Die Landeshauptstadt ändert zum 1. Januar 2023 ihre Parkgebührensatzung. Wie der Gemeinderat am 15. Dezember mehrheitlich beschlossen hat, gibt es nun zeitlich befristet eine Parkgebührenbefreiung für Carsharing‐Fahrzeuge, während die Parkgebührenbefreiung für E‐ Fahrzeuge von Januar an wegfällt.
Amtsblatt Stadt Stuttgart, 15.12.2022: Neue Parkgebührensatzung: Carsharing‐Fahrzeuge künftig befreit, E‐Fahrzeuge nicht mehr
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