im Zusammenhang mit einem eigenen Fahrzeug Praxisbeispiel Kosten (netto) Monatspauschale Opel Corsa-e (Elektro) 900,00 € Erlöster Fahrtumsatz im Monat durch alle Kunden 300,00 € Rückvergütung (80 % des Fahrtumsatzes) 240,00 € Monatl. Kosten nach Rückvergütung 660,00 € Für Sie bedeutet dies vereinfacht gesagt: Je mehr Fahrten, desto niedriger die Monatspauschale. Pro Jahr sind 20.000 Freikilometer enthalten. Zusätzlich gefahrene Kilometer werden mit EUR 0,15 (zzgl. MwSt.) pro km in Rechnung gestellt. In der Monatspauschale enthalten Fahrzeug inkl. elektronischem stadtmobil-Zugangssystem Reinigung und Wartung Servicemanagement (Reifen, Luftdruck, Beleuchtung, Wischblätter etc.) 24h-Hilfeleistung bei Panne, Unfall oder Schaden Schadenmanagement Standorteinrichtung (Schilder, Markierung) Rechnungsstellung der Fahrten

Fragen & Antworten

07.02.24 | Inhaltsseite Fragen & Antworten

Fragen und Antworten (FAQ) Anmeldung und Vertrag Wie werde ich stadtmobil-Kunde? Einzelpersonen melden sich am einfachsten online an. Vor der erstmaligen Buchung eines Fahrzeugs ist ein persönlicher Führerschein- und Ausweischeck in einer unserer Validierungsstellen notwendig. Juristische Personen (Firmen) können sich schriftlich mit unserem Vertragsformular anmelden. Wenn Sie einen Haushaltsvertrag mit mehreren Nutzern abschließen möchten, kontaktieren Sie die Geschäftsstelle telefonisch (0711 94 54 36 36). Kann ich auch einmalig ein stadtmobil-Fahrzeug nutzen, ohne Kunde zu sein? Nein, nur als angemeldeter stadtmobil-Kunde können Sie die Fahrzeuge nutzen. Wer darf stadtmobil-Fahrzeuge fahren? Fahrberechtigt sind nur stadtmobil-Kundinnen und Kunden. Diese können das Fahrzeug an Dritte weitergeben, wenn diese Person selbst einen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen hat. Wie werden meine stadtmobil-Fahrten abgerechnet? Sie erhalten einmal im Monat eine Abrechnung Ihrer Fahrten. Die Fahrtkosten setzen sich aus den Zeit- und Kilometerkosten ihres jeweils gewählten Tarifs zusammen. Die Tarifordnung finden Sie unter den “Downloads” auf der Webseite. stadtmobil bietet verschiedene Fahrtarife mit unterschiedlichen Vertragsbedingungen für Wenig-, Durchschnitts- und Vielfahrer. Sie finden alle Preise und einen Rechner, mit dem Sie Ihre Alltagsfahrten ausrechnen können, auf der Webseite. Wie kann ich meinen stadtmobil-Vertrag kündigen? Der stadtmobil-Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Kann ich von einem Carsharing-Tarif in einen anderen wechseln? Sie können den Tarif zu jedem Quartalsersten wechseln, wenn die Voraussetzungen für den neuen Tarif erfüllt sind und Sie uns vor Beginn des Monats Ihren Änderungswunsch schriftlich mitteilen. Welche Versicherungen sind in den Tarifen inbegriffen? Alle Fahrzeuge haben eine Unfallversicherung, sind also vollkasko-, teilkasko- und haftpflichtversichert. Mitfahrende Personen sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Die Selbstbeteiligung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Haftungsreduktion reduziert werden. Bedienfehler (zum Beispiel, wenn Sie eine Kupplung stetig schleifen lassen und sie dadurch kaputt geht), Schäden durch ungesicherte Ladung (zum Beispiel, weil Sie offene Farbeimer oder Milchflaschen transportiert haben oder beim Bremsen ein Regal durch die Scheibe fliegt), Fehlbetankungen etc. sind selbstverständlich nicht versichert. Gibt es Besonderheiten nach dem Führerscheinerwerb? Als Ihr Partner in Sachen Mobilität möchten wir jungen Menschen die Möglichkeit bieten, Fahrpraxis zu sammeln. Deshalb kann bei uns jede volljährige Person, welche im Besitz eines gültigen EU-Führerscheins (Klasse B) ist, Kunde werden. Innerhalb der ersten 2 Jahre nach Erwerb steht Ihnen der Großteil unseres Fuhrparks zur Verfügung, die Fahrzeugtarifklassen D und F sind gesperrt. Bei Unfallschäden gilt eine erhöhte Selbstbeteiligung. Eine Haftungsreduktion für Schäden an oder Unfällen mit Fahrzeugen der stadtmobil-Gruppe ist erst 24 Monate nach Führerscheinerwerb möglich. Kann ich mit einem stadtmobil-Fahrzeug in den Urlaub/ins Ausland fahren? Ja, viele Kunden verreisen mit unseren stadtmobil-Fahrzeugen. Langzeitbuchungen (mehrere Wochen) und auch Fahrten ins Ausland sind möglich. Sind Einwegfahrten möglich? Nein, die stadtmobil-Fahrzeuge in der Region Stuttgart stehen an festen Stationen. Sie stellen das Auto immer dort zurück, wo Sie es abgeholt haben. Kann ich Fahrzeuge außerhalb meines Wohnorts nutzen? Ja, sie können alle Fahrzeuge von stadtmobil in der Region Stuttgart genauso einfach buchen und nutzen wie die Fahrzeuge an Ihrem Wohnort. Dasselbe gilt für die stadtmobil-Fahrzeuge in anderen Regionen und für die Fahrzeuge von anderen Organisationen. Dieses Verfahren wird als Quernutzung bezeichnet. Der Zugang zu diesen Fahrzeugen erfolgt mit der stadtmobil-App oder Ihrer stadtmobil-Zugangskarte. Die Abrechnung der Quernutzungsfahrten erfolgt im Tarif „Basic“ bzw. „Easy“. Bei den Fahrzeugtypen gelten die Fahrzeugtarifklassen der fahrzeuggebenden Organisation. Beteiligte Organisationen mit Direktbuchungsmöglichkeit finden Sie auf unserer Buchungsseite oder App. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Tarifordnung. Sind Fahrsicherheitstraining und Fahrten auf dem Verkehrsübungsplatz erlaubt? Nein, Fahrsicherheitstraining und Fahrschulungen sind nicht gestattet, da der Verschleiß der Fahrzeuge massiv steigt. Es besteht kein Versicherungsschutz. Warum sollte ich den stadtmobil-Newsletter abonnieren? Wenn Sie den stadtmobil-Newsletter abonnieren, erhalten Sie regelmäßig Informationen zu Fahrzeugen, Stellplätzen, neuen Quernutzungsmöglichkeiten und allgemeinen Neuigkeiten. Sie erhalten keine weitergehende Werbung. Rund ums Auto Gibt es Elektrofahrzeuge? Ja, das Angebot wird kontinuierlich ausgebaut. Die Fahrzeuge können in der App über Filter > Detailsuche angezeigt werden. Gibt es Fahrzeuge mit Automatik? Ja, alle Business-, Elektro- und Hybridfahrzeuge sind Automatikfahrzeuge. Ihre Verfügbarkeit kann durch Suche über den Filter bei der Buchung ermittelt werden. Gibt es Fahrzeuge mit Anhängerkupplung? Ja. Ihre Verfügbarkeit kann durch Suche über den Filter bei der Buchung ermittelt werden. Beachten Sie bitte: Die abnehmbare Anhängerzugvorrichtung (Anhängerkupplung) darf nur bei Nutzung mit Anhänger montiert sein. Die Kugelstange muss immer bei Buchungsende und wenn ohne Anhänger gefahren wird, demontiert werden. Das stadtmobil-Fahrzeug muss für die zu erwartende Zug- und Stützlast geeignet sein! Überprüfen Sie anhand der Fahrzeugdaten (Kfz-Schein), ob die maximal zugelassenen Lasten nicht überschritten werden. Vergewissern Sie sich, dass Sie mit Ihrem Führerschein befugt sind, den Anhänger und die Tonnage zu führen. Mit welchen Reifen sind die Fahrzeuge ausgestattet? Der Großteil der Fahrzeuge der stadtmobil carsharing AG ist mit Allwetterreifen ausgestattet. Allwetterreifen sind Winterreifen, die auch für den Sommerbetrieb gute Fahreigenschaften aufweisen. Sie tragen das Schneeflocken-/Alpine-Symbol wie Winterreifen und sind somit auch auf Strecken zugelassen, auf denen ausdrücklich Winterausrüstung gefordert wird. Die Kleinbusse rüsten wir von Winter- auf Sommerreifen um. Gibt es Fahrzeuge mit Kindersitzen? Alle Fahrzeuge (außer Transporter und Kastenwagen) sind mit je einer Sitzerhöhung für Kinder ausgerüstet. Außerdem stehen an verschiedenen Stationen