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Gartenstraße 141 - 179 (im Straßenverlauf)

12.04.17 | Station Frankfurt

Beschreibung des Stellplatzes: Im gesamten linken und rechten Bereich (auch in die Bewohnerparkzone) in der Einbahnstraße der Gartenstraße ab Hausnummer 179 absteigend bis Hausnummer 145 kann das Fahrzeug abgestellt werden. Durch die Baustelle an der Gartenstraße können sich ggf. Halteverbote ergeben. Bitte beachten Sie diese. Danke! Wichtig: Sollten Sie in diesem Bereich keinen Stellplatz finden, kann der Wagen auch alternativ auf einem (kosten-)freien Parkplatz in der Nähe abgestellt werden. In diesem Falle bitte die Buchungszentrale telefonisch über den Abstellort informieren. Vielen Dank! Station: Frankfurt - Sachsenhausen - Gartenstraße 141 - 179 (im Straßenverlauf, in Fahrtrichtung links) Zugangstechnik: Bordcomputer im Fahrzeug ÖPNV: Straßenbahn 12, 15, 19, 20, 21: Stresemannallee/Gartenstraße

Der Fuhrpark wird vergrößert!

07.04.17 | Nachrichten

Pünktlich zu Ostern haben wir unseren Fuhrpark nochmal ordentlich vergrößert. Natürlich wollen wir Ihnen das nicht vorenthalten, deshalb hier die Infos: Fünf zusätzlich Opel Vivaro 9-Sitzer finden Sie an den Stationen: Graf-Rhena-Str. Fasanengarten Ludwig-Erhard-Allee Sieben Opel Astra K an den Stationen: Kunstakademie Friedrichsplatz Ellmendinger Str. Luisenstraße/ Leonardo Hotel Fasanengarten- Dorotheastr Fünf Renault Kangoo hätten wir hier: Stuttgarter Str. Barbarossaplatz Händelstr. Hansjakobstr. Landratsamt Außerdem haben wir noch einige Bonbons für Sie: Fünf Seat Ateca an den Stationen: Luisenstraße/ Leonardo Hotel Parkhaus Staatstheater Friedrichsplatz Kaiserplatz Kronenplatz Der Seat Alteca ist ein SUV, dass mit Navi und großem Kofferraum zu Urlaubsfahrten einlädt. Durch seinen hohen Einstieg und die Sitzheizung ist der Wagen sehr bequem und auch im Winter ein Genuss. Ein straffes Fahrwerk und der sportliche Motor bewirken Fahrspaß pur! Fünf BMW X1 Automatik finden Sie hier: Friedrichsplatz Luisenstraße/ Leonardohotel Marktplatz Fritz-Erler-Str. Fasanengarten Der BMW X1 bietet ebenfalls jede Menge Platz, ein Navi und ordentlich Komfort. Durch sein Automatikgetriebe und den Allradantrieb ist der X1 sowohl für den Stadtverkehr, als auch für die Autobahn bestens gerüstet. stadtmobil wünscht gute Fahrt!

Neue CarSharing-Station Südbahnhof

07.04.17 | Nachrichten

Ab Samstag, den 10.9.2016 eröffnet stadtmobil Trier eine neue CarSharing-Station am Südbahnhof. Damit Sie in Zukunft noch flexibler sind, wird dort ein sehr variabel einsetzbarer Renault Kangoo (Tarifklasse: Mittel) stationiert sein. Egal ob für eine kurze Fahrt in den Baumarkt oder länger mit der Familie in den Urlaub - für alle Fälle das richtige Auto. Das Fahrzeug steht auf dem Parkplatz in der Seniastr, ca. 20 m von der Ecke „Im Hopfengarten“ ÖPNV: Die Station erreichen Sie über die Haltestellen Südbahnhof oder Gambrinusstraße mit den Buslinien 3, 5 oder 83 bzw. mit den DB Regionalbahnlinien RE 11, RB 71 und RB 82.

Kunde werden

31.03.17 | Inhaltsseite Kunde werden

Anmeldung als Geschäftskunde Juristische Personen (Firmen) können sich schriftlich bei stadtmobil anmelden. Für die Anmeldung einer gewerblichen Nutzung benötigen wir im Original (bitte per Post zusenden): eine Kopie des gültigen Personalausweises des Zeichnungsberechtigten; eine Kopie der Gewerbeanmeldung/eines Auszugs aus dem Handelsregister/Vereinsregister, aus der die Zeichnungsberechtigten ersichtlich sind; die ausgefüllten Vertragsunterlagen für juristische Personen , von dem/den Zeichnungsberechtigten unterschrieben. Wir senden Ihnen nach der Bearbeitung alle Unterlagen zu. Bitte melden Sie fahrtberechtigte Mitarbeiter einmalig vorab mit dem Formular Erklärung der Mitarbeiter in der stadtmobil-Geschäftsstelle. Dokumente, Verträge und Informationen Vertrag für juristische Personen Erklärung der Mitarbeiter (Formular zur Meldung von fahrtberechtigten Mitarbeitern) Fact Sheet: Carsharing für gewerbliche Kunden Info-Folder "Business Carsharing" Zur Anzeige der Dokumente benötigen Sie einen pdf-Reader . Sie haben Fragen? Die meisten Antworten finden Sie in den Fragen & Antworten (FAQ). Schreiben Sie uns, bei weiteren Fragen, einfach eine Nachricht über das Kontaktformular . Kontakt & Service stadtmobil carsharing AG Tübinger Str. 15 70178 Stuttgart Telefon: 0711 94 54 36 36 Mail: info(at)stadtmobil-stuttgart.de Route planen Unsere Öffnungszeiten: Montag 9 – 17 Uhr Dienstag 9 – 17 Uhr Mittwoch 9 – 17 Uhr Donnerstag 9 – 17 Uhr Freitag 9 – 17 Uhr

stadtmobil blickt auf erfolgreiches CarSharing-Jahr

31.03.17 | Nachrichten

Der Bundesverband CarSharing blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2016 zurück. stadtmobil Rhein-Neckar, der regionale Anbieter in der Region, teilt die Zufriedenheit mit den steigenden CarSharing-Zahlen. „Die Erweiterung von JoeCar in Mannheim und Heidelberg war die richtige Entscheidung. Die Reaktionen der Kunden und der Neukundenzulauf geben uns Recht“, so Miriam Caroli, Pressesprecherin der stadtmobil Rhein-Neckar AG. Im Jahr des 25jährigen CarSharing-Jubiläums in der Region bietet stadtmobil attraktive Einstiegsangebote und zahlreiche Aktionen für Neukunden und Kunden an. Wie der Bundesverband CarSharing heute in einer Pressekonferenz bekannt gab, ist die Zahl der CarSharing-Nutzer in Deutschland im Jahr 2016 erneut stark gestiegen. Am 01.01.2017 waren gut 1,7 Millionen Kunden bei deutschen CarSharing-Anbietern registriert. Das sind 36 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Die Bundesregierung will die weitere Verbreitung der Dienstleistung nun durch ein Carsharinggesetz fördern. Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverbands CarSharing e.V., kommentiert: „In innenstadtnahen Wohngebieten ersetzt ein CarSharing-Fahrzeug heute bis zu 20 private Pkw. CarSharing befreit Städte also in erheblichem Umfang von überflüssigen Autos. Das ist für uns die eigentliche, verkehrs- und umweltpolitische Bedeutung des CarSharing-Wachstums.“ Besonders dynamisch war das Wachstum 2016 im Bereich des free-floating CarSharing. Hier stieg die Zahl der Kunden um 51,8 Prozent auf 1,26 Millionen. Das ist besonders bemerkenswert, weil es in diesem Segment keine Expansion in neue Städte gab und auch die Operationsgebiete nicht ausgeweitet wurden. Für stadtmobil Rhein-Neckar gibt diese Entwicklung der Entscheidung für ein kombiniertes Modell recht: „JoeCar ist die perfekte Ergänzung zu unserer stationsbasierten Flotte. Offenbar spricht die hohe Flexibilität des Modells eine große Zahl an Kunden an“, so Miriam Caroli. „Da man als stadtmobil-Kunde immer beide Modelle nutzen kann und die günstigen Tarife im Freefloating genau so gelten wie im stationsbasierten CarSharing, nutzen fast alle Kunden beide Modelle. Die zuverlässig reservierbaren Autos an den Stationen für geplante Fahrten und die JoeCar s für spontane Ausflüge ohne festgelegtes Buchungsende.“ stadtmobil ist mit der Kombination von stationsbasiertem und Freefloating-CarSharing Vorreiter im deutschen CarSharing-Markt. Willi Loose formuliert für den Bundesverband CarSharing seine Vision für die Zukunft: „Beide CarSharing-Varianten bieten den Kunden sehr unterschiedliche Leistungen. Gemeinsam bieten sie jedoch eindeutig mehr als der private Pkw kann. An der flächendeckenden Bekanntheit der stationsbasierten Angebote müssen wir in Zukunft verstärkt arbeiten. Dann werden wir das volle Potenzial des CarSharing für die Verkehrswende in den Städten erschließen.“

Bei stadtmobil CarSharing Elektroautos testen!

31.03.17 | Nachrichten

Wendig und absolut spritzig - die Elektroautos von stadtmobil sind für den Stadtverkehr optimal. In Heidelberg und Mannheim stehen die e-Autos zur Verfügung und warten auf Nutzer, die das neue Fahrgefühl ausprobieren wollen. Die Renault Zoe sind in der Klasse B (Kleinwagen) eingeordnet und werden an der Station aufgeladen. Bauartbedingt sind Elektroautos immer Automatikfahrzeuge - auch das erhöht den Fahrspaß in der Stadt um ein Vielfaches. Sind Sie neugierig geworden? Probieren Sie es doch mal aus - so einfach wie bei stadtmobil ist es nirgendwo, ein Elektroauto Probe zu fahren. Im Bordbuch sind alle Besonderheiten erklärt, so dass Sie sich schnell zurecht finden. Es macht Spaß, versprochen!

Schorndorf Bahnhof (Grabenstraße)

30.03.17 | Station Schorndorf

Das Fahrzeug steht am Straßenrand in der Grabenstraße nördlich vom Bahnhof (gegenüber Haus Nr. 16), direkt neben dem Ausgang der Fußgängerunterführung. NAVI-Adresse: Grabenstraße 16, 73614 Schorndorf Das Fahrzeug verfügt über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte oder App direkt am Fahrzeug.

Gärtringen Bahnhof

30.03.17 | Station Gärtringen

Markierter Stellplatz in der Bahnhofstr. am Bahnhof. NAVI-Adresse: Bahnhofstr. 24, 71116 Gärtringen Das Fahrzeug verfügt über einen eingebauten Bordcomputer. Öffnung mit Zugangskarte direkt am Fahrzeug.