kostenfrei Kindersitze von 15-36 kg zur Verfügung (Suche über den Filter bei der Buchung). Sie müssen in Verbindung mit einem Fahrzeug vorab gebucht werden. Sind weitere Zubehörteile verfügbar? Dachgrundträger, Dachboxen und Fahrradträger für die Montage auf das Dach oder die Anhängerkupplung erhalten Sie bei unserem Partner, dem Dachboxenverleih Kynast (www.dachboxenmiete.de) . Dachzelte hält die Firma seezeit in Stuttgart bereit. Schneekettenverleihfirmen finden Sie im Internet. Wer „kümmert“ sich um die Fahrzeuge? stadtmobil-Fahrzeugbetreuer:innen schauen regelmäßig nach jedem Fahrzeug und kontrollieren alle wichtigen Punkte. Die Kund:innen tanken/laden die Fahrzeuge nach Bedarf und hinterlassen das Fahrzeug in einem sauberen Zustand. Verschmutzungen des Vornutzers oder Fundsachen können vor Fahrtbeginn über die App gemeldet werden. Bei Problemen melden Sie sich bei der Buchungszentrale (0711 94 54 36 30). Mitarbeitereinsätze aufgrund von Störungen oder Mängeln, die durch Kund:innen verursacht wurden, werden in Rechnung gestellt. Darf ich Tiere im stadtmobil-Fahrzeug mitnehmen? Ja, aber die Tiere müssen in einer geschlossenen Tiertransportbox im Kofferraum untergebracht werden. Sonderreinigungen aufgrund zurückbleibender Verunreinigungen durch Tiere (z.B. Haare) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Darf in den Fahrzeugen geraucht werden? Nein. Im Interesse der nichtrauchenden Personen und mitfahrender Kinder ist in allen stadtmobil-Fahrzeugen das Rauchen verboten. Buchung Was kann die stadtmobil-App? Die stadtmobil-App bietet viele Funktionen und wird ständig verbessert: Fahrzeuge buchen Übersicht aller Buchungen Möglichkeit der Buchungsänderung Persönliche Daten unter “Konto” verwalten und Rechnungen anschauen Gebuchte Fahrzeuge öffnen und bei Nutzungsende die Buchung beenden/Fahrzeug verschließen Verschmutzungen des Vornutzers und Fundsachen vor Fahrtantritt melden Die stadtmobil-App ist unter dem Namen „stadtmobil carsharing“ im App Store (iOS) und im Play Store (Android) gratis erhältlich. Das Login finden Sie unter “Konto”. Geben Sie Ihre Kundennummer (Haushaltskunden mit Unternummer in der Form 12345-1; entsprechendes gilt für Firmen) und Ihr Online-Passwort ein. Wie buche ich ein Fahrzeug? Bevor Sie ein stadtmobil-Fahrzeug nutzen, müssen Sie es für den gewünschten Zeitraum mit Ihrer Kundennummer buchen. Buchungen sind mit der stadtmobil-App, am Computer oder Tablet, über die Webseite oder telefonisch über die Buchungszentrale möglich. Zum Einloggen müssen beim Browser POPUPS erlaubt werden. Zugang erhalten Sie über den Login rechts oben auf der Anmeldeseite. Geben Sie Ihre Kundennummer (Haushaltskunden mit Unternummer in der Form 12345-1; entsprechendes gilt für Firmen) und Ihr Online-Passwort ein. Die stadtmobil-App ist unter dem Namen „stadtmobil carsharing“ im App Store (iOS) und im Play Store (Android) gratis erhältlich. Die stadtmobil-Buchungszentrale ist telefonisch rund um die Uhr unter 0711 94 54 36 30 erreichbar. Wie finde ich Fahrzeuge mit bestimmten Eigenschaften? Wenn Sie einen bestimmten Fahrzeugtyp (zum Beispiel Transporter) oder Fahrzeuge mit einer bestimmten Ausstattung (zum Beispiel Anhängerkupplung) suchen, können Sie dies schnell und bequem über Filter in der Buchungsmaske tun. Wie lange im Voraus muss ich buchen? Sie können unmittelbar vor Fahrtantritt buchen oder bis zu 270 Tage im Voraus. Die meisten Fahrten werden bei stadtmobil weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn gebucht. Erfahrungsgemäß ist in fast allen Fällen das gewünschte Fahrzeug verfügbar. Was muss ich bei Langzeitbuchungen und Auslandsfahrten beachten? Für Buchungen, die länger als eine Woche dauern oder für Fahrten ins Ausland rufen Sie unsere Buchungszentrale (0711 94 54 36 30) an. Bei frühzeitiger Buchung checken wir in der Regel das Fahrzeug vor Ihrem Urlaub und legen Ihnen gegebenenfalls den Original-Fahrzeugschein in das rote Bordbuch. Informieren Sie sich bitte selbst über eventuelle Besonderheiten in Ihrem Reiseland (zum Beispiel Warnwestenpflicht, Ausreiseerlaubnisse, Vignetten, Mautsysteme etc.). Ausgaben für Mautplaketten werden, wie Straßenbenutzungsgebühren, nicht von stadtmobil übernommen. Bitte beachten Sie bei Fahrten nach Frankreich die Crit´Air-Plakettenpflicht für Umweltzonen. Setzen Sie sich ggf. frühzeitig mit stadtmobil in Verbindung. Kann ich eine Buchung stornieren? Ja, das ist möglich. Stornierungen bis 24 Stunden vor Buchungsbeginn sind kostenlos, bei späteren Stornierungen wird die Hälfte der normalen Zeitkosten berechnet. Was ist ein Quartierfahrzeug? Ein Fahrzeug an einer Quartierstation wird an einem vorgegebenen Platz (Navi-Adresse) abgestellt. Dieser Platz ist nicht markiert. Wenn hier kein freier Stellplatz zu finden ist, kann zum Parken auf den schraffierten Bereich des Quartiers ausgewichen werden. Das Quartier erstreckt sich über mehrere Straßen und ist vorgegeben. Bitte parken Sie immer möglichst nahe der Navi-Adresse. Kunden, die die Buchungsbestätigung aktiviert haben, erhalten 15 Minuten vor Buchungsbeginn per E-Mail/SMS alle wichtigen Informationen zum Fahrzeugstandort oder ob mit Buchungsbeginn eine Verspätung durch den Vornutzer vorliegt. Nutzung Was mache ich, wenn sich das gebuchte Fahrzeug nicht am Stellplatz befindet? Wenn sich das gebuchte Fahrzeug nicht am Stellplatz befindet, kann das mehrere Gründe haben. Entweder hat der Vornutzer sich verspätet oder er hat es an einem anderen Platz abgestellt. Bitte rufen Sie die Buchungszentrale (0711 94 54 36 30) an, die Ihnen weiterhilft. Wenn Sie auf der Buchungsseite eingelogt sind, können Sie unter Konto/Meine Daten/Einstellungen bei "Buchungsbestätigung per E-Mail" einen Haken setzen. Sie bekommen dann nicht nur die Bestätigung Ihrer Buchung per Mail zugeschickt, sondern kurz vor Buchungsbeginn auch den genauen Stellplatz eines Quartierfahrzeugs (ohne festen Stellplatz). Wie öffne ich das Fahrzeug? Bei Fahrzeugen an einer Tresorstation halten Sie Ihre Zugangskarte oder Ihre stadtmobil-App vor das Lesefeld des Tresors, geben Ihre Karten-PIN ein, öffnen die Tür, entnehmen den Chip mit dem Fahrzeugschlüsselbund (grünes Lämpchen) und schließen den Tresor wieder. Bei Fahrzeugen mit eingebautem Bordcomputer halten Sie Ihre Zugangskarte oder Ihre stadtmobil-App vor das Lesegerät an der Windschutzscheibe und geben ggf. Ihre PIN ein. Die Zentralverriegelung öffnet das Fahrzeug, der Chip mit dem Fahrzeugschlüssel befindet sich im Bordcomputer im Handschuhfach. Bei Fahrtunterbrechung öffnen und schließen Sie das Fahrzeug immer mit dem Fahrzeugschlüssel. Erst bei Buchungsende stecken Sie den Chip mit dem Fahrzeugschlüssel wieder in den Bordcomputer. Um was muss ich mich vor und während der Fahrt kümmern? Vor der Fahrt überprüfen Sie das Auto auf Schäden, Verkehrssicherheit und Verunreinigungen. Schauen Sie, ob beide Tankkarten im roten Bordbuch vorhanden sind. Größere Verschmutzungen Ihres Vornutzers oder Fundsachen können Sie mit der stadtmobil-App melden. Wichtige Hinweise zum Fahrzeug finden Sie im Bedienhandbuch des Fahrzeugs. Bei längeren Fahrten überprüfen Sie regelmäßig Reifendruck und Betriebsflüssigkeiten (Öl, Scheibenwischwasser, Kühlwasser, AdBlue). Was ist, wenn meine Fahrt länger dauert als geplant? Grundsätzlich gilt: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden. Sollte das Fahrzeug