Sodastr. / Leuschnerstraße

30.03.17 | Station Ludwigshafen

Keine festen Stellplätze, bitte in der Leuschnerstraße zwischen Anilinstraße und Liebigstraße parken. Wenn Sie das Auto außer Sichtweite abstellen müssen, bitte telefonisch die Servicezentrale informieren. Adresse für Navigation: 3. Gartenweg 40D, 67063 Ludwigshafen am Rhein (49.490745, 8.429965) ÖPNV: - Haltestelle Heinrich-Ries-Halle - Haltestelle Goerdelerplatz

Fasanengarten Parkhaus

30.03.17 | Station Karlsruhe

Nutzung der Dauerparkkarte. Zur Aus- und Einfahrt immer die Dauerparkkarte benutzen. Die Dauerparkkarte darf auf keinen Fall in den Schlitz des Lesefeldes gesteckt werden. Die Dauerparkkarte ist nun im Wagenbuch untergebracht. Bitte halten Sie das ganze Wagenbuch vor das Lesefeld. Nun öffnet sich die Schranke. Nur im Notfall, können Sie die Dauerparkkarte aus der Wagenbuchtasche holen und vor das Lesefeld halten. In diesem Fall, bitte die Dauerparkkarte nach der Nutzung sofort wieder in die Tasche des Wagenbuchs legen. Wird bei Einfahrt in die Tiefgarage ein Ticket gezogen ist die Dauerparkkarte falsch codiert und vorerst nicht mehr nutzbar. Hierfür entstehen Gebühren. Bitte halten Sie die Dauerparkkarte ca. 3 Sekunden vor das Lesefeld am Schrankensystem. Die Karte darf nicht eingesteckt werden. Entstandene Kosten durch gezogene Kurzparktickets oder durch falsche Handhabung der Dauerparkkarte gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die Station befindet sich im Parkhaus "Am Fasanengarten". Besonderheiten = Dauerparkkarte bis 3-5 Sekunden vor das Lesefeld halten. Keine Lademöglichkeiten vorhanden. Am Fasanengarten 5 in 76131 Karlsruhe Haltestelle = Karlsruhe Emil-Gött-Straße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich in der Parkgarage "Am Fasanengarten", im 1. UG. Bitte nutzen Sie ausschließlich die sechszehn beschilderten Stellplätze Nr. 36 - 43 und 53 bis 60. Diese befinden sich gegenüber der Tür zum Treppenhaus auf der Rückseite der Frauenparkplätze. Der Zugang erfolgt über das Treppenhaus zur Tiefgarage, dieser ist mit einem stadtmobil-Doppelschild an der Laterne gekennzeichnet. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Karlsruhe Emil-Gött-Straße Angaben für Navigationsgeräte = Am Fasanengarten 5 in 76131 Karlsruhe Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden.

Gebrauchtwagenverkauf

22.03.17 | Inhaltsseite Gebrauchtwagenverkauf

Gebrauchtwagenverkauf Wir erneuern regelmäßig unseren Fuhrpark und verkaufen unsere Fahrzeuge bei einem Alter von ca. fünf Jahren. Nur für Kfz-Händler Aufgrund der Sachmängelhaftung verkaufen wir grundsätzlich nur an Wiederverkäufer. Bei Fragen können Sie uns unter Tel. 0711 94 54 36 55 oder per Mail kontaktieren. Hier sehen Sie einige Beispielverkäufe: Toyota Aygo Opel Corsa D Opel Corsa E Opel Astra J Opel Adam Skoda Citigo Toyota Yaris Ford Tourneo Renault Kangoo Kastenwagen Ford Custom (9-Sitzer) Kleinbus Ford Transit Transporter