unmittelbar nach Ihnen reserviert sein, kann keine Verlängerung erfolgen. Ansonsten können Sie die Buchungszeit per App oder über die Buchungszentrale verlängern. Bei Überziehungen über das Buchungsende hinaus wird eine Verspätungsgebühr berechnet. Darf ich mein Privatauto während der Buchung auf dem stadtmobil-Stellplatz abstellen? Leider nicht. Die Stellplätze werden von stadtmobil angemietet und bezahlt. Zum Teil wird das Abstellen fremder Autos als Betrugsversuch gewertet, zum Teil lassen wir selbst fremde Autos abschleppen. Wo darf ich in Stuttgart umsonst parken? Für stadtmobil-Fahrzeuge mit der blauen "Carsharing-Plakette" muss auf öffentlichen Parkplätzen in Stuttgart kein Parkticket gelöst werden. Das gilt am Straßenrand, in Parkbuchten sowie in Quartieren, in denen man sonst einen Bewohnerparkausweis benötigt. Natürlich muss dort trotzdem legal geparkt werden: Halte‐ und Parkverbote sowie die Höchstparkdauer gemäß der Beschilderung oder an Parkscheinautomaten oder E‐Ladesäulen sind weiterhin zu beachten. Diese Regelung gilt nur in Stuttgart, nicht in den Kreisen Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr, Esslingen und anderen Regionen. Wie wird getankt/geladen? In den Nutzungspreisen sind die Kraftstoff- bzw. Stromkosten bereits enthalten. Tanken/Laden Sie während Ihrer Buchung (KEINE "Premiumkraftstoffe"), bezahlen Sie per Tank-/Ladekarte, die in jedem Fahrzeug für Sie bereitliegt, direkt auf Kosten von stadtmobil. Eine genaue Anleitung zur Nutzung der Tank-/Ladekarte befindet sich im roten Bordbuch. Sollten Sie diese einmal nicht benutzen können, erstattet Ihnen stadtmobil Ihre Tank-/Ladeauslagen mit der Monatsrechnung. Bitte achten Sie auf die Original-Tankquittung mit Menge des gekauften Kraftstoffs/Stroms, dem Preis und der Mehrwertsteuer, versehen Sie sie mit Ihrer Kundennummer und hinterlegen Sie sie im roten Bordbuch. Achten Sie darauf, das Fahrzeug immer mit einem mindestens 1/4 vollen Tank bzw. 1/4 voller Batterie zurückzustellen, damit Ihr Nachnutzer gleich losfahren kann. Elektrofahrzeuge müssen bei Fahrtende immer an ihre Ladesäule bzw. Wallbox angeschlossen werden. Was mache ich am Ende meiner Fahrt? Am Ende der Fahrt stellen Sie das Fahrzeug wieder am Stellplatz ab, stellen den Motor ab (Start/Stopp Knopf) und tragen Ihre Fahrt im Fahrtbericht im roten Bordbuch ein. Vergewissern Sie sich, dass der Tank zu mindestens einem Viertel gefüllt ist, dass das Fahrzeug sauber ist und Sie nichts im Auto vergessen haben. Bei einem Fahrzeug von einer Tresorstation verschließen Sie das Fahrzeug mit dem Fahrzeugschlüssel und stecken den Fahrzeugchip zusammen mit dem Schlüsselbund in den Tresor zurück. Bei einem Fahrzeug mit Bordcomputer stecken Sie den Fahrzeugchip zusammen mit dem Schlüsselbund in den Bordcomputer im Handschuhfach und verschließen das Fahrzeug am Ende Ihrer Buchung mit Ihrer Zugangskarte oder Ihrer stadtmobil-App am Lesefeld an der Windschutzscheibe. Ist die Buchung beendet, wenn ich das Fahrzeug zurückgebe? Ja, sobald die Buchung mit der Zugangskarte oder über die stadtmobil-App beendet wird, ist das Fahrzeug wieder freigegeben. Für die restliche Buchungszeit (stornierter Zeitraum) werden Ihnen 50% der normalen Zeitkosten berechnet. Panne und Unfall Was mache ich, wenn ich eine Panne habe? Bei einer Panne rufen Sie die Buchungszentrale (0711 94 54 36 30) an. Ihre Pannenhilfe wird schnellstmöglich organisiert. Was mache ich, wenn ich einen Unfall habe? Bei einem Unfall informieren Sie bitte immer die Polizei (bei einem Mietfahrzeug ist die Polizei immer hinzuzuziehen!) und die Buchungszentrale (0711 94 54 36 30). Sichern Sie den Unfallort ab und leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe. Unterlagen, die Sie bei einem Unfall benötigen (Kopie des Fahrzeugscheins, die Internationale (Grüne) Versicherungskarte und einen Notizzettel für Ihre eigenen Unterlagen) finden Sie im roten Bordbuch. Bei Ihrer telefonischen Meldung benötigt die Buchungszentrale Angaben zur Art und Umfang des Schadens, eine mögliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit des Fahr­zeugs oder ob der Schaden zu einem Folgeschaden am Fahrzeug führen kann. Notieren Sie zusätzlich im Fahrtbericht, wann sie wem den Schaden gemeldet haben. Sie dürfen bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine Erklärung mit vergleichbarer rechtlicher Wirkung abgeben. Nach schriftlicher Aufforderung durch die Geschäftsstelle füllen Sie den Unfallbericht aus und senden ihn zeitnah zurück. Was passiert nach einem Unfall mit meiner Haftungsreduktion? Die Haftungsreduktion gilt nur für einen Unfall. Sie erlischt nach dem ersten Schadenfall. Bei einem weiteren Unfall ist die reguläre Selbstbeteiligung zu zahlen. Eine neue Haftungsreduktion kann 12 Monate nach dem Unfall zu den an diesem Zeitpunkt gültigen Konditionen abgeschlossen werden. Elektromobilität Wie fährt sich ein Elektrofahrzeug? Die Fahrweisen eines Elektrofahrzeugs und eines "herkömmlichen" Fahrzeugs unterscheiden sich. Elektrofahrzeuge bewegen sich sehr geräuscharm fort und werden daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmer*innen wahrgenommen. Fahren Sie daher bitte besonders vorausschauend und rücksichtsvoll. Wenn Sie vom Gas gehen, bremsen die Fahrzeuge stark ab, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Was muss ich bei Fahrten mit Hybrid- und Elektrofahrzeugen beachten? Beim Starten und Beenden von Fahrten mit Hybrid- und Elektrofahrzeugen hören Sie keine Motorgeräusche. Um den Motor abzustellen, muss unbedingt der Start/Stopp-Knopf betätigt werden! Motor abstellen: Bremspedal treten, Automatikschalthebel auf "P" stellen, STOPP-Knopf so lange drücken bis Display aus ist. Alle Hybrid- und Elektrofahrzeuge sind Automatikfahrzeuge. Woran erkenne ich, ob das Fahrzeug fahrbereit ist? Die Fahrzeuge starten geräuschlos, die Anzeige im Display informiert Sie mit dem Hinweis “ready” über den Fahrbetrieb. Eignen sich Elektrofahrzeuge auch für längere Fahrten? Die Reichweite beträgt je nach Jahreszeit und Fahrprofil ca. 200 km bis 350 km. Genau wie beim Benziner oder Diesel wird ein Elektrofahrzeug nicht bis zum letzten “Tropfen” leer gefahren, sondern vorher wieder ein Teil aufgeladen. Der wesentliche Unterschied ist, dass es hier kein zeitökonomisches Volltanken gibt, sondern man gibt sich auf der Langstrecke mit ca. 80% zufrieden, da im oberen Bereich sehr langsam geladen wird. Wenn Sie eine längere Fahrt planen, sollten Sie sich vorab ausreichend über die Lademöglichkeiten auf der Strecke und am Zielort informieren. Alle mit der EnBw-Ladekarte verwendbaren Ladepunkte finden Sie mit der Mobility+ – App. Diese sind farblich abgestuft nach maximaler Ladegeschwindigkeit, und man kann sehen, wie hoch die aktuelle Belegung ist. Elektrische Verbraucher wie Licht, Heizung und Klimaanlage und Temperaturen unter 0°C können die Reichweite stark negativ beeinflussen. Durch den Fahrerlebnisschalter können Sie einen sparsamen Einfluss auf das Fahrzeug nehmen und somit die Reichweite verlängern. Wie erkenne ich den aktuellen Ladestand? Den Ladezustand bzw. den Restbestand finden Sie bei den meisten Fahrzeugen in der Tachoanzeige im unteren Bereich. Wie lade ich ein Elektrofahrzeug? Die Stecker werden durch Öffnen des Fahrzeugs entriegelt. Vor Fahrtantritt entfernen Sie das Ladekabel vom Fahrzeug und von der Ladestation