Flexibler Fuhrpark dank Carsharing mit stadtmobil

09.03.17 | Inhaltsseite Flexibler Fuhrpark dank Carsharing mit stadtmobil

Carsharing mit stadtmobil ‒ Sie haben die Wahl! Welches Fahrzeug brauchen Sie heute? Einen quirligen Kleinwagen für die Stadt, einen bequemen Kleinbus für den Urlaub oder einen geräumigen Kombi für den Wochenendeinkauf? Bei stadtmobil steht Ihnen eine Fahrzeugflotte von mehreren Tausend Fahrzeugen zur Verfügung. Wählen Sie das passende Fahrzeug aus, auch kurzfristig. Und wenn sich Ihre Pläne spontan ändern, buchen Sie einfach um. Selbstverständlich sind alle Fahrzeuge regelmäßig gewartet und auf dem aktuellen Stand der Technik. Darauf können Sie sich verlassen. Ihre Sicherheit und Flexibilität stehen bei stadtmobil an erster Stelle. Eine Auswahl an Fahrzeugausstattungen finden Sie weiter unten. Alle Details zur Ausstattung erhalten Sie beim jeweiligen Fahrzeug in der App . Unsere Fahrzeugklassen A: Mini Created with Sketch. A Mini B: Kleinwagen Created with Sketch. B: Kastenwagen Created with Sketch. B: Elektroauto Created with Sketch. B Klein-, Kastenwagen, E-Auto C: Kombi Created with Sketch. C: Hochdachkombi C Kombi, Hochdach D: Limousine Created with Sketch. D Limousine F: Kleinbus Created with Sketch. F: Transporter Created with Sketch. F Kleinbus, Transporter A B C D F A Toyota Aygo Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 93 g/km Kleines und günstiges Stadtauto für Einkäufe, Fahrten in die nähere Umgebung oder Kurztrips. Trotz seiner Größe bietet der Aygo ein gutes Platzverhältnis. Ausstattung: Kleinstwagen Schaltgetriebe Klimaanlage Isofix Fahrzeug-Stationen B Citroen Berlingo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Adam Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 101 g/km Trendiges und komfortables Stadtauto in außergewöhnlichem Design. Ausstattung: Tempomat Schaltgetriebe Klimaanlage Bluetooth Freisprecheinrichtung Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Cargo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 96 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Baugleich mit dem Citroen Berlingo. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 96 g/km CO2-Ausstoß Diesel: 87 g/km Kompaktklasse mit genug Platz für den Alltag und Komfort für längere Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Komfortables Elektroauto in der Kompaktklasse, das dank der guten Reichweite von ca. 300 km auch für längere Strecken geeignet ist. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Renault ZOE (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Spritziges Elektrofahrzeug mit einer Reichweite von ca. 200 km in dem vier Personen Platz haben - perfekt für die City oder die Region. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaautomatik Berganfahrhilfe Fahrzeug-Stationen B Skoda Fabia Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 114 g/km Kompakter bedienfreundlicher Kleinwagen mit Schaltgetriebe - bestens geeignet für die Stadt oder längere Fahrten. Ausstattung: Schaltgetriebe Start-Stop-Automatik Klimaanlage Parksensor hinten Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen B Toyota Yaris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 64 g/km Modernes Hybridfahrzeug mit kombiniertem Benzin-und Elektroantrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Einparksensor hinten Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen C Opel Astra Kombi Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 92 g/km Allrounder mit viel Platz für Familie und Gepäck bietet Komfort auf langen Fahrten. Ausstattung: Kombi Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat (nicht alle Modelle) Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Fahrzeug-Stationen C Opel Life Hochdachkombi Türen: 4 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Variabler Kombi mit viel Platz für die ganze Familien auf kurzen und langen Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat Einparksensor vorne/hinten Nicht für Gütertransporte geeignet! Fahrzeug-Stationen C Skoda Octavia Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß : 124 g/km Praktischer Kombi mit großem Kofferraum und Anhängekupplung. Ausstattung: Schaltgetriebe Parksensoren vorne und hinten Schwenkbare Anhängekupplung Klimaanlage Tempomat Fahrzeug-Stationen C Toyota Auris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 81 g/km Geräumiger Touring Sports Kombi in der Kompaktklasse mit Hybrid-Antrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen C Toyota Corolla (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 76 g/km Der geräumige Mittelklassekombi mit Hybrid-Antrieb ist der Auris Nachfolger. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen D BMW 2er Active Tourer Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 107 g/km Sportlicher Mini-Van in Grau-Metallic für den Einsatz als neutraler Geschäftswagen. Ausstattung: Automatikschaltung Klimaautomatik Tempomat Sitzheizung Navigationsystem Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen D Mercedes CLA (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß : 134 g/km Sportlicher Kombi in Grau-Metallic für den Einsatz als neutraler Geschäftswagen. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatikschaltung Klimaautomatik Sitzheizung Navigationsystem Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Citroen Jumper Türen: 5 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 193 g/km Handlicher Transporter mit Start-Stop-Automatik für die gewerbliche Nutzung oder für Warentransporte. Handbremse links (!) Maße des Laderaums: L 3,12 m / H 1,66 m / B 1,87 m Maximale Nutzlast: 875 kg Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Custom Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 156 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Transit Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 164 g/km Großer Transporter mit dem der Umzug leicht von der Hand geht, für die gewerbliche Nutzung oder für Warentransporte. Maße des Laderaums: L 2,90 m / H 1,70 m / B 1,75 m Maximale Nutzlast: 955 kg Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic Türen: 3 Sitzplätze: 8 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 8-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic 9 Sitze Türen: 3 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen A Toyota Aygo Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 93 g/km Kleines und günstiges Stadtauto für Einkäufe, Fahrten in die nähere Umgebung oder Kurztrips. Trotz seiner Größe bietet der Aygo ein gutes Platzverhältnis. Ausstattung: Kleinstwagen Schaltgetriebe Klimaanlage Isofix Fahrzeug-Stationen B Citroen Berlingo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Adam Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 101 g/km Trendiges und komfortables Stadtauto in außergewöhnlichem Design. Ausstattung: Tempomat Schaltgetriebe Klimaanlage Bluetooth Freisprecheinrichtung Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Cargo Kastenwagen Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 96 g/km Kompakter Kleintransporter mit seitlicher Schiebetür für den gewerblichen Transport für bis zu drei Personen. Baugleich mit dem Citroen Berlingo. Maße des Laderaums: L 1,50 m / H 1,13 m / B 1,20 m Durchladeklappe über Beifahrersitz: L 2,6 m / H 0,60 m / B 0,30 m Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 96 g/km CO2-Ausstoß Diesel: 87 g/km Kompaktklasse mit genug Platz für den Alltag und Komfort für längere Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Opel Corsa (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Komfortables Elektroauto in der Kompaktklasse, das dank der guten Reichweite von ca. 300 km auch für längere Strecken geeignet ist. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaanlage Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen B Renault ZOE (Elektro) Türen: 5 Sitzplätze: 5 Spritziges Elektrofahrzeug mit einer Reichweite von ca. 200 km in dem vier Personen Platz haben - perfekt für die City oder die Region. Ausstattung: Automatik Tempomat Klimaautomatik Berganfahrhilfe Fahrzeug-Stationen B Skoda Fabia Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 114 g/km Kompakter bedienfreundlicher Kleinwagen mit Schaltgetriebe - bestens geeignet für die Stadt oder längere Fahrten. Ausstattung: Schaltgetriebe Start-Stop-Automatik Klimaanlage Parksensor hinten Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen B Toyota Yaris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 64 g/km Modernes Hybridfahrzeug mit kombiniertem Benzin-und Elektroantrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Einparksensor hinten Start-Stop-Automatik Fahrzeug-Stationen C Opel Astra Kombi Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 92 g/km Allrounder mit viel Platz für Familie und Gepäck bietet Komfort auf langen Fahrten. Ausstattung: Kombi Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat (nicht alle Modelle) Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Fahrzeug-Stationen C Opel Life Hochdachkombi Türen: 4 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 106 g/km Variabler Kombi mit viel Platz für die ganze Familien auf kurzen und langen Strecken. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Tempomat Einparksensor vorne/hinten Nicht für Gütertransporte geeignet! Fahrzeug-Stationen C Skoda Octavia Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß : 124 g/km Praktischer Kombi mit großem Kofferraum und Anhängekupplung. Ausstattung: Schaltgetriebe Parksensoren vorne und hinten Schwenkbare Anhängekupplung Klimaanlage Tempomat Fahrzeug-Stationen C Toyota Auris (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 81 g/km Geräumiger Touring Sports Kombi in der Kompaktklasse mit Hybrid-Antrieb. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen C Toyota Corolla (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 76 g/km Der geräumige Mittelklassekombi mit Hybrid-Antrieb ist der Auris Nachfolger. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatik Klimaanlage Start-Stop-Automatik Bluetooth Freisprecheinrichtung Fahrzeug-Stationen D BMW 2er Active Tourer Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 107 g/km Sportlicher Mini-Van in Grau-Metallic für den Einsatz als neutraler Geschäftswagen. Ausstattung: Automatikschaltung Klimaautomatik Tempomat Sitzheizung Navigationsystem Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen D Mercedes CLA (Hybrid) Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß : 134 g/km Sportlicher Kombi in Grau-Metallic für den Einsatz als neutraler Geschäftswagen. Ausstattung: Mild-Hybrid Automatikschaltung Klimaautomatik Sitzheizung Navigationsystem Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Citroen Jumper Türen: 5 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 193 g/km Handlicher Transporter mit Start-Stop-Automatik für die gewerbliche Nutzung oder für Warentransporte. Handbremse links (!) Maße des Laderaums: L 3,12 m / H 1,66 m / B 1,87 m Maximale Nutzlast: 875 kg Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Custom Kleinbus Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 156 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung (nicht alle Modelle) Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Ford Transit Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 164 g/km Großer Transporter mit dem der Umzug leicht von der Hand geht, für die gewerbliche Nutzung oder für Warentransporte. Maße des Laderaums: L 2,90 m / H 1,70 m / B 1,75 m Maximale Nutzlast: 955 kg Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic Türen: 3 Sitzplätze: 8 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 8-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen F Renault Trafic 9 Sitze Türen: 3 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 149 g/km Moderner 9-Sitzer-Kleinbus mit kompakten Maßen. Ideal für Familien und Gruppen. Ausstattung: Schaltgetriebe Klimaanlage Anhängerkupplung Nicht für Warentransporte oder Umzüge geeignet! Buchbar ab mind. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz Fahrzeug-Stationen Marker-Link × Dieses Fahrzeug finden Sie an folgenden Stationen: Elektro- und Hybridfahrzeuge stadtmobil hat zum Ziel, dass insgesamt und unabhängig vom Antrieb weniger PKW auf den Straßen unterwegs sind. Nur die langfristige Reduzierung von PKW-Verkehr und Flächenverbrauch durch private PKW wird, unserer Überzeugung nach, zu einer Entlastung für Umwelt und Klima führen. Gerade für Kurzstrecken sind Elektro- und Hybridfahrzeuge gut geeignet. In einer Carsharing-Flotte machen diese Autos besonders viel Sinn, weil die Kunden anlassbezogen das jeweils passende Auto buchen können. Auch bei stadtmobil können Sie Hybrid- und Elektrofahrzeuge buchen. Die Modellauswahl und die Anzahl wird allmählich größer, soweit es die Rahmenbedingungen - Ladeinfrastruktur, Akkuleistung etc. erlauben. In der stadtmobil-App können Sie über die Filterfunktion Ihre gewünschten Fahrzeug-Spezifikationen auswählen. Mit der Detailsuche finden Sie Hybrid - und Elektrofahrzeuge . https://commission.europa.eu/business-economy-euro/economic-recovery/recovery-and-resilience-facility_de https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/deutscher-aufbau-und-resilienzplan.html https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/deutscher-aufbau-und-resilienzplan-darp.html

Kontakt

09.03.17 | Inhaltsseite Kontakt

Nimm Kontakt mit uns auf Deine Nachricht an stadtmobil Anrede Frau Herr Firma Verein Name * E-Mail * Kundennummer (falls vorhanden) Anfrage * Ich bin mit der Speicherung und elektronischen Verarbeitung der angegebenen Daten einverstanden und akzeptiere die Bestimmungen zum Datenschutz . * Absenden Schreib uns! Wenn du Fragen hast oder Anregungen loswerden möchtest, fülle bitte die Felder aus. Wir werden dir schnellstmöglich antworten. Die mit * gekennzeichneten Felder sind notwendig, um dir antworten zu können. Bei Fragen und Mitteilungen zu deinem bestehenden Vertrag gebe bitte deine Kundennummer an. Willst du uns Anhänge (z.B. Führerscheinkopien) mitsenden, nutze unsere E-Mailadresse info(at)stadtmobil-stuttgart.de . Du hast Fragen? Die meisten Antworten findest du in den Fragen & Antworten (FAQ). Schreib uns bei weiteren Fragen einfach über das Kontaktformular. Kontakt & Service stadtmobil carsharing AG Tübinger Str. 15 70178 Stuttgart Telefon: 0711 94 54 36 36 Mail: info(at)stadtmobil-stuttgart.de Route planen Unsere Öffnungszeiten: Montag 9 – 17 Uhr Dienstag 9 – 17 Uhr Mittwoch 9 – 17 Uhr Donnerstag 9 – 17 Uhr Freitag 9 – 17 Uhr