und verstauen es im Fahrzeug. Evtl. benötigen Sie es, um das Fahrzeug während Ihrer Buchungszeit zu laden. Wenn das Kabel an der Lademöglichkeit bleibt, besteht die Gefahr des Diebstahls. Bei der Rückkehr an die stadtmobil-Station stecken Sie das Ladekabel wieder ein und aktivieren die Wallbox mit dem am Fahrzeugschlüssel vorhandenen Chip oder an der Ladesäule mit der ladesäulenzugehörigen Ladekarte aus dem Bordbuch. Achten Sie auf das grüne Licht, das den Ladestart anzeigt. Bei Elektrofahrzeugen ohne festen Ladepunkt muss bei Buchungsende mindestens eine Ladung von 25 Prozent vorhanden sein. Wenn Sie das Fahrzeug während Ihrer Buchungszeit an einer „externen“ Ladesäule laden, beachten Sie die vorgegebene Ladedauer und entfernen das Fahrzeug nach dem Laden zügig von diesem Platz. Die Betreiber stellen uns sonst „Blockiergebühren“ in Rechnung, die wir Ihnen weiterberechnen. Wissenswertes Ist Carsharing günstiger als ein eigenes Auto? Wenn Sie das Auto täglich für den Weg zur Arbeit brauchen oder mehr als 15.000 Kilometer im Jahr fahren, ist Carsharing voraussichtlich teurer als ein Privatauto. Fahren Sie weniger Autokilometer im Jahr und machen viele Wege mit dem Rad, mit Bus und Bahn oder zu Fuß, dann ist Carsharing vermutlich günstiger als ein eigenes Auto. "Autos gemeinsam nutzen oder teilen" - warum sollte ich das tun? Wir von stadtmobil meinen, dass die Zahl der Autos und die Zahl der Autofahrten sich verringern müssen, damit die Städte wieder lebenswerter werden. Selbst wenn wir von Umwelt und Klima gar nicht reden: Autos nehmen übertrieben viel Platz in Anspruch und stehen laut ADAC 23 Stunden am Tag herum. Es gibt nichts Vernünftigeres als ein Auto zu teilen. Was ist der Unterschied zur Autovermietung? Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf die Fahrzeuge, sind also nicht auf Öffnungszeiten angewiesen. Die Buchungszeiträume sind flexibel. Sie können das Fahrzeug zum Beispiel für eine Stunde buchen oder für 3 Tage und sieben Stunden. Ganz wie Sie möchten. Und bei stadtmobil ist der Kraftstoff bereits in den Nutzungskosten enthalten. Wer hat stadtmobil erfunden? Der StadtMobil e.V., aus dem die stadtmobil carsharing AG hervorgegangen ist, wurde 1991 gegründet und hat mit zwei Vereinsfahrzeugen den Betrieb aufgenommen. Der erste Carsharingverein in Deutschland wurde von Studenten in Berlin gegründet. Gehört stadtmobil der Stadt oder einem Autohersteller? Die stadtmobil carsharing AG ist eine "kleine Aktiengesellschaft" - und damit ein unabhängiges Unternehmen der freien Wirtschaft. Die Aktien gehören dem StadtMobil e.V., Vereinsmitgliedern, Mitarbeiter:innen und Kund:innen. Ich will eine stadtmobil-Station in meiner Stadt haben. Was muss ich dafür tun? Grundsätzlich ist es das Ziel von stadtmobil, das Stationsnetz zu verdichten und auch in den Städten in der Region ein Angebot zu schaffen, wo wir bisher noch keine Station haben. Allerdings ist das nur begrenzt möglich. Dort, wo sich engagierte Personen vom StadtMobil e.V. erfolgreich dafür einsetzen, das Angebot bekannter zu machen und neue Kund:innen gewinnen, ist es oftmals möglich, ein Carsharing-Fahrzeug aufzustellen. Das wirtschaftliche Risiko dafür trägt der StadtMobil e.V. Wenn es vor Ort jemanden gibt, der sich für mehrere Jahre vertraglich an uns binden und das wirtschaftliche Risiko übernehmen will, bieten wir „Bestelltes Carsharing“ an. Keine passende Antwort gefunden? Schreiben Sie uns, bei weiteren Fragen, einfach eine Nachricht über das Kontaktformular .

Vorteile

24.06.16 | Inhaltsseite Vorteile

Flexibel mobil ohne eigenes Auto Autos kurzfristig und zuverlässig buchbar Als stadtmobil-Kunde können Sie spontan, aber auch planbar und zuverlässig genau dann auf ein Auto zugreifen, wenn Sie es benötigen. Einfach per App , online oder telefonisch buchen, einsteigen und losfahren. stadtmobil bietet Ihnen die optimale bedarfs- und nutzungsorientierte Mobilitätslösung. Sie melden sich einfach bei stadtmobil als Kunde an, erhalten Ihre Zugangskarte und schon stehen Ihnen alle stadtmobil-Fahrzeuge zur Verfügung. Spontan auf verschiedene Fahrzeuggrößen zugreifen mit der stadtmobil-App, online oder telefonisch. Große Auswahl: Kleinwagen bis Transporter Bei stadtmobil steht Ihnen eine Fahrzeugflotte von mehreren Tausend Fahrzeugen zur Verfügung. Wählen Sie das passende Fahrzeug aus, auch kurzfristig. Und wenn sich Ihre Pläne ändern, buchen Sie einfach um. Selbstverständlich sind alle Fahrzeuge regelmäßig gewartet und auf dem aktuellen Stand der Technik. Darauf können Sie sich verlassen! Welches Fahrzeug brauchen Sie heute? Einen quirligen Kleinwagen für die Stadt, einen bequemen Kleinbus für den Urlaub oder einen geräumigen Kombi für den Wochenendeinkauf? Deutschlandweites Netz: Carsharing-Angebote von Kiel bis Freiburg nutzen Mit stadtmobil kein Problem: In über 350 Städten in Deutschland stehen Ihnen mit Ihrer stadtmobil-Karte rund 11.500 Autos an günstig gelegenen Stationen zur Verfügung: wohnortnah oder auf den ÖPNV abgestimmt. Sie sind oft in verschiedenen Städten unterwegs und möchten überall spontan mobil sein? Preiswerte Alternative zum eigenen Auto Einfacher, preiswerter und umweltschonender können Sie nicht Auto fahren. Fixkosten wie Kaufraten oder Leasing, Versicherung, Stellplatzmiete, Kfz-Steuer, TÜV und Wartung können Sie sich sparen. Sie bezahlen nur für die Zeit, in der Sie ein Fahrzeug nutzen, und die gefahrenen Kilometer. Dabei wird immer fair abgerechnet – im von Ihnen gewählten Tarif. Sie fahren weniger als 12.000 Kilometer im Jahr? Dann lohnt sich stadtmobil Carsharing für Sie auf jeden Fall. Vergleichen Sie doch mal! Mit stadtmobil fahren Sie umweltschonend! Ein stadtmobil-Auto ersetzt bis zu 20 private Pkw! Durch die stadtmobil-Flotte werden viele Quadratkilometer Fläche frei, die sonst für parkende Autos benötigt würden. Wertvoller Lebensraum in unseren überfüllten Städten. Und Autos, die nicht gebaut werden, benötigen weder Rohstoffe oder Energie und müssen auch nicht verschrottet werden. Zudem sind die stadtmobil-Autos auf dem neuesten Stand der Technik. Sie verbrauchen weniger Kraftstoff und stoßen geringere Mengen an Schadstoffen aus. Im Schnitt 28% weniger als die bundesdeutsche Flotte. stadtmobil Carsharing schont die Umwelt und sorgt für besseres Klima. Mit der polygoCard clever kombiniert Die polygoCard ist Ihr Schlüssel für Bus, Bahn oder stadtmobil CarSharing. Dabei dient die polygoCard als Zugangsmedium für die Fahrzeuge. Voraussetzung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags bei stadtmobil. Bei der Anmeldung unter Nutzung der polygoCard erhalten Neukunden eine Gutschrift von je 10 Euro auf die Zeitkosten ihrer ersten drei Fahrtkostenrechnungen (Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Rabatten oder Aktionen). polygo steht für Mobilität und Services in der Region Stuttgart. Vorteile für ADFC-Mitglieder Beim Abschluss eines Rahmenvertrags bei stadtmobil erhalten Neukund:innen eine Gutschrift von je 10 Euro auf die Zeitkosten ihrer ersten drei Fahrtkostenrechnungen (Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Rabatten oder Aktionen). Legen Sie bei der Anmeldung einfach Ihren ADFC-Mitgleidsausweis vor, dann werden Ihnen in den ersten drei Monaten 3x10€ auf Ihre Zeitkosten gutgeschrieben. Normalerweise fahren Sie Fahrrad. Manchmal wollen Sie aber etwas Sperriges transportieren?

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15.09.22 | Inhaltsseite gewinnspiel

Adventskalender Carsharing Challenge Gutschein gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Gutschein einlösen für stadtmobil-Kund:innen Tragen Sie zum Einlösen des Gutscheins, bei einer Buchung über die stadtmobil-App, den Gutschein-Code in das vorhandene und gleichlautende Feld ein. Das Feld erscheint, nachdem Sie auf den Button „Buchen“ gedrückt haben. Der Gesamtbetrag (100€) wird dann auch allen künftigen Buchungen angerechnet (Zeit- und Kilometerkosten), solange, bis der Gutscheinwert aufgebraucht ist. Danach erfolgt die Rechnungsstellung wie gehabt. Der Monatsbeitrag fällt, je nach Tarifklasse, weiterhin an. Gutschein einlösen für Neu-Kund:innen Um den Gutschein einzulösen, laden Sie den Gutschein bei der Onlineanmeldung bitte als Fotodatei im Feld „Gutschein ⇒ Gutschein von stadtmobil“ hoch. Der Gutscheincode muss dabei gut lesbar sein. Zum Hochladen der Datei ins graue Feld unter „Nachweis Gutschein“ klicken. Der Gesamtbetrag (100€) wird auf die Aufnahmegebühr (einmalig) und alle künftigen Buchungen angerechnet (Zeit- und Kilometerkosten). Gutschein einlösen mit Postkarte Kommen Sie zum Einlösen der Postkarte bitte in die Geschäftsstelle der stadtmobil carsharing AG. Wenden Sie sich bei Rückfragen gerne jederzeit an unsere Geschäftsstelle: Tübingerstr. 15 70178 Stuttgart Telefon: 0711 94 54 36 36 Mail: info(at)stadtmobil-stuttgart.de Teilnahmebedingungen der Advents-Kampagne der stadtmobil carsharig AG Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln die Modalitäten der Teilnahme an der Carsharing Kampagne, die von der stadtmobil carsharing AG durchgeführt wird. 1. Gegenstand der Kampagne Im Rahmen der Advents-Kampagne werden im Zeitraum vom 10.12.2024 bis 23.12.2024 Gutscheine im Wert von jeweils 100 Euro an Fahrzeugen der stadtmobil carsharing AG platziert. Ziel der Kampagne ist es, Bürger:innen die Nutzung von Carsharing-Angeboten näherzubringen. Hinweise zu den Standorten der Gutscheine werden über die Social-Media-Kanäle der stadtmobil carsharing AG kommuniziert. 2. Teilnahme und Meldung der Gutscheinfindung 2.1. Die Teilnahme an der Kampagne steht allen natürlichen Personen offen, die mindestens 18 Jahre alt sind. 2.2. Finder:innen eines Gutscheins sind verpflichtet, diesen durch eine Mitteilung an info@stadtmobil-stuttgart.de über eine Direktnachricht an den Instagram-Account der stadtmobil carsharing AG zu melden. 2.3. Die Mitteilung muss innerhalb von 48 Stunden nach dem Auffinden des Gutscheins erfolgen. 3. Einlösung der Gutscheine 3.1. Jeder Gutschein kann ausschließlich bei der stadtmobil carsharing AG eingelöst werden. 3.2. Pro Person ist nur ein Gutschein einlösbar. Eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen. 3.3. Gutscheine, die während der Kampagne gefunden werden, sind bis zum 31.12.2025 einzulösen. 3.4. Nicht genutztes Zeitkostenguthaben verfällt bei Kündigung bzw. spätestens 12 Monate nach Anmeldung. 3.5. Keine Barauszahlung, keine Kombination mit anderen Rabatten oder Aktionen möglich. 4. Verwendung und Gültigkeitsdauer 4.1. Die Einlösung der Gutscheine erfolgt gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der stadtmobil carsharing AG. 4.2. Gutscheine, die nicht bis zum 31.12.2025 eingelöst werden, verlieren ihre Gültigkeit. 4.3. Eine Barauszahlung oder eine anderweitige Kompensation der Gutscheine ist ausgeschlossen. 5. Haftungsausschluss und Ausschluss von der Teilnahme 5.1. Die stadtmobil carsharing AG übernimmt keine Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Kampagne oder der Einlösung der Gutscheine entstehen. 5.2. Die stadtmobil carsharing AG behält sich vor, Teilnehmer:innen bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht auf Manipulation von der Kampagne auszuschließen. 6. Datenschutz Die im Rahmen der Gutscheinmeldung übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Abwicklung der Kampagne verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Es gelten die Datenschutzrichtlinien der stadtmobil carsharing AG. 7. Schlussbestimmungen 7.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 7.3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Infos zur Kampagne der Stadt Stuttgart: https://www.stuttgart-steigt-um.de/aktuelles/

Datenschutz

18.04.18 | Inhaltsseite Datenschutz

Datenschutzerklärung Hiermit informieren wir sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehende Rechte. § 1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und wie erreiche ich den Datenschutzbeauftragten? Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist: stadtmobil carsharing AG Tübinger Str. 15 70178 Stuttgart Tel.: 0711 – 94543636 E-Mail: info@stadtmobil-stuttgart.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Datenschutzbeauftragter der stadtmobil carsharing AG Tübinger Str. 15 70178 Stuttgart E-Mail: datenschutz@stadtmobil-stuttgart.de Wir begrüßen Sie bei stadtmobil. Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Deshalb zeigen wir Ihnen nachfolgend auf, wie wir Ihre personenbezogenen Daten auf unserer Website und in unserer Geschäftsbeziehung verwenden. § 2 Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze soweit dies zur Bereitstellung der Informationen auf dieser Website, sowie unserer Leistungen auf dieser Website erforderlich ist. a) Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, wenn Sie sich beispielsweise nicht zur Nutzung der Website anmelden, registrieren oder uns sonst Informationen übermitteln, erheben wir keine personenbezogenen Daten, mit Ausnahme der Daten, die Ihr Browser übermittelt, um Ihnen den Besuch der Website zu ermöglichen. Diese sind: IP-Adresse Datum und Uhrzeit der Anfrage Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT) Inhalt der Anforderung (konkrete Seite) Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode jeweils übertragene Datenmenge Website, von der die Anforderung kommt Browser Betriebssystem und dessen Oberfläche Sprache und Version der Browsersoftware. Um die Funktionstätigkeit der Website sicherzustellen, erfolgt eine Speicherung der oben genannten Daten in Logfiles. Diese Daten dienen darüber hinaus auch zu Sicherstellung der Sicherheit von unseren informationstechnischen Systemen und zur Websiteoptimierung. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO bildet die Rechtsgrundlage für die vorrübergehende Speicherung der Daten in Logfiles. b) Um auf Ihren Antrag hin ein Vertragsverhältnis mit Ihnen anzubahnen oder zu schließen oder einen Vertrag, dessen Vertragspartei Sie sind, zu erfüllen und/oder diesen zu beenden, Art 6 (1) b) DSGVO. Die Erhebung dieser Daten erfolgt: zur Angebotslegung für Neu- und Bestandskunden; zur Bindung von Bestandskunden; zur Belieferung von (Neu)Kunden; zur Bearbeitung und Klärung von Beschwerden von Interessenten und Bestandskunden; zur Erstellung von Rechnungen; zur Durchführung von Mahnverfahren; Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, wenn dies erforderlich ist, um auf Ihren Antrag hin ein Vertragsverhältnis mit Ihnen anzubahnen, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen sowie zur Erfüllung und/oder Beendigung des daraufhin geschlossenen Vertrages oder eines anderen Vertrages, dessen Vertragspartei Sie sind. Zu Zwecken der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung legen wir insbesondere eine Kundendatei für Ihre Identifizierung an, wenn Sie in Kontakt mit uns treten. Zur Vertragserfüllung erfolgen ferner die Erstellung von Bedarfsanalysen, die Verwaltung und die Serviceabwicklung Ihres Vertrages oder die Verbesserung dieser Vorgänge. c) Um unsere rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, Art 6 (1) c) DSGVO. Wir können Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, um die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, denen wir unterliegen. Dazu gehört beispielsweise die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten. d) Um unsere berechtigten Interessen sowie die Interessen anderer Verantwortlicher oder Dritter an der Datenverarbeitung zu wahren, Art. 6 (1) f) DSGVO. Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten darüber hinaus zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder den berechtigten Interessen von Dritten, soweit die Datenverarbeitung für die Wahrung dieser berechtigten Interessen erforderlich ist. So fragen wir beispielsweise bei der Prüfung Ihres Antrages bei Wirtschaftsauskunfteien, wie der SCHUFA Holding AG und/oder der Creditreform Stuttgart, Ihre Einträge ab. Dazu werden die personenbezogenen Daten, die zur Bonitätsprüfung notwendig sind (wie beispielsweise Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht) an die Wirtschaftsauskunftei übertragen. Die Kenntnis der der Bonitäts- und Ausfallrisiken unserer Vertragspartner stellt für uns Im Hinblick auf die Vertragsdurchführung ein berechtigtes Interesse zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 6 (1) f) DSGVO dar, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Darüber hinaus haben wir ein berechtigtes Interesse daran, Sie zu informieren, über unseren verbesserten internen Abläufen hinsichtlich der Abwicklung des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie ähnliche Produkte und Dienstleistungen. Daneben haben wir ein berechtigtes Interesse Ihnen Informationen zu übermitteln, es sei denn, Sie stimmen dem Erhalt solcher Informationen (wie insbesondere: Durchführung Kampagnen zur Neukundengewinnung, Änderungen im Angebot von Stellplätzen und Fahrzeugen sowie Informationen allgemein über die stadtmobil carsharing AG). Weiterhin können wir Ihre Daten verarbeiten zu Bedarfsanalysen. Ferner kann die Datenverarbeitung erfolgen zur Geltendmachung von rechtlichen Ansprüchen oder Verteidigung gegen rechtliche Ansprüche. e) Um Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung zu verarbeiten, Art 6 (1) a) DSGVO. Wenn Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben, so verarbeiten wir Ihre Daten entsprechend den dort angegebenen Zwecken. Diese sind: zur Übermittlung von Informationen (wie beispielsweise regelmäßige Informationen per E-Mail und Post) § 3 Datensicherheit Wir unterhalten aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor Gefahren bei Datenübertragungen sowie vor Kenntniserlangung durch Dritte. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik entsprechend jeweils angepasst. So wird eine Firewall verwendet, um zu verhindern, dass Dritte auf Ihre persönlichen Informationen zugreifen können. Darüber hinaus verwendet die Website zur Übertragung vertraulicher Inhalte eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt oder an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. § 4 Cookies Weiterhin können bei Nutzung der Website Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte von Ihrem Browser zugeordnet gespeichert werden. Über Cookies können der Stelle, die das Cookie setzt (und oder einem Drittanbieter), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Ob und welche Cookies eingesetzt werden, ist davon abhängig, welche Bereiche unserer Website Sie nutzen, welche Einstellungen in Ihrem Webbrowser vorliegen und ob Sie ggf. eine Einwilligung erteilen. Diese gespeicherten Informationen werden getrennt von weiteren bei uns eventuell angegebenen Daten gespeichert. Insbesondere werden die Daten der Cookies nicht mit Ihren weiteren Daten verknüpft. Sie können die aktuell gespeicherten Cookies zu jedem Zeitpunkt löschen. Die Löschung ist auch automatisiert möglich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Nutzung von technisch notwendigen Cookies begründet sich auf der Rechtsgrundlage des § 25 Abs.2 TTDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von notwendigen Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Willigen Sie in die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Verwendung von Cookies zu Analyse- und oder anderen Zwecken ein, bildet die Einwilligung die Rechtsgrundlage nach § 25 Abs.1 TTDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Sie können die Speicherung der Cookies von uns oder von Drittanbietern durch eine entsprechende Einstellung in Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten durch Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Nutzen Sie hierfür diesen Link . Nach dem Widerruf der Einwilligung sind Nutzungseinschränkungen der Website möglich. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. § 5 Registrierung Ihnen als Nutzer wird es ermöglicht, sich auf unserer Website zu registrieren. Hierfür ist die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Die in eine Eingabemaske eingegebenen Daten werden hierbei übermittelt und gespeichert. Die Daten werden zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben. Es handelt sich dabei um Folgende Daten: Adressdaten Ausweisdaten Führerscheindaten Kontodaten Liegt für die Verarbeitung der Daten Ihre Einwilligung vor, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Ist die Registrierung für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich, bei welchem Sie eine Vertragspartei sind oder sind Registrierungsdaten im Rahmen vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, bildet Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Die Registrierung kann aus zwei Gründen erforderlich sein: Entweder ist eine Registrierung für die Abwicklung eines Vertrages oder die Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen notwendig. Die Daten werden nach Ablauf den steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Registrierung können Sie jederzeit widerrufen. Den Widerruf können Sie durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Nutzung der registrierungspflichtigen Seiten kann dann allerdings nicht mehr erfolgen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. § 6 Kontaktformular Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten, wenn Sie uns diese durch das Ausfüllen des Kontaktformulars zur Verfügung stellen. Die angegebenen Daten werden ausschließlich verarbeitet, um Ihnen die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Verarbeitung von weiteren personenbezogenen Daten während des Sendevorgangs begründet sich in der Verhinderung von etwaigen Missbräuchen des Kontaktformulars, sowie auch die Gewährleistung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung Ihrer Daten zu werblichen Zwecken oder für die Marktforschung erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Folgende Daten werden zum Zeitpunkt des Nachrichtenversands verarbeitet: IP-Adresse des Nutzers Registrierungszeitpunkt (Datum und Uhrzeit) Pflichtangaben (Name, E-Mail und Anliegen) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Dient die Kontaktaufnahme dem Ziel einen Vertrag abzuschließen, ist hier die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 litb DSGVO. Im Übrigen entspricht eine Verarbeitung personenbezogener Daten den berechtigten Interessen sowohl von uns als auch von Ihnen. Wir können gegebenenfalls Sachfragen beantworten oder auf eine eventuelle Anregung eingehen. Damit ist die Datenverarbeitung auch nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO gerechtfertigt; dies gilt auch für die Verarbeitung der Daten im Rahmen des Sendevorgangs. Die Daten werden nach Bearbeitung Ihrer Anfrage unverzüglich gelöscht. Sofern sie ein Kundenkonto eröffnen, werden Ihre Daten bis zum Widerruf der Einwilligung oder der Löschung des Kundenkontos gespeichert, sofern keine darüberhinausgehende rechtliche Aufbewahrungsfrist gilt. Sofern die Daten für die Durchführung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden die Daten in unser Bestandssystem übertragen und dort nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen. Den Widerruf können Sie durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Kommunikation kann allerdings dann nicht mehr erfolgen, da alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, in diesem Fall gelöscht werden. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Kommunikation kann allerdings dann nicht mehr erfolgen, da alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, in diesem Fall gelöscht werden. § 7 Kontaktaufnahme Sie haben die Möglichkeit mit uns postalisch, telefonisch oder per E-Mail in Kontakt zu treten. Nehmen Sie postalisch Kontakt zu uns auf, so können wir insbesondere Ihre Adressdaten, Datum und Zeitpunkt des Posteinganges sowie jene Daten, welche sich aus Ihrem Schreiben selbst ergeben, verarbeiten. Treten Sie mit uns per Telefon in Kontakt, werden insbesondere Ihre Telefonnummer sowie gegebenenfalls im Rahmen des Gesprächs auf Nachfrage Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Zeitpunkt des Anrufs, sowie Details zu Ihrem Anliegen verarbeitet. Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail werden insbesondere Ihre E-Mail-Adresse, Zeitpunkt der E-Mail sowie diejenigen Daten, welche sich aus dem Nachrichtentext (ggf. auch Anhänge) ergeben, verarbeitet. Zweck der Verarbeitung der oben genannten Daten ist es, Ihre Kontaktanfrage zu bearbeiten und zur Beantwortung des Anliegens mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Rechtsgrundlage für die hier beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist es, Ihnen die Möglichkeit zu bieten sich jederzeit an uns wenden zu können und ihre Anfrage beantworten zu können. Die personenbezogenen Daten werden dabei nur so lange verarbeitet, wie dies für die Abwicklung der Kontaktanfrage erforderlich ist. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Kommunikation kann allerdings dann nicht mehr erfolgen, da alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, in diesem Fall gelöscht werden. § 8 Einsatz von Sozialen Medien Wir unterhalten öffentlich zugängliche Profile in sozialen Netzwerken. Soziale Netzwerke sind in der Lage Ihr Nutzerverhalten in der Regel umfassend analysieren, wenn Sie deren Website oder eine Website mit integrierten Social-Media-Inhalten (z.B. Like-Buttons oder Werbebannern) besuchen. Durch den Besuch unserer Social-Media-Präsenzen werden zahlreiche datenschutzrelevante Verarbeitungsvorgänge ausgelöst. Wenn Sie in Ihrem Social-Media-Account eingeloggt sind und unsere Social-Media-Präsenz besuchen, kann der Betreiber des Social-Media-Portals diesen Besuch Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Unter Umständen können Ihre personenbezogenen Daten aber auch dann erfasst werden, wenn Sie nicht eingeloggt sind oder keinen Account beim jeweiligen Social-Media-Portal besitzen. In diesem Fall erfolgt eine Datenerfassung beispielsweise durch Erfassung Ihrer IP-Adresse über Cookies, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Betreiber der Social-Media-Portale können mit Hilfe der so erfassten Daten Nutzerprofile erstellen, in denen Ihre Präferenzen und Interessen hinterlegt sind. Verfügen Sie über einen Account beim jeweiligen sozialen Netzwerk, kann interessenbezogene Werbung auf allen Geräten angezeigt werden, auf denen Sie eingeloggt sind oder eingeloggt waren. Je nach Anbieter können daher unter Umständen weitere Verarbeitungsvorgänge von den Betreibern der Social-Media-Portale durchgeführt werden Die Details hierzu können Sie den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Social-Media-Portale entnehmen. Youtube: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, http://www.google.com/policies/privacy/ Facebook: Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland, https://www.facebook.com/privacy/policy/?entry_point=about_fb Instagram: Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland, https://privacycenter.instagram.com/policy LinkedIn: LinkedIn Ireland Unlimited Company; Wilton Place, Dublin 2, Ireland https://de.linkedin.com/legal/privacy-policy Wir betreiben unsere Social-Media-Auftritte, um eine möglichst umfassende Präsenz im Internet zu erreichen. Hierbei handelt es sich im Sinne von Art. 6 Abs.1 S.1 lit.f DSGVO um ein berechtigtes Interesse. Gegebenenfalls beruhen die von den sozialen Netzwerken initiierten Analyseprozesse auf abweichenden Rechtsgrundlagen, welche von den Betreibern der sozialen Netzwerke anzugeben sind (z.B. Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs.1 S.1 lit.a DSGVO). Die unmittelbar von uns erfassten Daten werden von unseren Systemen gelöscht, sobald der Zweck für ihre Speicherung entfällt, Sie uns zur Löschung auffordern oder Ihren Widerspruch oder Widerruf einer Einwilligung geltend machen. Gespeicherte Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Aufbewahrungsfristen, bleiben unberührt. Wir haben keinen Einfluss auf die Speicherdauer Ihrer Daten, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke zu eigenen Zwecken gespeichert werden. Um Einzelheiten dazu zu erfahren, bitten wir Sie, sich bitte direkt bei den Betreibern der sozialen Netzwerke (z.B. in deren Datenschutzerklärung, siehe oben) zu informieren. Besuchen Sie einen unserer Auftritte in den sozialen Medien lösen Sie bei einem solchen Besuch eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus. In diesem Fall sind wir gemeinsam mit dem Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks für diese Datenverarbeitungsvorgänge im Sinne des Art. 26 DSGVO verantwortlich. Ihre Rechte (Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art.18 DSGVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO und Recht auf Beschwerde gem. Art. 77 DSGVO) können Sie grundsätzlich sowohl gegenüber uns als auch gegenüber dem Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks (z.B. Facebook) geltend machen. Wir bitte Sie zu beachten, dass trotz der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO mit den Betreibern sozialer Netzwerke keinen vollumfänglichen Einfluss auf die Datenverarbeitung und die Geltendmachung von betroffenenrechten der einzelnen sozialen Netzwerke haben. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 9 Einbindung von YouTube-Videos Wir haben YouTube-Videos in unser Online-Angebot eingebunden, die auf http://www.youtube.com/ gespeichert sind und von unserer Website aus direkt abspielbar sind. Durch den Besuch auf der Website erhält YouTube die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Website aufgerufen haben. Zudem werden die unter § 2 dieser Erklärung genannten Daten übermittelt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob dieser Drittanbieter ein Nutzerkonto bereitstellt, über welches Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden diese Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. YouTube speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt diese für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Informationen des Drittanbieters: YouTube LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno CA 94066, USA. YouTube verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und verwendet Standardvertragsklauseln für den Drittstaatentransfer. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.google.de/policies/privacy/frameworks/ . Nähere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen von YouTube bzw. Google, die Sie hier abrufen können: http://www.google.com/policies/privacy/ . Hinweise zu den Privatsphäre-Einstellungen von Google finden Sie unter https://privacy.google.com/take-control.html?categories activeEL=sign-in . Ihren Widerruf können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 10 Einbindung von Google Maps Wir nutzen das Angebot von Google Maps. Dies erfolgt zum Zweck der Anzeige von Carsharing-Stationen und Fahrzeugen. Durch Google Maps können wir Ihnen interaktive Karten direkt auf der Website anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion. Dabei wird eine 2-Klick-Lösung eingesetzt, wonach der Dienst erst geladen wird, wenn Sie ihn aktiv durch einen extra Klick in Anspruch nehmen. Durch den Besuch auf der Website erhält Google die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Website aufgerufen haben (einschließlich Ihrer IP-Adresse). Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden diese Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert diese Daten als Nutzungsprofile und nutzt diese für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten in Bezug auf den Dienst „Google Maps“ ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Im Falle Ihrer Zustimmung (über Einstellungen, Apps, Berechtigungen, Standort) können Ihre Positionsdaten herangezogen werden, um Ihnen schnelle Informationen (wie nahegelegene Carsharing-Stationen) zu Ihrer unmittelbaren Umgebung geben zu können. Automatisch wird Ihnen der zuletzt gewählte Kartenausschnitt der vorangegangenen Anmeldung sowie die zuletzt angegebenen Filtereinstellungen angezeigt. Die Daten zu Ihrem Standort werden nur für die Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Übertragung Ihrer Standortdaten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Diese Zustimmung kann auch nachträglich erteilt oder in den Berechtigungs-Einstellungen Ihres Endgerätes widerrufen werden. Informationen zum Drittanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheater Parkway, Mountainview, California 94043, USA; https://google.de/intl/de/policies/privacy und https://policies.google.com/technologies/product-privacy?hl=de . Google verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und verwendet Standardvertragsklauseln für den Drittstaatentransfer. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.google.de/policies/privacy/frameworks/ . Ihren Widerruf können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 11 Welche Datenkategorien nutzen wir als stadtmobil carsharing AG und woher stammen diese? Wir nutzen Ihre Antrags- und Auftrags- bzw. Vertragsdaten (beispielsweise aus Ihrem bei uns gestellten Auftrag zur Belieferung mit unseren Produkten/Dienstleistungen), wie etwa Ihre Stammdaten (beispielsweise Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse), Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten (sog. Bonitäts-Scoring), Angaben zu Ihrer Bankverbindung (wie beispielsweise IBAN und BIC) oder Werbe- und Vertriebsdaten (wie beispielsweise Beratungen über unsere Produkte/Dienstleistungen), sowie weitere vergleichbare Daten (wie beispielsweise Daten im Rahmen des Beschwerdemanagements). Wir erheben nur die für die verfolgten Zwecke absolut notwendigen personenbezogenen Daten. Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unterscheiden wir zwischen personenbezogenen Daten, die wir direkt bei Ihnen erheben und personenbezogenen Daten, die wir aus anderen Quellen erhalten. a) Personenbezogene Daten, die wir direkt bei Ihnen erheben Wir erheben die personenbezogenen Daten, die Sie uns mit einem Vertragsantrag mitteilten. Im Falle eines elektronischen Vertragsantrages und/oder -abschlusses werden zusätzlich Ihre Verbindungsdaten verarbeitet. Im Fall eines telefonischen Vertragsantrages und/oder Abschlusses werden zusätzlich Ihre Verbindungs- bzw. Sprachdaten verarbeitet. Sie selbst stellen uns nach Ihrer eigenen Entscheidung die vorgenannten Daten zur Verfügung. Bitte sehen Sie von einer Übermittlung ihrer Daten ab, sofern Sie mit einer Bearbeitung nicht einverstanden sind. In diesem Fall erfolgt keine weitere Verarbeitung. Wenn Sie ein gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter oder wirtschaftlicher Eigentümer eines unserer Vertragspartner oder unseres Kunden sind, können Ihre personenbezogenen Daten erhoben werden, sofern Sie im Namen oder im Auftrag unseres Vertragspartners in der zu uns bestehenden Geschäftsbeziehung handeln. b) Personenbezogene Daten, die wir aus anderen Quellen erhalten Wir können auch auf andere Quellen zur Erhebung von personenbezogenen Daten zugreifen. Hier kann es sich insbesondere um Wirtschaftsauskunfteien, wie beispielsweise der SCHUFA Holding AG und der Creditreform Stuttgart, sowie andere Betrugsbekämpfungsagenturen handeln. Die vorgenannten Unternehmen stellen uns insbesondere die nachfolgenden Informationen zur Verfügung: a. Scorewert b. öffentlich zugängliche Informationen, wie z.B. Informationen aus Schuldnerverzeichnissen, öffentlichen Registern wie beispielsweise den Insolvenzbekanntmachungen, oder Informationen aus dem Handelsregister sowie Informationen aus der Presse und dem Internet. § 12 Empfänger personenbezogener Daten Stadtmobil gibt Daten zur Vertragsabwicklung an folgende Unternehmen weiter, bei denen stadtmobil fremde Fachleistungen bei einem eigenständigen Verantwortlichen in Anspruch nimmt: Andere Carsharing-Anbieter, wenn Sie dort eine Quernutzung in Anspruch nehmen Versicherungen und Anwälte im Fall von Unfällen und Schäden Inkasso-Unternehmen, wenn Sie nach wiederholter Mahnung Forderungen nicht begleichen Wirtschaftsprüfungsunternehmen Banken, wenn stadtmobil aufgrund des Geldwäschegesetzes über Gesellschaftsverhältnisse verpflichtet ist Darüber hinaus geben wir Daten an sonstige Dritte weiter, wenn und soweit diese von uns mit Aufgaben aus dem Rahmennutzungsvertrag betraut sind. Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wir zur Beauftragung Dritter mit Aufgaben aus dem Rahmennutzungsvertrag berechtigt. Die Datenweitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Servicezentrale), das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Mitgliedverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Kunden und die Rechnungserstellung. Die Datenweitergabe erfolgt, wo nötig, jeweils im Rahmen eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung, der die Beachtung sämtlicher datenschutzrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Im Übrigen erfolgt eine Datenweitergabe ausschließlich im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Fälle, zum Beispiel bei gesetzlicher Auskunftspflicht gegenüber Strafverfolgungsbehörden. § 13 Erfolgt eine automatisierte Entscheidungsfindung? stadtmobil übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden und/oder die Creditreform Stuttgart. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO. Darüber hinaus dient der Datenaustausch mit der SCHUFA bzw. der Creditreform Stuttgart auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies stellt ein berechtigtes Interesse dar. Insofern ist die Datenweitergabe auch durch Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO gerechtfertigt. Die SCHUFA bzw. die Creditreform Stuttgart verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum in der Schweiz und in Großbritannien sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der Schufa können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter http://www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Nähere Informationen zur Tätigkeit der Creditreform Stuttgart können online unter https://www.creditreform.de/stuttgart/datenschutz eingesehen werden. § 14 Drittstaatentransfer Stadtmobil möchte Sie darauf hinweisen, dass diese Website Dienste aus Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR verwendet, in denen unter Umständen kein dem europäischen Standard entsprechendes Datenschutzniveau herrscht. Wenn diese Dienste aktiv sind, können Ihre personenbezogenen Daten an diese Drittstaaten übermittelt und dort gespeichert werden. Die Muttergesellschaft von Google Ireland, Google LLC, hat ihren Sitz in Kalifornien, USA. Eine Übermittlung von Daten in die USA und ein Zugriff US-amerikanischer Behörden auf die bei Google gespeicherten Daten kann nicht ausgeschlossen werden. Wir haben auf diese Datenverarbeitungsvorgänge keinen Einfluss. § 15 Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert? Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Erfüllung der oben genannten Zwecke verarbeitet. Kommt kein Vertragsverhältnis mit uns zustande, werden die personenbezogenen Daten nach Bearbeitung der Kontaktanfrage unverzüglich gelöscht. Sofern Sie ein Kundenkonto eröffnen, werden Ihre Daten bis zum Widerruf der Einwilligung oder der Löschung des Kundenkontos gespeichert, sofern keine darüberhinausgehende rechtliche Aufbewahrungsfrist gilt. Personenbezogene Daten, die zur Vertragsabwicklung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, werden nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. § 16 Bin ich verpflichtet meine personenbezogenen Daten bereitzustellen? Sie sind bei der Nutzung unseres Internetauftritts und der darin enthaltenen Anwendungsmöglichkeiten weder vertraglich noch gesetzlich dazu verpflichtet uns Ihre personenbezogenen Daten zu überlassen. Sie nutzen unseren Internetauftritt und die darin angebotenen Dienste auf freiwilliger Basis, daher hat die Nicht-Bereitstellung Ihrer Daten für Sie keine nachteiligen rechtlichen Folgen. Wenn Sie unseren Internetauftritt lediglich zu informatorischen Zwecken nutzen, überlassen Sie uns allerdings die unter § 2 dargestellten Daten, die uns Ihr Browser zur Verfügung stellt. Wenn sie uns im Rahmen der o.g. Kontaktmöglichkeiten via Kontaktformular, E-Mail, Brief oder Telefon kontaktieren, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten um Sie zuordnen und Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Wenn Sie uns Anfragen im Rahmen eines bereits bestehenden Vertrages zusenden, ist die Datenverarbeitung aufgrund des mit Ihnen bestehenden Vertrages erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist somit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO. Sollten Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen können, können wir Ihr Anliegen nicht weiterbearbeiten. § 17 Welche Datenschutzrechte kann ich als betroffene Person geltend machen? Sie haben das Recht: gemäß Art. 7 Abs.3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Ihren Widerruf können Sie jederzeit an die o.g. Kontaktdaten erklären. gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, sowie zu deren Herkunft, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, als auch den Zweck und die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen; gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben; gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen. Alle Informationswünsche, Auskunftsfragen oder Widerrufe zur Datenverarbeitung richten Sie bitte an die o.g. Kontaktdaten. § 18 Habe ich die Möglichkeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen? Sie haben gemäß Art. 21 Abs.1 DSGVO das Recht aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs.1 S.1 lit.f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient unserer Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. § 19 Habe ich die Möglichkeit mich zu beschweren? Sind Sie der Auffassung, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns rechtswidrig ist oder gegebenenfalls aus anderen Gründen gegen das Datenschutzrecht verstößt, so können Sie sich gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Sie können sich an eine Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedsstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts der mutmaßlichen Verletzung wenden. § 20 Links Stadtmobil bieten Ihnen auf unserer Website die Möglichkeit, auf Links von externen Seiten zuzugreifen, um Ihnen weitführende Informationen anzubieten. Sofern Sie beabsichtigen die Links anzuklicken, wird dem Seitenbetreiber Ihre IP-Adresse übermittelt. Bitte beachten Sie deren jeweilige Datenschutzerklärung. Sie verwenden Links auf freiwilliger Basis, daher ist bei der Verwendung die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse daran Sie bestmöglich über unsere Leistungen zu informieren, ohne dabei unsere Website zu überladen. Auf eine mögliche Weiterverarbeitung haben wir keinen Einfluss. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten richten. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 21 Kinder Stadtmobil erhebt keine persönlichen Informationen von Minderjährigen. Im Fall der unwissentlichen Erhebung werden wir diese unverzüglich löschen. § 22 Änderungen Stadtmobil behält sich das Recht vor, die Datenschutzerklärung in unregelmäßigen Abständen zu ändern, und wird Sie über alle wesentlichen Änderungen informieren, die Auswirkungen auf die Verwendung Ihrer persönlichen Daten haben. Die stadtmobil carsharing AG hat auf dieser Internetseite das Bewertungszertifikat von GoLocal integriert. 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