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der stadtmobil carsharing AG, Stuttgart (Gültig ab 01.02.2020) § 1 Gegenstand 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der stadtmobil carsharing AG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. § 2 Kunde, Kundengemeinschaften 1. Mehrere Kunden können eine Kundengemeinschaft bilden. Für die Kundengemeinschaft gelten die in der Tarifordnung genannten Bedingungen. Die Mitglieder der Kundengemeinschaft benennen aus ihrer Mitte einen Vertreter, der Erklärungen und Mitteilungen von stadtmobil und die Sammelrechnung für die Gemeinschaft entgegennimmt. 2. Die Mitglieder der Kundengemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für alle Forderungen, die stadtmobil im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag zustehen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, stadtmobil die Änderung seiner Anschrift und der stadtmobil zur Verfügung gestellten Kommunikationsdaten unverzüglich mitzuteilen. Muss die Adresse des Kunden infolge unterlassener Mitteilung durch stadtmobil ermittelt werden, so ist stadtmobil berechtigt, für den entstandenen nachweisbaren Aufwand Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 3 Juristische Personen als Kunde 1. Ist der Kunde eine juristische Person, kann der Kunde weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Kunden Fahrzeuge buchen und nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. 2. Die Beauftragten versichern zuvor durch Unterschrift, dass sie die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennen und beachten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Beauftragte die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. 3. Der Kunde haftet für die Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag und für Verschulden seiner Beauftragten, als Empfangsgehilfen der Leistungen, wie für sein eigenes. § 4 entfällt § 5 Zugangsmittel 1. Jeder Kunde erhält ein Zugangsmittel (z.B. Zugangskarte) mit einer persönlichen Geheimzahl. 2. Nur Kunden in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. zu Zugangsmitteln) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. 3. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind schriftlich darzulegen. Für den Ersatz verlorener oder beschädigter Zugangsmittel hat der Kunde ein Verlustentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel oder den Dritten zugänglich gemachten Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 6 Buchung, Nutzung 1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung von Fahrtkosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Monatsbeiträge und weiteren Entgelte gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Fahrtkosten setzen sich aus Zeit- und Kilometerkosten zusammen. Die sich aus der Buchung ergebene Mietdauer ist Grundlage für die Berechnung der Zeitkosten, die für die Berechnung der Kilometerkosten notwendige Wegstrecke wird mit Hilfe von Bordcomputern ermittelt. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. 2. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen der Nutzungsordnung zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlichen Fahrtkosten durch den Kunden abhängig machen. 3. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Kunde in diesem Fall die entsprechenden Fahrtkosten, sonstigen Entgelte sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen – auf § 15 Abs. 2 wird verwiesen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen und das entsprechende Nutzungsentgelt angerechnet. 4. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Steht dem Kunden bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht es ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 7 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs 1. Der Kunde darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. 2. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Kunde zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. 3. Nutzt der Kunde ein anderes als das von ihm gebuchte Fahrzeug, hat der Kunde zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Entgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass der Schaden geringer war. § 8 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis 1. Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmenvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftragte (Fahrer) nach § 3, die vom Kunden schriftlich bei stadtmobil gemeldet wurden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, während jeder Fahrt seine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug, der vorübergehenden Sicherstellung oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Kunde ist verpflichtet, stadtmobil über Wegfall oder Einschränkung seiner Fahrerlaubnis unverzüglich zu informieren. 3. Der Kunde kann sich von einem Dritten fahren lassen, sofern der Dritte vor Fahrtantritt stadtmobil gegenüber unter Übermittlung einer Kopie der gültigen Fahrerlaubnis (Führerschein) des Dritten benannt wird. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmenvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, vor der Fahrt zu prüfen, ob der Dritte eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten ist dem Kunden strikt untersagt, das Fahrzeug Dritten zu überlassen – auf § 15 Abs. 2 (Vertragsstrafen) wird verwiesen. Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden (entsprechend den Regelungen der § 11, § 13 und § 15 AGB) die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat. Bei unberechtigten Fahrern erfolgt bei einem Unfallschaden keine Begrenzung gemäß §13 Abs. 3 auf die Höhe der Selbstbeteiligung. § 9 Behandlung der Fahrzeuge 1. Der Kunde verpflichtet sich, jedes Fahrzeug sorgfältig und zweckgemäß zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Er verpflichtet sich zur Beachtung der für die Benutzung maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen und der Herstellerbetriebsanleitung. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. 2. Im Interesse aller Kunden und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse nichtrauchender Kunden und Kindern verboten. 4. Dem Kunden ist untersagt, Tiere mit in das Fahrzeug zu nehmen, es sei denn, die Tiere befinden sich in einer geschlossenen Tierbox, die sicher im Kofferraum untergebracht ist. 5. Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für Geländefahrten, zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests, für Fahrschulungen, zur gewerblichen Mitnahme von Personen, für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, für die Begehung von Straftaten sowie für sonstige Nutzungen, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen, oder wenn der Kunde unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel 1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Schäden und Mängel, die nicht von stadtmobil in der Schadensübersicht des Bordbuches eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil telefonisch gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis von stadtmobil zulässig. Diese Erlaubnis wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweissicherungspflichten im Zusammenhang mit Unfällen, Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Kunden dürfen keine Eintragungen in der Schadensübersicht vornehmen. 2. Jedes Fahrzeug ist mit Tank-/Ladekarten ausgestattet. Das Fehlen von Tank-/Ladekarten ist bei Übernahme des Fahrzeugs zu melden. Das Tanken von Premiumkraftstoffen ist unzulässig. Der Kunde darf die Tankkarte ausschließlich zur Betankung und Reinigung des gemieteten Fahrzeugs verwenden – auf § 15 Abs. 2 (Vertragsstrafen) wird verwiesen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. 3. Der Kunde ist aus haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet, jederzeit mit einer den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung zu fahren. stadtmobil bietet die Möglichkeit, Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung zu buchen. Macht der Kunde hiervon keinen Gebrauch, ist eine Haftung seitens stadtmobil wegen nicht angepasster Bereifung ausgeschlossen. § 11 Verhaltenspflichten bei Unfällen, Diebstahl, Schäden, Defekten, Reparaturen 1. Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zu der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Kunde stadtmobil unverzüglich zu melden. Dies gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Kunde hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Kunde hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht bzw. Schadensbericht in allen Punkten sorgfältig, wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und innerhalb von sieben Tagen an stadtmobil zu senden sowie alle sonstigen Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Ohne fristgerecht zugesandten schriftlichen Unfallbericht kann der Unfall von der Versicherung nicht reguliert werden. stadtmobil behält sich in diesem Fall vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten zu belasten, insbesondere an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen. 2. Unfälle (auch Unfälle, bei denen keine anderen Personen oder Fahrzeuge beteiligt waren bzw. kein Fremdschaden entstand) müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Kunde ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Kunde darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. 3. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt, sofern der Kunde nicht selbst für den Schaden haftet. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs 1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem Viertel vollem Tank (bei Elektrofahrzeugen mit angeschlossenem Ladekabel), mit ausgeschalteten Stromverbrauchern (Licht, Blinker, Radio, Heckscheibenheizung etc.), mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz abgestellt ist, der Fahrtbericht vollständig, wahrheitsgemäß, leserlich ausgefüllt und unterschrieben am dafür vorgesehenen Ort deponiert ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Kunden weitergegeben werden. 2. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Kunde, der diesen Umstand verschuldet, die Kosten gemäß dem tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwand zu entrichten. § 13 Versicherungen, Haftung bei Unfällen 1. Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- und kaskoversichert. 2. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zu der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich dabei auch auf die Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten. 3. Bei Unfällen haftet der Kunde für Schäden gemäß vorstehendem Abs. 2 begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt hiervon unberührt, es wird insbesondere auf § 15 Abs. 1 verwiesen. 4. Keine Unfallschäden sind insbesondere Brems- oder Betriebs- oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung, durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung, Bremsschaden durch fahren mit angezogener Handbremse etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Ladekabel bei Elektrofahrzeugen, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Für diese Schäden hat der Kunde vollständig einzutreten, es wird auf § 15 Abs. 1 verwiesen. § 14 Haftung von stadtmobil 1. stadtmobil haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen der Anmietung und Nutzung eines Fahrzeugs nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch stadtmobil oder einem für die Abwicklung beauftragtem Dritten verursacht wurden oder für die eine Halterhaftung gegeben ist. Für einfaches Verschulden haftet stadtmobil nur für Körperschäden sowie Schäden an Gesundheit oder Leben. Im Übrigen haftet stadtmobil nicht. stadtmobil haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrzeug trotz Buchung nicht zur Verfügung steht. § 15 Haftung des Kunden, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss 1. Für die Beschädigung oder den Verlust eines Fahrzeugs oder den Schaden eines anderen haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde haftet auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Kunde oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag oder die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB*) verstoßen hat. Im Fall einer grob fährlässigen Pflichtverletzung haftet der Kunde in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei Arglist besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. 2. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 6 Abs. 3) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 8 Abs. 3) oder mit der Tankkarte ein anderes als das gemietete Fahrzeug betankt (§ 10 Abs. 2). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Die Höhe der Vertragsstrafe ist der Tarifordnung zu entnehmen. 3. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil – nach vorheriger Abmahnung – mit sofortiger Wirkung den Kunden von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren, sofern der Kunde – trotz vorheriger Abmahnung – sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt oder wiederholt. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug 1. Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Kunden ausgehändigt wird. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. 2. Die Änderung der Fahrtkosten und/oder der Tarifordnung erfolgt aufgrund des Rahmenvertrages mit dem Kunden. stadtmobil wird dem Kunden die Änderungen der Fahrtkosten und/oder der Tarifordnung mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Rahmenvertrag innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 3. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. 4. Der Kunde erteilt der stadtmobil ein Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmenvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. Zwischen dem Tag des Zugangs der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrages liegt mindestens eine Frist von 5 Werktagen, während derer der Kunde berechtigt ist, die Begründetheit des Rechnungsbetrages zu überprüfen. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, bezahlt er die Bankkosten. 5. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags 1. Der Rahmenvertrag kann vom Kunden als auch von stadtmobil mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. 2. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Kunden oder einen Dritten, für den der Kunde einzustehen hat. 3. Zum Ende des Rahmenvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Kunde im Rahmen des Rahmenvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. 4. entfällt 5. Kündigt ein Mitglied einer Kundengemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmenverträge der restlichen Mitglieder der Kundengemeinschaft. § 18 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung 1. stadtmobil kann Dritte mit Aufgaben beauftragen, die sich aus dem Rahmenvertrag ergeben. Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Buchungszentrale), das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Kundenverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Kunden und die Rechnungserstellung. Näheres ist dem CarSharing-Handbuch zu entnehmen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Kunden die Rechnung im eigenen Namen auszustellen und - falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde - vom Konto des Kunden abzubuchen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Kunden stadtmobil gegenüber. 2. Der Kunde kann stadtmobil beauftragen, auf Rechnung des Kunden Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern zu buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die bei stadtmobil eingesehen werden können. stadtmobil kann den CarSharing-Anbieter beauftragen, die Kosten der Quernutzung im eigenen Namen dem Kunden in Rechnung zu stellen und - falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde - vom Konto des Kunden abzubuchen. Ansonsten werden die Kosten der Quernutzung durch stadtmobil abgerechnet. Der Kunde stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Quernutzung ergeben, sofern sie nicht von stadtmobil verursacht wurden. 3. Der Kunde kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von stadtmobil entstanden oder betrifft verschuldete Schäden an der Gesundheit oder Leben des Kunden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 19 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 20 Datenschutz 1. Der Kunde kennt und anerkennt die beigefügte Datenschutzerklärung. 2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seine Daten zur Durchführung des Rahmennutzungsvertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. 3. Falls stadtmobil oder der Kunde Leistungen von Dritten nach §18 dieser AGB in Anspruch nimmt, wird stadtmobil an den Dritten die zur Erledigung seiner Aufgabe notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden weitergeben. Die schutzwürdigen Belange des Kunden dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. 4. Im Übrigen ist eine Datenverarbeitung und -weitergabe nur auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. § 21 Bonitätsprüfung (Schufa/Creditreform) stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Wiesbaden und/oder an die Creditreform Stuttgart Strahler KG zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA und/oder der Creditreform dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA bzw. die Creditreform verarbeiten die erhaltenen Daten und verwenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO (siehe Anlage zur Datenschutzerklärung) entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt „Creditreform-Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO (siehe ebenfalls Anlage zur Datenschutzerklärung). § 22 Gerichtsstand 1. Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. 2. Ist der Kunde ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Kunden an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Kunden nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigem Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit 1. Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Datenschutzerklärung, Tarifordnung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. 2. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. * Die Verbraucherinformation AKB finden Sie hier. Beschwerden/Streitschlichtung: Informationspflicht gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). stadtmobil ist verpflichtet, Ihnen den Hinweis auf die EU Plattform zur Online Streitbeilegung zu geben: Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Die stadtmobil carsharing AG ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer der angeführten Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

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09.03.17 | Inhaltsseite Impressum

Impressum stadtmobil carsharing AG Tübinger Straße 15 70178 Stuttgart Tel.: 0711 94543636 Fax: 0711 94543659 Mail: info(at)stadtmobil-stuttgart.de Amtsgericht Stuttgart, HRB 21249 Umsatzsteuer-ID: DE 209 768 256 Vertretungsberechtigter Vorstand: Hermann Trick Aufsichtsrat: Anja Pätzold (Vorsitzende), Stephan Haertel-Wenz (stellv. Vorsitzender), Anja Orth, Hanna Cordes Bank: Volksbank Plochingen IBAN: DE90 6119 1310 0728 5210 08, BIC: GENODES1VBP Beschwerden/Streitschlichtung Die stadtmobil carsharing AG ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Realisierung der Website UEBERBIT GmbH Rheinvorlandstraße 7 68159 Mannheim www.ueberbit.de Bannerfotos Daniel Foltin - www.danielfoltin.com Alex Becker - www.alexbecker.com iStock - lizensiert durch stadtmobil Rhein-Ruhr Fotos Adobe Stock - lizensiert durch stadtmobil carsharing AG AdSW23 Foto: Adobe - Maksym Povozniuk, Adobe - Werner Dieterich/Westend61, Silhouette: Adobe - Nikolay Grigoriev Titelfoto Polygo-App © 2022 Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg CC BY-ND Design für JoeCar - www.woltagbuffy.de WOLTAGBUFFY GbR Friedrichsring 44 68161 Mannheim Webhosting - www.punkt.de punkt.de GmbH Kaiserallee 13a 76133 Karlsruhe Videos - www.kopfsalat-medien.de Kopfsalat Medien Filmproduktion & Medienagentur Durlacher Allee 53 76131 Karlsruhe Videos - www.emotions-design.de EMOTIONSdesign Alter Schlachthof 39 E1 76131 Karlsruhe Rechtliche Hinweise (Disclaimer) Haftung für Inhalte Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Haftung für Links Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. Urheberrecht Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie als Seitenbesucher auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden und Vorliegen einer Rechtsverletzung nach dem Urheberrecht werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. Beschwerden/Streitschlichtung: Informationspflicht gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Stadtmobil ist verpflichtet, Ihnen den Hinweis auf die EU Plattform zur Online Streitbeilegung zu geben: Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Die stadtmobil Carsharing AG ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer der angeführten Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.